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Vogelschutzgebiet Luneplate (DE 2417-401)

Im Dokument Pflege- und Managementplan Luneplate (Seite 129-134)

Das bremische Vogelschutzgebiet „Luneplate“ ist in nahezu allen Haupteinheiten des Plangebietes vertreten (s. Karte 2 und Abb. 37): Flächendeckend gehören der Tidepolder (HE 2) und das Vorland Luneplate (HE 5) zum VSG. Analog der Abgrenzung des FFH-Gebietes „Weser bei Bremerhaven“

wird auch der bremische Teil der Tegeler Plate (HE 4) vom VSG abgedeckt. Die Wattflächen (HE 6) sind nur ab Höhe der Einswarder Plate in Richtung Norden Teil des VSG Luneplate.

Die Flächen des Grünland-Graben-Areals (HE 1) und die der Alten Weser (HE 3) sind bis auf einen Streifen im Osten als Teil des VSG ausgewiesen. Der Altarm der Weser (UE 3.4) gehört zu Nieder-sachsen und somit nicht in die Gebietskulisse des VSG (siehe Karte 2).

Abb. 37: Lage des EU-Vogelschutzgebietes „Luneplate“ innerhalb des IPMP-Planungsraums.

5.5.1 Allgemeine Charakterisierung

Das Vogelschutzgebiet Luneplate wurde 2011 an die EU-Kommission durch das Land Bremen ge-meldet. Große Teile der Luneplate waren im Jahr 2000 durch das Land Niedersachsen als Teil des Vogelschutzgebiets V 27 Unterweser erstmals gemeldet und 2006 um die angrenzenden Wattflächen vor der Einswarder Plate erweitert worden. Diese Wattflächen sind Teil der länderübergreifend ge-nannten „Important Bird Area“ Einswarder/Tegeler Plate, die die Anforderungen zur Meldung eines Gebiets nach der EU-Vogelschutzrichtlinie erfüllt. Die Meldung des Vogelschutzgebietes Luneplate durch das Land Bremen wurde nach dem hoheitlichen Wechsel eines Großteils der Luneplate vom Land Niedersachsen zum Land Bremen im Jahr 2010 notwendig.

Die erforderliche nationale Unterschutzstellung des Vogelschutzgebietes Luneplate ist in Form der Ausweisung als Naturschutzgebiet in Vorbereitung. Die formale Unterschutzstellung als NSG ist im Verfahren. Ein Managementplan liegt in Form des Integrierten Bewirtschaftungsplans Weser nur für das Außendeichsgebiet vor. Da es sich auf der Luneplate fast ausschließlich um planfestgestellte Kompensationsflächen handelt, besteht bereits eine rechtsverbindliche Vorgabe für Naturschutzzwe-cke.

Das Vogelschutzgebiet hat eine Größe von ca. 940 ha (ca. 878 ha des bereits bestehenden nieder-sächsischen EU-Vogelschutzgebietes Unterweser, jetzt bremisch, und ca. 62 ha der nördlich angren-zenden Wattflächen als neues Vogelschutzgebiet gemäß Beschluss des Senats vom 15.06.2010).

Die Luneplate bildet mit den vorgelagerten Außendeichs- und Wattflächen sowie den Flächen im Bin-nenland, die zum Großteil extensiv genutzt werden, einen naturnahen zum Teil tidebeeinflussten Be-reich im Mündungstrichter der Weser.

Die Wattflächen stellen einen der größten Mauserplätze des Säbelschnäblers an der deutschen Küste dar. Zudem sind sie bedeutender Rast- und Nahrungsraum für weitere Wasser- und Watvögel. Im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen hat sich der Tideeinfluss auf den Vorländern der Tegeler Plate erhöht, so dass sich auf diesen Flächen ein bedeutendes Brutgebiet für Röhrichtbrüter und Mauser- und Rastgebiete für Enten, Gänse und Watvögel entwickeln konnten. Die als vernässte und extensiv bewirtschaftete Grünlandgebiete gestalteten Binnendeichsflächen der Luneplate haben sich im Zuge von Kompensationsmaßnahmen zu sehr bedeutsamen Brut- und Rastgebieten für viele Vo-gelarten entwickelt. Der Tidepolder als weiterer bedeutender Kompensationsraum unterstützt und vergrößert die positiven Entwicklungen der zuvor genannten Flächen bereits erheblich.

Das Vogelschutzgebiet steht im Betrachtungsraum mit den benachbarten EU-Vogelschutzgebieten Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer, Unterweser (mit dem Teilgebiet der südlichen Tegeler Plate direkt benachbart) und Butjadingen funktional in Beziehung. Je nach Jahres-zeit und Status werden tagesperiodisch und tiderhythmisch wiederkehrend verschiedene Funktions-räume in den einzelnen Schutzgebieten von den Vögeln im Wechsel aufgesucht und genutzt, z.B.

binnendeichs gelegene Bruthabitate und außendeichs gelegene Nahrungsflächen. Während der Mau-ser-, Durchzugs- und Winterrastzeiten gibt es für viele Limikolenarten wie z.B. Großer Brachvogel und Alpenstrandläufer intensive Wechselbeziehungen zwischen außendeichs gelegenen Nahrungsflächen und binnendeichs befindlichen Hochwasserrastplätzen. Andererseits suchen nordische Gänsearten und die Pfeifente, die tagsüber im binnenländischen Grünland äsen, neben dem zentralen Schlafplatz auf der Luneplate (insbesondere UE 1.1) auch Schlafplätze in den Watt- und Flachwasserbereichen der Unterweser und Butjadinger Küste auf (s. dazu Abb. 12).

5.5.2 Wertgebende Vogelarten

Im Folgenden (Tab. 12) werden die wertgebenden Vogelarten des Anhangs I (Art. 4 Abs. 1) und Zug-vogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie im erweiterten und neugemeldeten Vogel-schutzgebiet Luneplate gemäß SDB (s. SUBVE 2011) aufgeführt. Einige in Kap. 4 genannte natur-schutzfachlich wertgebende Vogelarten, wie z.B. Kampfläufer, Uferschnepfe, Bekassine und Wachtel-könig als Brutvögel des Grünlandes oder die Rohrdommel als Wintergast, gehören nicht dazu, weil ihre Bestandszahlen im Vergleich zu anderen Schutzgebieten der Region noch zu gering bzw. ihr Vorkommen noch zu unregelmäßig ist. (vgl. Artikel 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie und Erläuterungen dazu in Kap. 5.1). Aufgrund der auf der Luneplate durchgeführten Kompensationsmaßnahmen ist eine weiterhin positive Entwicklung der Brut- und Gastvogelbestände zu erwarten, die möglicherweise zu-künftig eine Aktualisierung der Auswahl der wertgebenden Arten erforderlich macht.

Tab. 12: Vogelarten nach Anhang I (Art. 4 Abs. 1) und Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie im Vogelschutzgebiet „Luneplate“ (SUBVE 2011).

In Klammern: Erhaltungszustand-Gebietsbeurteilung (Gesamtwert des Gebietes für die betreffende Art nach Standarddatenbogen (SUBV, Stand Mai 2012)). Auf die Darstellung der Kriterien Population und Isolierung wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet (zur Methodik der artbezogenen Gebietsbeurteilung s.

Kap. 5.1)

1. Buchstabe: Erhaltungszustand: A = hervorragend, B = gut, C = durchschnittlich oder beschränkt 2. Buchstabe: Gebietsbeurteilung: A = hervorragend, B = gut, C = signifikant

Vogelarten Rohrweihe (A-B) Weißwangengans (A-B) Kiebitz (A-C) Blässgans (A-A) Blaukehlchen (A-B) Silberreiher (B-C) Rotschenkel (B-C) Graugans (A-B)

Rohrweihe (B-C) Braunkehlchen (B-C) Sandregenpfeifer (B-C) Kornweihe (A-C) Feldlerche (A-C) Dkl. Wasserläufer (A-B) Goldregenpfeifer (B-B) Schilfrohrsänger (A-C) Krickente (A-B) Bruchwasserläufer (B-C) Feldschwirl (A-C) Pfeifente (A-B)

Säbelschnäbler (A-A) Löffelente (A-B)

Pfuhlschnepfe (B-B)

5.5.3 Erhaltungsziele und Schutzzweck gemäß Vogelschutzrichtlinie

Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck des Vogelschutzgebietes „Luneplate“ sind im § 3 der Schutzgebietsverordnung über das NSG Luneplate (Entwurf 2014) formuliert:

(1) Zweck der Unterschutzstellung ist der Erhalt und die Entwicklung eines wesentlichen Teils der Luneplate als naturnahe großräumige und störungsarme mündungsnahe Flusslandschaft der Unter-weser, die eine ehemals prägende Landschaftsform der Wesermarschenregion repräsentiert, die an-dernorts durch wirtschaftliche Nutzung stark überformt wurde und im Rückgang befindlich ist. Die Luneplate wird unter Schutz gestellt als besonderes Schutzgebiet DE 2417-401 "Luneplate" und als ein Teil des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2417-370 "Weser bei Bremerhaven", die beide zum europäischen Schutzgebietsnetz NATURA 2000 gehören.

(2) Schutzzweck ist weiterhin der Erhalt und die Entwicklung der Lebensraumtypen 1130 "Ästuarien"

und 1140 „Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt“ gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG.

(3) Schutzgüter sind insbesondere

1. die Weser im Schutzgebiet mit ihren Flachwasserbereichen als Wanderstrecke, Aufwuchsge-biet und Raum zur Anpassung an den Wechsel zwischen Salz- und Süßwasser (Adaptations-raum) der gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG geschützten Arten Finte, Meer- und Flussneunauge sowie weiterer diadromer Fischarten,

2. die großflächigen Brackwasserwatten als Mauser-, Rast- und Nahrungsgebiet insbesondere für Säbelschnäbler sowie als Rast- und Nahrungsgebiet für weitere Gastvogelarten wie Weißwangengans, Goldregenpfeifer, Pfuhlschnepfe, Sandregenpfeifer, Pfeif- und Krickente sowie Dunkler Wasserläufer,

3. die ausgedehnten Brackwasser- und salzbeeinflussten Schilfröhrichte als Lebensraum für Röhrichtbrüter wie Rohrweihe, Blaukehlchen, Feldschwirl und Schilfrohrsänger,

4. die großräumig offenen, weitgehend baumfreien Grünlandflächen mit hohen Grabenwasser-ständen, zahlreichen Flachwasserbereichen und Blänken sowie winterlichen Überflutungen auf Teilflächen als Brut-, Rast- und Nahrungsgebiet für Brutvogelarten wie Kiebitz,

Rotschen-kel, Feldlerche, Löffel- und Knäkente sowie für Gastvogelarten wie Weißwangen-, Bläss- und Graugans, Silberreiher, Goldregenpfeifer, Kiebitz, Großer Brachvogel, Löffel- und Pfeifente, 5. die strukturreiche Auenlandschaft als Lebensraumkomplex am Stillgewässer der "Alten We-ser" mit Prielstrukturen und Kleingewässern, Röhrichten, Extensivweiden, Brachen und au-waldähnlichen Gehölzstrukturen als Bruthabitat zum Beispiel für Krick-, Löffel- und Reiheren-te, Eisvogel, Wachtel, Braun-, Schwarz- und Blaukehlchen, Feldschwirl, Grünspecht und als Schlafplatz für Kormorane sowie als Lebensraum verschiedener Amphibien- und Libellenarten und als Teillebensraum für Fledermäuse und Fischotter,

6. die Großräumigkeit, Naturnähe und Störungsarmut des Schutzgebietes als Ganzes mit seiner Verzahnung der tide- und brackwassergeprägten Lebensräume der Wesermündung mit der Kulturlandschaft des offenen Grünlandbereichs und dem Altarm-Landschaftsraum der Alten Weser als Voraussetzung der Lebensraumeignung für Raum beanspruchende und störungs-empfindliche Arten der Flussmarschen, Auen und naturnahen Grünländer.

(4) Schutzzweck ist darüber hinaus der Erhalt des für den Landschaftsraum charakteristischen Land-schaftsbildes

1. der weiträumig offenen, durch die Unterweser mit ihren Wasserwechselbereichen, Wattflä-chen und Röhrichten geprägten Ästuar-Lebensräumen,

2. der offenen Kulturlandschaft des Grünlandbereichs und

3. des südöstlich anschließenden Übergangs zur Altarmlandschaft der Alten Weser.

(5) Prioritäre Lebensraumtypen oder prioritäre Arten gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG kommen im Schutzgebiet nicht vor.

5.5.4 Folgerungen für den IPMP

Aus den Erhaltungszielen gemäß Vogelschutzrichtlinie ergibt sich die Notwendigkeit der Erhaltung einer offenen Landschaft sowohl im Außendeich als auch im Binnendeich. Dazu sind entsprechende Nutzungs- und Managementanforderungen notwendig. Im Grünland ist eine extensive Nutzung mit überwiegender Beweidung und winterlichem Wassereinstau im Grabensystem, verbunden mit großen Flachwasserbereichen in Form von Blänken und Grabenaufweitungen, erforderlich. Die Offenheit der Landschaft mit weiten Sichtbeziehungen muss außerdem durch regelmäßiges Kurzhalten der Röh-richtsäume mit Hilfe von Beweidung oder Mahd erhalten werden sowie durch Begrenzung der Gehöl-zentwicklung. In den tidebeeinflussten Räumen im Außendeich und im Tidepolder soll die Freihaltung des nötigen Flächenanteils im Wesentlichen durch die natürliche Dynamik des Tidegeschehens und der Witterung erfolgen. Unterstützend werden hier extensive Beweidungssysteme (Ganzjahresbewei-dung oder Standweiden) wirken, die ggf. durch Mahd ergänzt werden.

Die Naturschutzgebietsverordnung (Entwurf) nennt über die Erhaltungsziele des

EU-Vogelschutzgebietes hinaus weitere Schutzgüter wie Röhrichte einerseits und die Auenlandschaft an der Alten Weser andererseits. Röhrichte sind im Außendeich durch großflächige Nutzungsaufgabe auf der Einswarder Plate und der Tegeler Plate wieder entstanden und werden hier in den vorhandenen Abgrenzungen durch freie Sukzession erhalten. Im Tidepolder werden sich ebenfalls in den zentralen Bereichen größere zusammenhängende Röhrichte entwickeln. Ihre Ausdehnung in den Randberei-chen zum Grünland wird zu Gunsten offener Flachwasserbereiche als Nahrungs- und RastfläRandberei-chen für Wasser- und Watvögel mit Hilfe von Beweidung und ggf. auch ergänzender Mahd soweit wie möglich eingeschränkt. Röhrichte entstehen auch im Uferbereich der Alten Weser und der hier vorhandenen prielartigen Seitenarme. Der Übergang der auwaldähnlichen Uferbereiche mit Röhrichtsäumen in die offene Landschaft der Weiden und Wiesen der Wesermarsch soll durch eine Steuerung mit unter-schiedlichen Formen extensiver Beweidung erzielt werden.

Insgesamt entsprechen die Entwicklungsziele für die Kompensationsflächen, die einen Großteil des Plangebietes ausmachen, den Erhaltungszielen des VSG, so dass die wesentliche

Unterhaltungs-maßnahmen aus den Kompensationsflächen für das Plangebiet des IPMP übernommen werden kön-nen.

Im Dokument Pflege- und Managementplan Luneplate (Seite 129-134)