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FFH-Gebiet Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven / Bremen (DE 2517-

Im Dokument Pflege- und Managementplan Luneplate (Seite 126-129)

5.4.1 Allgemeine Charakterisierung

Das niedersächsische FFH-Gebiet „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Bremerhaven/Bremen“ (DE 2517-331) ist ein verzweigtes Netz aus mehreren Fließ- und Stillgewässern, das sich von der Alten Weser (HE 3) im Norden bis an die Landesgrenze Bremens im Süden erstreckt (s. Abb. 36). Zu die-sem Netz gehören unter anderem die Lune, die Drepte und der Stoteler See sowie mehrere Kleinge-wässer auf der rechten Weserseite.

Das FFH-Gebiet steht in funktionaler Beziehung zum FFH-Gebiet „Weser bei Bremerhaven“ (DE 2417-370), dessen Außendeichsflächen von der Teichfledermaus als Nahrungshabitat genutzt wer-den. Das FFH-Gebiet umfasst ausschließlich niedersächsische Flächen, sodass das NSG Luneplate nicht Teil der Schutzgebietskulisse ist.

Das FFH-Gebiet umfasst eine Gesamtfläche von 448,63 ha und wurde zum Schutz der Jagdhabitate der Teichfledermaus aus den Quartieren in Aschwarden und Loxstedt-Schwegen ausgewiesen.

Lediglich 61,6 ha (13,8 %) davon entfallen auf den Planungsraum des IPMP. Abgedeckt wird damit der Altarm Alte Weser (UE 3.4).

Abb. 36: Lage des FFH-Gebietes „Teichfledermausgewässer im Raum Bremer-haven/Bremen“ innerhalb des IPMP-Planungsraums.

5.4.2 Für die Erhaltungsziele maßgebliche Bestandteile

Die im Folgenden aufgeführten Lebensraumtypen (LRT) und Arten nach Anhang I bzw. II der FFH-RL kommen im FFH-Gebiet vor (Quelle: Vollständige Gebietsdaten, Erstmeldung auf Bundeslandebene (Niedersachsen); Gebietsnummer 2517-331; Stand August 2011).

5.4.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL (*: prioritär) laut Standarddatenbogen Insgesamt werden sieben FFH-Lebenstraumtypen für das FFH-Gebiet genannt. Es handelt sich in allen Fällen um terrestrische Strukturen. Da das das FFH-Gebiet lediglich den Wasserkörper der Alten Weser abdeckt, kommt keiner der im SDB aufgeführten LRT im Plangebiet vor.

5.4.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-RL laut Standarddatenbogen

Im Standarddatenbogen des FFH-Gebietes sind mit Bitterling (Rhodeus amarus), Fischotter (Lutra lutra) und Teichfledermaus (Myotis dasycneme) drei Arten des Anh. II der FFH-Richtlinie genannt.

Es liegen Hinweise auf (ehemalige?) Vorkommen des Bitterlings innerhalb des FFH-Gebietes, z.B. in der Alten Lune, vor. In der Lune wurden 2010 Elektrobefischungen durchgeführt mit dem Ziel, Hinwei-se darauf zu ermitteln, ob und wie häufig der Bitterling in der Lune auftritt (BIOCONSULT 2010a). Die Ergebnisse zeigen, dass die alte Lune als dauerhafter Lebensraum und/oder Reproduktionsgebiet für den Bitterling vermutlich auszuschließen ist, da die bevorzugten Habitatbedingungen der Art hier nicht realisiert sind. Der Bitterling ist eine Art der pflanzenreichen, flachen, langsam fließenden oder ste-henden Gewässern mit sandigem oder schlammigem Grund.

 Hinweise auf den Bitterling in der Alten Weser (HE 3, UE 3.4) liegen nicht vor.

Im Laufe der letzten Jahre gelangen vermehrt Nachweise des Fischotters entlang der Lune, die di-rekt an die Alte Weser angeschlossen ist (BACH 2013). Auch aktuelle Erhebungen konnten regelmä-ßige Vorkommen des Otters an der Lune bestätigen.

 Obwohl an der Alten Weser nur ein Nachweis im Dezember gelang, ist aber davon auszuge-hen, dass der Otter dort regelmäßig auftritt und in den Röhrichten an den Ufern Ruheplätze hat (BACH 2013, mdl.).

Typische Jagdlebensräume der nachtaktiven Teichfledermaus sind größere Wasserläufe, Flüsse und Seen mit offener Wasseroberfläche. Von besonderer Bedeutung sind dabei insektenreiche Uferberei-che. Die Art erbeutet die Insekten in geringer Höhe während des Jagdfluges. Als Orientierung zu den Jagdhabitaten dienen linienförmige Strukturen wie z.B. Fließgewässer oder Baumreihen. Die Jagdge-biete können dabei bis zu 20 km von den Quartieren der Tiere entfernt sein.

Die Teichfledermaus nutzt das östliche Weserufer südlich von Bremerhaven bis in den Landkreis Os-terholz-Scharmbeck hinein als Jagdhabitat (Schumacher, LK Cuxhaven, schriftl. Mitt., 2010).

Im Bereich des Flughafens Luneort im Norden des Planungsraumes des IPMP wurden bei den Unter-suchungen in 2012 mehrfach und regelmäßig jagende Teichfledermäuse registriert, die hier bei den vornehmlich aus Südwest oder West kommenden Winden geschützte Jagdareale vorfinden und nut-zen. Zudem wurden im Sommer 2012 regelmäßige Transferflüge von Teichfledermäusen zwischen Lune und Fischereihafen beobachtet.

 Kartierungen aus dem Bereich des HE 3 liegen nicht vor; die Nutzung des Alten Weser und der Ufer durch die Teichfledermaus ist aber anzunehmen.

Tab. 11: Beurteilung der Anhang II – Arten gem. der vollständigen Gebietsdaten10 des FFH-Gebiets „Teichfledermausgewässer im Raum Bremerhaven / Bremen“ (Stand Au-gust 2011).

Populationsgröße 11-50 1-5 101-205

Relative Größe im

10Die vollständigen Gebietsdaten stellen einen komprimierten Ausdruck der Daten aus dem SDB dar.

Bitterling

(Rhodeus amarus)

Fischotter (Lutra lutra)

Teichfledermaus (Myotis dasycneme) Gesamtbeurteilung

der Bedeutung des Natura 2000-Gebiets für den Erhalt der Art im Naturraum

C mittel („signifikant“) B hoch

*: Natura 2000-Lesehilfe für „Vollständige Gebietsdaten“.

Inwieweit die in Tab. 11 zitierte Bewertung auch auf die Alte Weser (UE 3.4) zutrifft, kann auf Grund-lage der vorliegenden Daten nicht beurteilt werden. Allerdings gibt es sowohl für den Fischotter als auch die Teichfledermaus Hinweise, die die (intensive) Nutzung des Gebietes vermuten lassen.

5.4.3 Erhaltungsziele und Schutzzweck

Neben den allgemeinen Zielen zu Schutz und Entwicklung naturnaher Fließ- und Stillgewässer sowie naturnaher Waldkomplexe der Niederungen gehört zu den speziellen Erhaltungszielen des FFH-Gebietes u.a. die Erhaltung und Förderung einer vitalen, langfristig überlebensfähigen Population der Teichfledermaus (Landkreis Cuxhaven, 2005. Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Teichfledermaus-gewässer im Raum Bremerhaven / Bremen, Nr. 187); für Bitterling und Fischotter sind keine speziellen Ziele formuliert.

5.4.4 Folgerungen für den IPMP

Das FFH-Gebiet innerhalb des IPMP-Planungsraums bezieht sich lediglich auf den Wasserkörper der Alten Weser (UE 3.4); eine landwirtschaftliche Nutzung und damit ein unmittelbarer Zugriff über den IPMP sind daher nicht möglich.

Das im Rahmen des IPMP festgesetzte Gebietsmanagement kann aber an den unmittelbar angren-zenden Uferbereichen (UE 3.1) zumindest indirekt (u.a. extensive Bewirtschaftung; Limitierung der nutzbaren Flächen) zu einer Optimierung der Standort-/Habitatqualität der Weser beitragen.

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