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Gewässer und Gewässerregelung

Im Dokument Pflege- und Managementplan Luneplate (Seite 38-46)

Der aktuelle Gewässerbestand des Plangebietes und die wesentlichen Wasserbauwerke sind in Karte 5 verzeichnet. Der Gesamtbestand der wasserbaulichen Anlagen umfasst alle im Zuge der Kompen-sationsmaßnahmen durchgeführten Baumaßnahmen, die 2012 weitestgehend abgeschlossen werden konnten. Die Angaben zu den Ziel-Wasserständen (Maxima / Minima) beziehen sich ebenfalls auf die Eckwerte der seit 2012 bzw. 2013 etablierten Regelungen.

Die Außendeichsflächen unterliegen dem ungesteuerten Tideeinfluss und entwässern durchgehend ohne Wasserbauwerke über prielartige Gräben bzw. größere Prielsysteme in die Unterweser. Die bis Mitte der 1990er Jahre bestehenden Sommerdeiche und Stauanlagen wurden im Zuge der CT III-Kompensationsmaßnahmen auf der Tegeler Plate und dem Neuen Pfand beseitigt. Der Bereich, der bei MThw zweimal täglich überstaut bzw. zumindest flach überflutet wird, ist in Karte 5 durch eine blaue Schraffur hervorgehoben. In Röhrichtbereichen ist diese Überflutung aufgrund der hochwüchsi-gen Vegetation bzw. der Streuschicht nicht unbedingt sichtbar.

Mit dem Bau des Tidepolders und der Fertigstellung des neuen Sturmflutsperrwerks Ende 2011, wel-ches an der Stelle des alten Deichsiels (Erdmannssiel) errichtet wurde, entwickeln sich seit September 2012 auch binnendeichs großräumige Tidebiotope. Das Einzugsgebiet wird durch eine Verwallung von 3,50 m NN Höhe und ein erneuertes Tideschöpfwerk für die angeschlossenen landwirtschaftli-chen Grünlandgebiete begrenzt. Ein freier Tidenhub ist im Tidepolder bis zu einer Höhe von maximal 2,50 m NN zulässig (ca. 0,50 m über MThw). Der Zustrom von Sturmfluten wird durch das automati-sche Schließen der Hubtore im Sturmflutsperrwerk verhindert. Der Betrieb des Tideschöpfwerks und der Staubauwerke Alte Weser und S1 im Zuggraben Nr. 3 wird vom Tideschöpfwerk aus gesteuert.

Vom Tideschöpfwerk geht eine Datenleitung zum Sturmflutsperrwerk und dann weiter zum zentralen Steuerstand in der Fischereihafenschleuse. Von dort können die Sperrwerkstore auch nach Bedarf hoch oder runter gefahren werden. Betrieb und die Unterhaltung des Sturmflutsperrwerks erfolgen durch bremenports.

Die Ent- und Bewässerung der tief liegenden Landwürdener Marsch (häufig synonym: Dedesdorfer Marsch) erfolgt weiterhin über das Overwarfer Sieltief mit dem Overwarfer Siel und das Luneplaten Sieltief mit dem neuen Tideschöpfwerk Luneplate (s. Karte 5). Bei Niedrigwasser erfolgt die Entwäs-serung im freien Sielzug über eine Freifluteinrichtung, bei Hochwasser kann im Bedarfsfall mit zwei leistungsfähigen Pumpen geschöpft werden (maximale Pumpleistung: 5,2 m³/s). Der Tidepolder kann bei geschlossenem Sturmflutsperrwerk als großräumiger Retentionsraum dienen. Die Verbindung zwischen Tideschöpfwerk und Sturmflutsperrwerk muss aufgrund der Be- und Entwässerungsfunktion eine bestimmte Solltiefe aufweisen. Planfestgestellt wurden eine Sohltiefe von -2,00 m NN. Im Plan-feststellungsbeschluss CT 4 stand zudem die Anordnung, dass die Ausführungsplanung mit den Deich- sowie Wasser-und Bodenverbänden einvernehmlich abzustimmen sei. Die Abstimmungen ergaben eine geforderte und hergestellte Entwässerungstiefe von -2,60 m NN. Diese Tiefe ist bei ei-nem MTnw von -1,96 praktisch nicht einzuhalten. Derzeit wird bei bremenports davon ausgegangen das eine Tiefe von rund -2,00 m NN für die Entwässerung ausreichend sind, wobei in den nächsten Jahren in jedem Fall im Tidepolder mit morphologischen Anpassungsprozessen zu rechnen ist, die auch zu überwachen sind.

Zuwässerung (Grünland-Gräben): Zum Ausgleich von Verdunstungsverlusten muss in Trockenperio-den in das Grabensystem auf der östlichen Luneplate sowie der Landwürder Marsch zugewässert werden, um die viehkehrende Wirkung der Gräben und die Bereitstellung von Tränkewasser für das Vieh zu gewährleisten. Im Luneplaten Sieltief kann hierzu ein Zielwasserstand von maximal 1,10 m NN zugelassen werden, ohne dass es zu Überflutungen tiefer liegender Ländereien kommt.

Das Grünland-Graben-Areal auf der Luneplate gehört weiterhin zum Einzugsgebiet des Luneplaten Sieltiefs. Aufgrund der Unterbrechung der Hauptvorfluter (Fleete, hier Zuggräben genannt) durch den Tidepolder wurde vom zentralen Zuggraben Nr. 4 eine neue Verbindung (Zuggraben 5) zum Zuggra-ben Nr. 3 geschaffen, der im Bereich des historischen WeserneZuggra-benarms „Alte Weser" liegt und rund 200 m südlich des Tideschöpfwerks in das Luneplaten Sieltief mündet (s.a. BREMENPORTS

CONSULT 2007a). Das Staubauwerk S1 im Bereich Alte Weser Ost (UE 3.2) reguliert die Wasser-stände der Zuggräben 5 und 4 und damit indirekt des gesamten Grünlandareals (HE 1). Die Be- und Entwässerung wird über zwei elektronisch höhenverstellbare Hubschütze in Abhängigkeit von den aktuellen Wasserständen (elektronische Pegel beidseitig des Staus) von der Steuerwarte im Tide-schöpfwerk aus geregelt. Das Staubauwerk ist überwiegend geschlossen (Stauhöhe ca. 1,10 m NN).

Bei einer Zuwässerung werden die Hubschütze am Tideschöpfwerk hoch- bzw. runtergefahren, um eine Durchgängigkeit zu erreichen. Die Tafeln stehen dann in der Mitte des Grabens, Tiere können die Stautafeln ober- und unterhalb passieren.

Der zentrale Zuggraben Nr. 4 bildet den Vorfluter für fünf unabhängige Grünland-Teilpolder (UE 1.1 bis 1.5), die jeweils über ein eigenes Zuwässerungsbauwerk und ein Ablaufbauwerk verfügen. Am Ablaufbauwerk können die gewünschten Stauhöhen über Hubschütze manuell eingestellt werden.

Das maximale Stauziel für einen hohen Wasserstand im Winter bzw. Frühjahr (WSZ) und das minima-le Stauziel im Sommerhalbjahr (SSZ) sind in Karte 5 in den gelben Blöcken eingetragen. Die UE 1.2 (Wasserbüffelweide) und 1.5 liegen wenige Dezimeter tiefer als die UE 1.1, 1,3 und 1,4, so dass die Stauziele 30 cm tiefer liegen (s.a. Abb. 2). Da die Zuwässerungshöhe grundsätzlich begrenzt ist und im zentralen Bereich der Luneplate realistischer Weise nur bis zu 1,10 m NN beträgt, wurden zur Si-cherung der erwünschten hohen Grabenwasserstände und flachen Überstauungen für alle Teilpolder für die Zuwässerung kleine, aber leistungsfähige Windschöpfwerke errichtet, die bei ausreichender Windstärke fortlaufend Wasser aus dem Zuggraben in die Grabensysteme der Polder pumpen. Nach den guten Erfahrungen mit diesem System im CT III-Binnendeichsgrünland (UE 1.1) und den Pegel-messungen aus dem ersten Entwicklungsjahr 2012 in den neuen Grünland-Poldern (UE 1.2 – 1.5) funktioniert dieses System gut und die Sollhöhen in den Gräben können weitgehend erreicht werden.

Im Bereich der Ablaufbauwerke (Nr. A 1.2 bis A 1.4) wurden kleine Umlaufgerinne angelegt, die bei starkem Wasserabfluss als Fischpass dienen und vor allem den Aufstieg vom Zuggraben in die Grün-landgräben der Polder temporär erleichtern sollen.

Fotos: A. Tesch

Abb. 5: Das elektronisch regelbare Staubauwerk S1 zur Regulierung der Wasserzufuhr in den Zuggräben und ein Windschöpfwerk zur Bewässerung der Grünlandgräben.

Der Bereich Alte Weser Ost (UE 3.1) wird von einem neu angelegten Zuggraben Nr. 6 gequert, der die Verbindung zwischen dem Zuggraben Nr. 3 und dem Staubauwerk S2 herstellt. Die manuell re-gelbare Stauanlage S2 regelt den Grabenwasserstand des Grabensystems auf der östlichen Lunepla-te. Dieser Graben ist unabhängig von den Kompensationsflächen im Plangebiet, so dass die Gräben der östlichen Erweiterung des Kompensationsraumes Luneplate und die bestehenden Gräben im Be-reich des geplanten Gewerbegebiets weiterhin unabhängig von den Teilflächen 1.1 bis 1.5 be- und entwässert werden können. Stauanlage S2 ist damit vor allem im Hinblick auf die bestehende, aber auch die zukünftige Flächennutzung auf der östlichen Luneplate als Kompensationsfläche außerhalb

des Plangebietes relevant. Hinweis: Das zukünftige Gewerbegebiet auf der östlichen Luneplate wird eine unabhängige Entwässerung bekommen.

Der Bereich Alte Weser Ost (UE 3.1) wurde bis zur Überführung in Kompensationsflächen großräumig ackerbaulich genutzt. Die vorhandenen Dränstränge wurden im Zuge der Ausführungsplanung zer-stört und neue Gräben, vor allem im westlichen Teil angelegt. Diese sind über je ein Kulturstau (K3.1-w und K3.1-o) mit dem Vorflutgraben verbunden, so dass eigenständige Graben(K3.1-wasserstände unab-hängig vom Zuggraben-System gehalten werden können. Die Grabenwasserstände sollen im Winter oberflächennah gehalten werden (WSZ ca. 1,10 m NN) und im Sommerhalbjahr dem mittleren Grundwasserstand auf der Wasserspiegelhöhe der Alten Weser (SSZ 0,80 m NN) entsprechen. Zu-sätzliche Windschöpfwerke sind hier aufgrund der niedrigen Geländehöhe sowie der Kompensations-ziele nicht erforderlich. In einer sommerlichen Zuwässerungsphase erfolgt somit ein Wasserzulauf in die Gräben.

Die Gräben im westlichen Teil des Bereichs Alte Weser West (UE 3.2.1 - 3.2.3) sind ebenfalls über ein Kulturstau (K3.3) mit dem Zuggraben bzw. dem Luneplaten-Sieltief verbunden, um einen oberflächen-nahen Grabenwasserstand halten zu können.

Die vorhandenen und baulich ergänzten prielartigen Gewässerstrukturen am nördlichen Ufer des Alt-arms „Alte Weser" sind überwiegend direkt mit dem Stillgewässer verbunden. Dessen Wasserstand hängt unmittelbar vom ebenfalls baulich erneuerten Staubauwerk Alte Weser ab. Der Normalwas-serstand wird hier bei 0,80 m NN gehalten. Bei einer Zuwässerung über das Luneplaten Sieltief und den Zuggraben Nr. 3, steigt der Wasserstand dort so hoch an, dass Wasser über die Überlaufwehre in den Altarm einströmt. Dann kann sich kurzfristig ein Maximalwasserstand von rund 1,10 m NN einstel-len, der dort jedoch nicht dauerhaft gehalten werden soll. Zur Verbesserung der ökologischen Durch-gängigkeit des Gewässersystems werden bei einer Zuwässerung, sobald der Wasserstand im Zug-graben 3 höher ist als in der Alten Weser, die Grundablässe geöffnet und die Stautafeln (Überlaufweh-re) nach unten gefahren. Dadurch wird der Wasserkörper am Gewässergrund zwischen 0,70 und 1,10 m NN fischpassierbar.

Um den Eintrag von Nährstoffen in das bereits stark verschlammte Stillgewässer "Alten Weser" zu minimieren, werden 2014 die auf der Südseite einmündenden Gräben aus z.T. intensiv genutzten Landwirtschaft- und Siedlungsflächen umgeleitet (Umsetzung durch bremenports).

Im östlichen Teil der Luneplate bestehen damit – auch außerhalb der Kompensationsflächen –keine relevanten Verbindungen mehr zum Gewässersystem der seit Jahrzehnten nach Süden verlegten Lune, die über das Lunesiel südlich von Dedesdorf (ca. Weser-km 51) in die Weser entwässert.

Eine tabellarische Übersicht der Staubauwerke mit Kürzeln und weiteren Angaben und Festsetzungen zur Funktion bzw. den Einstellungen im Jahresverlauf befindet sich im Planungsteil Kap. 8.3.1.

Die zielgerichtete Steuerung des komplexen wasserwirtschaftlichen Gesamtsystems auf der Binnen-deichsfläche der Luneplate gehört zu den vorrangigen Anforderungen des Gebietsmanagements. Zur Einstellungen und Überprüfung der Wasserbauwerke wurden zahlreiche elektronische Pegel sowie Lattenpegel installiert (s.a. Karte 5), deren Stände von bremenports gespeichert bzw. abgelesen und nach Bedarf ausgewertet werden können1. Die technischen Voraussetzungen für eine optimale Steue-rung der Wasserstände im Jahresverlauf gemäß der ökologischen Zielsetzungen für die Kompensati-onsflächen wurde somit in den letzten Jahren durch die Kompensationsmaßnahmen von bremenports geschaffen. Hierbei mussten auch wasserwirtschaftliche Anforderungen berücksichtigt werden, die sich aus der Betroffenheit externer landwirtschaftlicher Belange ergaben, insbesondere zur Ent- und Bewässerung der Landwürder Marsch. Eine größtmögliche Unabhängigkeit für die

1 Tideschöpfwerk und Sturmflutsperrwerk = elektronische Pegel beidseitig der Bauwerke; dauerhafte Speicherung der Daten durch bremenports; Auswertung der Daten nach Bedarf.

Staubauwerk Alte Weser = elektronische Pegel beidseitig, Speicherung der Daten über den Zeitraum von 3 Monaten.

Staubauwerk 1 = elektronische Pegel beidseitig, Speicherung der Daten 3 Monate.

Staubauwerke A 1.1 bis 1.5: Lattenpegel beidseitig, Ablesung einmal wöchentlich, Speicherung und Auswertung der Daten dauerhaft durch bremenports.

chen wurde durch den Tidepolder und den Einsatz von fünf Windschöpfwerken für die Grünlandpolder erreicht.

3 Planungsbezogene Abgrenzung von Teilgebieten

Die Darstellung der planerischen und rechtlichen Grundlagen in Kap. 2 macht deutlich, dass es sich bei dem Planungsraum des IPMP um einen vielfältigen Naturraum mit sehr heterogenen Landschafts-strukturen und unterschiedlichen Umsetzungsständen von landschaftspflegerischen Pflege- und Ent-wicklungsmaßnahmen handelt. Um ein einheitliches räumliches Bezugssystem für die Darstellung und Bewertung des Bestands, die Ableitung von Zielvorgaben und die Darstellung der zukünftig erforderli-chen Maßnahmen einzurichten, wurde der Planungsraum des IPMP Luneplate in ein hierarchisches System von Teilgebieten untergliedert, wobei zunächst grundlegend zwischen dem Außendeich-Areal (Tidegebiet der Weser) und dem Binnendeich-Areal der Luneplate unterschieden wird.

Unter Berücksichtigung der Kriterien Landschaftsstruktur, Kompensationsflächen, Schutzgebiete und hoheitlicher Zuständigkeit (Landesgrenze) wird der Planungsraum von 1.639 ha in acht übergeordnete Haupteinheiten (HE, 1. Ziffer) und diese wiederum in bis zu fünf Untereinheiten (UE, 2. Ziffer) unter-gliedert und durch Ziffern gekennzeichnet (s. Karte 4). Die Nummerierung der Teilgebiete (FNr.) be-rücksichtigt die Projekthistorie und beginnt mit den bereits langfristig bestehenden Kompensationsflä-chen (Projekt CT III). Bei der namentliKompensationsflä-chen Kurzbezeichnung der Teilgebiete wurden projekt- bzw.

kompensationsbezogene Bezeichnungen zugunsten von Lokalbezeichnungen oder Biotopnamen vermieden. Die Haupt- und Untereinheiten sind die zentralen räumlichen „Filter" für die kompensati-ons- und schutzgebietsbezogene Auswertung der vorliegenden Bestandsdaten und die Ableitung und Zuordnung der landschaftspflegerischen Ziele und Maßnahmen.

Liegen innerhalb der Untereinheiten regelmäßig landwirtschaftlich genutzte bzw. zu pflegende Biotop-bestände, wie z.B. in den Grünland-Graben-Arealen, werden diese Teilgebiete auf der dritten Ebene als Nutzungseinheiten (NE, 3. Ziffer) ausgewiesen (s. beispielhafte Ausschnitte in Abb. 7 und Abb. 8 und Karte A1 im Anhang); Flächen ohne landwirtschaftliche Nutzung sind hier durch Quer-Schraffur gekennzeichnet. Die NE umfassen zusammen 541,3 ha landwirtschaftlich nutzbarer Fläche.

Die UE werden somit nicht flächendeckend in NE unterteilt. Maßgeblich sind bei der Abgrenzung von Nutzungseinheiten bestehende Nutzungs- und Biotopgrenzen, z.B. Gräben, Zäune, Waldgrenzen, weniger der aktuelle Nutzungstyp (Standweide, Mähweide etc.). Ungenutzte Biotopbestände innerhalb der NE, wie Gehölze, Gräben, Tümpel oder Röhrichte, werden integriert, um nicht zu kleinteilige und in der Abgrenzung variable Nutzungseinheiten zu bekommen. Hinsichtlich der räumlichen Auflösung bzw. der Detailschärfe der Planungsaussagen wurde bei der Teilgebietsgliederung zudem die maxi-male Größe des Planungsmaßstabes von 1:5000 berücksichtigt. Einer oder mehreren Nutzungsein-heiten werden im Planungsteil entsprechende Nutzungsvorgaben zugeordnet (z.B. Grünland-Nutzungstypen wie zweischürige Wiese ohne Düngung etc.). Außerhalb der Nutzungseinheiten han-delt es sich meist um Sukzessionsflächen mit natürlicher Entwicklungsdynamik, wo eine starre, flä-chenbezogene Zuordnung von Maßnahmen häufig nicht möglich bzw. nicht zielführend ist, so dass in den Planungskarten eine Zuweisung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen über generalisierte Symbole, offene Schraffuren etc. innerhalb der entsprechenden Untereinheit erfolgt.

Das hierarchische Teilgebiets-System ermöglicht eine flexible Zuordnung von Bestandsdaten und Planungsaussagen und ergibt eine einheitliche Kurzbezeichnung der Teilgebiete durch Nummern in Karten und Tabellen. Das Prinzip verdeutlicht noch einmal die folgenden Abbildungen (Abb. 6 bis Abb.

8).

Abb. 6: Struktur der Teilgebietsbezeichnungen im IPMP Luneplate.

Abb. 7: Nutzungseinheiten (NE) innerhalb einer Untereinheit (UE): Beispielsfläche UE 1.1 (Grünlandfläche 1 - Binnendeichsfläche CT III).

Binnendeich Außendeich

Haupteinheiten - 1 Untereinheiten - 1.1

Nutzungs-einheiten - 1.1.1

Planungsraum des IPMP Luneplate

räumliche Zuordnung von Informationen auf unterschiedlichen Ebenen

(Karten, Texte, Tabellen)

Bestandsdaten

Planungsaussagen Z i e le M a ß n a h m e n

schraffierte Bereiche = Flächen ohne landwirtschaftliche Nutzung oder regelmäßige Pflege

Abb. 8: Nutzungseinheiten (NE) innerhalb einer Untereinheit (UE); Ausschnitt Neues Pfand (UE 5.3).

Die Unterteilung in durch Buchstaben gekennzeichnete NE ergibt sich hier durch die Abgrenzung von Kompensationsflächen, die sich nicht an den realen bzw. aktuellen Nutzungsgrenzen orientiert haben (z.B. 5.3.6 a = KF CT IIIa / 5.3.6 b keine KF).

Auf das System der hierarchischen Teilgebiete wird auch bei der internen Kostenschätzung Bezug genommen. Es bildet weiterhin eine Grundlage für die Planung und Dokumentation von Durchfüh-rungs- und Erfolgskontrollen (Monitoring) sowie - ggf. für bestimmte Teilgebiete – die Aufstellung bzw.

Fortschreibung von Jahrespflegeplänen.

Eine Liste der Teilgebiete mit Angaben zur Flächengröße der Untereinheiten enthält Tab. 3.

Tab. 3: Teilgebiete im IPMP Luneplate mit Angaben zur Flächengröße der Untereinheiten.

Haupteinheit Untereinheit Nutzungseinheiten

Binnendeich 1

Grünland-Graben-Areal

1.1 Grünlandfläche 1 (Binnendeichs-fläche CT III, 51,6 ha)

1.1.1 bis 1.1.9 260,5 ha 1.2 Grünlandfläche 2

(Wasserbüf-felweide, 41,8 ha)

1.2.1 bis 1.2.8 (bisher einheit-liche Standweide)

1.3 Grünlandfläche 3 (Sommer-deich, 98 ha)

1.3.1 bis 1.3.17 1.4 Grünlandfläche 4 (33,6 ha) 1.4.1 bis 1.4.9 1.5 Grünlandfläche 5 (34,1 ha) 1.5.1 bis 1.5.12 2 Tidepolder 2.1 Kernflächen Tidepolder (bis NN

+2,5 m, 157,2 ha)

keine 215,5 ha 2.2 Berme im Tidepolder (> NN +2,5

m, 34,8 ha)

2.2 2.3 Verwallung Tidepolder (8,5 ha) 2.3 2.4 Deichschutzstreifen Tidepolder

(15 ha)

3.2.1 bis 3.1.8 (Grünland) NDS 3.3 Alte Weser West NDS

4.1 Spülfeld Tegeler Plate Nord HB (47 ha)

4.1.1, 4.1.2 (Ganzjahreswei-de)

NDS 4.2 Tidebiotope Tegeler Plate (132,5 ha)

4.2.1 219,5 ha 4.3 Spülfeld-Brachen zentrale

Tege-ler Plate (35,2 ha)

5.1 Spülfeld Lunesiel (23,2 ha) 5.1.1 (Grünland)

192 ha 5.2 Einswarder Plate (113,9 ha) 5.2.1 (Grünland am Deich) 5.3 Neues Pfand Nord (38,3 ha) 5.3.1 bis 5.3.9 (Grünland) 5.3 Neues Pfand Süd (16,6 ha) 5.3.1 bis 5.3.9 (Grünland) 6 Wattflächen 6.1 Weserwatt südl. BHV

(165,9 ha)

keine 251,6 ha 6.2 Buhnenfelder Neues Pfand

(26,1 ha)

keine 6.3 Buhnenfelder Tegeler Plate HB

(28,9 ha)

keine 6.4 Buhnenfelder Tegeler Plate NDS

(30,7 ha)

keine

Haupteinheit Untereinheit Nutzungseinheiten 7 Weser

318,5 ha

7.1 Weser HB (318,5 ha) keine

Sonstige

8. Infrastruktur 8.1 Hauptdeich (37 ha) 8.1 (Grünland-Deich inkl.

Berme u. Nebenanlagen)

57,4 ha 8.2 Zuggraben (5,6 ha)

8.3 Straßen / Wege (inkl. Seiten-räumen / Gräben; 11,7 ha) 8.4 Gebäude / befestigte Flächen

(3,2 ha)

HB = Bremen, NDS = Niedersachsen, BHV = Bremerhaven, KF = Kompensationsfläche

Hinweis: Im Anhang (Tab. A - 1) befindet sich eine Tabelle für alle Teilgebiete mit Angaben zur Flä-chengröße der Nutzungseinheiten (NE).

4 Biotope, charakteristische Arten und Lebensgemeinschaften

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