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Eigentums- und Nutzungsverhältnisse

Im Dokument Pflege- und Managementplan Luneplate (Seite 28-31)

2.3.1 Eigentumsverhältnisse und Verwaltungszuständigkeiten

Der Planungsbereich des IPMP befindet sich überwiegend im öffentlichen Eigentum. Die für Kom-pensationsmaßnahmen vorgesehenen Flächen (s. Karte 3) wurden von der Stadtgemeinde Bremen bzw. dem Land Bremen weit überwiegend aufgekauft. Soweit sich noch kleinere Teilflächen im Eigen-tum Dritter befinden (BRD Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und Land Niedersachsen bzw. Domä-nenamt im Außendeichbereich, private Dritte und Wasser- und Bodenverband), sind die Nutzungs-rechte für Naturschutzzwecke dauerhaft gesichert. Zwei im bremischen Teil der Luneplate befindliche Wohngrundstücke privater Dritter sind nicht mit Kompensationsmaßnahmen belegt. Alle bremischen Flächen und die Nutzungsrechte werden von bremenports bzw vom Sondervermögen Hafen verwal-tet.

Hinsichtlich der Außendeichsflächen ist zu berücksichtigen, dass die Weser als Bundeswasserstraße zum Verwaltungsbereich der Bundeswasserstraßenverwaltung gehört und damit im Zuständigkeits-bereich des Wass und Schifffahrtsamtes Bremerhaven (WSA) liegt. Der ZuständigkeitsZuständigkeits-bereich er-streckt sich auf die Fahrrinne der Weser, aber auch die angrenzende Flachwasserzone bis zur MThw-Linie, die Buhnenfelder (Buhnen mit Watt- und Sandflächen der Uferzone), sowie einen landseitiger Unterhaltungsstreifen von rund 10 m Breite. Soweit sich auf den im Eigentum der Bundeswasserstra-ßenverwaltung stehenden Flächen Kompensationsmaßnahmen befinden, sind sie durch den Planfest-stellungsbeschluss gesichert.

Im Zusammenhang mit der Konzentration von Kompensationsmaßnahmen für hafenwirtschaftliche Projekte in Bremerhaven wurde die hoheitliche Zuständigkeit für die Luneplate von Niedersachsen (Gemeinde Loxstedt) auf das Land Bremen übertragen (Staatsvertrag zwischen der Freien Hanse-stadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 5. Mai 2010, BGBl. I S. 625). Die Luneplate gehört zur Stadtgemeinde Bremerhaven. Mit dem Zu-wachs von rund 1400 ha Fläche hat sich das Stadtgebiet von Bremerhaven um rund ein Fünftel ver-größert, die Landesfläche von Bremen um rund 3,7 % (Mitteilung der Senatorischen Pressestelle v.

11.1.2010).

Die kommunalen Zuständigkeiten wurden entsprechend der Veränderungen angepasst. Die Belange der Unteren Naturschutzbehörde nimmt das Umweltschutzamt der Stadt Bremerhaven war, die Be-lange der Obersten Naturschutzbehörde liegen beim bremischen Senator für Umwelt, Bau und Ver-kehr (SUBV, Referat 31). Bei SUBV liegen die Zuständigkeiten für die Natura 2000-Schutzgebiete und das NSG Luneplate sowie als Untere Naturschutzbehörde die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Eingriffsregelung für Vorhaben im stadtbremischen Überseehafengebiet (hier: Kompensationsflä-chen für die Erweiterungen des Containerterminals). Für Naturschutzbelange auf den weiterhin zu Niedersachsen gehörenden bremischen Kompensationsflächen insbesondere im Bereich Tegeler Plate sind die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven (Geschützte Teile von Natur und Landschaft, Natura 2000, Artenschutz) zuständig und der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, soweit es um Kompensationsfunktionen für die Eingriffe geht, die im stadtbremischen Hoheitsbereich durch die Maßnahme CT III erfolgt sind.

Zuständig für die Deichunterhaltung im Bereich der Stadt Bremerhaven und des stadtbremischen Überseehafengebietes Bremerhaven ist der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen (SWAH), der diese Aufgabe an bremenports übertragen hat. Zuständige Aufsichtsbehörde ist der Senator für Um-welt, Bau und Verkehr (SUBV, Referat 32). Der im niedersächsischen Bereich an das Plangebiets angrenzende Deich wird vom Deichverband Osterstader Marsch unterhalten, die Aufsichtsbehörde ist beim Landkreis Cuxhaven das Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft.

Die Unterhaltung der Binnengewässer und der Siele, Schöpfwerke und sonstigen Einrichtungen zur Regulierung des Wasserhaushalts im bremischen Teil der Luneplate obliegt nach dem Bremischen Wassergesetz den Anliegern bzw. Eigentümern bis zur Gewässermitte. Die Anlieger bzw. Eigentümer werden von bremenports vertreten. Auf niedersächsischem Staatsgebiet werden die Gewässer von

den zuständigen Wasser- und Boden- bzw. Unterhaltungsverbänden unterhalten (Wasser- und Bo-denverband Landwürder Marsch, Unterhaltungsverband Nr. 80 Lune).

Für die Gewässer mit Vorflutfunktion für Dritte und die damit verbundenen wasserbaulichen Anlagen im Plangebiet ist die Wasserbehörde der Stadt Bremerhaven (Umweltschutzamt) hoheitlich zuständig.

Für die Alte Weser ist die Wasserbehörde des Landkreises Cuxhaven zuständig.

Die Gräben der Luneplate werden demzufolge von bremenports unterhalten. Weiterhin liegt die Un-terhaltung des Sielkanals zwischen Tideschöpfwerk und Sturmflutsperrwerks sowie des Außentiefs zwischen Sturmflutsperrwerk und Weser bei bremenports.

Das Sturmflutsperrwerk und das Tideschöpfwerk werden ebenfalls von bremenports betrieben und unterhalten. Für das Tideschöpfwerk ist geplant, den Unterhaltungsverband Nr. 80 Lune mit dem Be-trieb zu beauftragen.

Die von bremenports unterhaltene Tidepolder-Verwallung wurde von der Wasserbehörde der Stadt Bremerhaven als wasserbauliche Anlage eingestuft.

Der Zuggraben 3 wurde von bremenports um eine Verbindung vom Zuggraben zum geplanten Ge-werbegebiet auf der Luneplate erweitert. Diese Erweiterung des Zuggrabens 3 ist der einzige Graben auf der Luneplate, der eine Vorflutfunktion für Fläche Dritter hat. Die Zuggrabenerweiterung wird von bremenports unterhalten.

Die Alte Weser ist auch nach der Gebietsübertragung der Luneplate an Bremen weiterhin Teil des niedersächsischen Hoheitsgebietes und ein Gewässer des Unterhaltungsverbandes Nr. 80 Lune.

2.3.2 Landwirtschaft

Durch den Landkauf und die Überführung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Verlauf der letzten 20 Jahre sind die auf der Luneplate wirtschaftenden Landwirte als Pächter auf der Luneplate tätig. Bis auf wenige kleine Grünlandparzellen vor dem nördlichen Hauptdeich sind alle landwirtschaftlich nutz-baren Flächen (rund 540 ha) mit Auflagen zur naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung verse-hen (s. Kap. 8.2). Ackernutzung gibt es seit der Rückführung von Ackerfläcverse-hen in Grünland auf der östlichen Luneplate (Grünland-Graben-Areal) und dem Bau des Tidepolders im Planungsraum nicht mehr. Die Verpachtung der Grünländer und die Betreuung der Landwirte sowie die Überwachung der Bewirtschaftungsauflagen erfolgt durch die zuständigen Mitarbeiter bei bremenports im Rahmen der Wahrnehmung der Kompensationspflichten.

Außerhalb des Plangebietes liegen süd-östlich der Tegeler Plate im Bereich der Bullenplate einige neu angelegte Ackerflächen für die Produktion von Tierfutter für die Milchviehhaltung. In der angren-zenden, durchweg unter 1,0 m NN liegenden Dedesdorfer Marsch herrscht schon aufgrund des hohen Grundwasserstands weiterhin konventionelle Grünlandwirtschaft vor, die allerdings überwiegend we-sentlich intensiver als auf der Luneplate betrieben wird.

2.3.3 Jagd und Fischerei Jagd

Aufgrund der Größe der Kompensationsflächen ergeben sich auf der Luneplate mehrere Eigenjagd-bezirke im öffentlichen Grundeigentum, die in der Verwaltung von bremenports liegen. Für alle Kom-pensationsflächen wurde in den Planfeststellungsbeschlüssen folgende Regelung getroffen: „Bis auf die notwendigen tierschutz- und waidgerechten Erfordernisse im Rahmen der Nachsuche von verletz-ten Tieren ist ein uneingeschränktes Jagdverbot einzuhalverletz-ten". Nach Umsetzung dieser Regelung durch die Jagbehörde herrscht damit auf den Kompensationsflächen weitgehende Jagdruhe, so dass z.B. Störungen empfindlicher Rastvogelbestände im Grünland, wie etwa der großen Schwärme nordi-scher Gänse, der Vergangenheit angehören.

Zur Wahrung der jagdrechtlich gebotenen tierschutz- und waidgerechten Erfordernisse wurden durch bremenports i.d.R. die ehemaligen Jagdpächter oder Dritte als Jagdbeauftragte benannt, zu deren Aufgaben u.a. die Durchführung von Kontrollbegehungen zur Beobachtung, Zählung und Schätzung des Wildbestandes, die Nachsuche und das Erlegen kranker Wildtiere und die Anzeige und Bekämp-fung von Wildseuchen gehören.

In den Eigenjagdbezirken des WSA für die Wasserjagden am Weserufer, in einem Jagdgebiet auf der Luneplate (geplantes Gewerbegebiet) sowie in einem Jagdbezirk auf der Einswarder Plate besteht weiterhin ein uneingeschränktes Jagdrecht, das von den jeweiligen Jagdpächtern ausgeübt wird.

Eine Übersicht zu den Eigenjagdbezirken zeigt die folgende Abb. 4.

Abb. 4: Eigenjagdbezirke auf der Luneplate.

Fischerei

In geringem Umfang erfolgt noch eine Ausübung der Erwerbsfischerei in der Weser. Diese ist auch nach der geplanten NSG-VO weiterhin zulässig. Die Angelfischerei und die Ausübung des Stockan-gelrechts werden nach der NSG-VO auf den Bereich nördlich des ehemaligen Lunesiels begrenzt, die Verwendung von Stellnetzen oder Reusen ist ebenfalls verboten.

Die Alte Weser ist weiterhin Eigentum des Unterhaltungsverbandes Nr. 80 Lune und wird von diesem an eine kleine Gruppe von ortsansässigen Anglern verpachtet. Die hier weiterhin zulässige Fischerei-

und Angelnutzung durch die Anlieger trägt zur Beaufsichtung des siedlungsnahen Gewässers bei und kann im bisherigen Umfang beibehalten werden.

Für alle Kompensationsflächen auf der Luneplate, einschließlich der Tegeler Plate, wurde ansonsten in den Planfeststellungsbeschlüssen ein Angel- und Fischereiverbot festgesetzt.

2.3.4 Sonstige Nutzungen

Die landwirtschaftliche Nutzung der Luneplate erfolgt traditionell von den umliegenden Ortschaften aus, so dass es nur wenige Gebäude bzw. Hofstellen gab. Die größere Hofstelle auf der Tegeler Plate und Stallanlagen am zentralen Luneplatenweg sowie die zu Wohnzwecken umgewandelt Hirtenhäu-ser auf der Luneplate wurden im Zuge der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen aufgekauft und sind bereits abgebrochen bzw. werden noch als Baubüro genutzt. Zwei verbliebene private Wohngebäude, z.B. an der Alten Weser, bleiben erhalten und werden auch bei der geplanten NSG-VO entsprechend als Bestand berücksichtigt.

Die zentrale Luneplatenstraße ist als Privatweg nur für Fußgänger und Radfahrer freigegeben. Sie führt zum Hauptdeich, an dem der gut ausgebaute, aber nicht öffentliche Deichverteidigungsweg ent-lang führt, der trotz Verbots der Durchfahrt von Ortsansässigen als Verbindungsweg zwischen Bre-merhaven und Ueterlande, Overwarfe und Dedesdorf-Eidewarden genutzt wird. Das Straßensystem hat zudem eine wichtige Bedeutung für die Erholung, da es intensiv für Spaziergänge und vor allem Radausflüge in die Marsch genutzt wird. Von Bremerhaven aus wird der Hauptdeich als Spazierweg besonders zur Feierabenderholung und an Wochenenden genutzt.

Der Luftraum über der Luneplate wird bisher noch regelmäßig im Rahmen der Flugausbildung für so genannte Platzrunden von Kleinflugzeugen vom Flughafen Luneort genutzt, die mit einer entspre-chenden Lärmbelastung verbunden sind. Im Zusammenhang mit Perspektiven für eine gewerbliche Nutzung des Flughafenareals für die Offshore-Windkraft-Industrie wird eine Schließung des Flugha-fens geplant (s.a. Kap. 7.1.2).

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