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8. Datenbasis & Berechnung Apotheken

8.4 Berechnung Preise Apotheke

8.4.2 Vergütung Rezepturherstellung

Für Rezepturen gibt es insgesamt 5 Zuschläge. Für die Bestimmung dieser Zuschläge werden in diesem Abschnitt nur der Rezepturzuschlag anhand der Kosten für die Herstellung der Standardrezepturen

bestimmt (Abbildung 23). Die übrigen Zuschläge ergeben sich aus den Berechnungen der Festzuschläge der Rx-FAM für Warenwirtschaft, Beratung und Sonstiges (vgl. Kapitel 8.4.6). Die Kosten und Zuschläge für parenterale Zuschläge werden separat im Kapitel 8.4.4 behandelt.

Der Zeitaufwand wurde für den gesamten Herstellungsprozess der Standardrezepturen (von der

Plausibilitätsprüfung der Verordnung bis zur Freigabe der Rezeptur) der jeweiligen Individualrezepturen im Jahr 2016 im Rahmen der Primärerhebung erfragt.

Nicht differenziert wird die Defektur von Standardrezepturen sowie Rezepturen in der

Substitutionstherapie. Durch die Defekturherstellung von Rezepturen können Rezepturen effizienter hergestellt werden. Da die Frage nach den Defekturen missverständlich gestellt war (Anzahl

Defekturchargen vs. Anzahl Rezepten pro Charge) und ca. 70 % aller Apotheken nicht in Defektur herstellen, wird der Aufwand ohne Defektur berechnet (konservative Berechnung zugunsten der Apotheken). Rezepturen im Rahmen der Substitutionstherapie wurden in der Berechnung nicht

Abbildung 23: Kostenstruktur Apotheken: Rezepturzuschlag. Zuordnung Kosten und Zuschlag AMPreisV über Kosten pro Minute für die Rezepturherstellung. Eigene Darstellung.

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berücksichtigt. Für diese Rezepturen gelten jedoch neben der zusätzlichen Einstufung als Betäubungsmittel die gleichen Herstellungsleitlinien wie für Standardrezepturen. Es wird daher pauschal davon ausgegangen, dass ein vergleichbarer Aufwand zuzüglich Dokumentationsaufwand entsteht. Die Vergütung dieser

Rezepturen ist überwiegend über die Hilfstaxe geregelt.

Rezepturen sind in der AMPreisV unterteilt in verschiedene Arten und nehmen unterschiedlich viel Zeit in Anspruch, wie bereits in den aktuellen Preisen der AMPreisV. Ihre Anteile an der Gesamtzahl der

Rezepturen sind aus Sekundärquellen nicht bekannt. Tabelle 15 gibt neben der Herstellungsdauer in Minuten die durchschnittliche prozentuale Verteilung wieder, wie sie von den teilnehmenden Apotheken der Befragung angegeben worden sind. Puder, Pasten und Salben sind die am häufigsten hergestellte Rezepturkategorie der AMPreisV.

Für die Herstellung von Standardrezepturen ergeben sich pro Rezeptur (Grundmenge) zeitliche Aufwände von 45 bis 88 Minuten. Für die häufigste Rezepturkategorie (Puder/Pasten/Salben/etc.) werden

durchschnittlich 52 Minuten pro Rezeptur aufgewendet, wenn sie als Einzelrezeptur hergestellt wird. Dabei sind Rückfragen beim Arzt einberechnet, die in 10 % der Rezepturen im Jahr 2016 im Umfang von 13 Minuten notwendig waren (umgerechnet 1,3 Minuten pro Rezeptur). Die aktuellen Rezepturzuschläge für die Herstellung der Rezepturen („Arbeitspreise“) liegen bei durchschnittlich 5,82 €, von 3,50 € bis 8,00 € pro Rezeptur (Tabelle 15).

Leistungsparameter: Zeitlicher Aufwand für die Herstellung Abgabe eines Stoffes, der in Apotheken in

unverändertem Zustand umgefüllt, abgefüllt, Herstellung einer Lösung ohne Anwendung von Wärme, Mischen von Flüssigkeiten; bis zur Grundmenge von 300 g

3,50 € 43 45 13,6%

Anfertigung von Pudern, ungeteilten Pulvern, Salben, Pasten, Suspensionen und

Emulsionen; bis zur Grundmenge von 200 g

6,00 € 51 52 70,8%

Anfertigung von Lösungen unter Anwendung von Wärme, Mazerationen, Aufgüssen und Abkochungen; bis zur Grundmenge von 300 g

6,00 € 53 55 7,5%

Anfertigung von Pillen, Tabletten und Pastillen; bis zur Grundmenge von 50 Stück

8,00 € 87 88 0,6%

Anfertigung von abgeteilten Pulvern, Zäpfchen, Vaginal-Kugeln, das Füllen von Kapseln; bis zur Grundmenge von 12 Stück

8,00 € 74 76 5,9%

Tabelle 15: Parameter der Vergütung der Standardrezepturen und Stoffe: Aktuelle Arbeitspreise in der AMPreisV und Ergebnisse der Primärerhebung zur Arbeitszeit der Herstellung inkl. Rücksprachen mit Ärzten. Eigene Berechnung.

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Aktuelle

Leistungsparameter: Zeitlicher Aufwand für die Herstellung Anfertigung von Arzneimitteln mit

Durchführung einer Sterilisation,

Sterilfiltration; bis zur Grundmenge von 300 g

8,00 € 78 79 1,6%

Zuschmelzen von Ampullen; bis zur Grundmenge von 6 Stück

8,00 € 75 77 0,1%

Durchschnittliche Vergütung aller Rezepturarten aktuelle AMPreisV (anhand der Verteilung der Arten gewichteter Durchschnitt)

5,82 €

Die Kosten, die für z. B. 52 Minuten Herstellungszeit für eine Salbe anfallen, hängen stark davon ab, wer die Herstellung durchführt. Wie die Tariflöhne nach Minuten zeigten (Tabelle 4 auf Seite 107), sind die Kosten für eine/n PTA geringer als für eine/n approbierte/n Apotheker/in. Die Tabelle 16 zeigt daher zunächst, wie sich die Arbeit bei der Herstellung der Rezepturen durchschnittlich auf die Berufsgruppen verteilt.

Rezepturen werden in der Regel von Pharmazeutisch-Technischen-Assistent/ innen (PTA) hergestellt.

Für die Zuordnung der erhobenen Zeiten zu Kosten sind im nächsten Schritt die Tariflöhne pro Minute der Schlüssel.

Tabelle 16 enthält alle wesentlichen Tarif- und Zeitebenen für die Berechnung der Kosten für die Rezepturen: Für jede Rezepturart werden Zeiten zu Kosten für Personal und Gemeinkosten

umgerechnet.

Die Berechnungslogik für Rezepturen verbindet die Information aus den Tabelle 15 (S. 139) und Tabelle 16 sowie die Tariflöhne pro Minute (Tabelle 4 auf Seite 107) und lässt sich als vereinfachte Formel ausdrücken:

Tabelle 16: Anteile der Berufsgruppen an der Herstellung von

Standardrezepturen und entsprechende Tariflöhne pro Minute (Tarife 2017/2018). Quellen: Primärerhebung; ADEXA. Eigene Berechnung.

Berufsgruppe

Apothekerassistenten 4,5% 0,43 €

Pharmazeutisch-technische

Assistenten 70,7% 0,35 €

Pharmazeuten im Praktikum 2,5% 0,14 €

PTA in Ausbildung 2,6% 0,10 €

Gemeinkosten pro VZÄ 100% 0,31 €

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Kosten für eine Grundmenge

einer Rezepturart = Minuten x Tariflohn x Zeitanteil Approbierte +

Minuten x Tariflohn x Zeitanteil Apothekenassistenten + Minuten x Tariflohn x Zeitanteil PTA +

Minuten x Tariflohn x Zeitanteil Pharmaziepraktikanten + Minuten x Tariflohn x Zeitanteil PTA in Ausbildung + Minuten x Gemeinkosten pro VZÄ

Die Tabelle 17 stellt die Ergebnisse dieser Berechnung dar. Die Angaben zur Rezepturherstellung sind im Jahr 2017 erhoben worden und werden in der Tabelle nur rückwirkend berechnet, um die Effekte der Lohnentwicklung auf die Rezepturherstellungskosten aufzuzeigen.

JAHR 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 Herstellungskosten = Rezepturzuschläge je Rezepturart

Abgabe eines Stoffes, der in Apotheken in unverändertem Zustand umgefüllt, abgefüllt,

abgepackt oder gekennzeichnet wird 6 € 5 € 5 € 5 € 5 € 5 € 5 € 5 € 5 € 4 €

Anfertigung eines gemischten Tees, Herstellung einer Lösung ohne Anwendung von Wärme, Mischen von Flüssigkeiten; bis zur Grundmenge von 300 g

31 € 30 € 29 € 29 € 27 € 27 € 26 € 27 € 26 € 25 €

Anfertigung von Pudern, ungeteilten Pulvern, Salben, Pasten, Suspensionen und

Emulsionen; bis zur Grundmenge von 200 g

36 € 35 € 34 € 33 € 32 € 31 € 31 € 31 € 30 € 29 € Anfertigung von Lösungen unter Anwendung

von Wärme, Mazerationen, Aufgüssen und Abkochungen; bis zur Grundmenge von 300 g

38 € 37 € 36 € 35 € 34 € 33 € 32 € 33 € 32 € 31 €

Anfertigung von Pillen, Tabletten und

Pastillen; bis zur Grundmenge von 50 Stück 61 € 59 € 57 € 56 € 54 € 52 € 52 € 52 € 51 € 49 € Anfertigung von abgeteilten Pulvern,

Zäpfchen, Vaginal-Kugeln, das Füllen von Kapseln; bis zur Grundmenge von 12 Stück

53 € 51 € 50 € 48 € 46 € 45 € 45 € 45 € 44 € 42 €

Anfertigung von Arzneimitteln mit Durchführung einer Sterilisation,

Sterilfiltration; bis zur Grundmenge von 300 g

55 € 53 € 51 € 50 € 48 € 47 € 46 € 47 € 46 € 44 €

Zuschmelzen von Ampullen; bis zur

Grundmenge von 6 Stück 53 € 52 € 50 € 49 € 47 € 46 € 45 € 46 € 45 € 43 €

Durchschnittliche zu deckende

Herstellungskosten Rezepturarten (ohne Stoffe;

anhand der Verteilung der Arten in Tabelle 15 gewichtetes Mittel)

37 € 36 € 35 € 34 € 33 € 32 € 31 € 32 € 31 € 30 € Tabelle 17: Kosten der Rezepturherstellung. Rückwirkende Berechnung der Arbeitskosten in € pro Rezeptur in

Einzelherstellung. Ergebnisse der Primärerhebung (Personalkosten & Gemeinkosten). Eigene Berechnung.

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Wie die Tabelle 17 zeigt, ist nach Selbstauskunft der Zeiten für die Rezepturherstellung der Apotheker/-innen und entsprechende Berechnung anhand der Tariflöhne eine kostendeckende Vergütung der Rezeptur durch die aktuellen durchschnittlichen Arbeitspreise von 5,82 € (s. Tabelle 15, S. 139 f.) nicht gegeben. Die Preise für die Rezeptur müssten im Vergleich dazu stark angehoben werden, um eine kostendeckende Vergütung zu ermöglichen (bei durchschnittlich kostendeckenden 37 € (s. Tabelle 17) um ca. 31 € pro Rezeptur). Die Aufwände liegen für die einzelnen Rezepturarten dann zwischen 31 € und 61 €.

Die AMPreisV bepreist Rezepturen nach definierten Grundmengen. Die Sinnhaftigkeit der Grundmengen wurde im Rahmen der Studie nicht überprüft. Von Teilnehmern wurde angemerkt, „Pillen“ gäbe es nicht mehr und die Grundmengen würden die üblichen Herstellungsmengen nicht gut repräsentieren. In der Beschreibung der Rezepturarten gibt es daher ggf. pharmazeutischen Anpassungsbedarf, der jedoch nicht im Rahmen des vorliegenden Gutachtens erfolgen kann. Der berechnete Arbeitspreis bezieht sich auf eine Grundmenge. Für weitere Grundmengen sind in der aktuellen AMPreisV 50 % des Zuschlags für jede weitere Grundmenge angesetzt. Die Ergebnisse der Primärerhebung zeigen für alle Rezepturarten im Durchschnitt, dass für jede weitere Grundmenge 15 % des Arbeitspreises angesetzt werden sollte, falls eine kostendeckende Vergütung angestrebt wird (Tabelle 18). Der Wert wurde berechnet durch die

angegebenen Minuten für zusätzliche Grundmengen pro Rezepturart, die zur Dauer der ersten

Grundmenge in Bezug gesetzt wurde (Minuten weitere Grundmenge/Minuten erste Grundmenge). Da in der AMPreisV für alle Rezepturarten in der weiteren Grundmenge nur ein pauschaler prozentualer Zuschlag angesetzt ist, wurden die Anteile pro Rezepturart hinsichtlich ihres Anteils an allen Rezepturarten (s.

Tabelle 15) gewichtet gemittelt.

PAUSCHAL (DURCHSCHNITT ÜBER ALLE REZEPTURARTEN)

Zuschlag bei Zubereitung weiterer

Grundmengen (pro Grundmenge) 15 % des absoluten Zuschlags

Wie bereits erwähnt, gibt es kein objektives Datenmaterial zur abgegebenen Menge der einzelnen Rezepturarten sowie der Stoffe. Es kann daher nur abgeschätzt werden, zu welchen Mehrkosten die kostendeckende Rezepturvergütung führt. Da die tatsächliche Vergütung der Rezepturen Einfluss hat auf die am Ende durch den Festzuschlag für Fertigarzneimittel zu deckenden Kosten, sind in den zukünftigen Aktualisierungsrechnungen möglichst die tatsächlichen Rezepturvergütungen anzusetzen. Dies würde jedoch voraussetzen, dass die Anzahl der Rezepturarten aufgeschlüsselt nach Art sowie die Umsätze je Rezepturart vorliegen müssten. Das ist aktuell noch nicht der Fall.

Tabelle 18: Kosten der Rezepturherstellung: Anrechenbare Kosten pro weiterer Grundmenge = Zuschlag weitere Grundmenge. Ergebnis der Primärerhebung. Eigene Berechnung.

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In der Tabelle 19 werden anhand der Durchschnittswerte zur Verteilung der Rezepturarten aus der Primärerhebung und des durchschnittlichen kostendeckenden Arbeitspreises die Kosten für die

Gesamtanzahl an Rezepturen und Stoffe hochgerechnet. Die Anzahl der Stoffe und Rezepturarten stellen eine Approximation der Anzahl der Rezepturarten dar, da die tatsächlichen Anzahlen nicht zur Verfügung stehen.

JAHR 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012

Standardrezepturen GKV + PKV Quelle: GAmSi, inkl.

Stoffe unverändert; PKV Schätzung anhand der Quote GKV Gesamtmarkt/Verordnungen Rezepturen und Stoffe in Mio. und des Gesamtmarktes der PKV

8,5 8,7 8,9 8,9 9,2 9,4 9,8

Entwicklung* -1,9% -2,0% -0,5% -3,3% -2,1% -4,1%

Schätzung Anzahl Standardrezepturen (Quelle: ABDA)

inkl. Fortschreibung** (in Mio. Stk.) 7,2 7,3 7,4 7,4 7,8 7,9 8,3

Anzahl Stoffe unverändert (Differenz Rezepturen zu

Rezepturen/Stoffe GKV/PKV) (in Mio. Stk.) 1,4 1,4 1,4 1,5 1,4 1,5 1,5

Durchschnittliche anteilige Herstellungskosten aller Rezepturarten (ohne Stoffe): Personal- und

Gemeinkosten 37 € 36 € 35 € 34 € 33 € 32 € 31 €

Zu deckende Kosten Standardrezepturen insgesamt

(Schätzung, in Mio. €: Anzahl Rezepturen x durchschnittlicher Arbeitspreis, Tabelle 17, S. 141)

264,6 262,5 260,4 251,6 257,4 252,8 257,3

Aktuelle Vergütung Rezepturen

(vereinfacht: 1 Verordnung = 1 Grundmenge, nur absoluter Festzuschlag;

rückwirkend berechnet) (in Mio. €)

41,6 42,5 43,3 43,1 45,4 46,0 48,3 Aktuelle Differenz Kostendeckung Rezepturen (in Mio. €) -222,9 -220,0 -217,1 -208,5 -212,0 -206,8 -209,0 Abgabe eines Stoffes, der in Apotheken in

unverändertem Zustand umgefüllt, abgefüllt, abgepackt

oder gekennzeichnet wird 6 € 5 € 5 € 5 € 5 € 5 € 5 €

Zu deckende Kosten Stoffe „unverändert“ insgesamt

(in Mio. €) 8,2 6,9

** 2016 – 2018 Fortschreibung anhand des durchschnittlichen Verhältnisses Rezepturanzahl ABDA zu Rezeptur/Stoffeanzahl GKV + PKV 2013 bis 2015 multipliziert mit der Anzahl Rezeptur/Stoffe GKV + PKV

Die Rezepturherstellung ist bei einer kostendeckenden Vergütung der Herstellung mit ca. 265 Mio. € im Arbeitspreis deutlich höher als bisher zu vergüten (ca. 223 Mio. € mehr). In der Berechnung der

Arbeitspreise sind alle Schritte der Herstellung sowie der Rücksprachen mit den Ärzten enthalten.

Tabelle 19: Berechnung der Gesamtkosten für den Rezepturzuschlag Rezepturen und Stoffe in der Herstellung.

Rückwirkende Berechnung auf Basis der aktuellen Preise zur Verdeutlichung der Lohn-/und Mengenentwicklung in der Vergütungsberechnung. Quellen: ABDA, GKV GAmSi. Eigene Berechnung. *Helle Felder: Fortschreibung anhand des gleitenden Durchschnitts der Veränderungsraten der vorangehenden 3 Jahre.

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Die Vergütung der Rezepturen und Stoffe umfasst neben der Herstellung auch Warenwirtschaft und Beratung. Durch den im Mai 2017 eingeführten Festzuschlag für Beratung bei Standardrezepturen, äquivalent zu dem Beratungszuschlag für rezeptpflichtige Fertigarzneimittel, ist der Beratungsanteil der Rezeptur abgedeckt. In diesem Zusammenhang ist es im Gesamtsystem der AMPreisV sinnvoll, auch rezeptpflichtige Abgaben von Stoffen mit dem Beratungszuschlag zu versehen.

Es verbleibt in der Vergütungslogik der Anteil der Warenwirtschaft, der bisher möglicherweise durch den Stoffezuschlag abgedeckt wird. Da der Inhalt des Stoffezuschlags nicht definiert ist, ergibt er sich als Vergütungsbaustein zur Deckung der Warenwirtschaft. Er wird daher in der Logik der Gleichstellung der Vergütung von Fertigarzneimitteln und Rezeptur-Arzneimitteln mit dem Wert für die Warenwirtschaft für Fertigarzneimittel festgesetzt. Es mag hier zwar Unterschiede geben (einerseits geringerer Aufwand, da die Stoffe für mehrere Rezepturen zusammen bestellt werden, andererseits mehr Aufwand, da bei einigen Stoffen die Gefahr des Warenverfalls größer ist als bei Fertigarzneimitteln), dazu gibt es jedoch

keine Datengrundlage.