• Keine Ergebnisse gefunden

8. Datenbasis & Berechnung Apotheken

8.4 Berechnung Preise Apotheke

8.4.1 Vergütung Nacht- und Notdienst

Der Nacht- und Notdienstzuschlag dient der Deckung der dafür anfallenden heilberuflichen Personal- und Gemeinkosten nach Zeitaufwand und wird auf Rx-FAM und Rezepturen erhoben (Abbildung 21). Im

Gegensatz zu den anderen Preisbestandteilen der AMPreisV wird die Vergütung in einem Fonds umverteilt.

Für die Berechnung einer kostendeckenden Nacht- und Notdienstpauschale werden zunächst die Personalkosten bestimmt.

Personalkosten

Der Tarif Notdienst ergibt sich dafür zunächst aus den beteiligten Berufsgruppen, die äquivalent zu Ihrem Anteil an den VZÄ der Apotheken der Berechnung der Leistung des Nacht- und Notdienstes zugewiesen werden (Tabelle 9). Für die Berufsgruppen ergeben sich unterschiedliche Tariflöhne für die Dienste, die als gewichtetes Mittel anhand ihres VZÄ-Anteils zusammengefasst werden (Tabelle 10). Die Tabelle 9 und Tabelle 10 machen beispielhaft für die fortgeschriebenen Werte 2018 Angaben zur den VZÄ, ihrer

Abbildung 21: Kostenstruktur Apotheken: Nacht- und Notdienst. Zuordnung Kosten und Zuschlag AMPreisV über Kosten pro Minute. Eigene Darstellung.

Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise

2HM & Associates GmbH 133

Verteilung sowie der damit verbundenen Tarife auf der Basis der laut Tarifvertrag der ADEXA

abzurechnenden 8,5 Stunden bei 13,5 Stunden Nachtdienst/-bereitschaft (18:30h bis 8:00h) sowie 10,5 Stunden bei Notdiensten (8:00h bis 18:30h). Das Ergebnis dieser Berechnungen bildet die Grundlage für die Berechnungen in Tabelle 11.

VZÄ 2018 VZÄ VZÄ in %

Inhaber/-innen 14.952 30%

Approbierte Apotheker/-innen 31.058 61%

Apothekerassistent/-innen, Pharmazie-Ingenieur/-innen 4.504 9%

2018 Dienst

Personalkosten pro Dienst

Inhaber/-innen Nachtdienst 372,04 €

Notdienst 459,58 €

Approbierte Apotheker/-innen Nachtdienst 189,73 €

Notdienst 265,32 €

Apothekerassistent/-innen, Pharmazie-Ingenieur/-innen Nachtdienst 170,31 €

Notdienst 205,57 €

Gewichtetes Mittel anhand der Verteilung der VZÄ (vgl. Tabelle 9) Nachtdienst 241,96 €

Notdienst 317,50 €

Die Basisgrößen aus der Tabelle 9 und Tabelle 10 werden in den folgenden Rechnungen wieder aufgegriffen, um die Zeiten mit Kosten zu hinterlegen. Das Prinzip der Rechnung ist:

Zu deckende Kosten Nacht- und Notdienst = Anzahl Notdienste * gewichteter Tarif Notdienst + Anzahl Nachtdienste * gewichteter Tarif Nachtdienst + Zeit Nacht- und Notdienste * Gemeinkosten

Tabelle 9: VZÄ Nacht- und Notdienst. Ausübung der Nacht- und Notdienste proportional zum Anteil der VZÄ an den relevanten Berufsgruppen (Berechnung für 2018). Quellen: GBE, ABDA. Helle Felder: Fortschreibung anhand des gleitenden Durchschnitts der Veränderungsraten der vorangehenden 3 Jahre. Eigene Berechnung.

Tabelle 10: Tariflöhne Nacht- und Notdienst nach relevanten Berufsgruppen (Berechnung für 2018). Quellen: ADEXA, TVöD. Helle Felder: Fortschreibung anhand des gleitenden Durchschnitts der Veränderungsraten der vorangehenden 3 Jahre. Eigene Berechnung.

Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise

2HM & Associates GmbH 134

JAHR 2018 2017 2016 2015 2014 2013

Durchschnittlicher Tarif pro Nachtdienst (ADEXA, TVöD) 241,96 € 241,96 € 240,46 € 218,70 € 215,16 € 211,52 € Durchschnittlicher Tarif pro Notdienst (ADEXA, TVöD) 317,50 € 317,50 € 312,97 € 301,41 € 296,74 € 291,94 € Anzahl Nachtdienste (Volldienste nach

Notdienstgebühr --> 20 Uhr bis 6 Uhr; ab 2014) 408.995 412.122 415.598 417.009 421.653 426.212 Anzahl Notdienste

(Sonn- und Feiertag) 69.697 71.133 68.659 70.149 73.703 74.733

Nachrichtlich: Anzahl Dienste pro Nacht (Quelle NNF,

2013 Schätzung anhand der Apothekenanzahl) 1.120,5 1.129,1 1.138,6 1.142,5 1.155,2 1.167,7 Personalkosten Nachtdienst gesamt

(in Mio. €) 99,0 99,7 99,9 91,2 90,7 90,2

Personalkosten Notdienst gesamt

(in Mio. €) 22,1 22,6 21,5 21,1 21,9 21,8

Gemeinkosten Nacht- und Notdienst

Für alle Leistungen mit besonderem Zeitaufwand müssen nicht nur die Personalkosten, sondern auch die anteiligen Gemeinkosten angesetzt werden, um die entstehenden Kosten einer Leistung zu berechnen (s.

Kapitel 8.1.3, S. 109 ff.). Die anteiligen Gemeinkosten werden für den Notdienstzuschlag für die von allen Apotheken erbrachte Notdienstzeit berechnet. Die Gemeinkosten werden für den Notdienst pro Minute in gleichem Umfang wie in den normalen Öffnungszeiten angesetzt, d.h. nur zu 1/3 der Gemeinkosten pro Minute. Es ist zwar nur eine Person (VZÄ) in der Apotheke, auf die die Gemeinkosten pro Minute aufgeteilt werden können (bei normaler Öffnungszeit durchschnittlich gleichzeitig 3 Personen), der Betrieb der Apotheke findet jedoch im Notdienst nur eingeschränkt statt. Es wird daher der gleiche Gemeinkostensatz angesetzt wie zu übrigen Öffnungszeiten mit mehreren Beschäftigten (2018 0,31 € pro Minute, vgl. Tabelle 5, S. 111).

Durch die dargestellten Personal- und Gemeinkosten, die in den Öffnungszeiten des Nacht- und

Notdienstes anfallen, entstehen im Jahr 2018 voraussichtlich Kosten von insgesamt ca. 239 Mio. € (Tabelle 12).

Tabelle 11: Personalkosten nach Nacht- und Notdiensttariflohn. Es wird die gesamte Zeit der Nacht- und Notdienste betrachtet, nicht die Zeit der definierten Volldienste. Quellen: NNF, ADEXA, TVöD. Helle Felder: Fortschreibung anhand des gleitenden Durchschnitts der Veränderungsraten der vorangehenden 3 Jahre. Eigene Berechnung.

Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise

2HM & Associates GmbH 135

JAHR 2018 2017 2016 2015 2014 2013

1 Minute Gemeinkosten pro VZÄ 0,31 € 0,29 € 0,28 € 0,27 € 0,25 € 0,24 €

Öffnungsminuten Nacht- und Notdienst gesamt

(in Mio. min, vgl. Tabelle 5) 375,2 378,6 379,9 382,0 388,0 392,3

Gemeinkosten Nacht- und Notdienstzeiten

(in Mio. €) 116,3 109,8 106,4 103,1 97,0 94,2

Verwaltungskosten NNF (in Mio. €) 2,0 2,0 2,0 1,6 2,2

Entwicklung * -1,0% -1,0% 24,6% -26,5%

Zu deckende Gemeinkosten insgesamt (in Mio. €) 118,3 111,8 108,4 104,8 99,2 94,2 Zu deckende Kosten Personal- und Gemeinkosten

insgesamt (in Mio. €) 239,4 234,1 229,8 217,1 211,8 206,1

Für diese Berechnungsweise der Kosten für den Notdienst wird angenommen, dass der Notdienst

vollständig zusätzlich finanziell vergütet wird und nicht durch Freizeitausgleich honoriert wird. Da sich die Nacht- und Notdiensttarife nicht besonders stark von den normalen Tarifen unterscheiden, ist es für die Bewertung vergleichsweise unerheblich, ob die Honorierung des Nacht- und Notdienstes finanziell oder mit Freizeitausgleich erfolgt.

Für die Nacht- und Notdienste, die die Inhaber/-innen erbringen, ist zu beachten, dass hier – wie bei den Angestellten – zusätzliche kalkulatorische Kosten entstehen, die im Gesamtsystem der Vergütung zu berücksichtigen ist. Ansonsten läge der kalkulierte Lohn der Inhaber/-innen immer bei 99.000 € brutto (vgl.

Kapitel 8.1.2 Kostendaten Apotheke: Kalkulatorischer Unternehmerlohn und Tariflöhne, S. 107 ff.), unabhängig davon, wie viele Nacht- und Notdienste geleistet werden. Gerade bei kleinen Apotheken ist jedoch davon auszugehen, dass der Nacht- und Notdienst häufig durch die Inhaber/-innen erbracht wird.

Der Anteil der Vergütung des Nacht- und Notdienstes, der rechnerisch auf die Inhaber/-innen entfällt, wird daher auf den kalkulatorischen Unternehmerlohn addiert. Der Anteil entspricht im Jahre 2018 ca.

55 Mio. €.

Tabelle 12: Gemeinkosten Nacht- und Notdienst; Gesamtkosten Nacht- und Notdienst (inkl. Personal). Eigene Berechnung. Helle Felder: Fortschreibung anhand des gleitenden Durchschnitts der Veränderungsraten der vorangehenden 3 Jahre.

Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise

2HM & Associates GmbH 136

Notdienstgebühr 2,50 €

Der Nacht- und Notdienst wird in zwei Vergütungskomponenten der AMPreisV berücksichtigt: Die Notdienstgebühr, die direkt bei Abgabe im Nacht- und Notdienst pro abgegebener Packungen von den Patient/-innen bezahlt wird (2,50 €, Abbildung 22) und die pauschale Vergütung eines Volldienstes, die sich aus dem Notdienstfonds aller rezeptpflichtig abgegebener Fertigarzneimittel ergibt (0,16 € pro Packung führte z. B. im Jahr 2016 zu einer Notdienstpauschale von 275,02 €; DAV 2017).

Die folgende Tabelle 13 zeigt zunächst eine pauschale Angabe der ABDA, wie viele Packungen während der Notdienste abgegeben werden und welche Erlöse mit der Notdienstgebühr verbunden sind. Über diese Quelle hinaus gibt es keine Nutzungsstatistik des Notdienstes.

JAHR 2018 2017 2016 2015 2014 2013

Packungen im Notdienst Rx

(in Mio. Pck.) 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5

Packungen im Notdienst OTC 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5

Notdienstgebühr (2,50 €)

(in Mio. €) 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0 8,0

Mit der Notdienstgebühr, die laut ABDA 8 Mio. € pro Jahr ausmachen (Tabelle 13), können die Kosten von ca. 239 Mio. € nicht annähernd gedeckt werden. Die realisierten Umsätze werden nicht miteinberechnet, da der Nacht- und Notdienstfonds unabhängig von der Nutzung durch Patienten vergüten soll. Die Höhe der Notdienstgebühr wird als konstant in der Struktur der AMPreisV angenommen und zugunsten der Apotheken nicht als kostendeckendes Element des Nacht- und Notdienstes integriert. Es wird vielmehr von den Gutachtern als Anreiz für die Patient/-innen angesehen, für die nicht akute Versorgung die normalen Öffnungszeiten der Apotheken zu nutzen.

Abbildung 22: Kostenstruktur Apotheken: Notdienstgebühr. Der Notdienstgebühr werden keine Kosten zugeordnet.

Tabelle 13: Nacht- und Notdienst: Anzahl abgegebene Packungen und Zusatzerlöse über die Notdienstgebühr der AMPreisV. Quelle: ABDA. Helle Felder: Fortschreibung anhand des gleitenden Durchschnitts der Veränderungsraten der vorangehenden 3 Jahre.

Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise

2HM & Associates GmbH 137

Notdienstzuschlag Notdienstfonds

Die hauptsächliche Vergütung des Nacht- und Notdienstes erfolgt durch die pauschale Vergütung der Volldienste, finanziert über den Notdienstfonds. Wie die folgende Tabelle 14 zeigt, ist der aktuelle Notdienstzuschlag von 0,16 € für den Tariflohn und die Gemeinkosten nicht kostendeckend (nur ca. 117 Mio. € von 239 Mio. €). Für eine Kostendeckung bei Tariflohn sollte der Zuschlag bei 0,33 € liegen. Der Zuschlag wird berechnet als:

Notdienstzuschlag = Zu deckende Kosten Personal- und Gemeinkosten insgesamt /

Anzahl der abgegebenen Packungen Rx-Fertigarzneimittel & Standardrezepturen Die Tabelle 14 fasst diese Größen zusammen.

Der Zuschlag wird im Sinne der Gesamtsystematik der AMPreisV im vorliegenden Gutachten ebenfalls für Stoffe angesetzt, die – wenn verschreibungspflichtig abgegeben – ebenfalls der Beratung bedürfen und somit wie Rx-FAM und Standardrezepturen sowohl über den Beratungszuschlag als auch den

Notdienstzuschlag verfügen sollten. Da für die Erweiterung der AMPreisV um neue Preisbestandteile beim Stoffezuschlag die Struktur der AMPreisV verändert werden müsste, ist die Zuordnung des

Notdienstzuschlags lediglich ein Reformvorschlag (vgl. Kapitel 12.2, S. 204). Die Höhe des

Notdienstzuschlags ändert sich durch die Hinzufügung der Stoffe in den Fonds nur marginal, nicht in der berücksichtigen Genauigkeit der 2. Nachkommastelle.

JAHR 2018 2017 2016 2015 2014 2013

Rx Fertigarzneimittel (Quelle: NNF)

(in Mio. Pck.) 727,1 727,1 727,1 717,3 710,9 708,6

Standardrezepturen inkl. einzelne Stoffe GKV/PKV -

Verordnungen (GAmSi; in Mio. Stk.) 8,5 8,7 8,9 8,9 9,2 9,4

Schätzung Anzahl Standardrezepturen (vgl. Tabelle 19) 7,2 7,3 7,4 7,4 7,8 7,9

Kosten Notdienst insgesamt (in Mio. €) (s. Tabelle 12)

239,4 234,1 229,8 217,1 211,8 206,1 Kostendeckende Notdienstpauschale inkl. Stoffe 0,33 € 0,32 € 0,31 € 0,30 € 0,29 € 0,29 € Kostendeckende Notdienstpauschale ohne Stoffe 0,33 € 0,32 € 0,31 € 0,30 € 0,29 € 0,29 €

Aktueller Notdienstzuschlag pro Rx 0,16 € 0,16 € 0,16 € 0,16 € 0,16 € 0,16 €

Aktuelle Vergütung ohne Umsatzanteile (rückwirkend

berechnet) (in Mio. €) 117,7 117,7 117,8 116,2 115,2 114,9

Differenz Kostendeckung

(in Mio. €) -121,7 -116,4 -112,1 -100,9 -96,6 -91,2

Tabelle 14: Berechnung des Notdienstzuschlags aus der Menge an zu erwartenden Packungen, auf die der Zuschlag erhoben werden kann und den zu deckenden Kosten. Eigene Berechnung. Helle Felder: Fortschreibung anhand des gleitenden Durchschnitts der Veränderungsraten der vorangehenden 3 Jahre.

Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise

2HM & Associates GmbH 138

Der Vergütung des Nacht- und Notdienstes kommt in der flächendeckenden Versorgung eine besondere Bedeutung zu. Die prüfende Berechnung bezieht dabei nicht nur definierte Volldienste mit ein sondern berechnet auf Stundenbasis die in den Apotheken entstehenden Kosten für die in den letzten Jahren geleisteten Nacht- und Notdienste. Teildienste sind nicht einbezogen, da zu ihrem Einsatz sowie den Zeiten keine umfänglichen Daten vorliegen. Die ABDA schätzt 62.000 Teildienste im Jahr 2016. Diese könnten prinzipiell in dem Berechnungsmodell und Vergütungsmodell Berücksichtigung finden. Den Autoren liegen keine Informationen dazu vor, wieso Teildienste in der bisherigen Vergütung durch den Nacht- und Notdienstfonds nicht einbezogen sind. Ein Einbezug der Teildienste wird in den Reformvorschlägen zum Notdienst vorgeschlagen und quantifiziert.