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Ergebnisse zu Zeitaufwänden für Standardrezepturen

8. Datenbasis & Berechnung Apotheken

8.2 Primärerhebung weiterer Leistungsdaten

8.2.4 Ergebnisse zu Zeitaufwänden für Standardrezepturen

Die Apotheker/innen haben die Zeitaufwände für Rezepturen im Detailprozess bewertet. Die Abbildung 17 zeigt den Zeitbedarf für die Teilprozesse auf, die in Summe zu einem hohen Zeitaufwand für die

Rezepturherstellung führen. Als weitere Prozessstufe wurde zudem aus den offenen Antworten der Primärerhebung die Prüfung und damit verbundene Dokumentation von Ausgangsstoffen übernommen.

Die Abbildung 17 zeigt einen Zwischenschritt der Analyse, um den aufwendigen Prozess der

Rezepturherstellung zu verdeutlichen, der letztlich durch die AMPreisV zu vergüten ist. Im Ergebnis werden diese Angaben mit den ergänzenden Angaben der Apotheken zu der Gesamtdauer der Herstellung einer Rezepturart gemittelt, da in der Einzelschrittbetrachtung zeitliche Synergien der Schritte verloren gehen.

Alle Angaben zu den Ergebnissen der Primärerhebung sind anhand der Umsatzgrößenklassen gewichtete Ergebnisse (vgl. Kapitel 8.2.1 Stichprobe der Primärerhebung, S. 119 ff.), um die Grundgesamtheit der Apotheken besser abzubilden.

Die Angaben der Abbildung 17 sind mit folgenden gewichteten Stichprobengrößen hinterlegt (die Gewichtung erfolgt anhand der Umsatzkategorien zur Anpassung an die Grundgesamtheit, um mögliche Unterschiede in der Herstellung von Rezepturen in kleinen und großen Apotheken im Verhältnis dieser Apotheken in der Grundgesamtheit abzubilden): Für die Rahmenprozesse, die für alle Rezepturen gelten, haben 850 Apotheken Auskunft gegeben. Für die einzelnen Arten der Standardrezepturen sind geringere Stichproben verfügbar, da einige Arten nur noch sehr selten in den Apotheken hergestellt werden:

Während für Tees und Lösungen ohne Wärme Angaben von 794, für Puder, Salben und Pasten 836, für Lösungen mit Wärme 647 und für Zäpfchen und Kapseln 661 Apotheken Auskunft gaben, konnten nur 229 Apotheken Auskunft über die Herstellung von Arzneimitteln mit Sterilisation, 49 zu Tabletten und nur 7 Apotheken zum Zuschmelzen von Ampullen geben. Die Angaben zur Herstellung von Ampullen sind nicht statistisch abgesichert. Es wird daher bei den Angaben zu Ampullen das 75. Perzentil als Ergebnis

verwendet, d. h. die Zeit, in der 75 % der Teilnehmer der Befragung die Herstellung durchführen. Dieser Wert ist plausibel im Vergleich zu den Zeitangaben hinsichtlich der anderen aufwendigeren Rezepturarten.

In diesem Rahmen werden in Ermangelung weiterer Daten zur Ampullen-Herstellung die verfügbaren Daten von 7 Apotheken in die Berechnung der Vergütung aufgenommen.

Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise

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Abbildung 17: Durchschnittlich benannter Zeitaufwand für eine durchschnittliche Standardrezeptur in Minuten pro Prozessschritt (Rohdaten Primärerhebung). Eigene Darstellung und Berechnung. Blau: Prozesszeiten für alle Arten von Standardrezepturen; Bunt: Separate Prozesszeiten der einzelnen Arten von Standardrezepturen.

5

8

8

5

13

18

23

45

45

45

45

5

5

5

5 Prüfung und damit verbundene Dokumentation von

Ausgangsstoffen

Plausibilitätsprüfung

Festlegung Fertigstellung und Erstellung Herstellungsanweisung

Vorbereitung des Arbeitsplatzes Anfertigung eines gemischten Tees, Herstellung einer Lösung ohne Anwendung von Wärme, Mischen von Flüssigkeiten; bis

zur Grundmenge von 300 g

Anfertigung von Pudern, ungeteilten Pulvern, Salben, Pasten, Suspensionen und Emulsionen; bis zur Grundmenge von 200

g

Anfertigung von Lösungen unter Anwendung von Wärme, Mazerationen, Aufgüssen und Abkochungen; bis zur

Grundmenge von 300 g

Anfertigung von Pillen, Tabletten und Pastillen; bis zur Grundmenge von 50 Stück

Anfertigung von abgeteilten Pulvern, Zäpfchen, Vaginal Anfertigung von Arzneimitteln mit Durchführung einer Sterilisation, Sterilfiltration; bis zur Grundmenge von 300 g Zuschmelzen von Ampullen; bis zur Grundmenge von 6 Stück

Erstellung Herstellungsprotokoll

Durchführung Inprozesskontrolle

Abfüllung in das Abgabebehältnis und Kennzeichnung

Freigabeprüfung und Dokumentation

Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise

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Die Abbildung 18 zeigt die Zeitangaben der Apotheker/-innen für die Gesamtherstellung der

Standardrezepturarten. Sie liegen bis auf die Herstellung von Tabletten deutlich unter der Summe der Teilzeiten aus der Prozessbewertung. Wie beschrieben wird ein Mittelwert aus beiden Angaben gebildet, die ihrerseits jeweils den robusten Median der Zeitangaben darstellen. Auch in der Primärerhebung der Gesamtherstellung sind die Stichprobengrößen für Tabletten mit 22 Apotheken und Ampullen mit 7

Apotheken gering. Die Stichprobengröße ist insbesondere für die Herstellung von Tabletten kritisch, da hier der Wert für den Aufwand stark von den Aufwänden für weitere Rezepturarten abweicht. Aus Ermangelung an weiteren Daten zur Herstellung von Tabletten werden auch hier die Angaben in die Berechnung

übernommen. Die Stichproben der Gesamtaufwendungen bewegen sich in ähnlich hohem Bereich wie zu den Einzelprozessangaben (vgl. auch Anhang 15.3).

Die Abbildung 18 zeigt ebenfalls anhand der Gesamtschätzung des Zeitaufwands pro Rezepturart, dass mit den Standardrezepturen je nach dem, um welche Art es sich handelt, ein doppelt bis dreifach so hoher zeitlicher Aufwand entstehen kann. Die Schätzungen der Gesamtzeit liegen unter der Summe der

Einzelprozessergebnisse. In der Analyse werden beide Angaben verwendet und zusätzlich der Aufwand für Rücksprachen mit Ärzt/-innen einberechnet (vgl. Kapitel 8.4.2 Vergütung Rezepturherstellung, S. 138 ff.).

Abbildung 18: Durchschnittlich benannter Zeitaufwand für eine durchschnittliche Standardrezeptur in Minuten pro Rezepturart als Gesamtschätzung (Median der offenen Angaben in Minuten). Eigene Darstellung und Berechnung.

30 40 40

85 60

67

62 Anfertigung eines gemischten Tees, Herstellung einer

Lösung ohne Anwendung von Wärme, Mischen von…

Anfertigung von Pudern, ungeteilten Pulvern, Salben, Pasten, Suspensionen und Emulsionen; bis zur…

Anfertigung von Lösungen unter Anwendung von Wärme, Mazerationen, Aufgüssen und Abkochungen; bis zur…

Anfertigung von Pillen, Tabletten und Pastillen; bis zur Grundmenge von 50 Stück

Anfertigung von abgeteilten Pulvern, Zäpfchen, Vaginal-Kugeln, das Füllen von Kapseln; bis zur Grundmenge von…

Anfertigung von Arzneimitteln mit Durchführung einer Sterilisation, Sterilfiltration; bis zur Grundmenge von 300 g

Zuschmelzen von Ampullen; bis zur Grundmenge von 6 Stück

Rezepturkategorie nach AMPreisV

Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise

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