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Reduzierung der Anzahl der Gebiets- und Zusatzbezeichnungen zugunsten von Teilgebietsbezeichnungen zugunsten von Teilgebietsbezeichnungen

8 Das Fachtierarztwesen in Deutschland nach 1945

8.3 Die Entwicklung des Fachtierarztwesens im wiedervereinigten Deutschland Deutschland

8.3.1 Die Anhebung des Niveaus

8.3.1.5 Reduzierung der Anzahl der Gebiets- und Zusatzbezeichnungen zugunsten von Teilgebietsbezeichnungen zugunsten von Teilgebietsbezeichnungen

„Die Anzahl der Gebietsbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen sollte nicht mehr vermehrt, sondern zugunsten von Teilgebietsbezeichnungen reduziert wer-den.“528

Zu dieser Ansicht kam der 20. Deutsche Tierärztetag 1995 und war vorher auch schon der DT-Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung gekommen, als dieser sich im Februar 1993 des schlechten internationalen Rufes des deutschen

524 BTK 2001, 4.

525 Anon. 2001a, 624.

526 BTK 2005d, 3.

527 BTK 2009b, 2.

528 Pschorn, Mrozek u. Tietjen 1995, 780.

dungssystems angenommen hatte, wie auch noch in Kapitel 9 zur Sprache kommen wird.529 Und so hatte der Ausschuss beispielsweise im Juni 1994 beschlossen, der Delegiertenversammlung der BTK keinen überarbeiteten Musterweiterbildungsgang für das Gebiet „Innere Medizin“ vorzulegen und den Kammern zu empfehlen, die Gebietsbezeichnung künftig nicht mehr zu vergeben. Es war während der Sitzung der Gedanke aufgebracht worden, Schwerpunkte dieses Faches wie Dermatologie oder Kardiologie als Teilgebiete anzubieten.530

Es sei an dieser Stelle eingefügt, dass es zur Zeit des 20. Deutschen Tierärztetages 32 Musterweiterbildungsgänge für Gebiete, zwei für Teilgebiete und drei531 für Zusatzbezeichnungen gab.532 Bei den Teilgebieten handelte es sich um Dermatolo-gie zum Fachtierarzt für Klein- und Heimtiere und um ToxikopatholoDermatolo-gie zum Fach-tierarzt für Pathologie.

1996 erinnerte man sich im Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Zusam-menhang mit einer in Erwägung gezogenen langfristigen Umstellung der Weiterbil-dungsstrukturen an den Beschluss des 20. Deutschen Tierärztetages. Man wollte bei den Fachgebieten zukünftig den Schwerpunkt bei den Tierarten legen, während die Disziplinen in der Regel als Teilgebiete geführt werden sollten. Es herrschte jedoch Einigkeit darüber, dass nicht alle Disziplinen als Gebiete abgeschafft werden konn-ten.533

Mit Schwung nahmen sich die Teilnehmer der Weiterbildungskonferenz in Kassel der Schaffung von Teilgebieten an.534 Es wurde zunächst ausführlich diskutiert, ob

„Superspezialisierungen“ eingeführt werden sollten, die nur Fachtierärzten zugäng-lich wären und damit als allgemein zugängzugäng-liche Zusatz- oder Gebietsbezeichnungen verloren gingen. Besonders umstritten war diese Frage beispielsweise bei der Zahn-heilkunde. Bei dieser Disziplin bestünde auch die Möglichkeit, Zusatzbezeichnungen für einzelne Tierarten einzuführen, die sowohl von Fachtierärzten als auch von Tier-ärzten ohne Zusatzqualifikation im Sinne der Weiterbildungsordnungen erworben werden könnten. Schließlich sei zu bedenken, dass es bereits spezialisierte Tierärzte auf diesem Gebiet gebe, die nicht Fachtierärzte seien und für die die Weiterbildung im Falle der Schaffung des Teilgebietes Zahnheilkunde verschlossen bliebe. Letztlich wog das Argument, man müsse die Weiterbildung im internationalen Zusammenhang betrachten, schwerer. International würden nämlich üblicherweise „Top-Spezialisten“

ausgebildet werden. Die Erlangung von Teilgebieten wurde als „Königsweg“

529 DT 1993a, 1.

530 BTK 1994a, 3.

531 Die Zusatzbezeichnungen Akupunktur, Homöopathie und Biologische Tiermedizin wurden in einem Musterweiterbildungsgang geregelt, der gestattete, maximal zwei dieser Zusatzbezeichnungen pa-rallel zu führen (DT 1989, Anlage 2, u. Scheunemann u. Schlegel 1989, 474). Zusätzlich existierten Weiterbildungsgänge für die Zusatzbezeichnungen Augenheilkunde und Tierzahnheilkunde. Somit gab es drei Musterweiterbildungsgänge für Zusatzbezeichnungen, die die Weiterbildung für insgesamt fünf Zusatzbezeichnungen regelten (BTK 1995a, Anlage 4).

532 BTK 1995a, Anlage 4.

533 BTK 1996b, 1.

534 BTK 1999c, 5-6.

trachtet, der jedoch nicht ausschließe, dass es in anderen Bereichen Zusatzbezeich-nungen gebe.

In der Konferenz wurden folgende Kriterien aufgestellt, nach denen ein Teilgebiet als Weiterbildungsgang einzurichten war:

 Das Gebiet ist so umfangreich, dass es nicht für alle Tierarten darstellbar ist (z. B. Chirurgie) oder

 das Gebiet ist so anspruchsvoll, dass es nicht von allen Inhabern einer Fach-tierarztbezeichnung beherrscht werden kann (z. B. Virologie, Toxikopatholo-gie) und

 es bestehen Bedarf und die Möglichkeit, dass Fachtierärzte diese zusätzliche Spezialisierung wahrnehmen.

So wurde nach diesen Kriterien auch beschlossen, keine Teilgebiete für die Fach-tierärzte für Schweine und für kleine Wiederkäuer zu empfehlen, weil kein Bedarf ge-sehen wurde. Schließlich führte die Anwendung dieser Kriterien zur Empfehlung von insgesamt 19 Teilgebieten zu fünf Gebieten:535

Zum Fachtierarzt für Kleintiere:

 Chirurgie,

 Innere Medizin,

 Dermatologie,

 Augenheilkunde,

 Zahnheilkunde,

 Kardiologie,

 Anästhesiologie.

Zum Fachtierarzt für Pferde:

 Chirurgie,

 Innere Medizin,

 Dermatologie,

 Augenheilkunde,

 Zahnheilkunde,

 Orthopädie,

 Reproduktionsmedizin,

 Anästhesiologie.

Zum Fachtierarzt für Lebensmittel:

 Lebensmitteltoxikologie.

Zum Fachtierarzt für Mikrobiologie:

 Bakteriologie und Mykologie,

 Virologie.

535 BTK 1999c, Anlage 2.

Zum Fachtierarzt für Pathologie:

 Toxikopathologie.

Als Weiterbildungszeit für Teilgebiete wurden zwei Jahre zusätzlich zur Weiterbil-dungszeit zum Fachtierarzt empfohlen. Von der WeiterbilWeiterbil-dungszeit zum Fachtierarzt sollte ein Jahr angerechnet werden können.

Die Konferenz empfahl außerdem 30 Gebiets- und 12 Zusatzbezeichnungen.536

Einen Weiterbildungsgang für das Teilgebiet Gentechnologie zum Fachtierarzt für Zuchthygiene und Biotechnologie der Fortpflanzung verabschiedete die Herbst-Dele-giertenversammlung 1999.537 Dieses Teilgebiet war nicht Gegenstand der Kasseler Empfehlungen gewesen.

Auf der Frühjahrs-Delegiertenversammlung 2001 wurden die neu beschlossenen Weiterbildungsgänge für die Teilgebiete zum Fachtierarzt für Kleintiere verabschiedet (Augenheilkunde, Zahnheilkunde, Innere Medizin, Chirurgie, Kardiologie und Anäs-thesiologie).

Im Zusammenhang mit der Auswertung der Entwürfe der Musterweiterbildungsgänge für die in Kassel empfohlenen Teilgebiete zum Fachtierarzt für Pferde entbrannte unter den Teilnehmern des BTK-Ausschusses für Aus-, Fort- und Weiterbildung eine Grundsatzdiskussion. Man war sich im Juli 2002 nicht mehr sicher, ob die Teilgebiete tatsächlich sinnvoll wären. Überwiegend waren die Ausschussmitglieder nun der An-sicht, dass Teilgebiete in der Praxis nicht umzusetzen seien und weder von den Ge-nehmigungsbehörden noch von den Kollegen akzeptiert würden. Außerdem würden sie dem Bedarf an entsprechenden Fachleuten nicht gerecht werden und die Anfor-derungen seien auf zu niedrigem Niveau. Schließlich wollte man das Problem verta-gen und beschloss, die Etablierung von Teilgebieten im Rahmen einer zweiten Weiterbildungskonferenz neu zu überdenken.538

Zwei Jahre später hatte weder eine zweite Weiterbildungskonferenz stattgefunden noch war das Problem der Etablierung der Teilgebiete geklärt worden. Daher nahm der Ausschuss für Aus-, Fort- und Weiterbildung sich dieses Problems am 3. De-zember 2004 an. Die Argumente waren ähnlich wie zuvor und führten auch diesmal zu keiner Einigung. Einem Vorschlag aus dem Ausschuss war man allerdings nicht abgeneigt. Dieser besagte, dass organbezogene Fächer (z. B. Dermatologie oder Augenheilkunde) eventuell besser als Zusatzbezeichnung konzipiert würden und Chi-rurgie sowie Innere Medizin tierartbezogene Fachtierarztbezeichnungen (Kleintiere

536 BTK 1999c, Anlagen 1 u. 3.

537 Anon. 2000, 137.

538 BTK 2002, 3.

und Pferde) werden könnten. Schließlich wollte man das Erweiterte Präsidium bitten, über die Beibehaltung der Teilgebiete zu beraten.539

Offensichtlich konnte das Erweiterte Präsidium die Empfehlung, für 19 Teilgebiete Weiterbildungsgänge einzurichten, auf seiner Sitzung am 7. und 8. April 2005 auch nicht nachvollziehen und beschloss, 14 Teilgebiete von der Liste zu streichen. Übrig blieben lediglich die Teilgebietsbezeichnungen Chirurgie und Innere Medizin jeweils zum Fachtierarzt für Kleintiere und für Pferde. Außerdem sollte der Fachtierarzt für Pathologie weiterhin die Teilgebietsbezeichnung Toxikopathologie erlangen kön-nen.540

Damit war man bezüglich der Teilgebiete 2005 annähernd wieder auf dem Stand der Ausgangsposition von 1995, als der 20. Deutsche Tierärztetag beschlossen hatte, die Anzahl der Teilgebiete zum Zweck der Reduzierung der Gebiets- und Zusatzbe-zeichnungen zu erhöhen.

Es wurden bisher auch keine weiteren Teilgebiete verabschiedet. Allerdings erhöhte sich somit die Anzahl der Fachgebiete und der Zusatzbezeichnungen, so dass es aufgrund der Beschlüsse des Erweiterten Präsidiums und der BTK-Delegiertenver-sammlung aktuell Musterweiterbildungsgänge für 36 Gebietsbezeichnungen und 22 Zusatzbezeichnungen gibt.541