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Prüf- und Messdienst

Im Dokument für den Bereich Telekommunikation (Seite 194-197)

Teil II Tätigkeiten

5. Prüf- und Messdienst

5.1 Untersuchungen zum funktechnischen Rauschpegel

Im Jahr 2006 wurden die im Vorjahr begonnen Untersuchungen zu „man made noise“ (Rau-schen) im Frequenzspektrum fortgesetzt und auf weitere Frequenzbereiche erweitert.

Die Ergebnisse solcher „Rauschuntersuchungen“ liefern entscheidende Parameter für die Pla-nung von Funknetzen und werden für internationale Arbeitsgruppen innerhalb der ITU benötigt.

Die Untersuchungen wurden im Jahr 2007 auf den Bereich unterhalb von 30 MHz ausgedehnt.

Aus den Untersuchungen sind auch die Wirksamkeit bestehender EMV-Normen und ggf. erfor-derliche Anpassungen abzuleiten.

5.2 UMTS Versorgungsmessungen

Die Lizenzen zum Betreiben der Mobilfunknetze der dritten Generation (UMTS/IMT-2000) ent-halten eine Versorgungsverpflichtung (Teil B, § 4), wonach die Lizenznehmer verpflichtet sind, bis zum Jahresende 2005 einen festgesetzten Versorgungsgrad der Bevölkerung herzustellen.

Der Nachweis erfolgt durch den Vergleich der vom Prüf- und Messdienst messtechnisch ermit-telten funktechnischen Versorgung mit den Angaben, die von den Lizenznehmern vorgelegt wurden. Zum Beginn des letzten Jahres wurde die Überprüfung wiederholt.

Die Messergebnisse geben Aufschluss über die tatsächliche Versorgung der im Versorgungs-gebiet lebenden Bevölkerung.

5.3 Verträglichkeit von induktiven Zugbeeinflussungsanlagen gegenüber dem digitalen Rundfunk im Mittelwellenbereich

Im Berichtszeitraum fanden in Zusammenarbeit mit einem Hersteller von induktiven Zugbeein-flussungsanlagen umfangreiche Messungen bzgl. der Störreichweite der Anlagen (ZUB) im Fre-quenzbereich 800 – 900 kHz statt. Ziel dieser umfangreichen Verträglichkeitsuntersuchungen war, zu prüfen, ob im gemeinsam genutzten Frequenzbereich der störungsfreie Empfang des digitalen Rundfunks DRM (digital radio mondial) in der Nähe von Gleisanlagen mit Zugbeeinflus-sung gegeben ist.

Bundesnetzagentur Dezember 2007

5.4 Messtechnische Untersuchungen zu Ultra Wideband (UWB) Anwendungen

Bei den zu untersuchenden Anwendungen handelte es sich um Boden – und Wanddurchdrin-gungsradare, wie sie im Hochbau und Straßenbau eingesetzt werden. Die Messungen waren von besonderem Interesse, weil die Geräte durch ihre Modulation eine große Bandbreite bele-gen. Die Untersuchungen wurden sowohl im Labor der Bundesnetzagentur in Kolberg als auch im Freifeld durchgeführt. Sie dienten nicht nur der Verifizierung bisheriger Grenzwerte und Messverfahren im Zuge der EU-Standardisierung, sondern auch der geplanten nationalen Fre-quenzzuteilung.

5.5 Untersuchung der Frequenznutzung zur Vorbereitung der WRC 2007

Die Bundesnetzagentur koordinierte seit April 2004 insgesamt 7 Messkampagnen zur Fre-quenznutzung im Bereich 4 – 10 MHz, die letzten drei davon im Mai 2006, November 2006 so-wie im Mai 2007. Die Ergebnisse von jeweils über 20 Monitoring Stationen aus mehr als einem Dutzend Ländern Europas - auch eine Messstelle in der Karibik war an den letzten beiden Durchläufen beteiligt - wurden je Kampagne zu einem Bericht in Form einer CD-ROM bzw. DVD zusammengefasst und der Vorbereitungsgruppe der CEPT zur Verfügung gestellt. Erneut konn-ten automatische Messungen der verschiedenen Verwaltungen in einer einheitlichen Darstellung präsentiert werden. Insgesamt wurden außerdem fast 29.000 Messungen manuell durchgeführt, d. h. zu einzelnen Aussendungen unter anderem ermittelt, wo sich der Sender befindet, auf wel-cher Frequenz mit welchem Verfahren gesendet wird und welchem Funkdienst der Sender zuzu-rechnen ist.

5.6 Prüfung von Frequenznutzungen

Der Prüf- und Messdienst hat im Rahmen der Prüfungen von Frequenznutzungen im letzten Jahr ca. 8.000 Frequenzzuteilungen in verschiedenen Funkanwendungen auf Einhaltung der Frequenzzuteilungsbestimmungen überprüft. Grundlage bildet der § 64 des TKG. Die Überprü-fung von Frequenznutzungen dient der Sachstandserfassung und der Kontrolle der Einhaltung der regulatorischen Vorgaben im Bereich der Frequenzordnung. Die Überprüfungen liefern we-sentliche Erkenntnisse über die tatsächliche Situation und ergänzen somit die administrativen Elemente der Frequenzregulierung (Frequenzbereichszuweisungsplan, Frequenznutzungsplan, Frequenzzuteilung) zu einem Regelkreis. Negative Auswirkungen auf die Frequenznutzung sol-len frühzeitig erkannt und in Folge auch das Störungsaufkommen minimiert werden. Es handelt sich hierbei um eine proaktive Aufgabe der Frequenzregulierung.

Bundesnetzagentur Dezember 2007

Im Bereich des Betriebsfunks und Richtfunks erfolgen die Überprüfungen nach einem statisti-schen Verfahren, mit dessen Hilfe die Prüfmengen ermittelt werden. In die Berechnung der Prüfmengen fließen u. a. der Gesamtbestand und die Mängelquoten der vorhergehenden Strich-proben (prozentualer Anteil der Abweichungen von den Frequenzzuteilungsbestimmungen) ein.

Das statistische Verfahren stellt ein effizientes und wirtschaftliches Verfahren der Überprüfung von Frequenznutzungen dar. Durch die Anwendung dieses Verfahrens wird soviel geprüft wie nötig, jedoch auch so wenig wie möglich. Es ist geplant, weitere Funkdienste in dieses Verfah-ren einzubeziehen.

5.7 Messtechnische Untersuchungen zur Einführung neuer Übertragungsverfahren im UKW Rundfunk

Die Fachhochschule (FH) Kaiserslautern entwickelte in den zurückliegenden Jahren ein OFDM-System unter dem Begriff „DRM+“ zur digitalen Übertragung von Ton-Rundfunksignalen im UKW Band.

Von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz wurde der Wunsch an die Bundesnetzagentur herangetragen, das von der Fachhochschule entwickelte und fertig ge-stellte OFDM-System vor dessen Inbetriebnahme messtechnisch zu untersuchen. Der Schwer-punkt der messtechnischen Untersuchungen lag auf den Schutzabstandsmessungen zu den benachbarten Funkdiensten der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und des Flugfunks. Von der BOS und der Deutschen Flugsicherung (DFS) wurden entsprechen-de Funkempfangsgeräte zur Verfügung gestellt. Die Messungen wurentsprechen-den von entsprechen-den Mitarbeitern des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur (Außenstelle Augsburg und Konstanz) im Messlabor der FH Kaiserslautern und der DFS in Langen durchgeführt. Die Untersuchungser-gebnisse fließen zunächst in die Erteilung von Versuchsfunkgenehmigungen ein.

Ein zweites DRM+-System wird z. Z. von der Leibnitz-Universität Hannover aufgebaut und steht Ende August 2007 für messtechnische Untersuchungen zur Verfügung. In Abstimmung mit der Universität, den BOS, der DFS und der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) wird auch dieses System bezüglich der einzuhaltenden Schutzabständen von der BNetzA messtech-nisch überprüft, bevor eine Versuchsfunkgenehmigung für die terrestrische Abstrahlung erteilt wird.

Bundesnetzagentur Dezember 2007

Abschnitt E

Technische Regulierung

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