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Modellentwicklung Branchenprozessmodell

Im Dokument für den Bereich Telekommunikation (Seite 110-113)

Teil II Tätigkeiten

5. Modellentwicklung Branchenprozessmodell

5. Modellentwicklung Branchenprozessmodell

Es hat sich in vergangenen Entgeltregulierungsverfahren gezeigt, dass hinsichtlich der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung Bedarf an einer weiteren Fundierung der Ermittlung nicht infrastrukturbasierter Kosten (Betriebs-, Miet- und Gemeinkosten) besteht. Die Anteile der nicht direkt zurechenbaren Kosten sind in Entgeltanträgen sehr hoch und außerdem mit erheblichen Schwankungen verbunden. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur Untersuchun-gen über die Höhe nicht infrastrukturbasierter Kosten durchgeführt. Es wurde dazu von der In-ternational Performance Research Institute gGmbH ein Branchenprozessmodell Telekommuni-kation entwickelt, das es ermöglicht, effiziente Gemeinkosten in der TelekommuniTelekommuni-kationsindust- Telekommunikationsindust-rie zu ermitteln.

Im Februar 2006 wurde das Referenzdokument 1.0 zum Branchenprozessmodell über die nicht-infrastrukturbasierten Betriebs-, Miet- und Gemeinkosten in der Telekommunikationsindustrie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur44 sowie im Amtsblatt 3/2006 veröffentlicht und zur Kommentierung aufgerufen. Auf einer darauf folgenden Informationsveranstaltung wurde das Modell präsentiert und interessierten Parteien die Möglichkeit gegeben Fragen zu stellen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden auf der Internetseite veröffentlicht. Aus den Stellung-nahmen wurden Weiterentwicklungsempfehlungen für das Modell abgeleitet. Die Auswertung der Stellungnahmen wurde im Juli 2006 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffent-licht45. Aufbauend auf dem Referenzdokument 1.0 und den aus den Stellungnahmen abgeleite-ten Weiterentwicklungsempfehlungen entstand die Modellversion 2.0 „Branchenprozessmodell zur Ermittlung von Gemeinkosten in der Telekommunikationsindustrie", die im August 2007 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurde46. Das Branchenprozessmodell ist erstmalig im TAL-Überlassungsverfahren 2007 angewendet worden.

Die Methodik des Branchenprozessmodells baut auf dem Prinzip der Prozesskostenrechnung auf. Das Grundgerüst bildet eine branchenspezifische Funktions- und Prozessstruktur, welche jeweils in mehrere Ebenen hierarchisch untergliedert ist. Die zentrale Bezugsgröße im Modell stellt die Personalkapazität dar. Diese wird in Form von sog. „Full Time Equivalents“ (FTE) antei-lig auf die Abteilungen und Prozesse verteilt und mit abteilungsspezifischen Personalkapazitäts-kostensätzen bewertet. Neben diesen finden auch Sach- und Fremdleistungskosten Berücksich-tigung.

44 http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/4912.pdf

45 http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7218.pdf

46 http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/10973.pdf

Bundesnetzagentur Dezember 2007

Über Fragebögen werden unternehmensspezifische Personalkapazitäts- und Kostenverteilun-gen von Netzbetreibern erhoben. Die Netzbetreiber allozieren dabei zunächst ihre Gesamtper-sonalkapazität prozentual auf die für ihr Unternehmen relevanten Abteilungen. Im nächsten Schritt wird für jede Abteilung das spezifische Verhältnis von Personal-, Sach- und Fremdleis-tungskosten angegeben. Die Kosten dieser Kostenkategorien werden anschließend jeweils pro-zentual auf die relevanten Prozesse alloziert. Des Weiteren geben die Unternehmen ihren Um-satz, ihre Gesamtpersonalkapazität sowie die Personalkapazitätskostensätze eines FTE für ihre Abteilungen an.

Anhand der spezifischen Angaben über die Prozessallokation, die Gesamtpersonalkapazität sowie die Kostensätze werden die prozentualen Angaben der Unternehmen quantifiziert. Auf diese Weise wird zunächst ein wertmäßiger Betrag für jede der Kostenartenkategorien pro Pro-zess und Abteilung und anschließend für jeden ProPro-zess ermittelt. Die proPro-zessbezogenen Anga-ben werden wieder in prozentuale Werte umgerechnet, so dass man eine prozentuale Kosten-verteilungsmatrix, die Unternehmensmatrix, für jedes befragte Unternehmen erhält.

Um eine Vergleichbarkeit der unternehmensbezogenen Prozessangaben herzustellen, wird die Fremdleistungskostenquote prozessweise normalisiert. Dadurch werden alle Unternehmen rechnerisch auf die gleiche Wertschöpfungsstufe gebracht und die Angaben zur Verteilung von Personal- und Sachkosten werden vergleichbar. Die Normalisierung wird auf Abteilungsebene durchgeführt. Maßgeblich für die Normalisierung der Fremdleistungskostenquote ist der Median aller Fremdleistungskostenquoten eines Prozesses über alle Unternehmen. Für jedes Unter-nehmen wird die Differenz der unterUnter-nehmensindividuellen Fremdleistungskostenquote zur Medi-an-Fremdleistungskostenquote anteilig auf die Personal- und Sachkostenanteile des Prozesses zugerechnet. Maßgeblich hierfür ist das Verhältnis von Personal- zu Sachkosten des Unterneh-mens in diesem Prozess.

Im nächsten Schritt werden die einzelnen Unternehmensmatrizen hauptprozessweise zu einer Branchenmatrix zusammengeführt. Dafür wird aus den Personalkostenanteilen eines Prozesses über alle Unternehmen das arithmetische Mittel gebildet. Entsprechend wird mit den Sach- und Fremdleistungskosten sowie der relativen Kapazität verfahren. Die relative Kapazität wird an-schließend wieder auf 100 % normalisiert.

Ausgehend von der Branchenmatrix kann die Anpassung an spezifische Parameter des markt-beherrschenden Unternehmens erfolgen. Dabei wird zunächst die incumbentspezifische Fremd-leistungskostenquote berücksichtigt. Die Differenz zwischen dem ermittelten Median und der vom Incumbent gegebenen Fremdleistungskostenquote wird analog zu dem oben beschriebe-nen Vorgehen auf Personal- und Sachkostenanteile alloziert.

Bundesnetzagentur Dezember 2007

Aus den abteilungsspezifischen Personalkapazitätskostensätzen werden prozessspezifische Personalkapazitätskostensätze ermittelt. Die einzelnen Kostensätze werden dabei mit dem Ver-hältnis der relativen Kapazität pro Prozess und Abteilung zur relativen Kapazität des gesamten Prozesses gewichtet. Zur Bewertung der Branchen- bzw. Incumbentmatrix sind in bisherigen Modellanwendungen die Kostensätze des marktbeherrschenden Unternehmens herangezogen worden.

Anhand der aus Branchenwerten abgeleiteten, mit Incumbentwerten spezifizierten Matrix, den prozessspezifischen Personalkapazitätskostensätzen sowie der Gesamtpersonalkapazität wer-den die Prozesskosten, bestehend aus Personal-, Sach- und Fremdleistungskosten, ermittelt.

Die Summe der Prozesskosten der Hauptprozesse in Geschäftsprozess 6 ergibt die gesamten leistungsmengenneutralen, nicht einzelnen Produkten oder Produktgruppen zuordenbaren Ge-meinkosten auf Gesamtunternehmensebene.

Die relevanten leistungsmengenneutralen Gemeinkosten werden anhand des Verhältnisses des Umsatzes eines spezifischen Produktes am Gesamtumsatz des Unternehmens auf das einzelne Produkt alloziert. Mittels Division durch die Absatzmenge des Produktes erhält man die Gemein-kosten des Produkts pro Stück als Jahreswert, der gegebenenfalls noch auf einen Monatswert umgerechnet wird.

Bundesnetzagentur Dezember 2007

Abschnitt B

Entscheidungen im Rahmen der Marktregulierung

1. Regulierungsmaßnahmen auf den Märkten für Zugang zum öffentlichen Telefonnetz

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