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Die für die WRRL relevanten Oberflächengewässer im Land Bremen sind vollständig der Kategorie Fließgewässer zuzuordnen. Stehende Gewässer im Sinne der WRRL (>50 ha) gibt es im Land Bremen nicht.

In Bezug auf die Fließgewässer fordert die WRRL eine Betrachtung sämtlicher Gewässer mit einem Einzugsgebiet ab 10 km². Im Land Bremen trifft dies auf 22 Gewässer zu, die in Abb. 3 als soge-nanntes reduziertes Gewässernetz dargestellt sind. Mit Ausnahme der Weser in Bremerhaven (Über-gangsgewässer) handelt es sich bei allen hier zu betrachtenden Gewässern um Binnengewässer.

Kleinste bewertbare Einheit nach WRRL sind Wasserkörper, die jeweils einen einheitlichen und be-deutenden Abschnitt eines Oberflächengewässers darstellen. Abgrenzungsrelevante Aspekte sind:

 unterschiedliche Kategorien (z.B. Fluss, Kanal, See etc.),

 unterschiedliche Gewässertypen,

 deutliche Änderungen physikalischer Eigenschaften,

 natürliche, künstliche und erheblich veränderte Gewässer.

Weiterhin dürfen sich die einzelnen Wasserkörper nicht überlappen und sollten in Bezug auf spätere Maßnahmen bewirtschaftbar sein.

Für das Land Bremen sind insgesamt 31 Wasserkörper ausgewiesen. 21 Wasserkörper liegen auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen, 10 in Bremerhaven. Vollständig auf bremischem Gebiet liegen insgesamt 10 Wasserkörper (davon 7 in der Stadtgemeinde Bremen und 3 in Bremerhaven).

Die verbleibenden 21 Wasserkörper liegen anteilig auf bremischem und niedersächsischem Gebiet.

Im Bewirtschaftungszeitraum 2015-2021 waren im Land Bremen noch 33 Wasserkörper ausgewie-sen. Die Zahl hat sich durch die Zusammenlegung von drei Wasserkörpern in der Blumenthaler Aue (WK 26112, 26109 und 26094 werden zusammengefasst zu WK 26127) sowie zwei Wasserkörpern in der Schönebecker Aue (WK 26111 und 26095 werden zusammengefasst zu WK 26129) um 3 reduziert. Die Zusammenlegungen in den Unterläufen der beiden Gewässer soll die Bewertung und Bewirtschaftung der zuvor sehr kurzen Gewässerabschnitte (1,35 bis 2,1 km) erleichtern. Mit der Übernahme der Fläche der Luneplate in bremisches Gebiet ist die Alte Weser (WK 26058) als grenz-übergreifender Wasserkörper hinzugekommen. Die aktuelle Lage, Abgrenzung und Nummerierung der Wasserkörper zeigt Abb. 3.

Abb. 3: Reduziertes Gewässernetz in Bremen mit Abgrenzung der Wasserkörper.

Gewässertypen

Bundesweit wurden 23 Gewässertypen (ohne Untertypen) und weitere Gewässertypen für Über-gangs- und Küstengewässer durch die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) festgelegt. Die Gewässer im Land Bremen werden insgesamt sieben verschiedenen Gewässertypen zugeordnet.

Lage, Abgrenzung und Bezeichnung der einzelnen Gewässertypen sowie deren Anteile im Land Bre-men sind in Tab. 1 sowie Abb. 4 dargestellt.

Gegenüber den Angaben im zweiten Bewirtschaftungsplan (2015) hat sich infolge der Zusammenle-gung von Wasserkörpern in der Blumenthaler und Schönebecker Aue (s. o.) auch die Zuordnung der Gewässertypen geändert. Beide Gewässer zählen nun vollständig zu den kiesgeprägten Bächen (Typ 16); zuvor waren kurze Teile der Wasserkörper dem sandgeprägten Tieflandbächen (Typ 14) bzw.

den Marschengewässern (Typ 22) zugeordnet.

Tab. 1: Gewässertypen im Land Bremen.

Gewässertyp

Länge des Wasserkörpers auf bremischem Gebiet

Anteil am reduzierten Gewässernetz in

Bre-men Marschengewässer

(Typ 22.1, 22.2 und 22.3)

154,30 km 74,4 %

Übergangsgewässer (Typ T 1) 18,32 km 8,8 %

Sandgeprägte Tieflandbäche (Typ 14)

13,94 km 6,7 %

Ströme des Tieflands (Typ 20.3)

7,94 km 3,8 %

Kiesgeprägte Tieflandbäche (Typ 16)

7,61 km 3,7 %

Fließgewässer der Niederungen (Typ 19)

4,80 km 2,3 %

Organisch geprägte Bäche (Typ 11)

0,52 km 0,3 %

Gesamt 207,43 100%

Abb. 4: Gewässertypen im Land Bremen.

Natürliche, erheblich veränderte und künstliche Wasserkörper

Bei der WRRL ist zwischen natürlichen Wasserkörpern auf der einen sowie künstlichen bzw. erheblich veränderten Wasserkörpern auf der anderen Seite zu unterscheiden. Bei künstlichen Wasserkörpern (artificial waterbody = awb) handelt es sich um von Menschenhand geschaffene Gewässer, beispiels-weise Fleete und Kanäle. Als erheblich verändert (heavily modified waterbody = hmwb) kann ein Wasserkörper ausgewiesen werden, wenn er durch anthropogene physikalische Veränderungen (z.B.

Begradigung) in seinem Wesen deutlich verändert wurde. Die Ausweisung ist alle sechs Jahre zu überprüfen.

Die Länder Bremen und Niedersachsen haben gemeinsam für den ersten Bewirtschaftungsplan ein Bewertungsschema für die Ausweisung erheblich veränderter Gewässer nach der CIS-Leitlinie ent-wickelt. Dabei wurde in einem ersten Schritt geprüft, welche physikalischen Veränderungen für die Gewässernutzungen durchgeführt wurden und zu welchen Auswirkungen diese Veränderungen ge-führt haben. In einem nächsten Schritt wurde abgeschätzt, ob die Verbesserungsmaßnahmen, die notwendig wären, um das Gewässer wieder in einen natürlichen Zustand zu bringen, die Nutzung signifikant einschränken würden. War dies der Fall und gab es zu den vorhandenen Nutzungen keine umweltfreundlicheren und vertretbaren Alternativen, wurde das Gewässer als erheblich verändert ausgewiesen.

Da die einzelnen Bundesländer bei der ersten Ausweisung noch recht unterschiedlich in der Auswahl und Anzahl der Ausweisungsgründe vorgegangen sind, wurde im Zuge des Harmonisierungsprozes-ses in der LAWA eine Reduzierung der Ausweisungsgründe vorgenommen und eine Verständigung

getroffen, dass nach Möglichkeit eine prägende Nutzung für den Wasserkörper bestimmt wird. Dieses Vorgehen ermöglicht gleichzeitig die Zuweisung zu einer Fallgruppe zur Bestimmung des ökologi-schen Potenzials (vgl. Kap. 4).

Natürliche Gewässer in Bremen: Als natürliche Gewässer sind in Bremen lediglich der Unterlauf der Wümme (WK 24006) sowie die Blumenthaler Aue (WK 26127) eingestuft.

Künstliche Gewässer in Bremen: In der Stadtgemeinde Bremen sind die Ochtum im Bereich Huchting (WK 23030), das Maschinenfleet (WK 24070), der Kuhgraben (WK 24071) und der Arberger Kanal (WK 12002), in Bremerhaven der Grauwallkanal (WK 26079) als künstliche Gewässer eingestuft.

Erheblich veränderte Gewässer in Bremen: 24 und damit der weitaus größte Teil der Wasserkörper in Bremen sind als erheblich verändert eingestuft. Hauptausweisungsgründe für diese Einstufung sind die physikalischen Veränderungen, die sich aus dem Hochwasserschutz, der Siedlungsentwick-lung sowie der Gewässernutzung durch die Schifffahrt, Hafenwirtschaft und Landwirtschaft ergeben.

Eine detaillierte Aufstellung der jeweils ausschlaggebenden Nutzungen für die einzelnen Wasserkör-per findet sich in Anlage 2.1.

Weser und Lesum sind Bundeswasserstraßen, die Wümme bis zur Borgfelder Brücke ist eine sonstige Wasserstraße im Eigentum des Bundes.

Abb. 5: Einstufung der bremischen Wasserkörper als natürlich, erheblich verändert oder künstlich.

Hinweise auf Besonderheiten wasserwirtschaftlicher und sonstiger menschlicher Akti-vitäten im Einzugsgebiet der Oberflächengewässer

Die dichte Besiedlung und die städtische Prägung des Landes Bremen prägen das Gewässer-Einzugs-gebiet. Ein hoher Versiegelungsgrad in der Fläche sowie größere Einleitungsmengen potentiell be-lasteter Niederschlagswässer gehen damit einher. Des Weiteren befinden sich eine höhere Anzahl von Industrie- und Gewerbestandorten, Häfen und Werftstandorten sowie Altablagerungen und Alt-standorten im Einzugsgebiet.

Durch die Nähe zur See und den Tideeinfluss ist ein größerer Teil des Gewässernetzes eingedeicht.

Im Mündungsbereich von Lesum und Ochtum befinden sich Sturmflutsperrwerke. Weitere Gewässer sind im Mündungsbereich mit Sielen und Schöpfwerken versehen.

Eine weitere Besonderheit ist die Verflechtung mit dem Natura 2000-Gebietsschutz bzw. Naturschutz-großprojekten. So ist zum Beispiel die Wümme mit ihrem Einzugsgebiet Teil der gesamtstaatlich repräsentativen Naturschutzgroßprojekte „Fischerhuder Wümmewiesen“ und „Borgfelder Wümme-wiesen“ sowie Teil des FFH-Gebietes "Untere Wümme".