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3. Welche Maßnahmen wurden im zweiten Bewirtschaftungszyklus

3.1 Maßnahmen für das Oberflächengewässer

3.1.4 Überprüfung der Verbesserungen durch bereits durchgeführte

In vielen bremischen Wasserkörpern stellen die strukturellen Defizite eine wesentliche Ursache für das Nichterreichen des guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials dar. Beispiele hierfür sind be-festigte Uferabschnitte, ein kanalisierter Gewässerverlauf oder fehlende Auenlebensräume. Um die

Gewässerstruktur zu verbessern, wurden in den bisherigen Bewirtschaftungsperioden zur Umsetzung der WRRL verschiedene Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt.

An zehn solcher Renaturierungsmaßnahmen in sechs Bremer Gewässern wurden von Brinkmann et al. 2017 und BRINKMANN 2019 et. al im Auftrag der SKUMS zwischen 2016 und 2019 Erfolgskon-trollen durchgeführt. Damit sollten die Erfolge solcher Maßnahmen sowie ihr Beitrag zur Erreichung der Umweltziele bewertet werden. Ferner wurden die weiterhin bestehenden strukturellen Defizite in den betroffenen Gewässern ermittelt und Möglichkeiten zu deren Behebung skizziert. Das metho-dische Vorgehen und die Ergebnisse der Erfolgskontrollen werden im Folgenden kurz dargestellt.

Die zehn untersuchten Renaturierungsmaßnahmen befinden sich in den Gewässern Huchtinger Fleet, Kleine Wümme, Embser Mühlengraben, Blumenthaler Aue und der Weser. In Tab. 4 sind die einzel-nen Maßnahmen mit ihrer LAWA-Nummer (Maßnahmentyp) sowie dem Datum der Beprobungen dargestellt.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden sich auf den Internetseiten der Bremer Umwelt-senatorin unter www.bauumwelt.bremen.de unter Umwelt -> Wasser -> Wasserrahmenrichtlinie ->

Maßnahmen an bremischen Gewässern.

Tab. 4: Liste der Wasserkörper und Maßnahmen, für die zwischen 2016 und 2019 Erfolgskontrollen durchgeführt

entfällt Maßnahme ist vor In-krafttreten der WRRL der Kleinen Wümme im Be-reich Achterstraße der Kleinen Wümme im Be-reich Blockland Fuldaha-fen und Hemelinger See

74 2012 Juni/Okt.

2016

* Die LAWA-Nummern beziehen sich auf den LAWA-BLANO Maßnahmenkatalog und beschreiben einheitliche Maßnah-men bzw. MaßnahMaßnah-mengruppen: 71 = Habitatverbesserung im vorhandenen Profil; 72 = Habitatverbesserung im Gewäs-ser durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung; 73 = Maßnahmen zur HabitatverbesGewäs-serung im Uferbereich; 74 = Maßnahmen zur Auenentwicklung und zur Verbesserung von Habitaten.

Methodisches Vorgehen

Als Indikator für den strukturellen Zustand von Gewässern eignet sich besonders die biologische Qualitätskomponente der benthischen Wirbellosenfauna („Makrozoobenthos“). Für die Erfolgskon-trollen wurde deshalb das Makrozoobenthos in den renaturierten Gewässerabschnitten beprobt und mit Hilfe der etablierten WRRL-Bewertungsverfahren ausgewertet (u. a. PERLODES). Anschließend wurden die Ergebnisse jeweils mit einem nicht renaturierten Referenzabschnitt im selben Wasser-körper verglichen. Um die Bewertungen zu plausibilisieren und das weitere Entwicklungspotenzial abschätzen zu können, wurden neben dem erfassten Makrozoobenthos auch die lokalen morpholo-gischen Strukturen, die Gewässerqualität und etwaige Störfaktoren berücksichtigt.

Bewertung der Maßnahmen Embser Mühlengraben/Deichschlot

Im Embser Mühlengraben konnten lediglich für die Maßnahme auf der Renaturierungsfläche III eine tendenzielle Erhöhung der Artenvielfalt und der Anzahl von bachtypischen Arten festgestellt werden.

Von Vorteil ist hier möglicherweise, dass die Verbesserung der Strukturvielfalt nicht zu einem Verlust der bachtypischen, ganzjährigen Strömungsverhältnisse geführt hat. Zumindest dieser Maßnahme ist somit eine leichte Verbesserungswirkung im Sinne der WRRL zuzuschreiben.

Blumenthaler Aue

An der Blumenthaler Aue und der einmündenden Beckedorfer Beeke wurde jeweils der Lauf verlegt und naturnaher gestaltet. Die Entwicklung des Makrozoobenthos konnte allerdings in beiden Maß-nahmenbereichen nicht beurteilt werden. Die Beekedorfer Becke war im Oktober 2018 aufgrund der langanhaltenden Trockenheit vollständig ausgetrocknet. Die Blumenthaler Aue im Maßnahmenbe-reich wurde kurz vor der Untersuchung intensiv unterhalten, dadurch wurde die Fließgewässerfauna stark geschädigt. Die Qualitätskomponente Makrozoobenthos wurde daher in den beiden Maßnah-menbereichen mit „schlecht“ eingestuft, sodass keine Verbesserungswirkung im Sinne der WRRL festzustellen ist (vgl. Schlussfolgerungen).

Huchtinger Fleet

Der Maßnahmenbereich „Park links der Weser“ am Huchtinger Fleet beherbergt bei den Untersu-chungen deutlich mehr Arten des Makrozoobenthos als der beprobte Referenzbereich. Eine nicht unbeträchtliche Anzahl ökologisch anspruchsvoller Arten wurde entdeckt, darunter auch streng ge-schützte Arten wie die Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus). Insgesamt wies der Maßnahmen-bereich die typischen Arten und Eigenschaften größerer Stillgewässer auf und leistet so einen wert-vollen Beitrag zur Schaffung neuer Auen-Lebensräume. Aufgrund der Typisierung des Huchtinger Fleets als Fließgewässer (Typ 14 – sandgeprägter Tieflandbach) schlagen sich diese Verbesserungen jedoch nicht in den Bewertungsergebnissen nieder; sowohl der Maßnahmen- als auch der Referenz-bereich befindet sich formal in einem „unbefriedigenden“ Zustand (vgl. auch die Schlussfolgerun-gen).

Kleine Wümme

Die Maßnahmenbereiche im Blockland erreichten aufgrund der hohen Gesamtartenzahl und des ho-hen Anteils anspruchsvoller Arten fast durchweg die Bewertung „gut“. Der Referenzbereich wurde dagegen im Juni mit „moderat“ und im Oktober mit „unbefriedigend“ eingestuft. Der Vergleich belegt deutlich die Verbesserungswirkung dieser Maßnahme. Ein Indiz für weiterhin bestehende Störfakto-ren ist jedoch die ungewöhnlich artenarme Gruppe der Köcherfliegen.

Im Bereich der Maßnahme an der Achterstraße wurden einige vom Aussterben bedrohte Arten er-fasst, die im Referenzbereich fehlten. Die Gruppe der Köcherfliegen fehlte in beiden Bereichen voll-ständig (s. o.). Der Zustand des Makrozoobenthos wird im Referenzabschnitt als „unbefriedigend“

und im Maßnahmenbereich als „mäßig bis unbefriedigend“ eingeschätzt. Auch dieser Maßnahme ist somit eine leichte Verbesserungswirkung im Sinne der WRRL zuzuschreiben.

Mittelweser

Die Auflösung des vormals befestigten Uferstreifens zwischen Weser und Hemelinger See hat eine Vielzahl neuer Habitate geschaffen und ermöglicht den Wasser- und Artenaustausch zwischen Fluss und See. Der Ostteil des Sees bietet nun einen Rückzugsraum für viele Stillgewässerarten des Mak-rozoobenthos. Insgesamt wies der Maßnahmenbereich eine höhere Artenzahl und ein deutlich grö-ßeres Arteninventar als der Referenzbereich auf, was die Verbesserungswirkung der Maßnahme un-terstreicht.

Auch der neu entstandene Seitenarm in Habenhausen wird als ökologischer Zugewinn im Sinne der WRRL bewertet. Die Artenzahlen lagen hier zwar nur etwas höher als in den Referenzbereichen, umfassten aber u. a. die anspruchsvollen Eintagsfliegen Brachycercus harrisellus und Cloeon simile. Ferner wies der strömungsarme Seitenarm Bestände verschiedener Flussmuscheln wie Unio tumidus auf. Die Maßnahme spielt somit eine potenziell wichtige Rolle beim Erhalt und der Rekrutierung von Flussmuschelbeständen in der Weser. Gleichzeitig unterstreicht dieses Ergebnis die Bedeutung strö-mungsarmer Seitenbereiche mit lagestabilen Sedimenten, die in der stark überformten Weser nur noch sehr selten vorkommen.

Sowohl am Hemelinger See als auch am Seitenarm in Habenhausen fehlte die Gruppe der Egel (Hi-rudinea), welche hier unter natürlichen und störungsfreien Verhältnissen zu erwarten wäre. Da in den Maßnahmenbereichen keine strukturellen Mängel auszumachen waren, ist zu vermuten, dass die Tiere die weiterhin erhöhte Salzbelastung der Weser nicht tolerieren.

Schlussfolgerungen der Erfolgskontrollen

Die Erfolgskontrollen haben neben einigen positiven Beispielen, wie den Renaturierungen an der Weser im Bereich Habenhausen und Hemelinger See, vor allem die Schwierigkeiten in der Planung und Umsetzung von strukturellen Verbesserungsmaßnahmen und die Probleme mit einem veränder-ten Wasserregime gezeigt. Deutlich wird dies in den Gewässern des Typs 14 – „sandgeprägte Tief-landbäche“, zu dem der Embser Mühlengraben, die Blumenthaler Aue und das Huchtinger Fleet gehören. Hier haben Stauhaltung und/oder der Ausbau für hohe Wassermengen dazu geführt, dass die originären Fließgewässerarten nicht mehr vorkommen und sich annähernd Stillgewässerbedin-gungen einstellen.

Die mit den Renaturierungsmaßnahmen verbundene Aufweitung, Verlängerung oder Verzweigung des Gewässerverlaufs sowie das Einbringen von Steinen und Totholz haben z.T. zu einer weiteren Abnahme der Strömung geführt. Bei wenig Abfluss und geringem Gefälle steigt zudem die Gefahr, dass die Gewässer vollständig trockenfallen. Ein solcher Wandel der Gewässercharakteristik er-schwert oder verhindert die angestrebte Besiedlung mit fließgewässertypischen Arten des Makro-zoobenthos. Die in den Maßnahmenbereichen festgestellten Defizite lassen sich nur bedingt behe-ben, z. B. durch eine erneute Anpassung des Gewässerprofils. Erschwerend kommt hinzu, dass das Wiederbesiedlungspotenzial in den meisten der untersuchten Gewässer nur noch bedingt vorhanden ist.

Um die Fließgewässerfauna in zukünftigen Maßnahmen gezielter zu fördern, sollten bei den Nicht-Marschengewässern möglichst gefällereiche Gewässerabschnitte gewählt werden. Die Sohle sollte mit naturraumtypischen Substraten gedeckt und ganzjährig gleichmäßig überströmt sein, ohne dabei ein Aufstauen (Embser Mühlengraben) oder zu starke Stromverengungen zu begünstigen. Eine in-tensive Unterhaltung der Gewässer (Blumenthaler Aue) sollte vermieden und einem regelmäßigen Trockenfallen der Sohle der Beckedorfer Beeke bestmöglich entgegengewirkt werden.

Insgesamt führen die nachgewiesenen Stillwasserarten in den untersuchten Gewässern zu einer faunistischen Aufwertung, auch wenn sich diese bei der Bewertung nach den Verfahren der WRRL nicht widerspiegelt. Besonders deutlich wird diese Problematik der Gewässertypisierung im „Park links der Weser“ am Huchtinger Fleet. Hier hat sich eine artenreiche und ökologisch wertvolle Still-gewässerlandschaft entwickelt, die sich aufgrund der Typisierung als Fließgewässer aber nicht als Verbesserung in der Bewertung niederschlägt.