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6. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den guten Zustand zu

6.2 Maßnahmenbedarf zur Erreichung des guten Zustands der

6.2.2 Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen zur Erreichung des guten

Überschreitungen der UQN für die prioritären Stoffe nach Anlage 8 OGewV wurden bei den ubiqui-tären Stoffen Bromierte Diphenylether (PBDE), Quecksilber und -verbindungen, Tributylzinnverbin-dungen und Perfluoroktansäure (PFOS) festgestellt (vgl. Tab. 11, Anlage 4.3). In der Weser wurden zudem erhöhte Werte der Insektizide Cypermethrin und Dichlorvos nachgewiesen. Die Überschrei-tungen liegen zumeist ein Vielfaches über den jeweiligen UQN. PBDE und Quecksilber überschreiten flächendeckend die Grenzwerte. Die UQN für Nitrat wurde an allen Messstellen eingehalten.

Die Erreichung des guten chemischen Zustandes wird aufgrund der Überschreitungen für die oben genannten ubiquitären Stoffe trotz bestehender internationaler gesetzlicher Regelungen und Verbote in ganz Europa meistens längere Zeiträume als bis 2027 benötigen. Um die Umweltqualitätsnormen für ubiquitäre Stoffe in Zukunft einhalten zu können, sind ggf. weitere nationale und internationale Maßnahmen notwendig, um die Belastung nennenswert zu senken. Wesentliche Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung mit prioritären Schadstoffen sind die Umsetzung internationaler und na-tionaler Richtlinien wie z. B. das Minamata-Abkommen, die POP-Verordnung, die REACH-Verordnung oder die Pflanzenschutzrahmenrichtlinie. Im Falle von lokal auftretenden Überschreitungen ist grund-sätzlich zu klären, woher die Belastung stammt und welche Maßnahmen ergriffen werden können.

Bromierte Diphenylether (PBDE): PBDE sind organische Chemikalien, die seit den 1960er Jahren als Flammschutzmittel in vielen Kunststoffen und Textilien eingesetzt werden. Viele dieser Verbin-dungen sind in der Umwelt persistent und reichern sich in Organismen an. Die Herstellung und Nutzung mehrerer Verbindungen sind durch internationale Konventionen eingeschränkt bzw. verbo-ten. In Bremen liegt wie in der restlichen Bundesrepublik eine flächendeckende Überschreitung der UQN vor. Für PBDE ist eine maximale Fristverlängerung zur Einhaltung der UQN bis zum Jahr 2033 möglich.

Quecksilber: Einträge erfolgen weltweit vor allem über die atmosphärische Deposition aufgrund der Kohleverbrennung und industrieller Produktionsprozesse. Von der Umsetzung internationaler Konventionen (insbesondere der Minamata-Konvention) sowie den veranlassten Maßnahmen zum Klimaschutz wird eine nennenswerte Wirkung auf den ubiquitären Anteil der Quecksilberbelastung erwartet. Eine völlige Beseitigung der Verschmutzungen ist nicht wahrscheinlich, u.a. wegen des atmosphärischen Ferntransports, aufgrund dessen es zu einer weiteren Verzögerung der Konzentra-tionsabnahmen kommen kann. Vor dem Hintergrund des atmosphärischen Langstreckentransportes und der Rücklösung aus dem Sediment sind sehr lange Zeiträume zum Erreichen des Umweltziels für Quecksilber notwendig (bis zu 100 Jahre). Es wird eine Fristverlängerung aufgrund natürlicher Gegebenheiten in Anspruch genommen, da die Reduzierung des luftbürtigen Eintrags auf ein Niveau, welches die Einhaltung der UQN ermöglicht, voraussichtlich erst Ende des Jahrhunderts erreicht sein wird. Eine Überschreitung der UQN in Biota wurde aktuell nur für die Mittelweser nachgewiesen, für die weiteren bremischen Gewässer wird diese angenommen.

Tributylzinn-Verbindungen (TBT): TBT wurde seit den 1970er Jahren in Antifouling-Anstrichen für Schiffsrümpfe und als Biozid verwendet. In der EU ist der Einsatz von TBT in Antifoulingfarben bei Schiffen seit 2003 und weltweit seit 2008 verboten. Zusätzlich ist TBT als Biozid-Wirkstoff seit 2006 nicht mehr zugelassen, d. h. der aktive weitere Eintrag dieser Stoffe wurde unterbunden. Die

für Deutschland vorliegenden Untersuchungsdaten zur Belastung von Gewässerschwebstoffen mit TBT wie auch die Proben der Umweltprobenbank belegen eine rückläufige Konzentration von TBT in den Gewässern. Es ist daher zu erwarten, dass die Konzentrationen weiter abnehmen und in den Oberflächengewässern mittel- bis langfristig unter das Niveau der UQN sinken werden. Aufgrund der schlechten Abbaubarkeit, des nach wie vor bestehenden Eintrags aus Altanstrichen und der Remo-bilisierung aus Sedimenten ist dennoch von einem langfristigen Verbleib von TBT in der Umwelt auszugehen. Eine erhöhte TBT-Belastung wurde an mehreren niedersächsischen Messstellen in der Weser sowie in der Geeste festgestellt. In der Kleinen Wümme wurden ebenfalls deutlich erhöhte Werte festgestellt. Für die Kleine Wümme wird eine Fristverlängerung aufgrund natürlicher Gege-benheiten in Anspruch genommen, da trotz des Verbots die Einhaltung der UQN erst nach 2027 erwartet wird.

Cypermethrin: Cypermethrin ist ein als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln zugelassenes Insektizid.

Die Substanz wird außerdem in der Tiermedizin und als Holzschutzmittel angewendet. Einträge in Gewässer erfolgen in der Regel durch Abdrift bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Die Substanz weist gegenüber aquatischen Organismen (Fische und Wirbellose) eine sehr hohe Toxizität auf und wird als nicht leicht biologisch abbaubar eingestuft. Zum Schutz von Gewässerorganismen bei der Anwendung des Insektizids sind risikomindernde Maßnahmen vorgesehen, z.B. die Einhaltung eines Abstands von 10 m zum Gewässer oder der Einsatz abdriftreduzierender Applikationstechnik.

Erhöhte Werte wurden in der Mittelweser bei Uesen und in Farge festgestellt. Eine mögliche Ursache der Überschreitungen ist die Nichteinhaltung dieser Anwendungsauflagen. Cypermethrin gehört zu den Stoffen, die in der OGewV 2016 neu aufgenommen wurden. Diese werden bei der Bewertung des chemischen Gewässerzustands aktuell noch nicht berücksichtigt. Erst bei der Bewertung des chemischen Zustands 2027 sind die UQN zu berücksichtigen.

Dichlorvos: Dichlorvos ist ein seit den 1950er Jahren in Deutschland verwendetes Insektizid. Der Wirkstoff wurde in Pflanzenschutzmitteln und in der Vorratshaltung eingesetzt. Seit 2007 sind Dich-lorvos-haltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr zugelassen. 2012 wurde die Abgabe von Biozidpro-dukten mit dem Wirkstoff Dichlorvos verboten. Die Substanz besitzt eine hohe Toxizität, ist jedoch biologisch relativ schnell abbaubar. In der Mittelweser bei Uesen wurde eine Überschreitung der UQN gemessen. Als Ursache kommen die Anwendung von Restbeständen oder Einträge über den Boden in Frage. Dichlorvos gehört ebenfalls zu den neu aufgenommenen Stoffen und wird daher bei der Bewertung des chemischen Gewässerzustands nicht berücksichtigt.

Perfluoroktansäure (PFOS): Seit Beginn der 1970er Jahre wurden per- und polyfluorierte Chemi-kalien (PFC) in Löschmitteln verwendet. Insbesondere PFOS stellte bis zu ihrem Verbot die Hauptsub-stanz in PFC-haltigen Feuerlöschmitteln dar. Seit 2006 gilt auf Grundlage der EU-Richtlinie 2006/122/EG ein EU-weites Verbot für PFOS, das 2007 ebenfalls in Deutschland durch die Chemika-lienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umgesetzt wurde. Im Jahr 2010 wurde PFOS in die EU-Verordnung 757/2010/EU aufgenommen, die die Her-stellung und Verwendung sogenannter POP (Persistent Organic Pollutants = beständige organische Schadstoffe) reguliert. Hiernach ist PFOS als solches sowie in Stoffen und Gemischen bis auf wenige Ausnahmen und bestimmte Maximalkonzentrationen verboten. Für Löschmittel galt bis Juni 2011 eine Übergangsregelung, die die Verwendung von Restbeständen erlaubte. PFOS wurde 2016 in die OGewV aufgenommen, so dass dieser Stoff erst für die Bewertung des chemischen Zustands 2027 herangezogen wird.

PFOS wird als ubiquitärer Stoff eingestuft und weist in mehreren Flussgebietseinheiten, so auch an den untersuchten bremischen Messstellen, Überschreitungen der UQN auf. Außergewöhnlich hoch ist die Belastung an der Messstelle Ochtum Köhlerbrücke. Verursacht wurden die Verunreinigungen durch PFC-haltige Löschschäume und deren jahrzehntelange Verwendung in Funktionsprüfungen von Löscheinrichtungen und Feuerlöschübungen auf zwei Arealen des Flughafengeländes. Von die-sen ausgehend haben sich Spuren der sehr mobilen Schadstoffe zunächst unbemerkt über das Ent-wässerungssystem des Flughafengeländes und die Grollander Ochtum sowie deren Seitengräben bis in die Huchtinger Ortsteile Grolland und Mittelshuchting, den Neustädter Ortsteil Neuenland sowie die Stadtteile Woltmershausen, Strom und Seehausen ausgebreitet. Der Großteil der Schadstoffe befindet sich allerdings auf dem Gelände des Flughafens in Neuenland sowie in Grolland, sodass die anderen Stadt- und Ortsteile lediglich indirekt durch geringe Mengen in der Grollander Ochtum, den Entwässerungsgräben sowie im Oberboden betroffen sind. Auf dem Gelände des Bremer Flughafens wurden Boden- und Grundwasserverunreinigungen mit PFC nachgewiesen. PFOS stellte bis zu ihrem Verbot die Hauptsubstanz in PFC-haltigen Feuerlöschmitteln dar und macht daher auch den größten Anteil der nachgewiesenen PFC-Verbindungen im Ochtumgebiet aus. Nach einer Eingrenzung der Schadensbereiche und umfangreichen Untersuchungen über Konzentration, Ausbreitung und Verhal-ten der Schadstoffe in Boden-, Grund- und Oberflächengewässern ist der Flughafen Bremen in enger Abstimmung mit der Umweltbehörde dabei, durch gezielte Sanierungsmaßnahmen auf dem Flugha-fengelände eine weitere Schadstoffausbreitung zu verhindern.

Ziel der Sanierungen auf dem Flughafengelände ist es, die PFC-Fracht, welche über das Pumpwerk auf dem Flughafengelände in die Grollander Ochtum gelangt, so zu reduzieren, dass die PFC-Kon-zentrationen in der Grollander Ochtum auf das Niveau der Hintergrundkonzentration sinkt. Die Sa-nierung sieht vor, das Grundwasser im Bereich des Feuerlöschübungsplatzes aus 9 bereits vorhan-denen Brunnen zu entnehmen und einer Grundwasserreinigungsanlage zuzuführen. Es sollen dabei bis zu 16 m³/h entnommen und aufgereinigt werden. Das gereinigte Grundwasser soll anschließend über das Entwässerungssystem des Flughafens abgeleitet werden. Die Reinigung des Grundwassers erfolgt über Aktivkohlefilter mit einer vorherigen mechanischen Vorreinigung sowie einer Enteisen-ung. Für die PFC Einzelverbindungen wurde ein Reinigungszielwert von < 0,01 µg/l festgelegt. Damit wird sichergestellt, dass es durch die Einleitung des gereinigten Grundwassers zu keiner messbaren Konzentrationserhöhung in der Grollander Ochtum kommt. Die Grundwasserreinigungsanlage wurde am 08.07.2020 in Betrieb genommen und zunächst ein Probebetrieb durchgeführt. Am 30.09.2020 ist die Grundwasserreinigungsanlage in den Regelbetrieb übergegangen.

Parallel zur Grundwassersanierung im Bereich Feuerlöschübungsplatz wird die Fachplanung und Aus-schreibung der Kanalsanierung in diesem Bereich vorbereitet. Durch die Sanierung des Entwässe-rungskanals soll ein Eintritt von mit PFC belasteten Grundwasser in das Entwässerungssystem ver-hindert werden. Zusätzlich wird derzeit ein Konzept zum Umgang mit Drainagewasser erarbeitet. Es ist geplant, das Wasser aus belasteten Drainagesträngen zu fassen und der Grundwasserreinigungs-anlage zuzuführen. Auch die Sanierung im Bereich Schaumproben wird weiter vorangebracht. Für das dritte Quartal 2020 ist eine Kamerabefahrung des Kanalnetzes auch in diesem Bereich vorgese-hen. Sollten Undichtigkeiten des Kanalnetzes festgestellt werden, so wird auch hier eine Kanalsanie-rung erfolgen. Die ErfahKanalsanie-rungen aus der GrundwassersanieKanalsanie-rung im Bereich Feuerlöschübungsplatz sollen in die geplante Grundwassersanierung im Bereich Schaumproben einfließen. Für den Grund-wasserpfad ist geplant, die Grundwassersanierung in diesem Bereich Ende 2020 anzuordnen. Es wird erwartet, dass die oben beschriebenen Sanierungsmaßnahmen zu einem schrittweisen Rückgang der Konzentrationen im Ochtumgebiet führen.

6.3 Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands für das