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3. Welche Maßnahmen wurden im zweiten Bewirtschaftungszyklus

3.2 Maßnahmen für das Grundwasser

3.2.1 Maßnahmen zur Reduzierung diffuser Stoffeinträge

Um die Zielvorgaben der WRRL für Nährstoffe im Grundwasser einzuhalten, wird allein für die Stick-stoffeinträge ein Minderungsbedarf von 23.000 t pro Jahr im gesamten Wesereinzugsgebiet ange-nommen. Zu diesem vorläufigen Ergebnis kommt das Forschungsvorhaben AGRUM-DE (vgl. Kap.

3.3.1 zum Modellverbund AGRUM).

Ein erster Schritt hin zur allgemeinen Verbesserung der Nährstoffsituation war die grundlegende Maßnahme „Umsetzung der Düngeverordnung“ in ihrer ursprünglichen Fassung von 1996. Diese hat zwar zu einer Reduzierung von Stickstoffeinträgen aus der Landwirtschaft in die Gewässer beigetra-gen, reichte allein aber bei Weitem nicht aus, um die sechs bremischen Grundwasserkörper mittel- bis langfristig in einen guten chemischen Zustand zu überführen (FGG Weser 2014). Im Jahr 2017 bzw. 2020 wurde die Düngeverordnung novelliert (vgl. Einleitung Kap. 3) In welchem Umfang diese

Neufassung zur Zielerreichung im Grundwasser beitragen kann, lässt sich aktuell noch nicht abschlie-ßend beurteilen. Auch hierzu wird im Rahmen des Modellverbunds AGRUM geforscht (vgl. Kap.

3.3.1).

Mit Blick auf den hohen Handlungsbedarf wurden neben den grundlegenden Maßnahmen weitere ergänzende Maßnahmen zur Reduktion der Nährstoffbelastung innerhalb der sog. „Maßnahmenku-lisse Wasserrahmenrichtlinie“ umgesetzt. Diese Maßnahmenku„Maßnahmenku-lisse umfasst weite Gebiete Nieder-sachsens sowie Teile von Bremen Nord und Bremerhaven (Abb. 15). Die Freie Hansestadt Bremen hat einen Anteil an 6 Grundwasserkörpern, die gemeinsam mit Niedersachsen bewirtschaftet werden.

Der jeweilige Flächenanteil Bremens an den einzelnen Grundwasserkörpern liegt zwischen 0,04%

und 15%. Daher werden Maßnahmen innerhalb dieser Kulisse gemeinsam mit Niedersachsen ge-plant, durchgeführt und überwacht. Welche Maßnahmen dabei geeignet sind, die jeweils nötigen Nährstoffreduktionen zu erreichen, hängt u. a. von den regionalen Verhältnissen ab.

Abb. 15: Gebiet der „Maßnahmenkulisse Grundwasser“. Die Umrisse der Wasserschutzgebiete sind in blau gehalten.

Die ergänzenden Maßnahmen im Land Bremen fußen zum einen auf einem intensiven Beratungsan-gebot zum Gewässerschutz für die Landwirtschaft (s. u. „Maßnahmen zur Beratung für die Landwirt-schaft (Schlüsselmaßnahme 12)“). Ziel dabei ist ein effizienterer Einsatz der Nährstoffe aus Wirt-schafts- und Mineraldüngern zur Verringerung des Nährstoffeintrages ohne Produktivitätseinschrän-kungen.

Zum anderen werden aktiv sog. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) beworben. Solche AUKM sind bspw. Extensivierung von Flächen, Anlage von Dauergrünland, gewässerschonende

Dün-gung, Anbau von winterharten Zwischenfrüchten, Cultanverfahren zur Ausbringung von Mineraldün-ger, Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Mais und Raps und eine Zusatzförderung für den Gewäs-serschutz im ökologischen Landbau. Im zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015-2021 wurden diese Maßnahmen aus dem gemeinsamen Programm PFEIL 2014-2020 (Entwicklungsprogramm zur För-derung der ländlichen Räume) der Länder Bremen und Niedersachsen gefördert.

Das PFEIL-Programm konnte auf Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zurückgreifen und verfügte über ein Finanzvolumen von insgesamt 2,3 Mrd. Euro. Mit PFEIL wurden landwirtschaftliche Betriebe dabei unterstützt, einen Beitrag zum Schutz von Gewässern, Boden, Klima und Biodiversität auch über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus zu leisten. Die Fördersummen werden dabei in der Regel auf Grundlage der Betriebsfläche ermittelt und jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt, für das die Landwirte die Umsetzung der entsprechenden Maßnahme nachweisen müssen (MELUV 2017). Bisher haben 75 Bremer Land-wirtschaftsbetriebe eine PFEIL-Förderung für Agrarumweltmaßnahmen mit Gewässerbezug in An-spruch genommen (Quelle: SKUMS, Referat Landwirtschaft, mdl. Mitteilung). Für den dritten Bewirt-schaftungszeitraum 2021-2027 ist geplant, diese bewährten Agrarumweltmaßnahmen unter einem ebenfalls ELER-geförderten Nachfolgeprogramm fortzusetzen.

3.2.2 Maßnahmen zur Reduzierung diffuser Stoffeinträge (Schlüsselmaßnahme 2): Pflanzenschutzmittel

Für die Grundwasserkörper, die sich aufgrund von Wirkstoffen oder Metaboliten aus Pflanzenschutz-mitteln (PSM) in einem schlechten chemischen Zustand befinden, ist auf niedersächsischer Seite eine umfangreiche Untersuchung erfolgt (NLWKN 2016). Damit sollten die Quellen und Eintragspfade dieser Stoffe in das Grundwasser identifiziert werden, um zukünftig lokal angepasste Reduktions-maßnahmen entwickeln zu können. Bremen beteiligt sich an diesem Projekt, welches unter Feder-führung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) durchgeführt wurde.

In der länderübergreifenden Untersuchung wurden Messwerte berücksichtigt, die bis in das Jahr 1989 zurückreichen. Der Auswertungsschwerpunkt lag aufgrund der besseren Datenbasis jedoch auf den Jahren 2008 bis 2013. Für diesen Zeitraum konnten in rund 12% der insgesamt 1.180 betrach-teten Grundwassermessstellen in Niedersachsen und Bremen Wirkstoffe sowie relevante Metaboliten von PSM nachgewiesen werden. Bezieht man die sog. nicht relevanten Metaboliten mit ein, sind fast 45% der Messstellen betroffen. Nachgewiesen wurden dabei sowohl zugelassene Wirkstoffe (v. a.

Bentazon) als auch solche, die nicht zugelassen oder inzwischen verboten sind (u. a. Atrazin und Bromacil). Im Jahr 2015 wiesen insgesamt 13 der niedersächsischen Grundwasserkörper einen

„schlechten“ chemischen Zustand auf, weil die Grenzwerte für bestimmte PSM überschritten wurden.

Darunter befindet sich ein Grundwasserkörper auch auf Bremer Gebiet („Wümme Lockergestein links“).

Die Nachweishäufigkeit von PSM und ihren Metaboliten im Grundwasser korreliert überwiegend mit der Intensivität der landwirtschaftlichen Flächennutzung. So lagen die regionalen Nachweisschwer-punkte in Niedersachsen vor allem in den Anbauregionen für Rüben, Mais und Raps. Dieser Zusam-menhang verdeutlicht den weiterhin hohen Handlungsbedarf zur Reduktion und Steuerung des

PSM-Einsatzes in der konventionellen Intensivlandwirtschaft. Dazu müssen Erkenntnisse aus der Grund-wasserüberwachung zukünftig noch besser in den Zulassungsverfahren und in der Anwenderbera-tung vor Ort implementiert werden. Die Nachweise von Wirkstoffen oder Metaboliten, die bereits seit Jahrzehnten verboten sind, unterstreichen zudem die sehr langen Verweildauern sowie die Mobilität dieser Stoffe innerhalb der Grundwasserleiter. Dieses Umweltverhalten ist bei der Entwicklung neuer Substanzen und der Umsetzung von Schutz- und Reduktionsmaßnahmen zu berücksichtigen.

Die o. g. langen Verweildauern führen außerdem dazu, dass es längerer Zeiträume bedarf, bis sich der Erfolg einer Reduktionsmaßnahme auch im Grundwasserzustand niederschlägt. Dabei spielt die Fundaufklärung eine wichtige Rolle bei der Ursachenermittlung. Ergänzende Maßnahmen wie die Gewässerschutzberatung oder die Förderung des Ökolandbaus können zur weiteren Verbesserung beitragen. Gleichzeit wird deutlich, dass die Reduktionsmöglichkeiten dort, wo die Landwirtschaft nur eine untergeordnete Rolle spielt, stark begrenzt sind.

3.2.3 Maßnahmen zur Reduzierung diffuser Stoffeinträge (Schlüsselmaßnahme 2): Kanalisation

Neben den diffusen Stoffeinträgen aus der Landwirtschaft können in einem urbanen Gebiet wie Bre-men diffuse Stoffeinträge aus anderen Quellen relevant sein. Dazu gehören auch Austritte aus einer schadhaften öffentlichen und privaten Kanalisation. Undichte Kanäle und Grundleitungen tragen durch Exfiltration zu einer Belastung des Grundwassers und Bodens mit Schadstoffen und organi-schen Belastungen bei. Ziel und Anforderung technischer Regelwerke ist es daher, neben der Funk-tionsfähigkeit der Leitungen, Austritte aus dem Abwassernetz zu vermeiden.

Im Rahmen der Betriebsführung des öffentlichen Kanalnetzes durch die hanseWasser Bremen wird der bauliche Zustand des Netzes regelmäßig durch Kamerabefahrungen inspiziert und auf bauliche Mängel untersucht. Die baulichen Schäden werden nach Prioritäten, die auch den Grundwasserschutz beinhalten, gewichtet und je nach Schadensbild und Gefährdungspotenzial zeitnah im Rahmen vor-gegebener Sanierungsfristen behoben.

Dagegen ist bei den vorhandenen privaten Kanälen von anderen Verhältnissen auszugehen. Bei der Zustandsprüfung im Bestand besteht auch weiterhin Nachholbedarf. Der damit in Verbindung ste-hende Bedarf an Sanierungen wird besonders bei Hausanschlüssen und privaten Grundleitungen als erheblich eingeschätzt, wie dieses auch in anderen deutschen Kommunen der Fall ist. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau setzt beim Thema Kanal-dichtheit auf eine verstärkte Aufklärung und Unterstützung der Grundstückseigentümer. Ein wichti-ger Schritt zur Stärkung eines verantwortlichen Handelns ist zunächst die Kenntnis des Zustands der eigenen Grundstücksentwässerung.

Aus diesem Grund ist ein ökonomischer Anreiz für die Inspektion von privaten Grundleitungen für häusliches Abwasser oder Mischwasser im bremischen Stadtgebiet geschaffen worden. Gefördert werden derzeit 35 % der entstandenen Kosten, höchstens jedoch ein Beitrag von 250,- Euro je Empfänger. Die Förderung gilt zudem nur für freiwillig durchgeführte Inspektionen. Zwischen März 2011 und Mitte 2020 haben etwa 5.500 Grundstückseigentümer einen Antrag auf Zuschuss gestellt.

Davon wurden rund 4.500 Untersuchungen gefördert. Nach der Auswertung von zwei durchgeführ-ten Evaluationen ist festzustellen, dass die Inanspruchnahme des Förderprogramms zielführend ist.

Es werden gut verständliche Kenntnisse über den Zustand der Kanalanlagen geliefert. Bei Vorliegen von Schäden mit Handlungsbedarf kommen die Grundstücksverantwortlichen ihrer Verantwortung zum großen Teil nach und führen die teilweise aufwendigen Sanierungen überwiegend zeitnah durch.

3.2.4 Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge aus