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5. Welche Belastungen führen dazu, dass die Ziele bisher nicht erreicht

5.1.6 Andere signifikante anthropogene Belastungen

Unterhaltungsbaggerung zur Aufrechterhaltung der Schifffahrt

Die Bremischen Häfen spielen für das Land Bremen eine wichtige Rolle als Wirtschafts- und Arbeits-platzfaktor sowie darüber hinaus als Güterumschlagplatz für die Versorgung der Bevölkerung in Deutschland. Um die Erreichbarkeit der Häfen zu sichern, müssen in der Weser, der hafenbezogenen Wendestelle, den Vorhäfen und in den Hafenbecken Bremens und Bremerhavens bestimmte Fahr-wassertiefen aufrechterhalten werden. Natürliche Stofftransportprozesse und Sedimentationsvor-gänge führen regelmäßig zum Versanden oder Verschlicken der schifffahrtsbezogenen Gewässer und machen Baggerarbeiten notwendig. Diese regelmäßig erforderlichen Unterhaltungsbaggerungen führen zu einer wiederkehrenden Störung der aquatischen Lebensgemeinschaften.

Während Material, das im Wesentlichen die Schadstoffkonzentrationen des eigentlichen Gewässers aufweist, an anderer Stelle im Gewässer wieder ausgebracht wird (in der Regel auf sogenannten Klappstellen), muss belastetes Material aus dem Gewässersystem entnommen werden. In der Regel wird dieses Material auf der Baggergutdeponie Seehausen verbracht. Die Baggergutunterbringung

auf der Deponie wird kontinuierlich dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt entspre-chend optimiert. Darüber hinaus werden stetig alternative Unterbringungsmöglichkeiten sowie eine Verwertung des Baggergutes geprüft, wie z. B. aktuell die Verwendung als Deponiebaustoff und als Deichbaumaterial.

In der Unterweser zwischen dem Weserwehr in Bremen und Weser-km-65 bei Bremerhaven wurden im Zeitraum 1998 bis 2010 jährlich zwischen 0,5 und 3,5 Mio m³ Sediment gebaggert (BfG 2014).

Für die Außenweser liegen die jährlichen Baggervolumina mit 3,5 bis 9,2 Mio m³ deutlich höher.

Insgesamt haben die Wasser- und Schifffahrtsämter seit 2004 eine Zunahme der erforderlichen Bag-gervolumina beobachtet, deren Ursache noch geklärt wird.

Während in der Außenweser und im nördlichen Bereich der Unterweser Hopperbagger eingesetzt werden, die das Sediment entnehmen und an einer anderen Stelle wieder verbringen, wird in der restlichen Unterweser überwiegend mit dem Wasserinjektionsgerät (WI-Gerät) unterhalten. Dabei werden Riffelkuppen, die durch die Strömung natürlicherweise entstehen, aber über die Solltiefe aufgewachsen sind, mobilisiert. Dieses erfolgt durch Aufschwemmen mit Wasser. Das mobilisierte Material lagert sich in den Riffeltälern und damit unterhalb der Solltiefe wieder ab. Durch den ge-planten Ausbau der Unterweser ist mit einer Intensivierung der Unterhaltungsmaßnahmen zu rech-nen. Mit deutlich erhöhter Sauerstoffzehrung im unmittelbaren Nahbereich der Maßnahmen ist aber nicht zu rechnen, da es sich um sandiges Substrat handelt.

Um den Anforderungen sowohl der WRRL als auch der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gerecht zu werden hat die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ein Sedimentmanagementkonzept erarbeitet (BfG 2014). Basierend auf einer Analyse der bisherigen Unterhaltungsstrategie wurden darin weiter-gehende Maßnahmen entwickelt, die die Anpassung der Unterhaltungsstrategie an übergeordnete verkehrswasserbauliche, gewässerökologische und naturschutzfachliche Ziele gewährleisten sollen.

Tidehub

In Wümme und Lesum sowie in den Unterläufen von Ochtum, Geeste und Varreler Bäke kommt es zu einer Belastung der Gewässer durch Tidenhub. Ferner kann es in Wümme, Lesum und Kleiner Wümme durch Wellenschlag (bedingt durch die Schifffahrt) zu mechanischen Belastungen und Ero-sion der Ufer kommen.

Altlasten

Im Bereich der Stadt Bremen gibt es 39 Altablagerungen, die auf Grund ihrer Lage zum Gewässer eine potentielle Gefährdungsquelle darstellen könnten. Bei einem Großteil dieser Ablagerungen kann aber auf der Basis von Untersuchungen und Sicherungsmaßnahmen eine Gefährdung der Gewässer als unwahrscheinlich angesehen werden.

In Bremerhaven werden Altlasten (Altstandorte, Altablagerungen, schädliche Bodenveränderungen) systematisch erfasst und auf ihr Gefährdungspotenzial bewertet. In Bremerhaven werden z. Zt.

684 Flächen im Altlastenkataster erfasst (im Zuständigkeitsbereich des Magistrats, ohne Überseeha-fen und FischereihaÜberseeha-fen). Die Bandbreite der Informationen reicht dabei von „Verdacht“ über „Altlast saniert“ bis hin zu „Verdacht nicht bestätigt“. Im Rahmen der Altlastenerkundung werden sensiblere

Bereich wie Wasserschutzgebiete, Altlasten an Gewässern oder Gebiete ohne Deckschichten vorran-gig bearbeitet. Altlasten mit einem höheren Gefährdungspotenzial werden regelmäßig mit einem Monitoringkonzept überwacht.

Im Uferbereich der Geeste sowie am Alten/Neuen Hafen gab es in den letzten Jahren größere struk-turelle Veränderungen wie z.B. Sanierung der Werftstandorte und eine Neunutzung der Gewerbeflä-che als Park- und Freizeitareale (z.B. Geestewanderweg) oder Wohnen. Im Rahmen dieser Wandlung sind diverse Flächen altlastentechnisch bearbeitet worden. Auch an der Neuen Aue, die an die Alt-ablagerung Ostflanke Grauer Wall grenzt, sind potenzielle Einträge durch Schadstoffe im Rahmen der Altablagerungüberwachung überprüft worden. Eine konkrete Gefährdung von angestautem Schichtenwasser sowie Grundwasser durch Altlasten ist z. Zt. nicht zu besorgen. Zwar gibt es kleinere Einträge von Schadstoffen ins Grundwasser bzw. Schichtenwasser. Sie stellen aber aufgrund der jeweiligen Konzentration der Schadstoffe, der stationären Art und Lokalität keine Gefahr dar.

In den Hafengebieten in Bremerhaven (stadtbremisches Überseehafengebiet und Fischereihafenge-biet) liegen aktuell für 41 Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen und für zwei Altablage-rungen Daten über Schadstoffgehalte im Boden und Grundwasser vor. Auf Basis der vorliegenden Untersuchungen kann eine Gefährdung der Gewässer (hier: Hafenbecken, künstliche Gewässer) durch diese Altlasten als unwahrscheinlich angesehen werden.

5.2 Grundwasser

Die WRRL unterscheidet bei der grundlegenden Beschreibung hinsichtlich der Belastungen, denen die Grundwasserkörper ausgesetzt sein können, zwischen:

 punktuellen Schadstoffquellen,

 diffusen Schadstoffquellen,

 Entnahmen und

 künstlichen Anreicherungen.

Die nach Anhang II 2.1 der WRRL und Anlage 1 der GrwV im Zuge der Bestandsaufnahme zusam-menzustellenden und aufzubewahrenden Daten sollen die Art und das Ausmaß der anthropogenen Belastungen wiedergeben, denen die Grundwasserkörper in der Flussgebietseinheit bzw. in den Ein-zugsgebieten oder TeileinEin-zugsgebieten unterliegen. Dabei wird zunächst der obere, großräumig zu-sammenhängende Hauptgrundwasserleiter betrachtet, da Wechselwirkungen hauptsächlich in die-sem Bereich auftreten.

Die Zusammenstellung der Informationen zu diesen Belastungen und deren Darstellung erfolgt in der grundlegenden Beschreibung zunächst unabhängig von der Beurteilung ihrer Auswirkungen.

Von einer signifikanten Belastung im Sinne der WRRL wird ausgegangen, wenn die resultierenden Auswirkungen zu einer Verfehlung der Umweltziele führen können. Allgemein ist von einer Gefähr-dung auszugehen, wenn die Summe aller Belastungsquellen Auswirkungen auf insgesamt 20 % der Fläche des Grundwasserkörpers hat.