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6. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den guten Zustand zu

6.2 Maßnahmenbedarf zur Erreichung des guten Zustands der

6.2.1 Maßnahmenbedarf zur Erreichung des guten ökologischen Zustands 101

6.2.1.4 Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen zur Reduzierung der

In Anlage 6 der OGewV sind die Umweltqualitätsnormen (UQN) für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe aufgeführt. Die aktuellen Messungen in den bremischen Wasserkörpern zeigen, dass bei der überwiegenden Zahl der flussgebietsspezifischen Schadstoffe keine wesentlichen Auffälligkeiten vorliegen (vgl. Kap. 4.1.1.2). Hier haben insbesondere emissionsseitige Maßnahmen im Bereich in-dustrieller Einleitungen im Rahmen der Pflicht zur Einhaltung der Anhänge der Abwasserverordnung in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich zur Entlastung der Gewässer beigetragen. Überschreitun-gen lieÜberschreitun-gen in mehreren Wasserkörpern für das Insektizid Imidacloprid vor (Tab. 8). Im Sediment der Kleinen Wümme wurden zusätzlich erhöhte Werte für Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Zink fest-gestellt. Im Übergangsgewässer der Weser wurden zudem die UQN für die Pestizide Nicosulforon und Flufenacet überschritten.

Das Insektizid Imidacloprid aus der Gruppe der Neonikotinoide wurde von der EU-Kommission 2018 für die Anwendung als Pflanzenschutzmittel im Freiland verboten. Weitgehende Beschränkun-gen der AnwendunBeschränkun-gen traten bereits 2013 in Kraft. Die Substanz ist schwer abbaubar; es wurden Halbwertszeiten im Wasser von 628 Tagen und im Sediment–Wasser System zwischen 40 und 1333 Tagen berichtet. Bei Freisetzung im Wasser wird eine geringe Bindung an Sediment und Schwebstoffe erwartet (Wenzel et al. 2015). Deutliche Überschreitungen der UQN (> 2-fach UQN) wurden lediglich im Wasserkörper der Kleinen Wümme (Blockland) festgestellt (Tab. 24). Aufgrund des Verbots ist zukünftig mit einer schrittweisen Reduzierung der Belastung in den Gewässern zu rechnen.

Tab. 24: Überschreitungen der UQN für Imidacloprid in den bremischen Wasserkörpern im Zeitraum 2017-2018.

Wasserkörper

Imidacloprid Messstelle Vorgabe der

OGewV (2016)

12046 Mittelweser zwischen Aller und Bremen

23007 Klosterbach Unterlauf / Varreler Bäke

Flufenacet und Nicosulfuron sind weitverbreitete, in Deutschland zugelassene Herbizide. Nicosul-furon wird vorwiegend im Maisanbau, Flufenacet im Getreide-, Kartoffel- sowie im Obst- und Gemü-seanbau eingesetzt. Von den beiden Pflanzenschutzmitteln geht eine potenzielle Gefährdung aqua-tischer Organismen aus. Die Substanzen besitzen ein eher geringes Akkumulationspotenzial sowie eine mit einer Halbwertszeit > 30 Tage relativ langsame Abbaubarkeit im Gewässer. Überschreitun-gen der UQN treten deutschlandweit häufig in Oberflächengewässern auf. Erst 2016 wurden in der OGewV Umweltqualitätsnormen für Flufenacet und Nicosulfuron festgelegt. Als Ursache für Über-schreitungen kommen entweder die Nichteinhaltung von Anwendungsauflagen oder auf eine aus heutigen Erkenntnissen irrtümlich erteilte Zulassung in Frage.

Tab. 25: Überschreitungen der UQN für Flufenacet und Nicosulfuron an der Messstelle Brake im Übergangsgewässer

Nicosulfuron 0,0009 0,0024

1 ≤ 0,5-fach UQN

Polychlorierte Biphenyle (PCB) zählen zu den Persistenten Organischen Stoffen. Aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Eigenschaften wurden sie als Kühl- und Isoliermittel in der Elektro-industrie, als Hydraulikflüssigkeit in der Maschinenindustrie und in vielen anderen Industriezweigen eingesetzt (geschlossene Anwendung). Zugleich dienten sie auch als Weichmacher und Brandverzö-gerer für Lacke, Farben, Beschichtungen, Klebstoffe, Dichtungsmassen, Kunststoffe, Kabelisolierun-gen und Verpackungsmittel (offene Anwendung). PCB-haltige Produkte in Gebäuden wurden in den 1960er- und 1970er-Jahren (bis ca. 1976) eingesetzt, vor allem im öffentlichen und Bürogebäude-sektor und meist nur, wenn die Gebäude in Stahlskelettbauweise und Fertigbetonteil-Bauweise er-richtet wurden. Seit 1989 ist die Verwendung von PCB in Deutschland verboten (UBA 2018).

Tab. 26: Überschreitungen der UQN für PCB an der Messstelle Kleine Wümme Blockland im Jahr 2017.

Nr. Stoffname

Vorgabe der OGewV (2016) 24053 Kleine Wümme Block-land

Die heute in der Umwelt (Atmosphäre, Gewässer, Boden) allgegenwärtig nachweisbaren PCB stam-men in erster Linie aus früheren Anwendungen und werden aufgrund von Remobilisierungsprozessen zwischen den einzelnen Umweltkompartimenten immer wieder neu verteilt. Der Transport erfolgt primär über die Atmosphäre. Ein Großteil der PCB in der Atmosphäre stammt aus der Verflüchtigung von Böden, die zusammen mit den Sedimenten auch die Hauptsenke für PCB sind. PCB weisen eine sehr starke Akkumulation in Schwebstoffen oder Sedimenten auf und besitzen im Sediment eine sehr geringe Mobilität.

Die Abbaubarkeit von PCB in der Umwelt hängt von den jeweiligen Stoffeigenschaften der Kongenere (vor allem vom Chlorierungsgrad) sowie den Umweltbedingungen (z. B. Temperatur, Niederschlag, Verteilung der kontaminierten Partikel) und den Eigenschaften der Sedimente und Böden (z. B. pH-Wert) ab. Mikrobielle Um- und Abbauprozesse wurden bei niedrigchlorierten PCB vor allem unter aeroben und bei höherchlorierten PCB vor allem unter anaeroben Bedingungen beobachtet. Der Ab- oder Umbau von PCB erfolgt jedoch nur sehr langsam. Die Halbwertszeiten in Böden variieren zwi-schen 6 Monaten und mehreren Jahrzehnten (Hennecke et al. 2010). Aufgrund ihrer Langlebigkeit kommen PCB daher nach wie vor in der Umwelt vor, wenngleich auch auf niedrigem Niveau. Die für Deutschland vorliegenden Untersuchungsdaten zur Belastung von Gewässerschwebstoffen mit PCB belegen eine rückläufige Konzentration von PCB in den Gewässern. Auch langfristig ist ein rückläufi-ger Trend zu erwarten.

Die vorhandenen Gewässerbelastungen werden vorwiegend durch Remobilisierungen aus dem Se-diment, atmosphärischen Transport und ggf. Restemissionen aus Altanwendungen verursacht. Die Sedimentbelastung der Kleinen Wümme im Blockland könnte möglicherweise durch Mischwasserent-lastungen an der Müllverbrennungsanlage erfolgt sein.

Aktuelle Schadstoffmessungen ergaben weiterhin eine leichte Überschreitung der UQN für Zink in der Kleinen Wümme (Tab. 27). Zink ist ein relativ häufiges Element, das überwiegend in Erzen ge-bunden ist. Der Altbergbau ist daher eine wichtige Eintragsquelle. In der Kleinen Wümme sind Ein-träge über Altlasten oder über Siedlungsabwässer denkbar. Durch den Einsatz von Zink im Bauwesen (z. B. verzinkte Dächer, Fassaden) gelangt es über das Abwasser in die Gewässer. In die Kleine Wümme kann ein Eintrag über die Mischwasserabschläge an der MVA erfolgt sein. Grundsätzlich haben aber Einleitungen von Trennsystemen kommunaler oder privater/gewerblicher Entwässe-rungssysteme eine höhere Relevanz in Bezug auf den Eintrag in die Gewässer, da beim Mischsystem ein großer Teil des Abwassers zur Kläranlage geleitet wird.

Tab. 27: Überschreitungen der UQN für Zink an der Messstelle Kleine Wümme Blockland im Jahr 2017.

Nr. Stoffname

Vorgabe der OGewV (2016)

24053 Kleine Wümme Blockland JD-UQN

Schwebstoff / Sediment [mg/kg]

JD [mg/kg]

67 Zink 800 1019

1 ≤ 0,5-fach UQN

UQN eingehalten 2 > 0.5-fach UQN und ≤ UQN

3 > UQN

UQN nicht eingehalten 4 > 2-fach UQN

Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung durch flussgebietsspezifische Schadstoffe Die Eintragsquelle und -pfade sind bei den flussgebietsspezifischen Schadstoffen mit aktuellen Über-schreitungen der UQN teilweise unbekannt bzw. es handelt sich um bereits verbotene Schadstoffe mit langsamer Abbaubarkeit in der Umwelt. Im Rahmen der Umsetzung internationaler Abkommen wie der Pflanzenschutzrahmen-Richtlinie (2009/128/EG) und der Verordnung über persistente orga-nische Schadstoffe (2019/1021/EU) wird neben Verboten bzw. Anwendungsregulierungen auch die behördliche Überwachung von Schadstoffen geregelt. Werden Überschreitungen von UQN bei zuge-lassenen Pflanzenschutzmitteln festgestellt, ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Anwendungsverbote und -einschränkungen, wie zum Beispiel Abstandsauflagen oder die zulässige Höchstanwendungs-menge, vollständig eingehalten wurden. Ergänzend werden Beratungsmaßnahmen zu Pflanzen-schutzmitteln bzw. zum Gewässerschutz durchgeführt.

dass eine Maßnahme von uns ist, dass wir die Belastungen der Gewässer weiter erfassen, da wir aktuell noch nicht alle auf Schadstoffe untersucht haben

Neben den regelmäßig durchgeführten Untersuchungen an den etablierten Messstellen soll auch in weiteren Gewässern die Schadstoffbelastung erfasst werden. Im Falle von Überschreitungen ist grundsätzlich zu klären, woher die Belastung stammt und welche Maßnahmen ergriffen werden kön-nen. Weiterhin besteht regelmäßiger Untersuchungsbedarf im Hinblick auf das Verhalten des jewei-ligen Schadstoffs im Gewässer und der Abbaurate. Ein weiterer Schritt zur Reduktion von Schadstof-feinträgen ins Gewässer ist die Förderung von Gründächern über das Gründachkataster (vgl. Kap.

6.2.1.3). Gründächer können durch die Filtereigenschaften des Substrats und der Bepflanzung einen Rückhalt von Schadstoffen aus dem Niederschlagsabfluss bewirken und somit die Belastung der Ge-wässer verringern.

6.2.2 Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen zur Erreichung des