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4.4 Adäquater Sonnenschutz

4.4.2 Korrekter Sonnenschutz

Adäquater Sonnenschutz ist ein Thema, welches innerhalb der letzten Jahrzehnte in der gesundheitlichen Vorsorge immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Es zeigt sich ein positiver Zusammenhang zwischen korrektem Sonnenschutz und einer Reduktion ver-schiedener Gesundheitsbelastungen. Darunter fallen beispielsweise die Häufigkeiten ma-ligner Haut- und degenerativer Augenveränderungen im Alter, wie in vorangegangenen Kapiteln bereits dargestellt wurde. Auch hier findet sich ein Maßnahmenkatalog in den

Leitlinien der AWMF, welcher in nachfolgender Abbildung direkt der S3-Leitlinie Prä-vention von Hautkrebs entnommen wurde. Gelistet werden, als zu empfehlende Maßnah-men der Primärprävention von Hautkrebs, in hierarchischer Abstufung sinnvolle Schutz-maßnahmen: „Starke Sonnenstrahlungsexposition“ soll gemieden werden, reicht dies nicht aus oder ist dies nicht möglich, beispielsweise während Kinder spielen, soll erst

„geeignete Kleidung“ und dann Sonnenschutzmittel zum Schutz vor UV-Strahlung ein-gesetzt werden. Als wichtige Accessoires beim Sonnenschutz nennt die AWMF auch Sonnenbrillen und Kopfbedeckungen, da diese Sonnenterrassen und Augen vor UV-Strahlung schützen. Kleidung und Zusatzausrüstung steht dabei stets an erster Stelle vor chemischen oder mechanischen Sonnenschutzmitteln, vor allem von Sonnencremes und -sprays. Dies ergibt sich aus der Forschung zur tatsächlichen Schutzwirkung von Sonnenschutzapplika. Es konnte gezeigt werden, beispielsweise durch Autier et al.

(Autier et al. 2007), auf welche auch durch die AWMF an dieser Stelle verwiesen wird, dass nach Auftragen von Sonnencreme mehr Zeit in der Sonne verbracht wird, auch mehr, als die zusätzliche Schutzwirkung der Creme erlauben würde, da ein falsches Gefühl der Sicherheit bei den Anwendern bestehe. Ein Zusammenhang zwischen der Entstehung ma-ligner Melanome und Sonnencremeanwendung ließ sich indes in einer Metastudie nicht belegen (Huncharek und Kupelnick 2002). Neben diesen Erkenntnissen wurde in der Ver-gangenheit auch ein mangelnder UV-A-Schutz durch Sonnenschutzmittel aufgezeigt (Gorham et al. 2007), was die AWMF ebenfalls in ihrer S3-Leitline Prävention von Haut-krebs berücksichtigt. Entsprechende Hinweise auf eine Schutzwirkung gegen UV-B und UV-A finden sich heute auf einer Vielzahl von Sonnenschutzmitteln, sodass es Verbrau-chern möglich wird, diese Lücke ihres Sonnenschutzes zu schließen. Wichtig für eine ausreichende Schutzwirkung von Sonnenschutzcremes jeglicher Art ist eine ausreichende Applikation. Dabei wird eine Menge von etwa 2 mg Creme pro cm2 Haut empfohlen, sowie ein erneutes Auftragen nach zwei Stunden beziehungsweise nach jedem Baden oder anderweitiger Manipulation an der Cremeschicht auf der Haut (Anders et al. 2014).

Die Zeit, welche ohne besonderes Schädigungsrisiko in der Sonne verbracht werden kann, richtet sich, neben der Intensität der Strahlung, nach Hauttyp und anderweitiger Veranlagung des jeweiligen Individuums. Insgesamt wird empfohlen, so kurz wie mög-lich und bevorzugt nicht mittags in die Sonne zu gehen. Außerdem rät die AWMF dazu,

„die Haut (z.B. im Frühjahr/Urlaub) langsam an die Sonne zu gewöhnen“.

Als weiteren Punkt ihrer Sonnenschutzempfehlung listet die AWMF explizit Solarienbe-suche wegen direkter, ungeschützter UV-Exposition als kontraproduktiv für UV-Schutz-Bestrebungen.

Sonnenschutzempfehlungen der AWMF

Abbildung 8: Empfehllungen zur Prävention von Hautkrebs, entnommen den Seiten 88 – 99 der S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs (Anders et al. 2014).

4.4.2.1 Sonnencreme

Seit der Markteinführung von Sonnencremes zur UV-Protektion 1933 wurde ein Diskurs um die Sinnhaftigkeit und Sicherheit ihrer Anwendung geführt (Wildt 1987). In seinem Buch Sonnenkult beleuchtet Dieter Wildt die Entwicklung des geltenden Schönheits-

ideals von „vornehmer Blässe“ zu einer vermeintlich „gesunden Bräune“, die mit stei- gender Popularität von Strandurlauben in den 60er Jahren ihren Anfang nahm (Wildt 1987). Die gestiegene UV-Exposition führte zu einem Inzidenzanstieg UV-induzierter Hautveränderungen und machte Gegenmaßnahmen nötig. Eine von diesen bestand in der Erfindung und flächendeckenden Verbreitung der Sonnencreme. Seither gibt es um dieses durchaus populäre Sonnenschutzmittel Kontroversen, von denen sich eine um mögli- cherweise schädliche Inhaltsstoffe der Sonnenschutzapplika dreht.

Es konnte für alle Sonnenschutzbestandteile, bis auf die Filtersubstanz 4-Methylbenzyli-dene Camphor eine hormonelle Wirksamkeit ausgeschlossen werden (Bundesinstitut für Risikobewertung 2005). In neueren Formulierungen von UV-Schutzapplika finden sich häufiger Nanopartikel, Titandioxid oder Zinkoxid zur besseren Verteilbarkeit und zur we-niger deutlichen Sichtbarkeit einer weißen Cremeschicht auf der Haut nach der Applika-tion. Deren gesundheitliche Unbedenklichkeit konnte noch nicht vollständig sicherge-stellt werden (Bundesinstitut für Risikobewertung 2005).

Besonderes Augenmerk soll auch auf den Lichtschutzfaktor von Sonnenschutzprodukten gelegt werden. Diese Kenngröße wurde von Dr. Franz Greiter, einem Chemieprofessor aus Österreich, in ihrer heutigen Formulierung eingeführt. Er stellte auch als erster Son-nenschutzmittel mit UV-A-Schutzwirkung her und steht in Zusammenhang mit der Marke PIZ BUIN, welche auch heute noch Sonnenschutzmittel vertreibt (Urbach 1991;

Johnson & Johnson GmbH [PIZ BUIN] 2017).

Der Lichtschutzfaktor beschreibt das Verhältnis von Minimaler Erythematöser Dosis (UV-Dosis, bei der erstmalig ein Erythem auftritt, im Folgenden abgekürzt mit dem ge-bräuchlicheren Akronym MED) bei Verwendung eines Sonnenschutzproduktes im Ver-hältnis zur MED der Haut allein, ohne jeglichen Schutz. Es werden drei Schutzgrade un-terschieden. Keiner dieser drei Schutzgrade gewährleistet eine vollständige Protektion gegenüber solarer UV-Strahlung. Die Höhe des Lichtschutzfaktors gibt einen Richtwert an, um welchen Faktor sich die Zeit bis zum Auftreten einer Hautrötung mit Sonnen-schutzprodukt gegenüber der ungeschützten Sonnenlichtexposition erhöht. Bestimmbar ist der Lichtschutzfaktor also nur in Abhängigkeit von der Eigenschutzzeit der Haut eines Menschen, sodass sich die Schutzzeit bei demselben Lichtschutzfaktor zwischen Indivi-duen unterschiedlichen Fitzpatrick-Hauttyps stark unterscheiden kann (Schmidt 2013).

Der Lichtschutzfaktor von Sonnencremes wird derzeit in vivo vor Marktzulassung getes-tet und nach ISO-Vorschrift bestimmt (Schmidt 2013).

4.4.2.2 UV-Schutzkleidung

Auch Kleidung mit zusätzlich integriertem Sonnenschutz wird kommerziell angeboten.

Während für Sonnencremes der Lichtschutzfaktor als Maß der Schutzwirkung gilt, so wurde für UV-Schutzkleidung der „Ultraviolet Protection Factor“ (UPF) definiert. Dieser lässt jedoch, anders als der Lichtschutzfaktor, keine Rückschlüsse auf die Zeit zu, die von den unterschiedlichen Hauttypen mehr oder weniger in der Sonne verbracht werden kann.

Errechnet wird der UPF als relative Wirksamkeit eines Stoffes im Vergleich zu anderen Textilien. Es handelt sich ferner um eine in vitro und an trockenen, nicht-gedehnten Stoff-proben ermittelte Größe, wie dem Australian/ New Zealand Standard zu Sonnenschutz-kleidung zu entnehmen ist (4399).