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Konstituierung der DGMP, Bildung von Strukturen, Satzung

Dietlof Puppe, Potsdam

Eine Initiativgruppe bestehend aus E. Bunde, E. Jahns, B. Markus, G. Schoknecht und R. Wolf hatte für den 5. Juni 1968 in Hamburg eine Zusammenkunft der ¹auf dem Ge-biete der Medizinischen Physik tätigen Physiker und Ingenieure“ vorbereitet mit dem Bestreben, eine Interessengemeinschaft ¹Me dizinische Physik“ zu bilden. Bei dieser Zusammenkunft kam es zur Gründung der ¹F achvereinigung Physik in der Medizin“, wobei die Organisationsform noch offen blieb (selbständiger Verein mit Eintragung in das Vereinsregister oder kooperativer Beitritt als Untergruppe in die Gesellschaft für Biophysik oder in die Deutsche Physikalische Gesellschaft). Der Initiativgruppe wurde die Legimitation gegeben, bis zur regelrechten Wahl eines definitiven Vorstandes die Vorstandsfunktion auszuüben. Die Gruppe wurde mit H.-K. Leetz als Schriftführer erweitert, E. Jahns konnte wegen eines längeren Aufenthalts im Ausland nicht aktiv mitarbeiten.

Die Mitglieder der Fachvereinigung wurden dann vom amtierenden Vorstand zu einer Mitgliederversammlung am 7. Mai 1969 nach Stuttgart eingeladen, zu der ein Satzungsentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorlag. Auf dieser Versamm-lung wurde beschlossen, dass der Verein ¹ Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik“ heißen soll und in das Vereinsregister Mainz, das war der Tätigkeitsort des Vorsitzenden R. Wolf, eingetragen wird. Es wurde festgelegt, dass die Gesellschaft ordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder, korrespondierende Mitglieder sowie Eh-renmitglieder umfasst. Als Organe der Gesellschaft wurden Vorstand, Beirat und Mit-gliederversammlung eingesetzt. Die Zusammensetzung des Vorstands wurde in der Satzung wie folgt festgelegt (und durch die Wahl mit Namen belegt): Vorsitzender (R.

Wolf), stellvertretender Vorsitzender (E. Bunde), amtierender Vorsitzender der wis-senschaftlichen Tagung (B. Markus), Schriftführer (H. - L. Leetz) und Kassenführer (G. Schoknecht). Zu zwischengesellschaftlichen Beziehungen wurde festgelegt, dass die Gesellschaft zu anderen nationalen oder internationalen Gesellschaften in vertrag-liche Beziehungen treten und sich mit ihnen assoziieren kann. In der Satzung wurde außerdem die Bildung von Arbeitsausschüssen zur Bearbeitung besonderer Probleme vorgesehen.

Bereits vor der Gründung der Gesellschaft hatte sich aus den Problemen, die bei der Zusammenkunft in Hamburg besprochen wurden, die Notwendigkeit ergeben, drei Ausschüsse zu bilden und Federführende zu benennen: Ausschuss ¹ Klärung des Begriffes Medizinische Physik“ (D. Harder und später G. Hagemann), Ausschuss ¹ Be-standsaufnahme“ (J. Rassow) und Ausschuss ¹ Aufstellung von Ausbildungsplänen“

(U. Rosenow).

Am 5.5.1971 wurde in Neuherberg nur eine formale Änderung in der Satzung durch Verankerung der Vertreter der assoziierten Gesellschaften im Beirat und eine

Begrenzung der Zahl der gewählten Mitglieder im Beirat vorgenommen. Die erste größere Satzungsänderung wurde am 5.5.1976 in Heidelberg vorgenommen. Neben redaktionellen Änderungen wurde festgelegt, dass Vorsitzender, Stellvertreter, Schrift-führer und KassenSchrift-führer den geschäftsführenden Vorstand im Sinne von § 26 BGB bil-den. Außerdem wurde beschlossen, dass das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden für zwei Jahre ohne Wahl vom ausscheidenden Vorsitzenden übernommen wird. An der Regelung Vorsitzender und Stellvertreter ist später immer wieder etwas geändert worden. Eine andere Änderung aus diesem Jahr hatte Bestand: die Amtszeit des Ta-gungsvorsitzenden endet seit 1976 mit dem Ende seiner Tagung, vorher galt auch für ihn die Jahresregelung.

Am 27.9.1984 wurde in Nürnberg festgelegt, dass der stellvertretende Vor-sitzende für ein Jahr als designierter Vorsitzender gewählt wird. Er wird dann zwei Jahre Vorsitzender (sofern nicht seine Amtszeit um zwei Jahre verlängert wird) und ist danach noch ein Jahr wieder stellvertretender Vorsitzender. Diese Regelung hatte bis 1997 Bestand.

Eine erste Änderung der Struktur der DGMP wurde durch die Mitgliederver-sammlung am 16.9.1988 in Tübingen vorgenommen. Es wurde die Bildung von Ar-beitskreisen zur Bearbeitung spezieller wissenschaftlicher Fragestellungen vorgesehen, und es wurde die Fachanerkennungskommission zur Prüfung der sachlichen Voraus-setzungen für die Erteilung der Fachanerkennung für Medizinische Physik durch die DGMP, die bereits 1980 gegründet worden war, in der Satzung berücksichtigt. Außer-dem wurden wiederum redaktionelle Änderungen vorgenommen und der Paragraph über die zwischengesellschaftlichen Beziehungen präzisiert. Mit den Änderungen aus dem Jahre 1988 wurden auch Änderungen bei der Zusammensetzung des Beirats er-forderlich, denen erst die Mitgliederversammlung am 14.9.1989 in Homburg/Saar ihre Zustimmung gab: Weitere ex officio Beiratsmitglieder neben den Federführen-den der Arbeitsausschüsse und Federführen-den Vertretern der assoziierten Gesellschaften und Federführen-den Vertretern der DGMP in den assoziierten Gesellschaften wurden der Vorsitzende der Fachanerkennungskommission, die Delegierten bei den internationalen Dachorgani-sationen und die Vertreter der DGMP in OrganiDachorgani-sationen, in denen verschiedene wis-senschaftliche Gesellschaften zusammengefasst sind.

Eine wesentliche Änderung der Struktur der DGMP hat die Mitgliederversamm-lung am 8.10.1992 in Basel mit der Einführung der Regionalsektionen vorgenommen, zu denen sich Mitglieder der DGMP innerhalb größerer zusammenhängender Re-gionen zusammenschließen können. Heute gibt es in der DGMP die Regionalsekti-onen Berlin-Brandenburg, Franken, Mitte, Nord, Süd-Ost, Süd-West und Nordrhein/

Ruhrgebiet. 1992 wurde außerdem zur Intensivierung des Informationsaustausches ein erweiterter Vorstand gebildet, bestehend aus dem Vorstand, den Vorsitzenden der Regionalsektionen und dem verantwortlichen Redakteur der DGMP-Mitteilungen. In Erlangen sind dann am 21,10.1993 noch formale Änderungen, die auf Vorschlag des Amtsgerichts Mainz notwendig waren, beschlossen worden.

Am 25.9.1997 in Hamburg wurde aus dem Vorsitzenden der Präsident und statt eines stellvertretenden Vorsitzenden gibt es seitdem nun zwei Vizepräsidenten. Auch der Wahlmodus wurde dahingehend geändert, dass eine direkte Wahl des Präsi-denten erfolgt, der damit nicht erst ein Jahr als Stellvertreter tätig ist. Nach Ablauf der Amtszeit übernimmt seitdem der Präsident für zwei Jahre das Amt eines der

Vizeprä-Beirat Vorsitzende der Regionalsektionen,

Ex-Officio- und gewählte Mitglieder

Vorstand Präsident, 2 Vizepräsidenten,

Schatzmeister, Schriftführer Vorsitzende der

Fachbereiche,

Kommunikations-beauftragter

Fachbereich 1 Therapeutische

Verfahren

Fachbereich 2 Biomedizinische

Bildgebung

Fachbereich 3 Biomedizinische Messverfahren und Signalverarbeitung

Arbeitskreise Arbeitskreise Arbeitskreise

Arbeits-ausschüsse

Mitgliederversammlung

Fachanerkennungs-kommission

sidenten. Der zweite Vizepräsident wird als solcher gewählt. Aus dem Kassenführer wurde der Schatzmeister. Die Bezeichnung Schriftführer blieb erhalten. Aus dem Vor-sitzenden der wissenschaftlichen Tagung wurde der Präsident der wissenschaftlichen Jahrestagung.

Die Mitgliederversammlung in Berlin am 25.9.2001 hat in der Satzung Anpas-sungen vorgenommen. Bei den Beiratsmitgliedern wurde statt des Koordinators der Zeitschrift nun die neue Funktion Herausgeber der Zeitschrift berücksichtigt. Bis 1999 waren die Gesellschaften DGMP, Österreichische Gesellschaft für Medizinische Phy-sik (ÖGMP) und Schweizerische Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische

Die Abbildung gibt einen Überblick über die heute gültige Struktur der DGMP.

Physik (SGSMP) Herausgeber der Zeitschrift für Medizinische Physik mit einem der Schriftleiter als Koordinator. Der bisherige Koordinator wurde ab 2000 zum Heraus-geber der ¹ Zeitschrift der DGMP, ÖGMP und SGSMP“. Erster HerausHeraus-geber in die-sem Sinne war K. Wolschendorf und Ehrenherausgeber wurde D. Harder, der Initiator der Gründung der Zeitschrift und langjährige Koordinator der Schriftleitung. Als wei-tere Änderung wurde 2001 die Geschäftsstelle der DGMP, die bereits seit 1994 exis-tierte, in der Satzung verankert. Die Geschäftsstelle der DGMP befand sich zunächst in Köln. Im Jahre 2002 hat die Geschäftsstelle der Deutschen Röntgengesellschaft in Bad Homburg die Mitgliederverwaltung übernommen und eine Geschäftsstelle der DGMP eingerichtet. 2004 erfolgte der Umzug nach Berlin.

Eine wesentliche Strukturänderung brachte die bisher letzte Satzungsänderung am 23.9.2004 in Leipzig. Hier wurde eine fachliche Gliederung der Gesellschaft ein-geführt. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung bestehen zur Pflege und Vertiefung der fachlichen Arbeit in der DGMP drei Fachbereiche: a) Therapeutische Verfahren, b) Biomedizinische Bildgebung, c) Biomedizinische Messverfahren und Signalverar-beitung. Die Vorsitzenden der Fachbereiche werden von der Mitgliederversammlung gewählt und sind Mitglieder des Vorstands. Bisher bestand der Vorstand aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem Präsidenten der wissenschaftlichen Jahresta-gung. Einen erweiterten Vorstand, zu dem u.a. die Vorsitzenden der Regionalsekti-onen gehörten, gibt es seit 2004 nicht mehr. Die Vorsitzenden der RegionalsektiRegionalsekti-onen sind jetzt Mitglieder des Beirats. Zum neuen Vorstand gehört als kooptiertes Mitglied ohne Stimmrecht zusätzlich ein vom Vorstand benannter Kommunikationsbeauftrag-ter, der damit die Position des verantwortlichen Redakteurs der DGMP-Mitteilungen im früheren erweiterten Vorstand ersetzt. Aufgabe der Vorsitzenden der drei Fach-bereiche ist die Koordination der fachlichen Arbeit der DGMP in den betreffenden Fachrichtungen. Die Arbeitskreise werden entsprechend ihrem Arbeitsschwerpunkt nach Möglichkeit einem Fachbereich zugeordnet.

Zusammenarbeit und Assoziationsverträge mit anderen