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Die Fachanerkennung in Medizinischer Physik

Hans-Joachim Schopka, Potsdam; Klaus Welker, Berlin

Aufgrund der beiden Zusammenkünfte interessierter und in der Medizin tätiger Physi-ker am 05. Juni 1968 in Hamburg und am 07. Mai 1969 in Stuttgart wurde die Deut-sche Gesellschaft für MediziniDeut-sche Physik mit 78 Mitgliedern gegründet und schon im ersten Satzungsentwurf wurde ¹die Erarbeitung von Maßstäben und Grundsätzen für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ formuliert. Die ersten Mit-glieder der DGMP gingen mit Elan an diese Aufgaben heran und so konnten schon im Januar 1969 Unterlagen veröffentlicht werden, die der Ausschuss ¹Aufs tellung von Ausbildungsplänen“ unter Leitung von U. Rosenow auf einer Klausurtagung in Göt-tingen erarbeitet hatte. Trotz dieses Engagements der Mitglieder dauerte es dann doch noch 10 Jahre, bis aus der Weiterbildung zum Medizinphysiker die Fachanerkennung in Medizinischer Physik entstand. Auf der 11. Jahrestagung der DGMP im März 1980 in Göttingen unter Leitung von U. Rosenow wurde nämlich ein Papier ¹W eiterbildung zum Medizin-Physiker mit Fachanerkennung“ verabschiedet und schon vier Monate später konstituierte sich am 12. Juli 1980 die Fachanerkennungskommission (FAK), die 1988 auch in die Satzung aufgenommen wurde. In ihrer ersten Sitzung in Oberlib-bach/Hessen, im Hause des FAK-Mitgliedes R. Wolf wählte sie Herrn B. Markus zu ihrem Vorsitzenden.

Welche Aufgaben die FAK der DGMP zu erfüllen hat, wie sie sich organisiert und wie sie strukturiert ist, ist der DGMP-Satzung zu entnehmen.

Folgender Text gibt hierüber Auskunft: ¹Die Deutsche Gesellschaft für Medi-zinische Physik erteilt die Fachanerkennung für mediMedi-zinische Physik. Die Prüfung der sachlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fachanerkennung erfolgt durch eine Kommission aus fünf DGMP-Mitgliedern (Fachanerkennungskommission)“.

Die Kommissions-Arbeit

In der ersten Sitzung der FAK wurde der Entwurf einer Fachanerkennungsur-kunde besprochen und wie die Übergangsregelung für Mitglieder mit 3- oder 5-jähriger, einschlägiger Tätigkeit in der Medizin zu handhaben ist. Weiterhin wurde der Vorstand der DGMP gebeten, dass der Aus- und Weiterbildungsausschuss der FAK die fachlichen Weiterbildungsstätten benennt, den Stoffkatalog zur Weiter-bildung übermittelt und eine Liste der zur WeiterWeiter-bildung berechtigten Personen übergibt. Weiterhin wurde in der ersten Sitzung der FAK eine Geschäftsordnung beschlossen.

In der Rückschau ist es erstaunlich, wie sicher und richtig wesentliche Punkte angegangen und vorangetrieben wurden; die FAK war von Anfang an auf einem guten Weg. Für die nächsten Sitzungen hatte sich rasch eine ¹Standar d-Tages-ordnung“ herausgebildet, nach der über die vorgeschlagene Tagesordnung

be-funden, das Protokoll der vorangegangenen Sitzung durchgegangen, ¹e infache“

und ¹kom plizierte“ Anträge behandelt wurden.

Durch den unerwarteten und plötzlichen Tod von B. Markus, ruhte die Ar-beit der FAK von 1986 bis zum 19. Sept. 1989. Auf dieser Sitzung wurde Herr K. Heuß aus Köln zum Vorsitzenden der FAK gewählt. Erstmalig wurde ange-regt, auf internationaler Ebene Gespräche über Regeln der Fachanerkennung zu führen. In der folgenden Sitzung der FAK wurde beschlossen, dass wissen-schaftliche Veröffentlichungen bei der Fachanerkennung grundsätzlich und an-gemessen berücksichtigt werden. Weiterhin wurde als wesentliches Merkmal für die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen die Durchführung einer Erfolgskontrolle angesehen.

In der nächsten Sitzung der FAK am 24. Feb. 1992 befasste sich die Kom-mission mit der Fachanerkennung für Kollegen aus den neuen Bundesländern.

Hierbei wurde die 5-jährige Regelung angewendet, die 3-jährige Regelung wur-de als erfüllt angesehen, wenn die Kollegen an wur-den postgraduellen Kursen wur-der Akademie für Ärztliche Fortbildung in Strahlenschutz und Strahlenphysik mit Erfolg teilgenommen hatten. Alle anderen Kandidaten wurden wie die Bewer-ber aus den alten Bundesländern behandelt. Weiterhin wurde -allerdings ohne Ergebnis- die Idee einer speziellen Fachanerkennung, z.B. Radiologische Physik, diskutiert.

Ein immer wieder aktueller Punkt der Sitzungen der FAK war die Anerken-nung von Weiterbildungsstätten. Hier sprach sich die FAK dafür aus, dass das Umfeld eines Antragstellers in Bezug auf die technische Ausrüstung und die personellen Möglichkeiten adäquat sein muss. Kooperationen mit anderen Ins-titutionen können nur als Ergänzung dienen.

Ein neuer Aspekt in der Sitzung vom 12.05.1995 war die gegenseitige Aner-kennung der FachanerAner-kennung für Medizinische Physik der deutschsprachigen Länder. Diese wurde prinzipiell begrüßt, jedoch sollte zuvor eine vergleichende Prüfung der Eingangsvoraussetzungen erfolgen.

Über die Zulassung von Fachhochschulingenieuren (Dipl.-Ing (FHS)) zum Er-werb der Fachanerkennung in Medizinischer Physik wurde in der Sitzung vom 25.11.1995 vermerkt, dass ein FHS-Ing. dann die Eingangsvoraussetzung zur Fachanerkennung erfüllt, wenn er vom Fachbeirat (o.ä) der FHS zur Promotion vorgeschlagen wurde.

Zum Aufbaustudium in Medizinischer Physik, wie es an verschiedenen Uni-versitäten mit einem Ausbildungsumfang von 360 Stunden angeboten wurde, äußert sich die FAK sehr positiv. Jedoch sollte nicht nach erfolgreichem Ab-schluss dieses Studiums die Fachanerkennung ¹autom atisch“ vergeben werden.

Jeder Fachanerkennung muss eine formale und inhaltliche Einzelprüfung vor-geschaltet werden.

In der Sitzung vom 03. Mai 1996 wurde auf den Vorschlag der Europäischen Vereinigung der Medizin-Physiker (EFOMP) eingegangen, nach dem die natio-nalen Anforderungen europäisch harmonisiert werden sollten. Danach müsste die DGMP-Fachanerkennung um die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit und um den Ethikparagraph erweitert werden. Die FAK spricht sich gegenüber dem DGMP-Vorstand positiv für diese Änderung aus und empfiehlt einen Beschluss auf der nächsten Mitgliederversammlung.

In 3 Sitzungen (20. 01. 99/09. 06. 99/26. 11. 99) wurde über die Erweite-rung der Zertifikate in Medizinischer Strahlenphysik diskutiert. Es wurde vor-geschlagen diese Zertifikate so zu gestalten, dass sie für die Aufsichtsbehörden automatisch als Beleg für die Erteilung der Sachkunde im Strahlenschutz gelten können. Das Vorhaben scheiterte am Veto der Aufsichtsbehörde.

Um bestehende Unterschiede und Probleme bei der Weiterbildung zu beheben und um eine Vereinheitlichung der Ausbildungsinhalte zu erreichen, fand auf der FAK-Sitzung am 27. 04. 2000 eine Aussprache mit den Leitern von Weiter-bildungsstätten statt. Anwesend waren die Leiter der WeiterWeiter-bildungsstätten Berlin (FHS und FU/Charité), Heidelberg, Kaiserslautern und Mittweida. Verg-lichen wurden die Lehrinhalte und Stundenzahlen bei den Weiterbildungsstätten mit den Vorgaben des DGMP-Stoffkataloges und der Weiterbildungsordnung.

Die Weiterbildungsordnung (WBO) der DGMP musste überarbeitet werden.

Dabei waren die Vorschläge der FAK besonders wichtig, weil diese etwaige Mängel oder unklare Definitionen direkt bemerkt hätte. In den folgenden Sit-zungen bis November 2001 wurde die WBO ausführlich diskutiert und ver-bessert. Wichtigste Änderungsvorschläge waren: Vereinfachter Zugang von FHS-Absolventen zur Fachanerkennung, Fachgespräch zum Abschluss, An-passung des Stoffkataloges an die WBO, Änderung der Anerkennung anderer Abschlüsse (Berliner Gesetz), Aufgaben des Mentors, Befristung der

Fachaner-FAK-Sitzung in München

kennung. Die FAK ließ sich die Konzepte der Ausbildung an der Berufsaka-demie Karlsruhe, des Masterstudienganges an der FHS Gießen und des neuen Studiengang ¹ Klinisches Ingenieurwesen“ an der Universität Kaiserslautern erläutern.

Nach Einführung der neuen Weiter- und Fortbildungsordnung (WFBO) wur-den alle bisher abgelehnten Antragsteller (insbesondere die FHS-Absolventen) angeschrieben und auf die neuen Regelungen hingewiesen. Die FAK beschloss in der Sitzung am 09. 05. 03 einen neuen Geschäftsverteilungsplan mit dem die Arbeit auf 5 Referate aufgeteilt wurde.

Der DGMP-Vorstand bemühte sich seit 2004 erneut und intensiv, die staatliche Anerkennung des Berufsbildes des Medizinphysikers zu erreichen. Ausführlich wurde hierzu in mehreren Sitzungen (05. 11. 04/01. 04. 05/05. 08. 05/07. 06.

06/13.10. 06) der FAK über den Entwurf eines Medizinphysikergesetzes disku-tiert. Speziell wurden die Studiengänge ¹ Medizinische Physik“ betrachtet und über die Harmonisierung von Abschlüssen in Bezug auf die WFBO diskutiert.

Aufgrund der neuen Studienabschlüsse (Bachelor und Master) musste die WFBO erneut überarbeitet werden und die FAK wurde vom Vorstand mit die-ser Aufgabe betraut. In acht Sitzungen der FAK zwischen 2006 und 2009 war die Ausarbeitung der neuen WFBO das Hauptthema. Dazu wurden auch Gäste geladen die über die mögliche Einbindung von eLearning in die WFBO und die EFOMP-Harmonisierung berichteten.

FAK-Statistik

Bei der Darstellung der Arbeit der FAK ist es nützlich bestimmte Daten in Form einer Statistik darzustellen.

Gesamtzahl der erteilten Fachanerkennungen

Im Zeitraum von 1980 bis Dezember 2008 wurden 592 Fachanerkennungen durch die Kom-mission ausgesprochen. Im ersten Jahr wurden 59 (!) Anerkennungen vergeben, vorwiegend an Personen, die nach der Übergangsregelung die Fachanerkennung erhielten. Einen wei-teren Höhepunkt gab es in den Jahren 1992 bis 1993 mit insgesamt 77 Anerkennungen, als die Kolleginnen und Kollegen aus der ehemaligen DDR ihre dort erhaltenen Anerkennungen in die Fachanerkennung der DGMP aufgrund ihrer Gleichwertigkeit ¹ umtauschten“. Seit dem Jahre 2004 werden jährlich im Mittel noch 10 Anerkennungen ausgestellt.

Interessant ist, für welche Fachgebiete die Anerkennungen erteilt wurden, denn daran spiegelt sich ungefähr die fachliche Zusammensetzung der Mitglieder der DGMP wieder. In der folgenden Tabelle sind die Fachgebiete für die bis 2008 ausgesprochenen 592 Anerkennungen aufgeführt.

Gebiete der erteilten Fachanerkennungen

Über 82% der beantragten Fachgebiete beziehen sich auf die Strahlenphysik, wobei erwartungsgemäß die Strahlentherapie mit 60% den größten Anteil stellt. Bei den

¹nic htradiologischen“ Gebieten sind die Audiologie und die Kernspinresonanz relativ stark vertreten, während die Biophysik ein Gebiet aus den Anfängen der Kommissions-arbeit darstellt, das heute im Stoffkatalog nicht mehr vertreten ist.

Gebiet

Ein ganz ähnliches Bild zeigt sich bei den Fachgebieten für die Weiterbildungsermäch-tigten, denen die Aufgabe zukommt, diejenigen Personen, die sich in Weiterbildung befinden zu betreuen und zur Fachanerkennung zu führen. Von den 84 bis Ende 2008 vergebenen Ermächtigungen zur Weiterbildung, beziehen sich 72 auf die Strahlenphy-sik und nur 12 auf die anderen Gebiete, darunter 5 auf die Audiologie und 3 auf die Kernspinresonanz.

Bisher wurden 53 Sitzungen der Fachanerkennungs-Kommission durchgeführt, im Mittel zwei bis drei Sitzungen pro Jahr. Die Sitzungen fanden meist am Wochenen-de und am Arbeits- oWochenen-der Wohnort eines MitglieWochenen-des Wochenen-der FAK statt.

Mitglieder der FAK nach einer Sitzung im Jahre 2005

Der Hamburger Weltkongress für Medizinische Physik