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Klimaschutz durch die GAP und landwirtschaftliche Bewirtschaftung Die westeuropäischen Emissionen aus landwirtschaftlicher Bewirtschaftung

Reproduktions prozess

UMWELT- SCHUTZ

6.3 Ökologische Qualität der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und der landwirtschaftlichen Landnutzung

6.3.1 Positive Externalitäten: Bereitstellung öffentlicher Güter als Ökosystemleistungen

6.3.1.2 Klimaschutz durch die GAP und landwirtschaftliche Bewirtschaftung Die westeuropäischen Emissionen aus landwirtschaftlicher Bewirtschaftung

(pflanzliche und tierische Erzeugung) von Methan und Lachgas Mt CO2-eq sind laut Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) zwischen 1990 und 2010 zurückgegangen (IPCC 2007: 504). Berichtet wird, dass “Western Europe is the only region where, according to USEPA (2006a), GHG emissions from agriculture are projected to decrease to 2020 (Figure 8.2). This is associated with the adoption of a number of climate-specific and other environmental policies in the European Union, as well as economic constraints on agriculture…” (IPCC 2007: 505). Diese Feststellung ist für die Bewertung der Klimaschutz-Dimension als Teil der ökologischen Dimension der GAP von Bedeutung. Auch wird hervorgehoben, dass

“in Western Europe, North America, Asia (China) and Oceania, macroeconomic policy has tended to reduce GHG emissions. The declining emission trend in Western Europe is likely a consequence of successive reforms of the Common Agricultural Policy (CAP) since 1992. The 2003 EU CAP reform is expected to lead to further reductions, mainly through reduction of animal numbers (Binfield et al., 2006).

The reduced GHG emissions could be offset by activity elsewhere” (ebd.: 526). Es wird ersichtlich, dass Reformmaßnahmen innerhalb der GAP zur Verbesserung der Emissionssituation der europäischen Landwirtschaft geführt haben. Eingeschränkt wird dieser positive Ausblick durch den Verweis darauf, dass die Kohlenstoffspeicherung in Europa die Vorgaben der Kyoto Protokoll Periode (2008-2012) nicht einhalten kann, da die tatsächliche Einsparung nicht im Einklang mit den technischen Möglichkeiten zur Einsparung ist (IPCC 2007: 522-524). Neben GAP-Reformmaßnahmen in den Bereichen Agrarpreis-, Agrareinkommens- und Agrarhandelspolitik, die neben makroökonomischen Entwicklungen zur Reduzierung der THG-Emissionen geführt haben, können insbesondere Maßnahmen aus dem Bereich der Agrarumweltpolitik zur Reduzierung landwirtschaftlicher THG-Emissionen beitragen. So verweist Jessel darauf, dass die Agrarumweltmaßnahmen mit den Bestandteilen „Umwandlung von Acker zu Grünland, Reduzierter Einsatz v.

Mineraldüngern [und, R.K.] klimaschonende Gülleausbringung“ (Jessel 2011: 12) eine Verbesserung der landwirtschaftlichen THG-Emissionssituation bewirken können. Auch kann die Landwirtschaft durch angepasste Bewirtschaftung zur Humusanreicherung beitragen und damit aktiv Klimaschutz betreiben (Jessel 2011:

4). Flessa/Müller/Plassmann et al. verweisen auf die klimaschutzrelevanten Agrarumweltmaßnahmen in Niedersachsen im Rahmen von "PROFIL - Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2007 bis 2013" und des Niedersächsischen und Bremischen Agrarumweltprogramms – NAU / BAU. Die Maßnahme zur „Förderung einer klimaschonenden Grünlandbewirtschaftung der gesamten Dauergrünlandflächen eines Betriebes (Maßnahme B0)“ könne jedoch nur eine klimaschonende Wirkung entfalten, „wenn die daran teilnehmenden Landwirte auch nach der fünfjährigen Verpflichtung auf eine tiefwendende Bodenbearbeitung

129 auf Dauergrünlandflächen verzichten, z. B., weil sie die alternativen Pflegemaßnahmen als positiv erfahren haben“ (Flessa/Müller/Plassmann et al. 2012:

21). Die Zuwendungshöhe „beträgt jährlich 45 €/ha bewirtschaftetes Dauergrünland (30 €/ha bei Ökobetrieben)“ (ebd.: 21) und die Teilnahme an der Maßnahme beinhaltet das Verbot der Grünlandumwandlung zu Ackerland. Als weitere klimaschutzrelevante Agrarumweltmaßnahme komme die „Förderung der Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger auf Acker- und Grünland mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren (Maßnahme A3)“ in Frage.

Die vertraglichen Vereinbarungen beinhalten, dass beteiligte Landwirte „für die Dauer von fünf Jahren, u. a. die Ausbringung von auf dem Betrieb erzeugter Gülle durch einen Maschinenring oder Lohnunternehmer mit speziellen emissionsarmen Geräten und jährlich mindestens eine Laboruntersuchung des flüssigen Wirtschaftsdüngers auf Gesamtstickstoff- und Ammoniumstickstoffgehalt vornehmen lassen“ (ebd.: 21).

Gefördert wird diese Selbstverpflichtung mit „15 € je nachweislich umweltfreundlich ausgebrachter Wirtschaftsdüngermenge, die dem Standard-Wirtschaftsdüngeranfall einer Großvieheinheit entspricht“ (Flessa/Müller/Plassmann et al. 2012: 21). Auch im Bereich der klimaschutzbezogenen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratung weist Niedersachsen Maßnahmenangebote etwa zur „Verbesserung der Energieeffizienz in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben auf der Grundlage der niedersächsischen Förderrichtlinie „Einzelbetriebliche Managementsysteme und Energieberatung“ (ebd.: 22). Die Beeinflussung der niedersächsischen Landwirtschaft hinsichtlich der Reduzierung von THG-Emissionen findet folglich durch finanzielle Anreizsteuerung im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen und durch informationelle Instrumente wie Betriebsberatung statt. Flessa/Müller/Plassmann et al. weisen darüber hinaus auf die Bedeutung regulativer Steuerung der Reduzierung von THG-Emissionen im Rahmen des Düngerechts hin. Insbesondere der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung – DüV) komme besondere Bedeutung zu, da diese „Grenzen für zulässige N-Überschüsse und anrechenbare N-Verluste definiert, ist sie von zentraler Bedeutung für den Klimaschutz“ (ebd.: 23). Dennoch erforderten die landwirtschaftlichen Lachgas-, Nitrat- und Ammoniak-Emissionen eine Überprüfung der Wirksamkeit des Düngerechts (ebd.: 23). Jedoch habe „Niedersachsen durch die Verbringungsverordnung und die Etablierung von Güllebörsen Maßnahmen umgesetzt, die den Vollzug der DüV unterstützen und die dazu beitragen, die Effizienz der Verwertung von Wirtschaftsdünger zu steigern und Probleme der Nährstoffüberschüsse in Regionen mit intensiver tierischer Veredlung zu verringern“

(ebd.: 24). Vollzugsdefizite seien zu allererst Ländersache, weshalb die Erstellung von Nährstoffbilanzen, Konsequenzen bei Überschreitung der Nährstoffsalden und weitere Maßnahmen unverzichtbar seien, um die klimawandelrelevanten Emissionen zu reduzieren. Es wird darauf verwiesen, dass in Niedersachsen „auf Grundlage der Beschlüsse der Agrarministerkonferenz am 01.04.2011“ die Einarbeitung von Gülle innerhalb von spätestens vier Stunden zu erfolgen habe, was eine Reduzierung der

130 Emissionen ammoniakalischen Stickstoffs bis zu 26 % ermögliche (ebd.: 29). Auch könnten durch eine Folien-Abdeckung von Rinder- bzw. Schweinegülle in offenen Außenlagern die Ammoniak-Emissionen um 85 % reduziert werden (ebd.: 31).

Niedersachsens Agrar- und Umweltpolitik nutzen bis dato das Potential zur Reduzierung von THG-Emissionen über die zuvor beschriebenen Maßnahmen hinaus nicht, da ein „Programm zur Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Niedermoorflächen“ nicht bestehe (Flessa/Müller/Plassmann 2012: 35). Obschon

„eine Extensivierung von ackerbaulich genutzten Mooren und Intensivgrünland auf Mooren hin zu einer extensiven Grünlandbewirtschaftung bei gleichzeitiger Anhebung des Wasserstandes zu einer Reduzierung der Emissionen um rund 24 bis 26 t CO2-Äq./ha und Jahr führt. Klimaneutral werden Moore erst bei naturnahen Wasserständen (mittlerer Jahreswasserstand um 10 cm unter Geländeoberfläche)“

(Flessa/Plassmann/Müller et al. 2012: 16/17). Niedersächsische Agrarumweltpolitik hat bis dato ignoriert, dass die gegenwärtige intensive landwirtschaftliche Landnutzungspraxis mit der Reduzierung von THG-Emissionen nicht vereinbar ist.

Insbesondere gravierend ist dieses, da „Niedersachsen das Bundesland mit der größten Moorfläche (ca. 38 % der deutschen Moorfläche) ist“ und „aufgrund der überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung der Niedersächsischen Moore (15 % unter Ackernutzung, 52 % werden als Grünland genutzt) die meisten Moorstandorte entwässert sind, und die Moornutzung die größte Treibhausgasquelle in der Landwirtschaft Niedersachsens bildet. Die Vernässung von Moorstandorten weist in Niedersachsen daher ein sehr hohes Emissionsminderungspotenzial auf“

(Flessa/Müller/Plassmann et al.: 16/17). Eine politische Reform des dominanten Moornutzungspfades kann folglich die THG-Bilanz niedersächsischer Landwirtschaft deutlich verbessern. Hinsichtlich der Reduzierung des Nutzungsdrucks auf niedersächsischen Moorflächen reagiert das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Landwirtschaftsminister Christian Meyer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bereits. So sollen aus Klima- und Naturschutzgründen die Nutzung von Torfersatzstoffen im Gartenbau gefördert und der Torfabbau und die intensive Landwirtschaft auf Moorböden zurückgefahren werden. Um den Torfabbau in Niedersachsen zu beenden, sollen deshalb die Vorranggebiete für den Torfabbau aus dem Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm (LROP) gestrichen werden (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 2013).

6.3.1.3 Wassermanagement

Die GAP wurde im Rahmen der Agrarreform 2008/2009 (Health-Check) um Ziele der Wasserpolitik ergänzt. Primär wurden wasserpolitische Zielsetzungen aufgenommen, um den massiven Verbrauch und die Degradierung regionaler und lokaler Wasserressourcen zu begrenzen. So konnten durch die Aufnahme der Anforderungen „Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen“ und

„Einhaltung der Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung“ in den Mindestanforderungskatalog des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands (GLÖZ) im Rahmen von Cross-Compliance (CC) (Art. 6

131 Abs. 1 S. 2 und Anhang III VO (EG) 73/2009) wasser- und umweltpolitische Wassermanagementziele in die ökonomische Steuerung des Agrarsektors integriert werden (Gömann/Heiden/Werner et al. 2008: 74; UBA 2010: 9). Neben der Integration von wasserwirtschaftlichen Auflagen in den GLÖZ ist in Deutschlang die Düngeverordnung von großer Bedeutung beim landwirtschaftlichen Beitrag zum regionalen Wassermanagement. Flessa/Müller/Plassmann verweisen darauf, dass die DüV „das maßgebliche Instrument zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland“ (Flessa/Müller/Plassmann 2012: 24) sei und damit zur regionalen Wasserqualität beitragen könne. Jedoch stünden „die DüV und ihre Umsetzung weiterhin in der Kritik, beispielsweise seitens der Wasserwirtschaft“

(Flessa/Müller/Plassmann et al. 2012: 24). Pezaros hat darauf hingewiesen, dass agrarumweltpolitische Maßnahmen wie Agrarumweltprogramme und Förderung des Ökolandbaus unmittelbar aber auch Maßnahmen wie die Stilllegungsverpflichtung mittelbar den Druck landwirtschaftlicher Aktivitäten auf regionale Wasserressourcen reduzieren sollten und reduziert haben (Pezaros 2001: 6). Jessel verweist zudem auf die Agrarumweltmaßnahmen, die Untersaaten, eine Extensive Grünlandnutzung und einen reduzierten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln beinhalten und dadurch Ökosystemdienst-leistungen hinsichtlich der Wasserressourcen darstellen (Jessel 2011: 12). Fraglich ist, inwiefern ein schonenderer Umgang mit vorhandenen Ressourcen als im Vergleich zu konventionellen Produktionsverfahren bereits als Ökosystemdienstleistung betrachtet werden kann, oder ob darüber hinaus ein Surplus (etwa Wasserspende) gegeben sein muss. Nitsch/Osterburg et al. verweisen darauf, dass gewässerschonende Landnutzung als Kooperation zwischen den Sektoren Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Naturschutz in vielen deutschen Wasserschutzgebieten stattfinde, jedoch Maßnahmen mit Festlegungen zur Fruchtfolge selten seien (Nitsch/Osterburg et al. 2008: 58). Im Rahmen von CC und GLÖZ werden wasserpolitische Ziele verfolgt und europäisches und nationales Düngefachrecht beeinflussen die Wasserqualität zentral. Die Agrarumweltprogramme und der Ökolandbau tragen trotz ihrer beschränkten Reichweite auf Grund der Freiwilligkeit situativ in größerem Maße zum landwirtschaftlichen Wassermanagement bei.

6.3.1.4 Flächenerhalt/Flächenschutz durch landwirtschaftliche Bewirtschaftung