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Gründung und Grundbesitz

Im Dokument Wissensraum am Niederrhein (Seite 44-47)

2. Zur Geschichte des Kreuzherrenklosters Hohenbusch

2.2 Geschichte des Klosters Hohenbusch bis zur Säkularisation

2.2.1 Gründung und Grundbesitz

Das Kreuzherrenkloster Hohenbusch bzw. das, was davon noch erhalten ist, liegt in der Nähe der Stadt Erkelenz am nordwestlichen Rand der Kölner Bucht.166 Während seines Bestehens war das Kloster exemt; kirchlich gesehen lag es im Bistum Lüttich, im Kirchspiel der Pfarrei Doveren im Dekanat Wassenberg. Die weltliche Herrschaft in der Umgebung wechselte häu-fig; die meiste Zeit über gehörte das Gebiet zur Grafschaft bzw. (ab 1356) zum Herzogtum Jülich.

Der Name Hohenbusch (lat. Altum nemus) begegnet zuerst in einer Urkunde König Kon-rads III. vom 1. April 1147. Darin bestätigt Konrad „dem Stift St. Maria zu Aachen […] die Schenkung eines Eigengutes zu Hohenbusch [hoenbusc], das der kinderlose Stiftsministeriale Rudolf und seine Frau Ermentrudis von dem Freien Baldericus durch die Hand Gerhards von Hochstaden käuflich erworben […] hatten.“167 Im Jahr 1226 bestätigt Kaiser Friedrich II. die Besitzungen des Marienstifts; in der entsprechenden Urkunde ist erstmals eine Kapelle auf dem Gut erwähnt („capellam et predium in Hoimbuchs“168). Ein Vikar der Kirche zu Doveren, die sich damals im Besitz der Augustiner-Chorherren von Klosterrath (heute Abdij Rolduc in Kerkrade/NL) befand, hielt in dieser Kapelle regelmäßig Gottesdienst und erhielt dafür vom

166 Zum Folgenden vgl. PLETTSCHER/ROSEN 2012. Eine Luftaufnahme der erhaltenen Gebäude und weitere Fotos fin-den sich unter http://www.erkelenz.de/de/tourismus/hohenbusch/index.html (21.4.2017).

167 REGESTA IMPERII IV, Abt. 1, Tl. 2, S. 199f. Nr. 461; Original: LAV NRW R, Aachen St. Marien Urkunden

(AA 0103) 10, abgedruckt in URKUNDENBUCH NIEDERRHEIN Bd. 1, S. 224 Nr. 356, sowie fehlerhaft bei QUIX,C O-DEX AQUENSIS T. I P. 1, S. 20 Nr. 29. Die Literatur, die auf den (bis zur Aufhebung des Klosters St. Julian 1802) Aachener Kreuzherren Christian Quix zurückgreift, nennt fälschlich Konrad II. als Aussteller der Urkunde, vgl.

etwa QUIX 1841, S. 377; ARETZ 1982, S. 67; HOHENBUSCH 2002, S. 13. – „Die Schenkung des Allods Hohenbusch […] wird auch im Totenbuch des Marienstifts vermerkt […]“: NOLDEN 1981, S. 181.

168 URKUNDENBUCH NIEDERRHEIN Bd. 2, S. 72f. (hier 73) Nr. 135. Zur Kompilation der Urkunde und ihren Erweite-rungen vgl. NOLDEN 1981, S. 385-395, bes. 388.

Marienstift eine Vergütung von einer halben Kölner Mark, die im Jahr 1235 auf eine halbe Mark und zwei solidi (Schillinge) erhöht wurde.169

Als Gründungsjahr des Kreuzherrenklosters auf dem Hofgut Hohenbusch wird in den späteren Konventslisten 1302 angegeben170, doch ist dies urkundlich nicht zu belegen. Ein Chirograph (geteilte Urkunde) vom 12. Juli 1305 bezeugt jedoch die Übertragung des Hofguts mit allen Rechten durch das Aachener Stift an den Prior und Konvent, d.h. die Brüder des Klosters zu Hohenbusch („prior et conventus seu fratres monasterii in Hobusch ordinis s. crucis“ 171) für einen jährlichen Pachtzins von 4 Aachener Mark; dies sei mit Einverständnis des unter-zeichnenden Generalpriors Jacobus Anglus172 geschehen. Der Wortlaut der Urkunde setzt also voraus, dass in den Jahren zuvor dort schon ein Kreuzherrenkloster gegründet und von Huy aus aufgebaut worden war. Tatsächlich spricht der barocke Ordenschronist ArnoldusHERTZ

-WORMS von einem Herrn Hugenraedt173 und seiner Frau Berta, die die Gründung initiiert und dem Marienstift gegenüber vermittelt haben sollen. Die „Verpachtung der gesamten Güter in Hohenbusch wird nach 1419 in den Quellen des Marienstifts nicht mehr erwähnt“, was ver-muten lässt, dass „zu Beginn der zwanziger Jahre [des 15. Jahrhunderts] die Kreuzherren dem Marienstift den weitaus größten Teil des ehemaligen Besitzes abgekauft haben […].“174

Während aus dem 14. Jahrhundert keine weiteren Nachrichten über Hohenbusch bekannt sind, liegen aus dem 15. und 16. Jahrhundert etliche Urkunden vor, die von Stiftungen, Verkäufen und Verpachtungen großer Acker- und Waldflächen an das Kloster zeugen.175 Die meisten dieser Erbpachten wurden von den Kreuzherren später abgelöst und selbst verpachtet. Durch solche Käufe wie auch durch Schenkungen mehrten sich der Grundbesitz der Kanonie und ihre Einkünfte durch Abgaben enorm, so dass sie schließlich im 17. Jahrhundert zu den reichsten Niederlassungen des Ordens gehörte. Im Hohenbuscher Lagerbuch für das Jahr 1795, also sieben Jahre vor der Aufhebung des Klosters, ist Grundbesitz von insgesamt 1.251 Morgen verzeichnet, dazu eine Mühle in Doveren sowie Zehntabgaben auf weitere

169 Belegt durch einen Vertrag zwischen den Aachener Stiftsherren und der Abtei Klosterrath, dem jahrelange Streite-reien vorausgegangen sein sollen, vgl. HAAß 1932, S. 59f.; ARETZ 1982, S. 3. Das Original der Urkunde ist verlo-ren; eine rekonstruierte Edition findet sich bei AACHENER URKUNDEN, S. 340f. Nr. 116; vgl. auch NOLDEN 1981, S. 279. Eine weitere Abschrift bei QUIX,CODEX AQUENSIS T. I P. 2, S. 103 Nr. 146 mit falschem Jahr 1225.

170 So die Liste von Johannes Stochemius aus dem Jahr 1552 in der Handschrift Lüttich, UB, Ms. fol. 70 (vgl. ANNA

-LES OSC Bd. 2, S. 193) und die Angaben im Catalogus von RUSSELIUS,CHRONICON, S. [†9].

171 REGESTEN AACHEN Bd. 2, S. 23f. Nr. 47; vgl. auch HAAß 1932, S. 60. Die Urkunde LAV NRW R, Aachen St. Marien Urkunden (AA 0103) 148, ist abgedruckt bei QUIX,CODEX AQUENSIS T. I P. 2, S. 186f. Nr. 275.

172 Vgl. REPERTORIUM OSC Bd. 4, S. 243: Ausweislich seines Beinamens stammte Jacobus wohl aus England; er stu-dierte in Paris und trat dort in das Kreuzherrenkloster ein. Professkloster Paris, bis 1287 in Paris, bis 1304 Provin-zial von England, 1304-1308 Generalprior, † 5.2.1308.

173 Vgl. HERTZWORMS 1686, S. 10; dieser wird zitiert in ANNALES OSC Bd. 1,1, S. 61f.

174 NOLDEN 1981, S. 279.

175 Genauere Angaben bei SCHMITZ 1922; HAAß 1932, S. 60f.; QUIX 1841, S. 378-381.

dereien im Umfang von 700 Morgen.176 Mehrfach tritt das Kloster im 17. und 18. Jahrhundert als Darlehensgeber für Privatleute wie für die umliegenden Ortschaften auf: Beispielsweise ist von Schuldverschreibungen über 1000, 200 und 500 Reichstaler die Rede177, aus denen das Kloster bis zur Ablösung der Schulden jährliche Rentenzahlungen von üblicherweise 5 % erhielt. So zahlte etwa die Stadt Erkelenz im Jahr 1794 noch 321 Reichstaler Zinsen an den Konvent.178

Der Wohlstand des Klosters erschließt sich auch aus Quellen innerhalb des Kreuzherrenor-dens. So gehörte Hohenbusch bei den Abgaben, die die Klöster bei verschiedenen Gelegen-heiten an den Gesamtorden zu leisten hatten, stets zu den am höchsten besteuerten Häusern.179 Sein Beitrag für den Neubau des Kreuzherrenklosters Uden im Jahr 1700 betrug mit 50 Reichstalern das Zwei- bis Fünffache der Kontributionen anderer Konvente.180 Für das ab 1750 geplante, doch nicht zur Ausführung gekommene Generalseminar der belgisch-deut-schen Provinz in Köln „sollte Hohenbusch als eines der reichsten rheinibelgisch-deut-schen Häuser […]

1000 Rtlr. [Reichstaler] beisteuern […].“181

Das reiche Kloster soll bei der Bevölkerung in der Umgebung beliebt gewesen sein, weil es seinen Grundbesitz überwiegend „gegen billigen Pachtzins […] den angrenzenden kleinen Landwirten überlassen“182 habe, die sich dadurch eine selbstständige Existenz aufbauen konn-ten. Dagegen wird von häufigen Streitigkeiten mit anderen Grundherren in der Umgebung berichtet, so etwa mit der Abtei Klosterrath über Abgaben des Klosters an die Pfarrei Doveren in den Jahren 1490 und 1561/62.183 Überhaupt scheint das Verhältnis zur Pfarrei Doveren nicht dauerhaft unbelastet gewesen zu sein, wovon noch einige Akten im dortigen Pfarrarchiv zeugen. Obwohl das Kloster Hohenbusch zum Unterhalt von Teilen des Kirchengebäudes

176 Lagerbuch: LAV NRW R, Hohenbusch Akten (AA 0318) 1; vgl. HAAß 1932, S. 70; ARETZ 1982, S. 44f.;

PLETTSCHER/ROSEN 2012, S. 273 (Nr. 2.5.1.). Über die Stiftung eines Jahrgedächtnisses gemäß einer Urkunde aus dem Jahr 1654 berichtet DEUSSEN 1963.

177 Vgl. HAAß 1932, S. 65; Nachweise bei SCHMITZ 1922, S. 58f. und SCHROIFF 1978, S. 152-159, bes. 156f.

178 Vgl. HAAß 1932, S. 65; SCHROIFF 1978, S. 156.

179 1633 Studienkosten von allgemein 10 Reichstalern plus 9 Taler pro Studierendem, 1640 Einordnung in die höchste Abgabenklasse für Studienkosten von 31½ Taler (andere Klöster zahlten 20¾ bzw. 10½ Taler; vgl. HAAß 1932, S. 27f.); 1622 Taxe für Erneuerung der Ordensprivilegien 60 Taler (nur Huy zahlte 100 Taler, die ärmsten Klöster 3), 1675 allgemeine Abgabe an den Orden von 6 Reichstalern in der höchsten Klasse; vgl. HAAß 1932, S. 28f.

180 Vgl. ANNALES OSC Bd. 3, S. 407; HAAß 1932, S. 65; JANSSEN 2013, S. 110f.

181 HAAß 1932, S. 66; vgl. ebda., S. 35, 32.

182 SCHROIFF 1978, S. 155.

183 Vgl. HAAß 1932, S. 61f.

verpflichtet war, hat es sich wohl häufiger dieser Last zu entziehen versucht184, was auch für die Zehntabgaben an den Pfarrer im 18. Jahrhundert gilt.185

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