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A) Soziale Gruppenarbeit und B) Gemeinwesenorientierte Beratung

2. A) Soziale Gruppenarbeit: Ausgangssituation und konzeptionelle Zielrichtung Die praktizierte Form der Gruppenarbeit entstand aus einer Sammlung von

2.4. Themenfelder der Sozialen Gruppenarbeit: Mitwirkung am Planen und Bau- Bau-en, Rückgewinnung von Alltagskompetenz, Partizipation am gesellschaftlichen

2.4.1. Erwartungen der Mitglieder des Baubetreuungsteams an den Partizipations- Partizipations-und Gruppenprozess

Währ e nd nun das G r uppenan gebot f ür die zukünf tigen Bew o hner I nnen z u einer I n s titution avanc ier te, bli eben inner halb des B aubetr euungs t eams die A ns pr üche a n dies e A r beits f or m ungek lär t. Eine inhaltlic he A us eina nder s etzun g f and of f enbar des h alb nicht s tatt, w ei l s ich die T eammitglie der von de r F ülle ih r er jew eil igen A uf ga ben f ör mli ch über r ol lt s ahen. Es mus s t en Ents che idungen v on denen d ie Exis ten z des G es a mtpr ojektes a bhing, in unter - s chie dlichen V e r antw or tun gs ber eiche n getr of f e n w er den. Währ end de r P r ojektallt ag vom pr agmatis chen S achzw ang längs t do minier t w u r de, konnt e die Ziel r ichtung des P ar tizipa- tions pr oze s s es in de r K ons tell ation des Baubetr euu ngs teams n icht aus r eich end abges timm t w er de n. V or s tellunge n, w odur ch s ich die s ogenannt e tr agf ähig e H aus gemeins chaf t, die es auf zu bauen galt , aus zeich nen s ollte , blieben unkonkr et obs chon in den er s ten kon- zepti onellen Ü b er legungen der WO H N F O RU M gG mbH dies er Te r minus ein gef ühr t w o r - den w ar . D emnac h w ir d ein e H aus gemei ns chaf t als tr agf ähig bef unde n, die s ic h dur ch gegen s eitige U n ter s tützun g ihr er M i tglieder a us zeichnet . Ents pr ec hende un d vielf ält ige S tr uk tur en s oll en dur ch B ew ohner I nn enbeteilig ung gef ör der t w er den21.

21 Vgl. Breckner, Ingrid: Zukünftige BewohnerInnen des Wohnprojektes Orleansstraße 65a – woher sie kommen, wer sie sind. München, Broschüre der WOHNFORUM gGmbH, 1991. S. 6-15

Alles was zu Projektbeginn über nachbarschaftliches Zusammenleben der zukünftigen BewohnerInnen in ihren bisherigen Lebensverhältnissen berichtet wird, deutet darauf hin, dass sie mit ihren Nachbarn eher auf Distanz lebten. In den Voruntersuchungen berichten die AdressatInnen des Wohnprojektes von z.T. völliger Kontaktlosigkeit über flüchtige Notiznahme und Grußkontakte. Beiläufige Gespräche mit NachbarInnen, gelegentliche Besuche oder gegenseitige Hilfeangebote werden nicht geschildert. Von allen Projekt-adressatInnen wird dies als Mangel beklagt. Im Vergleich zu den Nachbarschaftskontakten spielen Verwandte, auch wenn sie an einem anderen Ort leben, eine größere Rolle. Eben-falls werden Bekannte, die nicht in unmittelbarer Nachbarschaft leben, als wichtige Unter-stützungskontakte geschildert22. Diese konkreten Informationen aus der Voruntersuchungs-phase des Wohnprojektes machen deutlich, dass das Ziel, mit Ende der Projektförderzeit eine sich unterstützende Hausgemeinschaft im sanierten Anwesen zu hinterlassen, an we-nig Vorerfahrungen anknüpfen kann. Umso erstaunlicher ist es, auf keine ausgewiesene Arbeitsgrundlage zurückgreifen zu können, worin neben den programmatisch verkündeten Zielen auch entsprechende Schritte inhaltlich-konzeptionell ausgeführt sind. Differierende Erwartungen an den inhaltlichen Auftrag des Partizipationsprozesses wurden im Sinne einer konzeptionellen Fortschreibung eher implizit miteinander zu verknüpfen versucht, als fachlich eindeutig aufeinander abgestimmt. Auf den drei Ebenen der Baubetreuung kon-kurrierten unterschiedliche Vorstellungen darüber, mit welchen Mitteln die hochgesteckten emanzipatorischen Ziele der BewohnerInnenpartizipation zu erreichen sind. Wie anhand der Berichtmaterialien der WOHNFORUM gGmbH zu rekonstruieren ist, hätte ein fachli-cher Diskurs zur Zeit der Startphase des Wohnprojektes Orleansstraße 65a hinsichtlich des völlig neuen pädagogischen Aufgabenbereichs Soziale Baubetreuung folgende konzeptio-nellen Grundeinstellungen offen gelegt:

1. Die geschäftsführende Ebene der gGmbH wollte mit dem in der Wohnraumsanie-rung neuen Bereich der sozialen Baubetreuung das bauliche Selbsthilfeprogramm für die zukünftigen BewohnerInnen gewährleistet wissen. Gleichzeitig sollte durch den Partizipationsprozess das Einüben in ordnungspolitische Aufgabenbereiche si-chergestellt sein, mit dem Ziel, die Nutzungsregelungen der Frei- und Gemein-schaftsflächen und die inhaltliche Ausgestaltung der Hausordnung der

22 Vgl. ebenda

tung der BewohnerInnen zu übertragen23. Mitglieder der Hausgemeinschaft sollten langfristig auch an klar abgrenzbare Hausverwaltungsaufgaben, wie z.B. das Er-stellen von Nebenkostenabrechnungen, herangeführt werden, um dadurch Mietko-sten zu reduzieren.

2. Der bauleitende Architekt bewertete den Anspruch, eine tragfähige Hausgemein-schaft zu etablieren, als bürgerbeteiligungsrechtliche Aufgabe analog der Bauge-setzgebung (BauGB)24 und plädierte anhand seiner weiteren

23 Vgl. Protokoll der Bauauschusssitzung der Wohnforum gGmbH vom November 1991. S. 3 und Protokoll der Gesamtteamsitzung der WOHNFORUM gGmbH vom 14.11.1991. S. 2. Dazu auch Ergebnis-protokoll der Klausurtagung des Gesamtteams der WOHNFORUM gGmbH vom 06.10.1992. S. 5.

24 Vgl. Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGB1.I S. 2253) sowie Meißner, Jens: Baugesetzbuch (BauGB) 1998 – Synopse. Stuttgart, Berlin, Köln. 1998. S. 165 Das BauGB definiert neben anderen Bereichen, wie z.B. der Planungshoheit, auch Bürgerbeteiligung bei Wohnraumsa-nierung. Anhörungsverfahren (Paragraph 137) sollen Betroffene (Eigentümer und Mieterschaft) rechtzeitig und ausreichend über geplante Maßnahmen informieren. Mit den Betroffenen soll erörtert und beraten wer-den, wie negative Sanierungsauswirkungen zu verhindern oder zu mildern sind (Paragraph 180). Dieses Par-tizipationsangebot, das auf einer Stellvertreterplanung beruht, versucht ein Verhältnis von privaten Belangen und allgemeinen Interessen zu entwickeln. Als advocacy planning hat dieses Modell in den USA praktische Bedeutung erlangt. Ihm liegt der Gedanke zugrunde, dass von Weisungen freie PlanungsexpertInnen die Interessen der Betroffenen gegenüber der Verwaltung wahrnehmen können. Das Problem dieser Konzeption besteht darin, dass die Kompetenz des stellvertretenden Fachpersonals auf bloßem technischen Sachverstand begründet ist und die Ausübung dieses Amtes die politische Apathie oder Artikulationsunfähigkeit benach-teiligter Bevölkerungsgruppen solange festschreibt, als der Stellvertreterplanung nicht ein Konzept der Hilfe zur Selbsthilfe, sondern der reinen Kompensation zugrunde liegt. In der BRD wurde bei zahlreichen städte-baulichen Sanierungsprojekten das Modell der Anwaltsplanung von denen favorisiert, die soziale Gleichheit im Rahmen städtebaulicher Planung zwar intendierten, diese aber auf dem Wege von oben zu erreichen hofften. (Vgl. hierzu auch: Schmid-Urban, Petra: Städtebauliche Planung und sozialer Anspruch. Zur An-wendung sozialplanerischer Instrumente des Städtebaurechts in der kommunalen Praxis. Berlin. 1985.

S. 181-205) Zweifelhaft scheint, ob die Stellvertreterplanung die Betroffenen für ein problemorientiertes Handeln ihrer Lebenspraxis je hat interessieren können und ob somit ihrer Klientel ein wichtiges Instrumen-tarium bereitgestellt wurde, um deren Anliegen rechtzeitig und wirkungsvoll in den Sanierungsprozess ein-zubringen.

Demgegenüber wird Beteiligung an der Stadterneuerung heute vereinzelt auch so praktiziert: MieterInnen bilden Vereine oder Wohngenossenschaften mit dem Ziel, Gebäude zu übernehmen und sie nach eigenen Möglichkeiten und Interessen instandzusetzen bzw. zu modernisieren. Es geht dabei in der Regel nicht nur um Wohnungen und Gebäude. Ziel ist vielmehr eine umfassende Selbstgestaltung der eigenen Lebenszu-sammenhänge im Stadtteil zuwege zu bringen. Ein solches Verständnis von Wohnraumsanierung hat insbe-sondere die Berliner HausbesetzerInnen-Bewegung zu Anfang der 80er Jahre hervorgebracht und an unge-zählte Wohngruppen unterschiedlicher Provenienz weitergegeben.

Dem Zuschnitt einer solchen wohnungspolitisch motivierten Selbsthilfe ähnelt ein Münchner Wohnprojekt das der bauleitende Architekt des Sanierungsprojektes Orleansstraße 65a zeitgleich betreute. So konnte er von einschlägigen Erfahrungen der BewohnerInnenselbsthilfe berichten und verglich die Entwicklungen der beiden entstehenden Hausgemeinschaften. (Vgl. dazu: a) WOHNFORUM gGmbH: Bauausschusssitzung, Protokoll vom 17.02.1992 sowie b) WOHNFORUM gGmbH: Klausurtagung zur Einschätzung der Arbeits-bereiche des Wohnforumteams, Protokoll vom 11.02.1992 und c) Stumpf, Hildegard: Reihe wohnungspoliti-sche Fachgespräche: Sanierung unter Beteiligung von BewohnerInnen. Praxisberichte aus Duisburg, Kopen-hagen und München. Tagungsprotokoll; hrsg. von WOHNFORUM gGmbH, München. 06.12.1991. S. 5).

rungen für Beteiligungsformen, die sich auf das Thema „Gemeinsam planen und bauen“ konzentrieren.

Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse verschiedener Praxiserfahrungen alterna-tiver Wohnbauprojekte aus dem Sanierungs- und Neubauspektrum, sollte der Kern der BewohnerInnenbeteiligung im Anwesen Orleansstraße 65a gestalterisch-hand-werkliche Aufgaben in den beiden Wohngebäuden, dem Seitengebäude als späteren Gemeinschaftsraum und den Freiflächen bilden. Schrittweise könnten Hausver-waltungsaufgaben die bauliche Selbsthilfe ablösen. Außerdem werden die Bewoh-nerInnen über die Ausbaustandards durch den Architekten informiert, in der Ab-sicht, Wünsche und Anregungen seitens der BewohnerInnen während des Sanie-rungsverfahrens zu berücksichtigen25.

3. Die partizipationsprozessverantwortliche Pädagogin erachtete das Ziel, eine tragfä-hige Hausgemeinschaft im Sinne eines Unterstützungsnetzwerks zu fördern, als ad-äquate soziale Baubetreuungsaufgabe, die mit den bereits erwähnten Mitteln, wie Gruppenveranstaltungen, Einzelberatungen und Stadtteilarbeit realisiert werden sollte. Die Vielzahl der Tätigkeiten des Wohnens sollten im Fokus der Gruppenar-beit stehen, samt den möglichen Veränderungen, die sich für die BewohnerInnen durch ihren Umzug ergeben würden26. Bauliche Selbsthilfe könnte hierbei ein

Das vom betreuenden Architekten in Vergleich gebrachte andere Münchner Wohnprojekt wurde von einer MieterInnengruppe aus unterschiedlichen Initiativen der neuen sozialen Bewegung initiiert. Um ihr Ziel zu erreichen, ein bestimmtes stadteigenes Wohngebäude zu modernisieren, gründete diese MieterInnengruppe eine objektbezogene Sanierungsgenossenschaft. Auch hier konnte – ähnlich der Belegung des Wohnprojektes Orleansstraße 65a – ein Teil der Wohnungen nur an zukünftige MieterInnen mit behördlichem Wohnungsbe-rechtigungsschein vergeben werden, womit generell das Einkommen im Bereich der Armutsgrenze liegt. Die Aktivitäten dieses Personenkreises zeigen eine breite Palette: Akquise, Verhandlungen mit Verwaltungen, Darlehensbeschaffung, Innenausbau, Vermietung und Hausbewirtschaftung in Selbstverwaltung. Da alle diese Leistungen von einkommensarmen Menschen erbracht werden, wurden deren Selbsthilfepotential gerne dem der AdressatInnen des Wohnprojektes Orleansstraße gegenübergestellt. Übersehen wird dabei, dass die an diesem Projekt beteiligten NutzerInnen ausnahmslos ein solides Bildungspotential aufzuweisen haben und in politischer Beteiligung erfahren sind. Ihr Engagement verstehen sie als Teil einer politischen Arbeit. Al-lein durch diesen Gesichtspunkt unterscheidet sich das Wohnprojekt Orleansstraße 65a von dem hier er-wähnten erheblich.

25 Vgl. Herde, Christian; Widmann, Monika. First Steps in Self-Help-Encouragement for Disadvanta-ged People. München. 1990. Vgl. auch: Mid-Term Report of the Model Action No. 6 for the Period from 01.10.1990 to 28.02.1991. München. S. 3

26 Vgl. Stumpf, Hildegard: Alltag und Nachbarschaft als Aufgabe der sozialen Baubetreuung im Münchner Wohnprojekt Orleansstraße 65a. In: Schwarz, Gotthart (Hrsg.): Profil und Professionalität. Praxis der Sozialen Arbeit im Umbruch. München. 1993

gänzendes Angebot sein, wobei der monetäre Ertrag den BewohnerInnen zugute kommt. Gleichzeitig sollte zukünftigen BewohnerInnen bauliche Selbsthilfe als Form des Gestaltungseinflusses ermöglicht werden, um damit auch einen emotio-nalen Ortsbezug zum künftigen Wohnraum herzustellen27.

Die Anspruchshaltungen, die hier unter 1. bis 3. sozusagen als Minimalkonsens zusam-mengefasst sind, wurden während der Bauphase mehr oder weniger indirekt von den je-weiligen FachkollegInnen des Baubetreuungsteams vertreten. In der rückblickenden Re-cherche erscheinen die unterschiedlichen Positionen in ihrer jeweiligen Zielrichtung zwar offenkundig und voneinander abgrenzbar. Dennoch ist der Partizipationsauftrag nicht aus solchen extrapolierten fachlichen Einsichten heraus formuliert worden. Die divergierenden Positionen blieben eher unverbunden nebeneinander stehen. Im Bewusstsein der Mitglie-der des Baubetreuungsteams war all das, womit Partizipation in Beziehung gebracht wur-de, letztlich die Domäne der prozessverantwortlichen Kollegin. Entsprechend der pragma-tisch gehaltenen Gesprächskultur innerhalb des Baubetreuungsteams mussten von einzelnen Teammitgliedern gehegte Erwartungen zwangsläufig unerfüllt, weil ungeklärt bleiben. So wurden auch keine gemeinsamen Antworten auf die simplen wie unumgängli-chen Fragen des „Wie? Mit Wem? Womit?“ gefunden. Das Bewusstsein ein Konzept not-wendigerweise interdisziplinär zu erarbeiten, war bestenfalls nach Abschluss der zweijäh-rigen Bauzeit vorhanden, denn erst dann hatte sich der umfassende Wirkungsbereich einer, wie auch immer gestalteten BewohnerInnenbeteiligung im Erfahrungspotential der Mitar-beiterInnen niedergeschlagen. Das multiperspektivische Vorgehen, das nötig ist um Parti-zipation von Armut betroffener Personen zu realisieren, wurde in der Praxis sukzessive und quer zur Vielfalt dem sich immer mehr ausdifferenzierenden Arbeitsspektrum organi-siert. Dies setzt im pädagogischen Zusammenhang eine Betrachtungsweise voraus, wonach Handeln den bewussten Perspektivenwechsel zwischen den unterschiedlichen Bezugsrah-men erfordert. In Bezug auf das Belegungsverfahren bedeutet z.B. ein multiperspektivi-sches Vorgehen, die leistungs- und verfahrensrechtlichen, die sozialpädagogischen und die fiskalischen Bedingungen nicht miteinander zu vermengen, aber sie dennoch als wechsel-seitig füreinander relevante Größen zu behandeln. Eine solche Perspektive kann in einem Baubetreuungsteam mit sozialem Auftrag nur durchgehalten werden, wenn sie nicht aus-nehmlich von der prozessverantwortlichen Mitarbeiterin, sondern auch von den Vertretern

27 Vgl. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung Berlin – S.T.E.R.N. Bauorganisation in der Alt-bausanierung. Bausteine zur Selbsthilfe. Berlin. 1991. S. 29-33

der architektonisch- und finanztechnischen Bereiche eingenommen wird. Hierzu hätte von der prozessverantwortlichen Mitarbeiterin durchaus gezieltere Aufklärung der Teamkolle-gen über die einTeamkolle-genommene pädagogische Sichtweise, wie den Lebensweltbezug und der Anleihen aus der Methode der Themenzentrierten Interaktion (TZI) erfolgen können. Die Inhalte sozialpädagogischer Handlungsweisen sind allgemein wenig bekannt. Im Baube-treuungsteam bestanden vage Vorstellungen gegenüber der für Soziale Arbeit charakteri-stischen Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse und Möglichkeiten die Menschen haben, und die Anforderung und Unterstützung durch ihre Umwelt. Das spezifische der sozialen Bau-betreuung besteht im Teilnehmen am Alltag der AdressatInnen, um bestmögliche Ent-wicklungsanstöße initiieren zu können. Möglicherweise erscheint aus der Perspektive eines engagierten, im Wahrnehmen von BewohnerInnenbelangen geübten Architekten, diese lebenspraktische Begleitung überflüssig. Denn als handwerkliche Tätigkeit reicht bauliche Selbsthilfe, die idealerweise fachlich dem Bereich Architektur zugeordnet ist, in die Le-benswelt der zukünftigen BewohnerInnen hinein. Daraus folgt aber nicht zwangsläufig, dass sich der bauleitende Architekt über die konkreten Anforderungen der Baumaßnahme hinaus, den Bedingungen des Lebensraumes der AdressatInnen annimmt und deren bzw.

dessen Ressourcen wie Defizite in (sein) berufliches Handeln einbeziehen könnte. Deshalb ist es in einem multidisziplinären Team dringend erforderlich, fachliche Zuständigkeiten zu respektieren und sich in der Teamarbeit selbstverständlich daran zu orientieren. Wie nun vor dem hier gezeigten fachlichen und gruppendynamischen Zusammenhang des Bau-betreuungsteams die Soziale Gruppenarbeit mit den BewohnerInnen methodisch begründet wurde, thematisiert der folgende Abschnitt.

2.4.2. Themenzentrierte Interaktion (TZI) als methodische Basis der

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