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Die Zentrale – Orte – Theorie als Gestaltungskonzeption

Einigung auf Gestaltungsgrundsätze

2.3 Erbe und Tradition

2.3.3 Die Zentrale – Orte – Theorie als Gestaltungskonzeption

Das bedurfte einer anderen Form von Dorf und Gemeinde, von ländlichem Raum. Dieser Forderung zu entsprechen, verlangte von den nationalsozialistischen Planern, einen Spagat zu bestehen. Einerseits wollten sie eine starke Zusammenballung von Menschen in Städten vermeiden, wo eine solche bereits eingetreten war, diese wieder auflösen. Andererseits soll-ten auf dem Lande eine höhere Einwohnerdichte erreicht, also auch größere Orte geschaf-fen, die Bewohner sesshaft gemacht und einer späteren Abwanderung möglichst vorgebeugt werden. Um Vereinzelung entgegenzuwirken und die angestrebte Gemeinschaftsbildung zu

erreichen, mussten wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Verbindungen zwischen den einzelnen Siedlungspunkten hergestellt und deren Ausrichtung auf ein Zentrum ermög-licht werden. Übergeordnete Gemeindeplanung habe deshalb auf baukulturellem Gebiet „die gemeinschaftsbildende Kraft der nationalsozialistischen Weltanschauung zum Ausdruck zu bringen und die von der Landschaft als dem Lebensraum des deutschen Volkes bestimmten Gesetze für die Gestaltung der Gemeinwesen und des Wohnens zu beachten“. In der Gemein-de seien alle Kräfte zu bünGemein-deln und diese als „Hoheitsort“ zu einem unteren „politischen Füh-rungsraum“ zu gestalten, in dem der Ortsgruppenleiter der NSDAP seinen Sitz habe: „Für unsere Zeit und unter unseren Lebensbedingungen sollte der Sitz der Ortsgruppe der Partei dieselbe Bedeutung für das Land gewinnen, wie sie in der Vergangenheit einst das Kirch-dorf für den Kirchspielbezirk gehabt hat“. Die Zuweisung der Bestandteile zueinander führe zu höheren Einheiten der Siedlung, zu Hauptdorfbereichen aus vier bis sechs Einzeldörfern, die organisch in dessen größeren Rahmen einzugliedern seien. In diesen verkörpere sich das System aus gegenseitigen Beziehungen und Abhängigkeiten. Das Hauptdorf als Zentrum der Dorfgruppe habe dabei die gemeinsamen Aufgaben der dazugehörigen Dörfer zu erfüllen. Es entspreche einer Ortsgruppe der NSDAP. In ihm wiederum seien politische und staatliche Führung konzentriert. Verarbeitende Industrie (Brennerei, Sägewerk, Molkerei, Konserven- und Stärkefabrik) sowie Versorgungseinrichtungen (Handwerker, Geschäfte, Reparatur-werkstätten, Sportanlagen, Feierhalle, Hauptschule, Kino, Sparkasse, Gaststätten) bedienten die Bedürfnisse des Hauptdorfbereiches.

Diese Vorstellung entstammte der Zentrale-Orte-Theorie Christallers. Indem sie die me-thodische Grundlage einer „völkischen Menschenökonomie“ lieferte, bot sie ein totalitäres, räumlich-ökonomisches Modell für ein nach dem Führerprinzip organisiertes Staatswesen;

in ihrem hierarchischen Stufenbau bildete sie die angestrebte Struktur der Volksgemeinschaft ab. In diesem Sinne konnte sie als Herrschaftskonzept den politischen Erfordernissen voll gerecht werden. Christaller war damit zum Ideologen der NS-Siedlungs- und Strukturpolitik aufgestiegen. Seine Konzeption entsprach nationalsozialistischer Weltanschauung und Denk-weise, dem Herrschaftsanspruch und der Herrschaftsdurchsetzung der Nationalsozialisten am vollkommensten. Sie war der Inbegriff der nationalsozialistischen Ordnung des Raumes und – als fürchterliche Konsequenz – dessen Germanisierung. Sie lehnte sich an den hier-archischen Aufbau der Wehrmacht an: So komme das Führertum räumlich zum Ausdruck.

Dankbar nahm Reichsbauernführer SS-Obergruppenführer Darré die Vorlage an. Im gege-benen Moment könnten Siedler generalstabsmäßig in Marsch gesetzt und angesetzt werden.

„Diese Siedler würden damit, genau wie eine Armee, Kompanie- und Regimenterweise in die ihnen zugeteilten Räume militärähnlich einrücken und sie mit der Waffe in Besitz nehmen“.

Äußerlich sichtbares Zeichen: Auf Christallers Anregung hin wird der „Arbeitskreis Zentrale Orte“ eingerichtet. Und mehr noch: Die „Allgemeine Anordnung Nr. 7/II des Reichsfüh-rer SS Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums v. 26. November 1940 betr.:

Grundsätze und Richtlinien für den ländlichen Aufbau in den neuen Ostgebieten“ (Neues Bauerntum 33, 1941, S. 36) und die „Richtlinien des Reichsministers des Innern für die Be-hörden der allgemeinen Verwaltung über die Neugestaltung des ländlichen

Siedlungsauf-baues in den eingegliederten Ostgebieten“ vom 8. Mai 1941 (Neues Bauerntum 33, 1941, S. 206) wandelten das theoretische Gebäude zu staatlicher Weisung für die Siedlungs- und Kommunalpolitik. Landrat Becker62 brachte es auf den Punkt: „Kleinstädte und vor allem Hauptdörfer als Stützpunkte der Aufrüstung des Landes werden heute dieselben Aufgaben zu erfüllen haben wie vor Jahrhunderten die festen Städte und Burgen“. Und, Steigerung des faschistischen Herrschafts- und Größenwahns: Nach der Eroberung fremder Gebiete hatte das Netz der zentralen Orte nicht nur die Machtausübung zu sichern, sondern zugleich die wirtschaftliche Ausbeutung des Landes zu ermöglichen.

In diesem Sinne sollte die nationalsozialistische Siedlungsgestaltung in natürlicher Abfolge von unten nach oben immer größere Bestandteile erfassen:

1. das Haus (den Hof),

2a. bei Streusiedlung: Kleinstsiedlungen, zusammengefasst zu einer Siedlungsgemein-schaft,

2b. bei geschlossener Siedlungsweise: Das Dorf als Siedlungsgemeinschaft, 3. die Markteinheit,

4. den Siedlungskreis, 5. den Siedlungsgau,

6. den Siedlungsraum des deutschen Volkes.

Eine isoliert agierende Siedlungsplanung konnte diesem Anspruch nicht genügen. Einbin-dung in Raumpolitik, Raumordnung und Bodenordnung war notwendige Voraussetzung für den angestrebten Erfolg63. Schon früh wird von Lörcher der unheilvolle, rassistische Zusam-menhang von Siedlung und Vertreibung benannt. Er will an die erste Stelle der bevölkerungs-politischen Maßnahmen Mensch und Raum, also Blut und Boden, setzen. Der ganzheitliche Ansatz ist nicht zu verkennen, wenn gefordert wird, der inneren Ordnung des ländlichen Raumes müsse die äußere Formung der Siedlungsgebiete entsprechen. Abgrenzung und Einteilung der Gemarkung, Planung des Großgrüns und der wasserwirtschaftlichen Vorkeh-rungen seien zusammen mit der Gruppierung der Gehöfte als eng verflochtener Arbeitsgang vorzunehmen. Dabei komme der Landschaftsgestaltung, die Schönheit und Wirtschaftlich-keit in Einklang zu bringen habe, eine besondere Bedeutung zu. Der konzeptionelle Ansatz, der bereits bei der Neuordnung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes Ende der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts hervortritt, nämlich von oben nach unten zu planen, konnte in einem Raum, in dem auf gewachsene Sozial- und Wirtschaftsverhältnisse, auf die Bevöl-kerung, auf staatliche und kommunale Strukturen keine Rücksicht genommen zu werden brauchte, vollständig durchgesetzt werden. Es begann also mit der Planung des Raumes, um über Standort-, Landschafts- und Verkehrsplanung mit der für Siedlungen (Dörfer) zu enden.

Größenordnungen waren zu bewältigen, die bisher noch kein Planer bearbeitet hatte. Dieser

62 Zu Becker vgl. Blöß, Verwaltungsstrukturreform, S. 473–474.

63 Vgl. dazu u. a. Marder, Verwaltungsprobleme, S. 198; Scheda (Hg.), Deutsches Bauerntum, S. 228; Frank, Querschnitt, S. 7–10; Greifelt, Ländlicher Aufbau, S. 5; Planung und Aufbau, S. 3; Dorf-, Hof- und Hausge-staltung, S. 109; Lörcher, Raumordnung, S. 193, Wühl, SiedlungsgeHausge-staltung, S. 82–83.

Anspruch allerdings überstieg zunächst das Vermögen. Meyer musste einräumen, dass für die Umsetzung der nationalsozialistischen Politik alle Grundlagen fehlten. Diese zu gestalten, wurde in historisch kurzer Zeit mit hoher Anstrengung, großem Krafteinsatz und bemerkens-werten Ergebnissen, die den Zusammenbruch des Regimes z. T. überdauerten, gearbeitet.

Die eingeschlagenen Strategien und gefundenen Lösungen erwiesen sich als innovativ. Nach Kriegsende gehörten sie „zum Kernbestand einer modernen Raumordnungs- und Struktur-politik“. Diese Feststellung behält ihre Gültigkeit, auch wenn das vorgelegte Programm die wissenschaftliche Blaupause für die nationalsozialistische Politik der Eroberung, der Vertrei-bung und des Mordbrennens abgab und autochthone, über Jahrhunderte gewachsene Struk-turen von der Landkarte wischte. Seine Schöpfer aber hatten sich völlig zu „Vordenkern der Vernichtung“ instrumentalisiert.

Die Planung der Siedlungen64 selbst hatte von der allgemein gültigen und allgemein aner-kannten Maxime auszugehen, dass eine allen Anforderungen genügende Dorfanlage nicht zu schaffen und eine verunglückte Planung niemals wiedergutzumachen sei. Das Leitmotiv hieß daher: Schematisierung vermeiden! Zwei Regelungen wurden für erforderlich erachtet, um das Bedingungsgefüge zu definieren: Der Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 9. April 1935 ordnete an: „Die Neubauerngehöfte und Neubauerndörfer sollen deshalb bodenverbunden, handwerksgerecht, technisch und be-triebswirtschaftlich einwandfrei ausgeführt sein. Auf die kulturell bedingten Eigenarten der Baugestaltung in den einzelnen Landschaften, auf Klima und Wirtschaftslage in den verschie-denen Gauen Deutschlands ist Rücksicht zu nehmen. Harmonische Einordnung der Neubau-erngehöfte und -dörfer in den deutschen Lebensraum ist das Ziel.“ Die zitierten „Richtlinien für die Neubildung deutschen Bauerntums“ führten das weiter aus: „Die Anlage der neuen Bauernhöfe in Dörfern, in Gruppen bzw. in Weilern oder als Einzelhöfe soll sich im Allgemei-nen nach den Stammeseigenschaften der angesesseAllgemei-nen Bevölkerung richten, insbesondere aber nach den örtlichen Gegebenheiten, sowie nach Boden, Klima, der Betriebsrichtung der bäuerlichen Wirtschaft, der Art und Lage der alten Gebäude und der Geländegestaltung.“

64 Luise Dolezalek, Einige Erfahrungen über Güteraufsiedlung, Man. in: R 49 Nr. 3040, Bl. 33; Friedrich Berg-mann, Die bäuerlichen Haus-, Hof- und Siedlungsformen und ihre Anwendung im neuzeitlichen Dorfbau, Man. in: R 164 Nr. 18, Bl.11; Ders., Ländliches Bauwesen, S. 410–411.

Vgl. u. a. Dorf-, Hof- und Hausgestaltung, S. 108–109; Fischer, Landschaftsbild, S. 27, 29–31; Frank, Das Bauen, S. 226–227; Goltz, Großbesitz, S. 94; Grebe, Zur Gestaltung, S. 59–60; Ders., Grundsätze, S. 9–11;

von Grünberg, Hauptgrundsätze, S. 72–74; Lörcher, Raumordnung, S. 196–198; Machui, Die Landschaft, S. 184–185; Meyer, Neues Bauerntum, S. 145; Kurandt, Bodenpolitische Maßnahmen, S. 142; Scheda (Hg.), Neues Bauerntum, S. 228; Scheller, Verwaltungsordnung, S. 8–15; Schultze, Deutsche Siedlung, S. 96, 151;

Umlauf, Der ländliche Siedlungsaufbau, S. 274; Totale Planung, S. 9; Vogel, Der Dorfumbau, S. 69, 72; Ders., Umgestaltung, S. 381; Müller, Hitlers Ostkrieg, S. 121, Dok. 4, S. 136, Dok. 7; Heinemann, Wissenschaft, S. 51; Hartenstein, Neue Dorflandschaften, S. 168–201.

Der Runderlass vom 9.4.1935 mit Erläuterungen abgedruckt in: Bauwelt 1935, S. 482; die „Richtlinien …“

vom 1.6.1935 abgedruckt in: Neues Bauerntum 27 (1935), S. 261.

Butter, Landwirtschaftliche Bauten, S. 109, fand den Begriff „Neubauerndorf “ in den 40er Jahren des 20.

Jahrhunderts als bereits gebräuchlich.

Die in der Literatur erörterten Vorschläge für die Gestaltung der neuen Dörfer folgten dieser Konzeption. Sie gingen von dem Leitsatz aus: „Nicht nüchtern starr an die Landstraße anei-nandergereihte Siedlungen, sondern bodenverbundene, planvoll in die Landschaft eingeglie-derte Bauernhöfe und Neubauerndörfer werden gegründet“. Die einzelnen Vorschläge be-kräftigten und begründeten diese Strategie. Sie tendierten in ihrer Mehrheit in eine Richtung:

Sie favorisierten – zuweilen mit gewissen Varianten – das geschlossene Dorf: „Alles spricht für die geschlossene Dorfanlage“. Ins Allgemeine erhoben, hieß das: „Dabei ist entweder ein Anschluss an das vorhandene Ortsgefüge unter Wahrung einer lebendigen Beziehung zu die-sem möglich, wenn die Geländebeschaffenheit es zulässt, oder es ist eine selbständige Erwei-terung unter Bildung eines eigenen Mittelpunktes zu gestalten, die sowohl zum alten Ortsbild als auch zur umgebenden Landschaft in fester Beziehung steht.“ Die angestrebte enge Dorf-gemeinschaft als Voraussetzung für die Entwicklung des Gemeinschaftslebens schien nur so zu erreichen, rationelle Arbeitsweise und intensive Bodennutzung nur über dieses Modell zu gewährleisten zu sein. Das schloss die Duldung von Streusiedlungen aus. Sollten sie der natürlichen Gegebenheiten wegen nicht zu vermeiden sein, müssten sie in organische Verbin-dung zu bestehenden Dörfern gebracht werden.

Der „Generalplan Ost. Rechtliche, wirtschaftliche und räumliche Grundlagen des Ostauf-baus“ vom Februar 1940 nahm diese Ideen und Vorstellungen und auch Erfahrungen der preußischen Ansiedlungskommission auf. Er legte der Wahrung des Dorfzusammenhanges entscheidendes Gewicht bei. Nur dadurch könne Gemeinschaft und Gemeinschaftssinn ge-fördert werden. Das bevorzugte das Haufen- und gegenüber dem Reihendorf. Ersteres biete mit seinem Anger größere Gestaltungsmöglichkeiten; auf diesem ließen sich vor allem die Macht- und Symbolbauten des faschistischen Regimes unterbringen. Der Plan führte ein quantitatives Merkmal ein: Die untere Größe der Siedlungen solle bei 300 bis 400 Einwoh-nern liegen, das normale Dorf 40 Hofstellen umfassen. Vogel trat für Dorfeinheiten mit ei-nem Dorfkern in zentraler Lage ein. Der Gegenentwurf, die Streusiedlung oder der Einzelhof, konnte sich nicht durchsetzen, obwohl solche Siedlungsformen aus „Verteidigungsrücksich-ten“ für vorteilhaft erklärt worden waren und ausgerechnet zwei hohe Funktionsträger des Regimes sie vertreten hatten. Für Darré stellte sich die Einzelhofsiedlung als für die nordi-sche Rasse charakteristisch dar. Ganz praktinordi-sche Argumente wurden von ihm ins Feld ge-führt. Die geringe Hof-Acker-Entfernung begünstige effektives Wirtschaften. Auch Himmler wollte Ausnahmen zulassen. Am 24. Oktober 1939 äußerte er sich in Posen vor SS-Führern zu Siedlungsfragen und speziell zur Ansiedlung sogenannter „Volksdeutscher“. Diese würden niemals in geschlossenen Dörfern angesetzt, ihre Höfe vielmehr um ein aus altreichsdeut-schen Siedlern bestehendes Dorf angeordnet werden.

Für die Aufsiedlung von Gütern wurde die Anlage von „Besiedlungsstraßen“ angeboten. Sie sollten strahlenförmig von dem durch den alten Gutshof geprägten Kern ausgehen. Eine ähn-liche Variante hatte Carl Freiherr von Manteuffel gewählt, als er nach den verheerenden Ereig-nissen des Jahres 1905, denen auch das Gutshaus Katzdangen (Kurland) zum Opfer gefallen war, zwischen 1906 und 1914 auf dem Gutsgelände Deutsche aus Wolhynien ansetzte. Dabei wurde die Fläche sternförmig in spitzwinklige Stücke geteilt, an deren Spitze je ein

Gutsge-bäude lag. Jede Familie richtete sich dort zunächst notdürftig ein, baute es aus bzw. baute sich in kurzer Zeit die fehlenden Gebäude dazu. Schultze tendierte mehr zu der entgegenge-setzten Variante. Er meinte, die bäuerliche Siedlung werde sich teils als Streusiedlung, teils in kleinen Weilern und Dorfgruppen zeigen. Sie werde jedoch „ im nationalsozialistischen Deutschen Reich die neuen Gedanken versinnbildlichen und ein anderes Gepräge tragen als ihre Vorgänger.“ Intern diskutierte Bergmann die einzelnen Varianten. Er bewertete zwar die Einzelhofsiedlung als die betriebswirtschaftlich beste Dorflage, lehnte sie aber ab, weil sie Ge-meinschaftsleben unmöglich werden und ein fest umrissenes Dorfbild nicht erkennen ließe.

Die gedrängte Dorflage, im Allgemeinen durch das Haufendorf verkörpert, gewährleiste auf der einen Seite die Dorfgemeinschaft, habe aber auf der anderen sehr ungünstige Arbeitswege als nachteilige Folge. Er favorisierte die aufgelockerte Dorflage, die aber eine „ausgesprochen deutsche Prägung“ aufweisen müsse. Der Kampfruf allerdings „Wir werden neue Dörfer bil-den“, war untergegangen im Schlachtenlärm. Auch die Minimalvariante, zunächst mit dem Umbau bestehender Dörfer zu beginnen, hatte inzwischen der Gang der Geschichte zunichte gemacht.