• Keine Ergebnisse gefunden

Beschreibung der Fragebogen

Im Dokument Sozialtherapie im offenen Jugendvollzug (Seite 157-160)

11.4 Methode und Durchführung der Untersuchung

11.4.2 Beschreibung der Fragebogen

zugenommen hat. Dieser Jugendliche kreuzte bei etlichen Anworten zwei verschiedene an und schrieb daneben „früher“ und „heute“. So gab er bei vielen Items, die den Wunsch nach Therapie beinhalten, an, daß diese am Anfang völlig unwichtig waren und heute einen Hauptgrund für ihn darstellen. Zudem

beantwortete er zwei Statemenents, die Gründe für den Wunsch nach

Lockerungen und weniger nach Therapie, damit, daß diese für ihn am Anfang sehr wichtig waren und heute völlig unwichtig sind. Recht wichtig war für ihn

durchgängig die konkrete Lebenshilfe, die er in der Abteilung „Sozialtherapie“

erhält. Dieser Inhaftierte ist heute sehr behandlungswillig, war dies jedoch bei seiner Aufnahme in sehr viel geringerem Maße. Die beiden Insassen sind also in diesem Punkt zum Zeitpunkt der Befragung bedingt vergleichbar.

11.4.1.10 Vorstrafe

In der Literatur wird als weitere Variable für die Legalbewährung die Vorstrafen-belastung des Täters herangezogen, da Wiederholungstäter rückfallgefährdeter sind als Ersttäter.656 Es ist davon auszugehen, daß dieser Aspekt auch bei den kon-kreten therapeutischen Zielen eine wichtige Rolle spielt.

Dieses Kriterium war jedoch für die vorliegende Studie nicht von Belang, da Göttingen-Leineberg regelmäßig nur Ersttäter aufnimmt.

11.4.2 Beschreibung der Fragebogen

Die Erhebung fand – neben der unten näher dargestellten teilnehmenden Beobachtung und des Gießen-Tests657 – in Form von Fragebogen statt. Diese Fragebogen befinden sich in Anhang A unter 1.1, 1.2, 1.3, 1.4.

Der Experimental-, der Kontrollgruppe, den Einzel- und Gruppentherapeuten wurden Fragebogen vorgelegt, in denen sie zum einen die Sozialtherapie bzw. den Regelvollzug bewerten sollten. Zum anderen sollten sie Aussagen hinsichtlich ihrer sozialen Kontakte treffen. Die Anworten bezüglich der sozialen Kontakte sind als „harte“ Daten anzusehen, da bei ihnen die Intention der Befragung, nämlich die Überprüfung der Effektivität der Abteilung „Sozialtherapie“, für die

656 Dünkel 1996, S.24; Dünkel/Geng in: Steller/Dahle/Basqué 1994, S.44; Dünkel/Geng in Kaiser/Kury 1993, S.208; Nolting 1985, S.78; Rehn 1979, S.188f.; Egg 1979, S.227ff.;

Rehn/Jürgensen in: Kerner/Kury/Sessar 1983, S.1930.

657 Siehe Abschnitt 11.4.3; 11.4.5.

Befragten nicht mehr deutlich erkennbar ist.658 Viele der Fragen stammen aus den Fragebogen, die Rudolf Egg 1979 in seiner Dissertation über die

sozialtherapeutische Anstalt in Erlangen verwendete659 und die er der Verf. auf Anfrage freundlicherweise zur Verfügung stellte. Diese Fragen sind dem Klientel und der Situation der offenen Jugendanstalt Göttingen-Leineberg angepaßt worden.

Die Bewertung des Anstaltsaufenthalts wurde als Erfolgskriterium herangezogen, da eine positive Bewertung der Therapie bzw. auch des Regelvollzugs eine Veränderung des Jugendlichen unterstützt. Die Häufigkeit und Intensität der sozialen Kontakte der Inhaftierten ist für eine Überprüfung der Effizienz der Behandlung notwendig, da es einer der wesentlichen Ansatzpunkte der sozialtherapeutischen Arbeit ist, Defizite im Sozialverhalten der Inhaftierten auszugleichen.660 Empirisch untermauert wird die Wahl dieser Kriterien durch die oben bereits zitierte Studie von Dünkel/Geng661, die 1993 nicht nur konstatierten, daß positive Sozialkontakte zu Personen außerhalb der Anstalt mit niedrigen Wiederverurteilungsquoten korrelierten, sondern einen Zusammenhang zur Rückfälligkeit ebenfalls für eine positive Beurteilung der Therapie bzw. des Behandlungsverlaufs feststellten.662

Die Erhebung wurde als standardisierte schriftliche Interviews durchgeführt mit offenen und geschlossenen Fragen. Geschlossene Fragen sind solche, bei denen die möglichen Antworten vorgegeben sind, als offene Fragen sind solche anzusehen, die keine Antwortvorgaben enthalten, sondern frei formulierte Sätze erlauben.663

Bei der standardisierten Befragung ist sowohl die Formulierung der einzelnen Fragen wie auch ihre Reihenfolge festgelegt.664 Die Verf. entschied sich für ein standardisiertes Interview, da dies den Vorteil hat, daß die Antworten besser ver-gleichbar sind, weil die Einflüsse der Interaktion geringer sind. Zudem ist das standardisierte Interview einfacher und schneller durchzuführen.665

658 So Egg 1979, S.152, aber auch S.311f.

659 Sozialtherapie und Strafvollzug. Eine empirische Vergleichsstudie zur Evaluation sozialtherapeutischer Maßnahmen.

660 Siehe Abschnitt A 2; 11.1.3.

661 In: Kaiser/Kury 1993; vgl. Abschnitt A 10.5.

662 Dünkel/Geng 1993, S.207; aber auch Leky in: Seitz 1983, S.149f.

663 Lamnek 1995, S.58f.; Friedrichs 1990, S.198f.

664 Lamnek 1995, S.40.

665 Lamnek 1995, S.56.

Im folgenden findet eine kurze Darlegung der einzelnen Fragebogen statt. Eine genaue Schilderung der einzelnen Fragen erfolgt erst im Rahmen der Auswer-tung666, da diese Details vorwiegend zum Verständnis der Ergebnisse wichtig sind.

11.4.2.1 Fragebogen an die Experimentalgruppe

Im Rahmen der direkten Bewertung der Therapie erhielten die Inhaftierten der Abteilung „Sozialtherapie“ Fragen zum Inhalt und Verlauf der Therapie und sollten beurteilen, inwiefern die Einzel- und die Gruppentherapie eine Hilfe für sie darstellen. Zudem sollten die Jugendlichen der Experimentalgruppe ihre Rückfallwahrscheinlichkeit einschätzen. Darüber hinaus sollten die Insassen ihren Gesamtaufenthalt in der Abteilung „Sozialtherapie“ bewerten.

Zur Erfassung der sozialen Kontakte wurden den Inhaftierten der Experimental-gruppe Fragen über die Häufigkeit und Inhalte der Gespräche der Insassen unter-einander gestellt, Fragen danach, mit wem sie im allgemeinen ihre persönlichen Probleme besprechen und über ihre Kontakte zu Mitgefangenen und Mitarbeitern.

Überdies gaben sie Auskunft über die Teilnahme an Freizeitveranstaltungen sowie über ihre Außenkontakte.

Das Ausfüllen dieses Fragebogens dauerte rund 40 Minuten.

11.4.2.2 Fragebogen an die Kontrollgruppe

Um einen direkten Vergleich zu ermöglichen, wurde von den Jugendlichen der Abteilungen des Regelvollzugs ebenfalls eine Einschätzung darüber verlangt, wie sie die Hilfe ihrer Einzel- und Gruppengespräche bewerten und wie hoch sie ihre Rückfallwahrscheinlichkeit einschätzen. Zudem sollten auch sie ihren

Gesamtaufenthalt in Göttingen-Leineberg beurteilen.

Um Vergleichbarkeit mit der Experimentalgruppe zu gewährleisten, beantworteten sie die gleichen Fragen wie diese hinsichtlich ihrer sozialen Kontakte.

666 Unter Abschnitt B 13 und 14.

Die Durchführung dieser Befragung nahm ungefähr 30 Minuten in Anspruch.

11.4.2.3 Fragebogen an die Therapeuten

Auch den jeweiligen Einzeltherapeuten wurden Fragebogen vorgelegt, die Fragen zum Inhalt und Verlauf der Therapie, zur Einschätzung der Rückfallwahrschein-lichkeiten und der Frage dessen, ob die Einzeltherapie dem Jugendlichen, den sie therapieren, eine Hilfe war, beinhalten. Außerdem sollten sie die Behandlungs-bedürftigkeit, -willigkeit und -fähigkeit des Insassen beurteilen.

Die Fragen dienen zum einen dazu, eine Beurteilung des Verlaufs und des Erfolgs der Behandlung durch die Therapeuten herauszuarbeiten. Zudem ermöglicht der Vergleich mit den Aussagen der Insassen eine differenzierte Betrachtung der Diskrepanzen und Übereinstimmungen.

Der Anstaltspsychologe, der in der Abteilung „Sozialtherapie“ tätig ist, sowie die Abteilungsleiterin, sollten – neben den Fragen an diese als Einzeltherapeuten – die Gruppentherapie aller elf Inhaftierten würdigen, ihre sonstige Einflußnahme auf die Jugendlichen einschätzen und bewerten, ob die Behandlung zu einer Bewußtseinsveränderung der einzelnen Insassen geführt hat.

Die doppelte Beurteilung der Gruppentherapie durch den Anstaltspsychologen und die Abteilungsleiterin ließ einen Vergleich der individuellen Bewertungen zu und ermöglichte so eine Absicherung der Ergebnisse. Auch die mehrfache

Einschätzung dieser beiden Betreuer von der Behandlungsbedürftigkeit,

-willigkeit und -fähigkeit der elf Insassen ermöglichte einen Vergleich und damit eine Kontrolle der Resultate.

Für die Beantwortung dieses Fragebogens befreiten die Jugendlichen die Einzel- und die Gruppentherapeuten von ihrer Schweigepflicht.

Im Dokument Sozialtherapie im offenen Jugendvollzug (Seite 157-160)