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Beiträge zur Verbesserung sektor- sektor-übergreifender Rahmenbedingungen

Die Möglichkeit zur Schaffung eines regionalen Kompensationsfonds, aus dem schwache Mit-gliedsländer, die in Folge der SADC Handelsin-tegration mit schwerwiegenden Zolleinnahmeaus-fällen zu rechnen haben (insbesondere Malawi, Mosambik und Sambia, aber auch Simbabwe), Überbrückungskredite oder Budgethilfe erhalten könnten, sollte geprüft werden. Eine derartige Ini-tiative wäre geeignet, die schwierigsten politi-schen Hürden für eine rasche und effektive Han-delsintegration aus dem Weg zu räumen.

Die SADC Handelsintegration per se ist kaum in der Lage, zur Verringerung der Armut durch Be-schäftigungssteigerung in den schwachen Mit-gliedsländern beizutragen. Die Förderung der Handelsintegration muß durch Maßnahmen zum Abbau der Angebotsengpässe ergänzt werden, damit schwache Mitgliedsländer in die Lage ver-setzt werden, die Produktion handelbarer Güter auszubauen. Nur so können sie aus dem durch Handelsintegration geschaffenen Potential gestei-gerten intraregionalen Handelsaustauschs Nutzen ziehen. Diesem Ziel können aus einem regionalen Strukturfonds finanzierte Maßnahmen zur Stär-kung der Landwirtschaft in den Potentialländern und des Industrialisierungsprozesses der schwa-chen Mitgliedsländer dienen; allerdings stellt die Frage der Mittelbereitstellung sowie die der Ver-gabe- und Entscheidungsmodalitäten eines sol-chen Fonds Probleme dar. Die Verwaltung müßte durch eine regionale Entwicklungsbank ähnlich der DBSA, aber mit besonderem Mandat für die SADC, übernommen werden. Die deutsche EZ sollte nach konzeptioneller Vorarbeit den Kom-pensationsgedanken im SADC-bezogenen Poli-tikdialog vertreten.

Die deutsche EZ sollte sich nach konzeptionellen Vorüberlegungen (mit der SADC, den SADC-Mitgliedstaaten, der EU) für die Einrichtung eines sozialen Regionalfonds einsetzen. Dieser Fonds sollte der Stärkung sozialer Einrichtungen und der Sozialpolitik schwerpunktmäßig in den ärmsten Mitgliedstaaten dienen. Die EU könnte dabei als leading donor auf die einschlägige eigene Erfah-rung zurückgreifen. Zur Stärkung von regionaler Solidarität und ownership wäre von Anfang an auf substantielle Refinanzierungsanteile der SADC-Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu drin-gen. Der soziale Regionalfonds wäre von der SCU Gesundheit zu verwalten, die ihrerseits dem SADC-Sekretariat als Projektträger verantwortlich wäre. Das impliziert allerdings eine entsprechende Organisationsreform.

Die deutsche Kooperation mit der SADC kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern muß bestmöglich mit der anderer Geber koordiniert werden. Dies gilt insbesondere für die EU-Kooperation mit der SADC, zumal die EU den wichtigsten Finanzierungsbeitrag der Geber zum SADC Programme of Action stellt. Die Konzepti-on der deutschen KooperatiKonzepti-on mit der SADC soll-te also mit der Konzeption der EU weisoll-testgehend übereinstimmen und entsprechend arbeitsteilig vorgehen. Es sollte sichergestellt werden, daß BMZ, KfW und GTZ bei den Sitzungen zur Fest-legung der EU-SADC Kooperation vertreten sind (im Februar 2000 fand in Swasiland eine zweitä-gige Konferenz zu diesem Zweck im Anschluß an die SADC-Konsultativkonferenz statt). Ein sub-stantieller Eigenbeitrag und ownership des SADC-Integrationsprozesses durch die SADC Mitgliedsländer, ohne den effektive SADC-Inte-gration sich als unmöglich erweisen dürfte, kann nur sichergestellt werden, wenn die Geber nicht untereinander bei der Finanzierung von Projekten konkurrieren. Die jetzt vorherrschende Konkur-renz der Geber hinsichtlich der Finanzierung von SADC-Projekten und -Aktivitäten ist der SADC Integration abträglich, da sie bei der SADC eine

„Selbstbedienungshaltung“ nährt. Das BMZ sollte den größeren Gebern vorschlagen, auf einer jähr-lichen Abstimmungstagung (etwa im Anschluß an die SADC-Konsultativkonferenz) die großen

Li-nien der Kooperation mit SADC abzustimmen und festzulegen.

Die deutsche EZ sollte mit der EU und ihren Mit-gliedstaaten prüfen, ob eine gemeinsame Initiati-ve bei der SADC zwecks Unterstützung einer SADC-Reform und Einrichtung einer Kommissi-on für Handel, Industrie, Finanzierung und Inves-titionen erfolgversprechend erscheint.

Die deutsche EZ sollte neben Sekretariat und neu zu schaffenden Sektorkommissionen die Bereit-stellung von Integrationsberatern auch für die schwachen Mitgliedsländer der SADC in Be-tracht ziehen. Der SADC-Integrationsprozeß soll-te auf regionaler Ebene und auf der Ebene der Mitgliedsländer gleichzeitig unterstützt werden.

Die SADC ist historisch als eine Regierungsinitia-tive geprägt. Tatsächlich wird Integration aber nur in dem Maße soziale und wirtschaftliche Realität, in dem sie von der Bevölkerung getragen wird.

Die Verankerung des SADC-Integrations-gedankens ist aber in der Zivilgesellschaft noch sehr schwach. Daher sollte die SADC-Integration in der Form der deutschen Regierungskooperation mit der SADC durch einen Maßnahmenkatalog ergänzt werden, der über NROs, kirchliche Orga-nisationen, politische Parteien und Berufsverbän-de implementiert wird. Die Berufsverbän-deutsche Entwick-lungskooperation kann sich dafür die Arbeit der deutschen politischen Stiftungen in den SADC-Ländern zu Nutze machen. Eine Auswertung der bereits bestehenden Arbeit der deutschen politi-schen Stiftungen sowie von USAID könnte sich als nützlich erweisen.

Einleitung

Regionale Kooperation und Integration sind für die Länder des südlichen Afrikas wichtige Vor-aussetzungen für eine beschleunigte Wirtschafts- und Sozialentwicklung. Unter den Bedingungen globalisierter Technologieentwicklung und Fi-nanzmärkte haben die überwiegend agrarisch strukturierten, rohstoffexportierenden, industriell rückständigen Volkswirtschaften kaum Chancen, die für den Aufholprozeß erforderlichen Techno-logie- und Finanztransfers auf sich zu ziehen. Um die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen her-zustellen, müssen sie sich für einen größeren Wirtschaftsraum öffnen (Handelsintegration) und die wirtschafts- und sozialpolitischen Vorausset-zungen für eine strukturelle Modernisierung (marktwirtschaftliche und institutionelle Refor-men, Infrastrukturausbau, Humankapitalbildung und Stärkung des Sozialkapitals) schaffen.

Die Entwicklungsgemeinschaft SADC strebt bei-des an: Handelsintegration und regionale Koope-ration zur Stärkung der wirtschaftlichen und so-zialen Infrastruktur und Institutionen. Hervorge-gangen aus der SADCC, einem Zusammenschluß der sogenannten Frontstaaten als Gegengewicht zum Südafrika der Apartheid, hat die SADC nun die historische Chance, als Gemeinschaft unter Einschluß des nunmehr demokratischen Südafri-kas, Armut und Rückständigkeit abzubauen und zu einer friedlichen Entwicklung der Region bei-zutragen.

Die vorliegende Untersuchung hat sich zum Ziel gesetzt, den Entwicklungsstand der SADC darzu-stellen sowie die Potentiale und Probleme der weitergehenden Kooperation und Integration zu untersuchen, um daraus Ansatzpunkte für die deutsche EZ einschließlich weiterführender Fra-gestellungen abzuleiten. Die Arbeit gliedert sich in zwei Hauptteile:

Teil I Von der funktionalen Zusammenarbeit zur regionalen Integration. Der Stand der Zu-sammenarbeit, die Rahmenbedingungen, die Dynamik und die Hemmnisse der weiteren Entwicklung der SADC bilden den Kern die-ses ersten Hauptteils. Er schließt mit einer Diskussion der Reformerfordernisse.

Teil II Sektorale Schwerpunkte des Integrati-onsprozesses und ihre Förderung durch die EZ. Die sektoralen Komplexe Infrastruktur, Handel und Industrie, Landwirtschaft sowie Sozialentwicklung werden mit dem Ziel dar-gestellt und analysiert, Ansatzpunkte zur Op-timierung einer integrationsorientierten EZ zu identifizieren. Die ausgewählten Schwer-punktbereiche sind für die SADC und ihre Mitgliedsländer von hoher entwicklungspoli-tischer Bedeutung und beanspruchen den al-lergrößten Teil der für das SADC-Aktions-programm zur Verfügung stehenden Ressour-cen.

Teil I Von der funktionalen

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