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7.2 Die Ausschreibung 2006

7.3.2 Befragungsergebnisse

Im Hinblick auf die Betrachtung der Preiskalkulation und des Bieterverhaltens der Landwirte werden thematisch mit der ausschreibungsrelevanten Kommunikation und der Einbeziehung über die Produktionskosten hinausgehender Aspekte im Rahmen der Kalkulation des Angebotspreises zwei grundlegende Bereiche unterschieden.

I. Hinsichtlich der ausschreibungsrelevanten Kommunikation der Landwirte in der Modellregion zeigt sich für beide Ausschreibungsverfahren ein sehr einheitliches Bild. Eine Beratung mit anderen Landwirten haben in der ersten Ausschreibungsrunde 20,8 % und in der zweiten Ausschreibung 12,0 % der an den Befragungen teilnehmenden Landwirte vorgenommen. Demzufolge ist der grundsätzliche Kommunikations- und Beratungsbedarf für beide Ausschreibungen als gering einzuschätzen und im Zuge der zweiten Ausschreibung zudem leicht zurückgegangen.

Dies spricht sowohl für eine steigende Vertrautheit der Landwirte im Umgang mit dem neuartigen Honorierungsinstrument als auch maßgeblich gegen eine Gefahr der zunehmenden ausschreibungsrelevanten Kommunikation bei wiederholten Ausschreibungen.

Dem Aspekt von Preisabsprachen der Landwirte wurde sowohl durch eine Frage zu aktuell vollzogenen Preisabsprachen als auch perspektivisch hinsichtlich der Einschätzung der Relevanz zukünftiger Preisabsprachen nachgegangen.

Diesbezüglich ist zu erkennen, dass lediglich ein Landwirt innerhalb der zweiten Ausschreibung angegeben hat, eine Preisabsprache getroffen zu haben und es ist zu resümieren, dass es in beiden Ausschreibungsrunden zu keinen bedeutsamen und den praktischen Vorteilen einer Ausschreibung entgegenwirkenden Preisabsprachen gekommen ist. Eine Einschätzung, die ganz deutlich ebenfalls durch die Ergebnisse der Angebotspreise unterstützt wird.

Die Frage nach einer Beurteilung der zukünftigen Relevanz von Preisabsprachen hat mit 41,7 % in der ersten Befragung und mit 40,0 % in der zweiten Befragung jeweils weniger als die Hälfte der Landwirte positiv beantwortet. Demzufolge sind auf der Grundlage der Befragungsergebnisse grundsätzliche Tendenzen für zukünftige Preisabsprachen zu erkennen, wobei es als unsicher anzusehen ist, inwieweit sich diese Überlegungen in den Handlungen der Landwirte widerspiegeln werden.

Diesbezüglich zeigen die Ergebnisse der Ausschreibung 2006, dass dort die im Rahmen der ersten Befragung grundsätzlich zu erkennende Bereitschaft Preisabsprachen zu treffen, faktisch keine Berücksichtigung mehr gefunden hat und dies eine Relativierung des im Zuge der Befragungsergebnisse zu erkennenden zukünftigen Einflusses von Preisabsprachen notwendig macht.

Den Bereich der ausschreibungsrelevanten Kommunikation und der potentiellen Einbeziehung exogener Vorgaben in die individuellen Angebotspreise abschließend wird die Frage der Inanspruchnahme und des Einflusses von Beratungsinstitutionen im Zuge der Angebotserstellung aufgegriffen.

Die Befragungsergebnisse lassen erkennen, dass im Rahmen der ersten Ausschreibung ein Viertel der an der Befragung teilnehmenden Landwirte eine Beratung in Anspruch genommen und dabei Anhaltspunkte oder Vorgaben für ihre Angebotspreise bekommen hat. Von diesen sechs Landwirten haben vier Landwirte die Vorgaben letztlich auch bei der Ermittlung ihres Angebotspreises berücksichtigt.

Für das zweite Ausschreibungsverfahren zeigt sich ein deutlicher Rückgang des Beratungsbedarfs und nunmehr haben lediglich 8,0 % der Landwirte eine Beratung genutzt. Dabei hat ein Landwirt Anhaltspunkte für Angebotspreise erhalten, wobei sie keine Berücksichtigung gefunden haben. Demzufolge ist festzuhalten, dass sowohl der Beratungsbedarf als auch die Möglichkeiten einer Einflussnahme seitens der Beratungsinstitutionen von der ersten zur zweiten Ausschreibung deutlich zurückgegangen sind und hier ebenfalls keine sich negativ auf die Ausschreibungsverfahren auswirkenden Effekte zu erkennen sind.

II. Der zweite thematische Komplex behandelt die Frage, in welchem Umfang bei der Preiskalkulation jeweils über die Produktionskosten hinausgehende Aspekte in Form des Zeitaufwands der Angebotserstellung und eines Gewinnzuschlags einbezogen wurden.

Eine Kalkulation und Berücksichtigung des Zeitaufwands bzw. der Transaktionskosten wurde in beiden Ausschreibungsrunden von weniger als der Hälfte der Landwirte vorgenommen. In der Ausschreibung 2004/2005 haben 45,8 % angeführt den Zeitaufwand entsprechend einkalkuliert zu haben und in der Ausschreibung 2006 haben dies 48,0 % angegeben.

Eine differenzierte Betrachtung hinsichtlich der Bewirtschaftungs- und Betriebsform hat für die erste Ausschreibung bedingt durch den mit 16,7 % sehr geringen Anteil der ihren Zeitaufwand berücksichtigenden Nebenerwerbslandwirte die Vermutung aufkommen lassen, dass Nebenerwerbslandwirte aufgrund ihrer nicht ausschließlichen Abhängigkeit der durch die landwirtschaftliche Produktion erzielten Einnahmen geringere Angebotspreise abgeben und damit die Wahrscheinlichkeit der Zuschlagserteilung innerhalb eines Ausschreibungsverfahrens erhöhen können. Diese Einschätzung hat sich in der zweiten Ausschreibung jedoch nicht bestätigt und kann nicht weiter aufrechterhalten werden.

Einen über die Kostendeckung hinausgehenden Gewinnzuschlag hat in der Ausschreibung 2004/2005 mit 26,1 % und in der Ausschreibung 2006 mit 20,0 % jeweils ein geringer Anteil der Landwirte einbezogen, wobei hinsichtlich der Bewirtschaftungs- und Betriebsform keine grundlegend abweichenden Tendenzen zu erkennen sind. Demzufolge zeigt sich bei der Berücksichtigung eines Gewinnzuschlags ebenfalls die grundsätzlich für beide Ausschreibungsrunden einheitliche geringe Relevanz. Die Höhe des einkalkulierten Gewinnzuschlags hingegen hat sich von der ersten zur zweiten Ausschreibung verändert und ist im Mittel von 21,7 % auf 11,2 % zurückgegangen.

Zusammenfassend lässt der noch sehr geringe Anteil von Landwirten, der in beiden Ausschreibungen einen Gewinnzuschlag in die Kalkulation einbezogen hat, ebenso wie der von weniger als der Hälfte der Landwirte einkalkulierte Zeitaufwand der Angebotserstellung ähnliche Interpretationen zu.

So ist zum einen zu vermuten, dass noch nicht bei allen landwirtschaftlichen Betriebsleitern das unternehmerische Kalkulieren speziell hinsichtlich einer über die Produktionskosten hinausgehenden Kostendeckung und einer Gewinnerzielung ausgeprägt ist. Dies ist sehr wahrscheinlich darin begründet, dass Prämienzahlungen in Agrarumweltprogrammen bislang lediglich als Kompensationszahlungen eingesetzt werden, was einer umfassenden und eigenverantwortlichen Preiskalkulation entgegensteht. Zum anderen ist die Unsicherheit der Zuschlagsgrenze und des für die Ausschreibung zur Verfügung stehenden Budgets für den Landwirt relevant, da mit der Erhöhung des Angebotspreises in der Regel die Wahrscheinlichkeit einer Zuschlagserteilung abnimmt.