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5.3 Conservation Reserve Program

5.3.2 Ausschreibungsdesign

Das CRP ist ein freiwilliges Programm, an dem für Landwirte grundsätzlich die Möglichkeit besteht, mit einzelnen oder allen von ihnen bewirtschafteten Flächen teilzunehmen. Nachfolgend werden mit der Abgrenzung der teilnahmeberechtigten Landwirte und Flächen, der Zuschlagserteilung, der Vertragslaufzeit und einer

99 Das so genannte „continuous signup“.

100 Neben dem CRP hat das USDA weitere, in ihrem Ausmaß jedoch weit weniger umfangreiche Konservierungsprogramme implementiert. Beispielsweise das ergänzende Wetlands Reserve Program (WRP) oder das Environmental Quality Incentives Program (EQIP), welches ein in seiner Methodik dem CRP vergleichbares Programm darstellt (Claasen et al. 2001).

zusammenfassenden Einordnung die wesentlichen Merkmale des Ausschreibungsdesigns des CRP betrachtet.

I. Teilnahmeberechtigte Landwirte und Flächen

An die Gruppe der potentiell als Teilnehmer in Frage kommenden Landwirte bestehen insofern formale Anforderungen, als dass sie für mindestens 12 Monate vor der entsprechenden Ausschreibungsrunde Eigentümer, Bewirtschafter oder Pächter der angebotenen Fläche waren und zudem glaubhaft machen können, dass sie dies die gesamte Vertragslaufzeit hindurch bleiben (USDA 2003a, USDA 2003b).

Ebenfalls existieren hinsichtlich der anzubietenden Flächen weitreichende Vorgaben, die sich seit der Einführung des CRP schrittweise verändert und an neue Zielausrichtungen angepasst haben. Grundsätzlich sind nicht alle von landwirtschaftlichen Betrieben bewirtschaftete Flächen teilnahmeberechtigt, sondern ausschließlich jene Flächen, die eindeutig definierte Anforderungen erfüllen. Zu Beginn des CRP waren dies Ackerflächen, die als besonders erosionsgefährdet eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte seit 1987 durch den Erodibility Index (EI) und Flächen mit einem EI größer als acht galten als teilnahmeberechtigt. Die Rangordnung erosionsgefährdeter Flächen durch den EI wurde beibehalten und stellt bis heute eine maßgebliche Klassifizierung dar. Jedoch wurden im Zuge umfassender Zielanpassungen weitere Definitionen teilnahmeberechtigter Flächen hinzugenommen, welche sich durch ihre Lage in einem als prioritär eingestuften Gebiet auszeichnen (Osborn et al. 1995, S. 3-4). Tabelle 5-1 gibt eine Übersicht der teilnahmeberechtigten Flächen und ihrer kategoriellen Abgrenzungen.

Tab. 5-1: Übersicht über die 1997 teilnahmeberechtigten Flächen im CRP Kategorie (Boden- und Standortbedingungen) Million acres Besonders erosionsgefährdetes Ackerland (EI > 8) 142 Ackerland in nationalen prioritären Gebieten 86 Ackerland in bundesstaatlichen prioritären Gebieten 24

An Gewässer angrenzendes Ackerland 13

Bestellte Feuchtgebiete und angrenzendes Hochland 8

An Gewässer angrenzendes Grünland Nicht verfügbar

Summe der im CRP teilnahmeberechtigten Flächen101 240

Quelle: Eigene Darstellung nach Osborn 1997, S. 291.

101 Doppelzählungen von Flächen wurden abgezogen.

Die Darstellung zeigt, dass 1997 über die Hälfte der 455 Millionen acres Ackerland in den USA am CRP teilnahmeberechtigt waren, was rund 18 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche der USA entspricht und die Dimension des Programms zeigt.102

II. Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung

Hinsichtlich der Ausgestaltung der Zuschlagserteilung erfolgt innerhalb des CRP die bereits angesprochene Unterscheidung zwischen erosionsgefährdeten und umweltsensiblen Flächen.

Für die erosionsgefährdeten Flächen können alle Landwirte mit ihren berechtigten Flächen an dem Ausschreibungsverfahren teilnehmen und ein individuelles Angebot abgeben. Vor der Angebotsabgabe ist es für den Landwirt notwendig, sich bei dem für ihn zuständigen regionalen Büro des National Resource Conservation Service (NRCS) über die aktuell zu gewährende Zahlungsrate zu informieren, welche sich an der regionalen Ertragsfähigkeit der Böden orientiert und die maximal mögliche Ausgleichszahlung für eine Fläche darstellt. Unter Berücksichtigung dieser Ausgleichszahlung ermittelt der Landwirt ein Angebot, für welchen Preis er bereit ist eine eindeutig beschriebene Leistung auf einer erosionsgefährdeten Fläche zu erbringen.

Alle unter der maximalen Zahlungsrate liegende Angebote werden gesammelt und die jeweiligen Flächen nach Abschluss der Angebotsfrist durch den Environmental Benefits Index aus ökologischer und ökonomischer Perspektive bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Flächen, deren ermittelter EBI am größten vom durchschnittlichen EBI abweicht, erhalten zuerst einen Zuschlag (Plankl 1999, S.

167-168). Aufgrund seiner Komplexität und großen Bedeutung innerhalb des CRP wird der Environmental Benefits Index im folgenden Abschnitt ausführlich betrachtet.

Für den Sonderfall der umweltsensiblen Flächen erfolgt die Zuschlagserteilung ausschließlich orientiert an der jeweils geforderten Ausgleichzahlung. Für die Festsetzung der maximalen Höhe der Ausgleichszahlung wird ein den

102 Da es durch die Farm Bill 2002 diesbezüglich keine nennenswerten Änderungen gegeben hat, können die Daten zu den teilnahmeberechtigten Flächen auch aktuell als weitestgehend zutreffend angesehen werden (USDA 2002a; 2002b).

erosionsgefährdeten Flächen ähnliches Vorgehen verwendet. Die Grundlage stellt ebenfalls der regional festgelegte maximale Ausgleichszahlungsbetrag dar, welcher um eine Anreizkomponente erhöht werden kann. Der zuschlagsfähige Normalsatz beträgt 20 %, wobei je nach Qualität und Lage der Flächen gegebenenfalls weitere Zuschläge gewährt werden können (Plankl 1999, S. 170).

III. Vertragslaufzeit

Für die angenommenen Flächen werden zwischen den Landwirten und der Farm Service Agency (FSA) im Namen der Commodity Credit Corporation (CCC) Verträge geschlossen, die alle für die Vertragslaufzeit relevanten Aspekte beinhalten.

Die Vertragslaufzeit innerhalb des CRP beträgt für stark erosionsgefährdete Ackerflächen in der Regel 10 Jahre und eine Ausdehnung auf einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren ist nur für als besonders wertvoll eingestufte Umweltleistungen möglich. Die Vertragslaufzeit für eine Fläche darf 15 Jahre nicht überschreiten (USDA 2003b).

Für beide Flächenkategorien gilt, dass Flächen deren Vertragslaufzeit beendet ist, ebenso wie Flächen die in einer vorherigen Ausschreibungsrunde nicht angenommen wurden, erneut angeboten werden können. Bis 2002 war es vorgeschrieben, dass Flächen deren Vertrag ausläuft mit allen weiteren in der Ausschreibungsrunde angebotenen Flächen konkurrieren müssen. Durch die Farm Bill 2002 wurde dies geändert und Flächen die Teil des CRP geworden sind, qualifizieren sich nach Vertragsablauf automatisch für eine erneute Berücksichtigung (USDA 2002a;

2002b). Entschließt sich ein Landwirt nach Ablauf der Vertragslaufzeit gegen ein erneutes Angebot, können die Flächen ohne Bewirtschaftungsauflagen wieder als Ackerflächen genutzt werden.

Der obigen Klassifizierung entsprechend kann die dem CRP zugrunde liegende Ausschreibung zusammenfassend als preisdiskriminierende Mehrgüterausschreibung mit regionalisierten Ausschlussgrenzen und der Zuschlagserteilung unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Kriterien in Form des EBI charakterisiert werden.