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Assoziationsverträge mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften

3. Die Zusammenarbeit der DGMP mit anderen Gesellschaften Organisationen und Publikationsorganen

3.1. Assoziationsverträge mit wissenschaftlichen Fachgesellschaften

Bei der Gründung der Fachvereinigung Physik in der Medizin 1968 in Hamburg hat die Initiativgruppe Vorschläge zur Organisationsform der gemeinsamen Arbeit der Medizin-physiker mit zwei Alternativen vorgelegt:

a) Völlige Selbständigkeit als eingetragener Verein mit der Möglichkeit einer Assozia-tion an die Deutsche Gesellschaft für Biophysik (DGfB) oder an die Deutsche Physi-kalische Gesellschaft (DPG) oder auch an beide;

b) Beitritt als selbständige Gruppe (korporativer Beitritt) zur DGfB oder zur DPG unter noch genauer auszuhandelnden Bedingungen.

Bei der Gründungsversammlung der DGMP in Stuttgart 1969 berichtete dann Rudolf Wolf als Vorsitzender der Fachvereinigung, dass nach Gesprächen mit der DGfB ein korporativer Beitritt nicht möglich ist, aber eine eventuelle Assoziierung durchaus mög-lich und erwünscht sei.

Bei der Mitgliederversammlung am 9. April 1970 in Göttingen gab es zum Thema Asso-ziationsanträge einen eigenen Tagesordnungspunkt, bei dem einstimmig beschlossen wurde, einen Assoziationsantrag sowohl an die DPG als auch an die DGfB zu richten.

In den Mitteilungen der DGMP 2/2 Oktober 1970, S.15, wurde dann berichtet, dass der Vorstand der DGMP gemäß den Beschlüssen der Mitgliederversammlung in Göttingen mit der DPG und der DGfB Verhandlungen über Assoziationsverträge aufgenommen hat und dass beide Gesellschaften auf die Anträge sehr positiv reagiert haben.

Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG)

In den Mitteilungen der DGMP 3/1 Januar 1971, S.12, ist folgende Notiz veröffentlicht:

ASSOZIATION MIT DER DPG

Die Assoziationsverhandlungen mit der Deutschen Physikalischen Gesellschaft wurden erfolg-reich abgeschlossen. Die Vereinbarungen umfassen folgende Regelungen:

Die Assoziation bedeutet, daß die beiden Gesellschaften je einen Vertreter der anderen zu den Sitzungen ihres Vorstandsrates oder eines ähnlichen Gremiums regelmäßig einladen.

Dies dient der gegenseitigen Unterrichtung und der Koordinierung des Vorgehens in gemeinsam interessierenden Dingen.

Der Vertreter der einen Gesellschaft gilt als Mitglied ex officio der anderen. Er erhält damit alle Gesellschaftsnachrichten.

(Da ein entsprechender Passus in unserer Satzung fehlt, muß auf der nächsten Mitglieder-versammlung eine Satzungsänderung beschlossen werden).

Jede der Gesellschaften gewährt den eigenen Mitgliedern, die zugleich Mitglied der ande-ren sind, einen Beitragsnachlaß von 25 %.

Jede der Gesellschaften gewährt bei Tagungen den Mitgliedern der jeweils anderen Gesell-schaft jene ermäßigten Tagungsgebühren, die für die eigenen Mitglieder gelten.

Gelegentlich sollten gemeinsame Tagungen veranstaltet werden.

Bei der Mitgliederversammlung am 5. Mai 1971 in Neuherberg bei München berichtete der Vorsitzende dann darüber, dass inzwischen die Assoziation der DGMP mit der DPG wirksam geworden sei und begrüßte Herrn Gudden in seiner Eigenschaft als Vertreter der DPG in dem neugegründeten gemeinsamen Ausschuss für die Ausbildung der Medizinstudenten in Physik. Die Mitgliederversammlung hat dann auch die erforderliche Satzungsänderung vorgenommen, damit wurde Friedrich Gudden, Erlangen, das erste Mitglied im Beirat der DGMP als Vertreter einer assoziierten Gesellschaft.

Der erste Vertreter der DGMP in der DPG war Erich Bunde, München, der in dieser Funktion auch noch 1982 genannt wird. In den Jahren 1984 bis 1996 ist Walter Lorenz als Vertreter der DGMP in der DPG genannt. Als sein Stellvertreter war bei der Mitglie-derversammlung 1987 Fridtjof Nüsslin, Tübingen, vorgestellt worden.35 Im Mitglie-derverzeichnis 1999 ist dann Fridtjof Nüsslin Vertreter der DGMP in der DPG. In den Jahren 2001 und 2003 ist Peter Kneschaurek, München, und ab 2005 bis 2011 ist Gunnar Brix, München, im jeweiligen Mitgliederverzeichnis der DGMP als Vertreter der DGMP in der DPG genannt. Stellvertreter ist seit 1998 bis 2011 Fridtjof Nüsslin.

Nach Friedrich Gudden ist ab 1996 bis 2003 Arnulf Oppelt, Erlangen, als Vertreter der DPG im Beirat der DGMP genannt. Seit 2007 bis 2011 ist das Peter Jacob.

Deutsche Gesellschaft für Biophysik (DGfB)

In den Mitteilungen der DGMP Januar 1971, S.13, wurde berichtet, dass die DGfB auf ihrer Mitgliederversammlung am 15. Oktober 1970 in Gießen den Assoziationsantrag der DGMP einstimmig angenommen hat und dass die Assoziationsbedingungen in einem Vertrag festgelegt werden sollen. Nach weiteren Zusammenkünften ist der nach-stehende Vertragstext ausgearbeitet und am 1. Februar 1973 vom Vorsitzenden und vom Schriftführer der DGMP (G. Schoknecht und H.-K. Leetz) sowie von Vorsitzenden und vom Sekretär der DGfB (H. Glubrecht und E.-G. Niemann) unterzeichnet worden.36

Zwischen der D.G.B. e.V. und der D.G.M.P. e.V. wird ein Assoziationsvertrag mit folgenden Zielen geschlossen:

1. Beide Gesellschaften werden in Zukunft eng in Fragen der Forschung und Lehre auf allen Gebieten der Biophysik und der medizinischen Physik zusammenarbeiten. Hierzu gehört die gegenseitige Information über Aktivitäten in den genannten Bereichen, die Koordina-tion der Verhandlungen mit anderen InstituKoordina-tionen, sowie die Veranstaltung gemeinsamer wissenschaftlicher Tagungen.

2. Jede Gesellschaft räumt einem Vertreter der anderen Gesellschaft einen Sitz (mit Stimme) in ihrem Beirat ein. Dieser Vertreter wird von der entsendenden Gesellschaft benannt.

3. Personen, die die Mitgliedschaft in beiden Gesel1schaften besitzen, erhalten jeweils einen Beitragsnachlaß von 25 %.

4. Dieser Vertrag tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft.

Die Assoziationsverhandlungen mit der DGfB haben bereits 1971 zu dem positiven Ergebnis geführt, dass die Jahrestagung 1972 als gemeinsame Jahrestagung mit der DGfB unter der Leitung von Helmut Pauly, Erlangen, geplant werden konnte. Er war Mitglied in beiden Gesellschaften und wurde zunächst sowohl Vertreter der DGMP in

35 Bei der Mitgliederversammlung der DGMP am 10.9.1987 in Innsbruck hat der Vorsitzende Theodor Schmidt, Nürnberg, die von Vorstand und Beirat benannten Vertreter in den assoziierten Gesellschaften in internationalen Gesellschaften und in Publikationsorganen und deren Stellvertreter vorgestellt.

36 Die heute gültige Abkürzung DGfB war damals DGB bzw. D.G.B.

der DGfB als auch Vertreter der DGfB in der DGMP. Als Vertreter der DGMP in der DGfB ist seit 1982 Benno Markus, Göttingen, genannt, während Helmut Pauly Vertreter der DGfB in der DGMP blieb. Beide sind in den ersten Monaten 1989 verstorben.

Nachfolger für beide Funktionen war Manfred Säbel, Erlangen, der in der Mitgliederver-sammlung 1987 bereits als Stellvertreter von Benno Markus vorgestellt worden war. Ab 1999 ist im Mitgliederverzeichnis der DGMP für beide Funktionen Klaus Arnold, Leipzig, genannt. Im Verzeichnis 2011 ist Dietrich Harder, Göttingen, als Vertreter der DGMP in der DGfB genannt. Zu dem Vertreter der DGfB in der DGMP gibt es ab 2009 keine Angaben.

Deutsche Gesellschaft für Biomedizinische Technik (DGBMT)

In den Mitteilungen der DGMP 2/1 März 1970, S.12-13, wurde berichtet, dass am 19.

Januar 1970 in Stuttgart eine „Gesellschaft für Biomedizinische Technik“ gegründet und mit einer Vortragsveranstaltung am 12. und 13. Februar 1970 an der Universität Stutt-gart ein Institut für Biomedizinische Technik eröffnet wurde. An der Vortragsveranstal-tung haben Erich Bunde, München, und Benno Markus, Göttingen, teilgenommen.

Bei der bereits zitierten Mitgliederversammlung 1971 hat der Vorsitzende berichtet, dass bei einem Gespräch mit Vertretern des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft in Bonn sich zeigte, dass man von Seiten des Ministeriums großen Wert auf ein gemeinsames Vorgehen mit der „Deutschen Gesellschaft für Medizinische und Biolo-gische Elektronik“ legt. Erst als diese 1961 in Frankfurt a.M. gegründete Gesellschaft 1971 mit der Gesellschaft für Biomedizinische Technik zur „Deutschen Gesellschaft für Biomedizinische Technik“ fusionierte kam es zu Assoziationsverhandlungen mit der neuen Gesellschaft und zum Vertragsabschluss am 24. Mai 1973 in Stuttgart.

Zwischen der DGBMT e.V. und der DGMP e.V. wird ein Assoziationsvertrag mit folgenden Zielen geschlossen:

1. Die beiden Gesellschatten werden in Zukunft eng in Fragen der Forschung und der Lehre auf allen Gebieten der biomedizinischen Technik und der medizinischen Physik zusam-menarbeiten. Die Zusammenarbeit erstreckt sich ferner auf Ausbildungs-, Berufs- und Standesfragen. Hierzu gehört die gegenseitige Information über Aktivitäten in den genannten Bereichen, die Koordination der Verhandlungen mit anderen Institutionen sowie die Veranstaltung gemeinsamer wissenschaftlicher Tagungen. Die wissenschaft-liche Zusammenarbeit auf der Ebene regionaler Sektionen wird angestrebt.

2. Jede Gesellschaft räumt einem Vertreter der anderen Gesellschaft einen Sitz (mit Stimme) in ihrem Kuratorium bzw. Beirat ein. Dieser Vertreter wird von der entsendenden Gesell-schaft benannt.

Zu den Tagesordnungspunkten, die von beiderseitigem Interesse sind, soll gegenseitig ein von der entsendenden Gesellschaft zu benennender Vertreter in die Vorstandssitzung als Gast delegiert werden.

3. Personen die die Mitgliedschaft in beiden Gesellschaften besitzen, erhalten jeweils einen Beitragsnachlass von 25 %

4. Dieser Vertrag tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft.

Der vorstehende Vertrag ist vom Vorsitzenden der DGBMT (H. Blenke) sowie vom Vorsitzenden und vom Schriftführer der DGMP (G. Schoknecht und H.-K. Leetz) unter-schrieben worden. Der Vollzug der Assoziation mit der DGMP wurde in den Mittei-lungen der DGMP 5/2 September 1973, S.16, bekannt gegeben.

Vertreter der DGMP in der DGBMT wurde Hans-Joachim Schopka, Stuttgart. Ab 1996 wird im Mitgliederverzeichnis Peter Schneider, Fulda, genannt, der bei der Mitglieder-versammlung 1987 bereits als Stellvertreter von Hans Joachim Schopka vorgestellt worden war. Stellvertreter für Peter Schneider war Lebrecht von Klitzing, Lübeck. Seit 2005 wird Klemens Zink; Gießen, als Vertreter der DGMP in der DGBMT genannt. Sein Stellvertreter ist Peter Schneider.

Als Vertreter der DGBMT in der DGMT sind bis 1992 Uwe Faust, Stuttgart, 1996 und 1999 Eberhardt Unsöldt, Oberschleißheim, und ab 2011 Olaf Dössel, Karlsruhe, genannt.

Deutsche Röntgengesellschaft (DRG)

Der Assoziationsvertrag zwischen der DRG und der DGMT ist am 30. Juli 1981 durch die Vorsitzenden der beiden Gesellschaften (J. Lissner und A. Kaul) in München unter-schrieben worden.

Die Deutsche Röntgengesellschaft e.V.,

vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. J. Lissner, und die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik e.V.,

vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. A. Kaul, schließen folgende Vereinbarung:

1) Die beiden Gesellschaften geben sich gegenseitig den satzungsgemäßen Status von assoziierten Gesellschaften.

2) Jede der beiden Gesellschaften nimmt in ihren Beirat ein Mitglied der assoziierten Gesell-schaft als deren Vertreter auf. Beiratsmitglied jeder GesellGesell-schaft wird auch der Vertreter der eigenen Gesellschaft im Beirat der assoziierten Gesellschaft.

3 Personen, die gleichzeitig Mitglied beider Gesellschaften sind, erhalten von jeder der bei-den Gesellschaften einen Beitragsnachlaß von 25%.

4) Die beiden Gesellschaften bekunden ihre Absicht, ihre Jahrestagungen von Zeit zu Zeit in räumlicher und zeitlicher Verbindung zu organisieren. .

5) Die beiden Gesellschaften vereinbaren Informationsaustausch und gegenseitige Unterstüt-zung in Angelegenheiten, die für beide Gesellschaften von Interesse sind.

Auf der Mitgliederversammlung am 23. September 1981 in München berichtete der Vorsitzende Alexander Kaul, dass die Vorbereitungen der Assoziation mit der Deut-schen Röntgengesellschaft etwa 1½ Jahre in Anspruch genommen haben. Die Mög-lichkeit zur Assoziation wurde erst gegeben, nachdem die Satzung der Deutschen Röntgengesellschaft geändert war. Nach dem Bericht über die Unterzeichnung des Assoziationsvertrages ist im Protokoll der Mitgliederversammlung folgendes dokumen-tiert:

„Der Text des Assoziationsvertrages wird von Herrn Harder verlesen. Herr Kaul dankt Herrn Harder für seine Hilfe, die wesentlich zum Gelingen des Vorhabens beigetragen hat. Herr Kaul teilt mit, daß Herr Harder aus diesem Grunde auch von Vorstand und Beirat der DGMP der Mitgliederversammlung als Vertreter unserer Gesellschaft in dem Beirat der Deutschen Röntgengesellschaft vorgeschlagen wird.

Die Mitgliederversammlung erteilt durch Akklamation die formale Zustimmung zur Assoziation mit der DRG und zur Benennung von Herrn Harder als Vertreter der DGMP.“

Dietrich Harder, Göttingen, ist bis 1992 als Vertreter der DGMP in der DRG genannt.

1996 bis 2001 wird Theodor Schmidt, Nürnberg, und ab 2003 bis 2011 Horst Lenzen, Münster, im Mitgliederverzeichnis als Vertreter der DGMP in der DRG genannt. In der Mitgliederversammlung 1987 wurde Jürgen Rassow, Essen, als Stellvertreter von Dietrich Harder vorgestellt, was auch bis 1996 gültig war, 1999 war Wilfried Maier, Augsburg, Stellvertreter von Theodor Schmidt, danach sind keine Stellvertreter mehr benannt.

Vertreter der DRG in der DGMP war bis mindestens 1986 Wolfgang Frik, Aachen. Seit 1989 ist Rolf Günther, Aachen, in dieser Funktion als Mitglied des Beirats der DGMP verzeichnet.

Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN)

Bei der Mitgliederversammlung der DGMP am 10. Oktober 1991 in Hannover ist unter TOP 9 der Assoziierungsvertrag mit der DGN behandelt worden. Im Protokoll ist folgen-des dokumentiert:

„Nach kurzer Begründung für die längst überfällige Assoziierung mit der DGN wird die Assoziierung zur Abstimmung gestellt und ohne Gegenstimmen bei 7 Enthal-tungen angenommen.“

Der Vertrag mit der DGN ist am 19. November 1991 in Tübingen von den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der DGMP und der DGN unterschrieben worden. Das waren Fridtjof Nüsslin, Tübingen, und Heinz Czempiel, München, für die DGMP und F. Wolf und G. Hör für die DGN.

Die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V.

und die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik e. V.

schließen folgende Vereinbarung:

1) Die beiden Gesellschaften geben sich gegenseitig den satzungsgemäßen Status von assoziierten Gesellschaften.

2) Jede der beiden Gesellschaften nimmt in ihren Beirat ein Mitglied der assoziierten Gesell-schaft als deren Vertreter auf. Beiratsmitglied jeder GesellGesell-schaft wird auch der Vertreter der eigenen Gesellschaft im Beirat der assoziierten Gesellschaft.

3) Personen, die gleichzeitig Mitglied beider Gesellschaften sind, erhalten von jeder der bei-den Gesellschaften einen Beitragsnachlaß von 25 %.

4) Die beiden Gesellschaften bekunden ihre Absicht, - ihre Jahrestagung von Zeit zu Zeit in räumlicher und zeitlicher Verbindung zu organisieren.

5) Die beiden Gesellschaften vereinbaren Informationsaustausch und gegenseitige Unterstüt-zung in Angelegenheiten, die für beide Gesellschaften von Interesse

Als erster Vertreter der DGMP in der DGN ist Julius Kretschko, München, und als sein Stellvertreter ist Dieter Lange, Heidelberg, genannt. Im Mitgliederverzeichnis 2005 bis 2011 ist Wolfgang Eschner, Köln, als Vertreter der DGMP in der DGN verzeichnet. Als sein Stellvertreter ist 2005 und 2007 Michael Laßmann, Würzburg, und als seine Stellvertreterin ist 2009 und 2011 Ulla Ramm, Frankfurt a.M., dokumentiert.

Der erste Vertreter der DGN in der DGMP war Kurt Jordan, Hannover. Ab 2001 bis 2007 ist Julius Kretschko auch in dieser Funktion genannt. 2009 und 2011 gibt es keinen Vertreter der DGN in der DGMP.

Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO)

In den Mitteilungen der DGMP 28/3 September 1996 ist der Assoziationsvertrag mit der DEGRO veröffentlicht, der am 18. Juni 1996 in Homburg unterschrieben wurde.

Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik e.V., vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. H.-K. Leetz,

und die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie e.V., vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. M. Bamberg,

schließen folgende Vereinbarung:

1. Die beiden Gesellschaften geben sich gegenseitig den Status von assoziierten Gesellschaften.

2. Jede der beiden Gesellschaften nimmt in ihren Beirat ein Mitglied der assoziierten Gesell-schaft als deren Vertreter auf. Beiratsmitglied jeder GesellGesell-schaft wird auch der Vertreter der eigenen Gesellschaft im Beirat der assoziierten Gesellschaft.

3. Personen, die gleichzeitig Mitglied beider Gesellschaften sind, erhalten von jeder der bei-den Gesellschaften einen Beitragsnachlaß von 30 %.

4. Die beiden Gesellschaften bekunden die Absicht, ihre Jahrestagungen von Zeit zu Zeit in räumlicher und zeitlicher Verbindung zu organisieren und wechselseitige Teilnahme der Mitglieder zu unterstützen.

5. Die beiden Gesellschaften vereinbaren Informationsaustausch in Angelegenheiten, die für beide Gesellschaften von Bedeutung sind.

6. Im Interesse einer Vereinheitlichung der für die Fachwelt bestimmten Festlegungen vereinbaren beide Gesellschaften die Zusammenarbeit von bzw. in Gremien gleicher Zusammensetzung (z. B. Arbeitskreise und Arbeitsausschüsse). Hierzu gehört insbeson-dere auch der Normenausschuß Radiologie.

7. Die Zusammenarbeit beider Gesellschaften umfasst vor allem die wechselseitige Unter-stützung bei der wissenschaftlichen und institutionellen Stärkung ihrer Fachgebiete, wobei die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Erhalt bzw. die Einrichtung geeigneter Strukturen ausdrückliche Anliegen sind.

Als Vertreter der DGMP in der DEGRO ist von 1996 bis 2003 Hans-Karl Leetz, Homburg/Saar, genannt, Sein Vertreter war Rainer Schmidt, Hamburg. Im Mitglieder-verzeichnis 2005 ist Ulrich Wolf, Leipzig, 2007 und 2009 ist Norbert Hodapp, Freiburg, genannt. Im Mitgliederverzeichnis 2011 ist hier Klemens Zink, Gießen, genannt, der im Vorstand der DEGRO einer der drei Beisitzer ist.

Als Vertreter der DEGRO in der DGMP ist durchgehend bis 2011 Bernhard Kimmig, Kiel, genannt, der in der DEGRO auch im Gremium der Vertreter der DEGRO in ande-ren Gesellschaften und Organisationen mit dem Hinweis DGMP verzeichnet ist.

Zusammenfassung

Zum Fazit sei aus dem entsprechenden Beitrag zum 40-jährigen Jubiläum ein Satz zitiert:37 „Die Assoziationsverträge sowohl mit der physikalischen Muttergesellschaft, den Biophysikern und der Biomedizinischen Technik als auch mit den medizinischen Schwestergesellschaften haben sich in vielfältiger Zusammenarbeit bewährt.“

37 Brix G, Harder D, Semmler W. Zusammenarbeit und Assoziationsverträge mit anderen wissenschaft-lichen Fachgesellschaften. In: DGMP Festschrift, S.45-50.