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Archiv "Hausärzteverband: Rahmenverträge zur hausarztbasierten Versorgung" (04.06.2004)

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er Deutsche Hausärzteverband e.V., Köln, hat mit zwei verbands- politischen Aktivitäten, die jetzt gestartet werden sollen, die Möglich- keiten des zu Jahresbeginn in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsge- setzes (GMG) im Hinblick auf die Inte- grierte Versorgung und die rechtlichen Rahmenbedingungen von hausarzt- basierten Versorgungsformen genutzt.

Die jüngste Delegiertenversammlung des Verbandes am 15. Mai in Bremen bestätigte die bereits vor Wochen paraphierten Initativen. Zwei Verträge stehen dabei im Mittelpunkt: Der Rahmenvertrag zur Etablierung „haus- arztorientierter Versorgungsformen im Rahmen der Integrierten Versorgung gemäß §§ 140 a ff. SGB V“, unterzeichnet von der Barmer Ersatzkasse und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (in Gründung; i. Gr.), unterstützt durch den Deutschen Hausärzteverband e.V., sowie zu „hausarztbasierten Versor- gungsformen zur Integrierten Versor- gung“ zwischen der AOK Baden-Würt- temberg (Stuttgart) und dem Deut- schen Hausärzteverband (Landesver- band Baden-Württemberg) e.V. und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft.

Das Abkommen mit der Barmer ist als

„Letter of Intent“ (Absichtserklärung) paraphiert worden.

Für die im Hausärzteverband orga- nisierten Ärzte ist es unverzichtbar, auch bei der hausarztzentrierten Ver- sorgung, bei einer gestärkten Rolle der Hausärzte als Patientenkoordinator al- so, und einer Etablierung von medizini- schen Versorgungszentren „einen Fuß in der Tür zu haben“. Der Verband be- ruft sich dabei auf die Rolle der Hausärzte in der „ersten Versorgungs- linie“ des gegliederten Gesundheits- sicherungssystems, als „Lotse“ und

lebenslanger Begleiter der Patienten und deren Familienangehörigen durch das Gesundheitssystem. Immerhin ge- ben rund 80 bis 90 Prozent der Kranken- versicherten bei Umfragen an, einen frei gewählten Hausarzt zu haben und diesen als Ersten um einen gesundheit- lichen Ratschlag zu fragen.

Der Hausärzteverband berief sich dabei auf die Rolle der Gruppe der Hausärzte (Praktische Ärzte, Allge- meinärzte; Allgemeininternisten; In-

ternisten ohne Schwerpunktbezeich- nung) – nicht zuletzt auch darauf, dass durch das beharrliche Drängen des Hausärzteverbandes die fünfjähri- ge strukturierte Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (künf- tiger Gebietsarzttitel: „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“) heute Realität sei.

Konfrontation und Verteilungs- kampf innerhalb der Ärzteschaft und an der Schnittstelle zwischen internisti- scher und allgemeinärztlicher Versor- gung sowie eine Total-Opposition ge- genüber der Politik lehnt der Hausärz-

teverband ab. Stattdessen will man bei der zunehmend sektorenübergreifend ausgerichteten Leistungserstellung ak- tiv mitwirken.

Integrierte Versorgung

Die Vertragsabmachung der Hausärzte mit der Barmer und der Regionalver- trag mit der AOK in Baden-Württem- berg basieren auf den rechtlichen Mög- lichkeiten der Integrierten Ver- sorgung nach § 140 a bis h SGB V. Für den Verband war es nach Feststellungen von Ulrich Wei- geldt, dem Bundesvorsitzenden des Hausärzteverbandes, Bre- men, eminent wichtig, dass die verbandspolitischen Grundsätze beachtet und eine möglichst wohnortnahe und oftmals krankheitenübergreifende Ver- sorgung unter Einschaltung der Hausärzte sichergestellt wird.

Als positiv bewertet der Ver- band die flexiblen Vertrags- bedingungen der Barmer:

>Eine Kasseneinkaufspoli- tik und eine einzelvertragliche Bindung des Vertragsarztes oder von Gruppen von Vertragsärzten in den Verträgen wird durch den Rahmen- vertrag vermieden.

>Den Hausärzten ist es freigestellt, sich den Rahmenbedingungen des Ver- trages anzuschließen. In jedem Fall sei der Arzt autonom in seiner Entschei- dung. Strikt beachtet werde auch, dass die existenziellen Rahmenbedingun- gen für Hausärzte geregelt werden und die berufliche Unabhängigkeit unange- tastet bleibt.

>Der Vertragsarzt könne sich darauf verlassen, dass die Rahmenverträge P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 234. Juni 2004 AA1641

Hausärzteverband

Rahmenverträge zur

hausarztbasierten Versorgung

Deutscher Hausärzteverband nutzt Öffnungsklauseln des GKV-Modernisierungsgesetzes.

Ulrich Weigeldt: „Trotz aller Widrigkeiten werden wir beweisen, dass die hausarztbasierte Versorgung die Qualität, die Zufriedenheit der Patienten und die Berufszufriedenheit der Hausärzte fördert.“

Foto:Archiv/Deutscher Hausärzteverband e.V.

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A1642 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 234. Juni 2004

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ei den Klinikärzten machen sich nach der Erfolgseuphorie, aus- gelöst durch die Grundsatzur- teile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts sowie des geänderten Arbeitszeitgeset- zes, inzwischen Ernüchterung und Frust breit. Trotz der eindeutigen Direktiven der auch für Klinikärzte geltenden Arbeitsschutzvorschriften ist es bisher in der Krankenhauspraxis nicht ge- lungen, die EuGH-Richtschnur, dass Bereitschaftsdienste in den Kranken- häusern als Arbeitszeit zu werten sind, konsequent umzusetzen.

Zum Auftakt der 105. Hauptver- sammlung des Marburger Bundes (Ver- band der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.; MB) stellte deren Bundesvorsit- zender, Dr. med. Frank Ulrich Montgo- mery, resigniert fest: „Die Arbeitgeber missbrauchen die im § 25 Arbeitszeitge- setz verankerte zweijährige Übergangs- frist schändlich dazu, nichts zu tun.“

Trotz aller Beschwichtigungen und Sonntagsreden der Politiker, die seit lan- gem von der Notwendigkeit einer Ver- besserung der Attraktivität des Arztbe-

rufes reden, ist bisher nichts geschehen, sind die gewerkschaftlichen Initiativen bei den Klinikarbeitgebern und den Arbeitgeberverbänden ebenso wie bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) e.V. auf Granit gestoßen.

Als Pharisäer bezeichnete Mont- gomery die Tarifgemeinschaft der kom- munalen Arbeitgeberverbände und der der Länder, die einerseits seit fast zwei Jahren Strategien für klinikspezifische Arbeitszeitbedingungen entwickelt ha- ben, andererseits bisher alle Termine absagten.

Dr. med. Heidrun Gitter, Bremen, brachte die Ernüchterung der Klinik- ärzte auf den Punkt: „Wir müssen uns nicht alles gefallen lassen. Jetzt ist Schluss! Die Arbeitgeber müssen sofort an den Verhandlungstisch zurück!“

Heute ist das Krankenhaus noch weit davon entfernt, humane Arbeitsplatz- bedingungen zu bieten, um damit den Exodus ganzer Heerscharen von Kli- nikfachärzten zu vermeiden. Nach Schätzungen des Marburger Bundes wären zusätzlich rund 6 000 Klinik- ärztinnen und -ärzte nötig, um den Marathoneinsatz in der Klinik, den

105. Hauptversammlung des Marburger Bundes

Nach Euphorie jetzt Frust an der Basis

Klinikgewerkschaft Marburger Bund fordert sofort Tarifverhandlungen über Arbeitszeit im Krankenhaus.

Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Marburger Bundes: „Wir haben zwar ein schönes Arbeitszeitgesetz, wir können es aber nicht umsetzen.“

und die Einzelverträge juristisch „ge- prüft und hausarztbasiert“ sind.

>Der Vertrag mit der Barmer gilt bundesweit und soll nach dem Willen der Hausärzteorganisationen zur An- gleichung der Honorare in den neuen Bundesländern an das Niveau der alten Bundesländer führen.

>Auch die Vergleichbarkeit der Ver- träge wird durch den Rahmen gewähr- leistet. Eine „Vertragsanarchie“ infolge einer Vielzahl kaum mehr überblickba- rer unterschiedlicher Kassenverträge werde vermieden.

>Zunächst soll ein „virtueller Lei- stungsvertrag“ zwischen dem Hausärz- teverband und der Hausärztlichen Ver- tragsgemeinschaft (i. Gr.) abgeschlos- sen werden. Dieser soll erst dann wirk- sam werden, wenn sich die Hausärzte tatsächlich in den Vertrag einschreiben.

>Auch andere Facharztgruppen können sich dem Vertrag anschließen.

Dies gilt analog auch für integrations- fähige und -bereite Krankenhäuser.

Disease Management

Die Vertragspartner haben sich bei dem Entwurf der Rahmenvereinbarung von einer Selbstverpflichtung leiten lassen, die hausarztbasierte Versorgung und die zentrale Leitfunktion der Hausärzte zu gewährleisten. Der Hausärzteverband hat zugesichert, das Abkommen dazu zu nutzen, einen Vertrag zum Disease- Management-Programm „Koronare Herzerkrankung“ folgen zu lassen. Ein solcher Vertrag sei möglich – auch bei regionalen Variationen und in Richtung einer Integrierten Versorgung, zum Bei- spiel über Facharzt- oder Krankenhaus- netze. Diese sollen immer dann unter- stützt werden, wenn das Grundprinzip der Hausarztbasierung eingehalten wird.

Die Honorarhöhe soll in Leistungs- verträgen ausgehandelt werden. In Kürze will der Verband die Leistungs- verträge zur hausarztbasierten Versor- gung und zum Disease-Management- Programm „Koronare Herzerkran- kung“ fertig stellen und mit den Kran- kenkassen aushandeln. Fest steht, dass der Vertrag die Honorare zu festen Eu- ro-Werten festsetzen wird. Auf eine

„schlanke Administration“ soll geach- tet werden. Dr. rer. pol. Harald Clade

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