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Archiv "Privatärztliche Verrechnungsstellen: Praxiscomputer als Partner" (18.01.1990)

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Academic year: 2022

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ie vermehrte Installa- tion von Computern in den Praxen der nieder- gelassenen Ärzte und der Einsatz automatisierter Ab- rechnungshilfen im Privatbe- handlungssektor der leiten- den Krankenhausärzte sind keine unliebsame Konkur- renz oder Ersatz für den um- fassenden Dienstleistungsser- vice privater Verrechnungs- stellen. So der Tenor des Vorsitzenden und der Ge- schäftsführung des Verban- des der Privatärztlichen Ver- rechnungsstellen e. V., Mül- heim/Ruhr, dem 14 Privat- ärztliche Verrechnungsstel- len (PVS) angeschlossen sind.

Die im Verband organisier- ten Verrechnungsstellen un- terhalten - unter Einbezie- hung ihrer Zweigstellen - ins- gesamt an 35 Orten der Bun- desrepublik Deutschland Niederlassungen.

Die Verrechnungsstellen erfreuen sich seit langen Jah- ren eines zunehmenden Zu- spruchs bei neu eintretenden Mitgliedern aus Kreisen der Ärzte- und Zahnärzteschaft.

Wie der Erste Vorsitzende des Bundesverbandes, Dr.

med. Harald Titze, Chefarzt aus Mülheim/Ruhr, anläßlich eines Pressegespräches in Bonn feststellte, zählen die 14 Privatärztlichen Verrech- nungsstellen zur Zeit insge- samt rund 24 000 Mitglieder, die ihre rund 8,5 Millionen Privatliquidationen mit einem Volumen von jährlich rund 1,8 Milliarden DM durch die

Privatärztliche Verrechnungsstellen:

Praxiscomputer als Partner

Service-Unternehmungen der Verrechnungsstellen abwik- keln lassen und deren Bera- tungs- und Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Verwaltungsfunktionen ausgelagert

Die Arbeitsweise: Durch die Mitgliedschaft bei einer Verrechnungsstelle überträgt der Arzt die Rechnungser- stellung ("Fakturierung"), den Honorareinzug ein- schließlich des Schriftwech- sels mit den Patienten, den Versicherungen und übrigen Kostenträgern an die Privat- ärztliche Verrechnungsstelle.

Damit verlagert der Arzt praktisch eine ganze Verwal- tungsfunktion (für die er we- der ausgebildet ist noch die nötige Zeit hat und diese nicht opfern sollte) auf einen externen, hoch spezialisierten Service-Betrieb mit dem not- wendigen Know-how und der Manpower. Dieser erledigt auch das außergerichtliche und gerichtliche Mahnwesen einschließlich der Buchfüh- rung, der Auszugerstellung auch als Grundlage für die steuerliche Buchführung, der Abrechnung mit den Kran- kenhausträgern und anderer Verrechnungs- und Abrech- nungsarbeiten im Privatliqui-

dationsbereich gegen Berech- nung eines Umlagekostensat- zes. Die Privatliquidationen werden von der Verrech- nungsstelle individuell nach den Angaben des Arztes er- stellt. Der Arzt bleibt stets als Vertragspartner des Patien- ten für die Rechnungsstel- lung und die Honorarhöhe verantwortlich. Er setzt im Einzelfall die Höhe des Ho- norares fest. Die PVS nimmt zwar dem Arzt Verwaltungs- arbeit ab, nicht aber die Ver- fügungsgewalt über seine Forderung.

Die Verrechnungsstellen sehen im Einsatz des Compu- ters in den Arztpraxen (heute gibt es bereits rund 6700 EDV -abrechnende Arzte mit 5800 genutzten EDV-Anla- gen; zum Teil in Gemein- schaftspraxen) im Praxiscom- puter keinen unliebsamen Konkurrenten und Gegner, sondern eher einen "konge- nialen" Partner, der mit dem ergänzenden Service der Ver- rechnungsstellen Kosten spa- ren hilft. Allerdings erfordert die Partnerschaft des bereits EDV -nutzenden Arztes mit der Verrechnungsstelle einen Datenträgeraustausch mit entsprechenden "Schnittstel- len".

._ Hier haben die Ver- rechnungsstellen Vorsorge getroffen: Seit 1987 haben sie

FUNKTIONALlTAT UND FORMVOLLENDUNG

eine gemeinsame Schnittstel- lendefinition erarbeitet und veröffentlicht. Über diese

"PAn-Schnittstelle" ("Privat- abrechnung per Diskette") können die im Praxisrechner gespeicherten Patienten- und Abrechnungsdaten an die Verrechnungsstelle weiterge- leitet werden.

Die "PAn-Schnittstelle"

erleichtert die Rationalisie- rung und die Zusammenar- beit von Arztpraxis und Ver- rechnungsstelle, denn die oh- nehin im Computer gespei- cherten Daten brauchen nicht mehr auf gesonderten Belegen notiert und an die Verrechnungsstelle geschickt werden. Es können alle ge- speicherten Daten auf Dis- kette gezogen und zur Ab- rechnung weitergegeben wer- den.

Zwar müssen zur Über- nahme von Daten über eine Schnittstelle durch die Ver- rechnungsstellen zusätzliche Investitionen getätigt werden.

Insgesamt ist es eine falsche und schiefe Rechnung, wenn einzelne Computerhersteller damit werben, daß der Com- puter die Verrechnungsstelle völlig ersetze und der Arzt mit den gesparten Gebühren die EDV-Kosten schon fast bezahlen könne.

Die Kooperation von Arzt und Verrechnungsstelle wird davon abhängen, wie das Schnittstellenproblem zügig gelöst wird und die Hersteller nachrüsten können.

Dr. Harald Clade

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Dt. Ärztebl. 87, Heft 3, 18. Januar 1990 (75) A-159

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