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Archiv "Datenschutzkodex: Grundsätze für die privatärztliche Abrechnung" (26.11.2010)

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A 2342 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 47

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26. November 2010 Bei chronischen Krankheiten wie

Diabetes mellitus kann gezielte Aufklärungsarbeit den Patienten und Angehörigen das Leben mit der Erkrankung erleichtern und sie in ihrem eigenverantwortlichen Han- deln bestärken. Eine qualitative Studie des Marktforschungsinsti- tuts mindline media (www.mind STUDIE ZUR PATIENTENKOMMUNIKATION

Informationen für chronisch Kranke unzureichend

line-media.de) in Zusammenarbeit mit Korehnke Kommunikation und txt-coach hat untersucht, wie gut Krankenkassen ihre Patienten bei chronischen Erkrankungen infor- mieren. Befragt wurden Diabe- tes-1- und -2-Patienten und deren Angehörige zu dem Informations- angebot der Krankenkassen mit dem Ziel, die Qualität der Anspra- che zu ergründen und herauszufin- den, wie und warum Betroffene auf die Informationsangebote der Kran- kenkassen ansprechen oder nicht.

Nach der Studie stellen Broschü- ren sowohl für Angehörige als auch für Patienten eine wichtige Quelle für die Informationssuche zum Krankheitsbild dar. Allerdings be- werteten die Betroffenen die bereit- gestellten Informationen als über- wiegend zu oberflächlich und un- persönlich. Chronisch Erkrankte haben aufgrund intensiver Bera- tungsgespräche durch ihren Fach-

Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) hat sei- nen Kodex zum datenschutzge- rechten Umgang mit Abrechnungs- daten aktualisiert. „Die Richtlinien spiegeln die besondere Verpflich- tung zu einem sorgsamen Umgang mit Abrechnungsdaten wider“, teil- te der Verband mit. „Unabhängig davon, ob der Patient die Rechnung begleicht, Versicherungen, Berufs- genossenschaften, Sozialhilfeträ- ger oder Beihilfestellen die Kos- tenträger sind, die Leistungsab- rechnung mit der Krankenhausver- waltung abgestimmt oder in ver- netzten Versorgungsstrukturen rea- lisiert wird, gelten die festgelegten Richtlinien.“

In ihrer Arbeit sei die PVS Mitt- ler zwischen den Ärzten und ihren Patienten. Somit sei es selbstver- ständlich, dass für sie die gleichen besonderen Verpflichtungen zum sorgsamen Umgang mit den Patien- tendaten bestehen. So heißt es im DATENSCHUTZKODEX

Grundsätze für die privatärztliche Abrechnung

aktuellen Datenschutz- und Ab- rechnungskodex:

„Alle Mitarbeiter der PVS und ihrer Unternehmen sind sich be- wusst, dass sie mit sensiblen Pa- tientendaten umgehen. Deshalb sind sie nach ihrem Berufsethos nichts anderes als Gehilfen des Arz- tes. Nicht nur alle für die Abrech- nung relevanten Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten und die ihn betreffenden ärztlichen Diagnosen, sondern auch über die von den Ärzten verant- wortliche Behandlung bedürfen der strikten Vertraulichkeit, Die Daten vom Patienten und Ärzten dürfen also keinem anderen Verwendungs- zweck als dem der konkreten Ab- rechnung zugeführt werden.

Weil die Schweigepflicht der PVS der ärztlichen Schweigepflicht gleichrangig ist, hat der Gesetz geber alle Mitarbeiter der PVS in § 203 Abs. 1 Nr. 6 Strafgesetzbuch unter eine besondere strenge gesetzliche

arzt einen umfangreicheren Kennt- nisstand und wünschen sich umfas- sendere Informationen zum Krank- heitsverlauf und zu Behandlungs- und Präventionsmethoden. Patien- ten und Angehörige erwarten zu- dem einen sachlichen, informativen Text ohne komplizierte Krankheits- beschreibungen und Fachausdrü- cke.

Die Untersuchung zeigte zudem, dass Angehörige wie auch Patienten über ein sensibles Gespür für eine negative oder positive Ansprache verfügen. Stark defizitorientierte Formulierungen der Krankheitsbe- schreibung ohne positive Aussich- ten erzeugten Verunsicherung und wirkten auf die Befragten demoti- vierend oder teilweise sogar diskri- minierend. Texte mit einer direkten, persönlichen Ansprache, die die Pa- tienten in den Behandlungsverlauf einbinden, wirkten hingegen moti- vierend auf die Betroffenen. EB

Verpflichtung gestellt. Jeder von ih- nen macht sich strafbar, wenn er die Daten unbefugt offenbart.“

Der Kodex ist abrufbar unter www.pvs-niedersachsen.de (GOÄ- Service – Download). EB Patienten reagie-

ren sensibel auf eine negative oder positive Ansprache.

Foto: dpa

M E D I E N

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