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Archiv "Abrechnung: Verschlüsselungspflicht von Diagnosen" (17.12.1999)

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ertragsärzte und Krankenhäu- ser müssen nach den §§ 295 und 301 Sozialgesetzbuch V (SGB V) die Diagnosen auf den Ab- rechnungsunterlagen und den Arbeits- unfähigkeitsbescheinigungen nach den Schlüsselnummern der Internationa- len statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesund- heitsprobleme (ICD-10) verschlüsseln.

Mit Bekanntmachung im „Bun- desanzeiger“ vom 8. Juli 1999 hat das Bundesministerium für Gesundheit als Grundlage für die Verschlüsselung die ICD-10-SGB V in Kraft gesetzt.

Die Verpflichtung zur Verschlüsselung der Diagnosen durch Vertragsärzte und Krankenhäuser tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft.

Die ICD-10-SGB V ist eine Über- arbeitung der ICD-10 der Weltgesund- heitsorganisation (WHO) durch die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereini- gung und die Deutsche Krankenhaus- gesellschaft e.V., die im Jahr 1996/1997 zur Anpassung an die Rahmenbedin- gungen der Gesetzlichen Krankenver- sicherung in Deutschland vorgenom- men wurde.

Die wesentlichen Überarbeitun- gen:cAusgliederung der vierstelligen

Schlüsselnummern von Diagnosen, die in Deutschland praktisch kaum vorkommen, in einen Anhang,

cStreichung des Kapitels XX

„Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität“ bis auf wenige Aus- nahmen (Informationen, die haupt- sächlich für die Unfallversicherungs- träger notwendig sind),

cKürzung des Kapitels XXI

„Faktoren, die den Gesundheitszu- stand beeinflussen und zur Inan- spruchnahme von Gesundheitsein-

richtungen führen“ (hier handelt es sich in der Regel nicht um Diagnosen), ctypographische Hervorhebung des sogenannten Minimalstandards.

Dies sind Diagnosen, die insbesonde- re als ausreichend für die Diagnosen- verschlüsselung in der hausärztlichen Versorgung erachtet werden.

cEinführung von Zusatzkennzei- chen für die Diagnosensicherheit (V = Verdacht, A = Ausschluß, Z = Zustand nach) und die Seitenlokalisation (R = rechts, L = links, B = beiderseits).

Dateien der ICD-10-SGB V-Ver- sion stehen unter www.dimdi.de als Down-load zur Verfügung. Die Buch- ausgabe wurde inzwischen von drei Verlagen herausgegeben.

Werkzeug für die Praxis

Ergänzend zur offiziellen ICD- 10-SGB V-Version wird mit dem vom Zentralinstitut (ZI), Köln, und vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Informationen (DIMDI) vorgelegten ICD-10-Dia- gnosenthesaurus ein Instrument be- reitgestellt, das die Verschlüsselung von Diagnosen in der Arztpraxis und im Krankenhaus erleichtern soll. Mit dem ICD-10-Diagnosenthesaurus er- halten Ärzte ein praktikables Ver- schlüsselungsinstrument, das sich am medizinischen Sprachgebrauch orien- tiert und dem Arzt die Sicherheit gibt, daß die Zuordnung der Krankheitsbe- griffe zu den offiziellen Schlüsselnum- mern der ICD-10-SGB V sachgerecht vorgenommen worden ist.

In der neuen Version 3.0 (Stand:

Januar 2000) umfaßt der Diagnosen- thesaurus rund 58 000 Diagnosentex- te in der Buchversion (einschließlich Permutierungen) und rund 31 000

Diagnosentexte in der Softwarever- sion (ohne Permutierungen).

Die Entwicklung des Diagnosen- thesaurus wurde im Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland begonnen; sie entsprach dem oft geäußerten Wunsch der Ärzte nach einem alphabetischen Verzeichnis der im deutschen Sprachraum verwende- ten Krankheitsbegriffe.

Für eine gemeinfreie Herausgabe des ICD-10-Diagnosenthesaurus hat das Zentralinstitut die Nutzungsrech- te auf das Deutsche Institut für Medi- zinische Dokumentation und Infor- mation übertragen. Die neue Version 3.0 des Diagnosenthesaurus wird seit 1999 im Auftrage des DIMDI durch eine Projektgruppe beim Zentralin- stitut unter der wissenschaftlichen Leitung des Zentrums der Medizini- schen Informatik des Klinikums der Universität Frankfurt/Main weiter- entwickelt.

Der ICD-10-Diagnosenthesaurus steht unter www.dimdi.de als Down- load zur Verfügung (PDF- und TXT- Datei). Der Diagnosenthesaurus ist auch auf der Webseite des Zentral- instituts unter www.zi-koeln.de zu fin- den.

Im vertragsärztlichen Bereich wurde in Niedersachsen und Sachsen- Anhalt in zwei abgeschlossenen Mo- dellversuchen zur ICD-10 bereits im Jahr 1997 dieser Diagnosenthesaurus in seiner Ursprungsversion erfolg- reich getestet.

Im Anhang dieses Werkes sind zusätzliche Hinweise zur Diagno- senverschlüsselung abgedruckt, die dem Leser die Zusammenhänge zwi- schen dem ICD-10-Diagnosenthesau- rus und den Verschlüsselungsanforde- rungen nach der ICD-10-SGB V-Ver- sion verdeutlichen.

Darüber hinaus sind im ZI fach- gruppenspezifische Diagnosenkatalo- ge für die größten Fachgruppen unter Mitwirkung der jeweiligen Berufsver- bände erarbeitet worden. Leitidee der Fachgruppenkataloge war, aus den verschiedenen Kapiteln des Gesamt- werks der ICD-10 die Diagnosen her- auszusuchen, die voraussichtlich das Diagnosenspektrum der jeweiligen Fachgruppe bestimmen. Die Auswahl der Diagnosen ist ein Vorschlag, der durch individuelle Erfahrungen in der A-3238 (30) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 50, 17. Dezember 1999

T H E M E N D E R Z E I T BERICHTE

Abrechnung

Verschlüsselungspflicht von Diagnosen

Ab 1. Januar 2000 gilt für Vertragsärzte und Krankenhäuser die ICD-10.

V

(2)

A-3239

T H E M E N D E R Z E I T BERICHTE

Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 50, 17. Dezember 1999 (31) jeweiligen Arztpraxis ergänzt werden

kann. Die Diagnosenauswahl soll ins- besondere dem manuell verschlüsseln- den Arzt die Verschlüsselungsarbeit erleichtern. Ergänzend zu den Fach- gruppenkatalogen wird für die größten Fachgruppen eine Zusammenstellung („Hitliste“) der am häufigsten abge- rechneten Diagnosen vorgenommen.

Diese Liste ist eine empirische Analyse aus Abrechnungsdiagnosen eines Pa-

nels in der Kassenärztlichen Vereini- gung Nordrhein im 3. Quartal 1998.

Die Kassenärztliche Bundesverei- nigung hat den Softwarehäusern am 15. November 1999 eine CD-ROM mit der ICD-10 SGB V und dem ICD-10- Diagnosenthesaurus zur Integration in die Praxisverwaltungssysteme zur Ver- fügung gestellt. Verschiedene Verlage geben diese Werke auch in Buchform heraus. Dr. rer. pol. Gerhard Brenner

gegenübergestellt einer Kontrollgrup- pe von 80 Studenten der traditionellen Ausbildung. Die Experimentierklau- sel ermöglicht – stimmt die Landesauf- sichtsbehörde zu – auch den anderen 35 medizinischen Fakultäten Reform- vorhaben dieser Art. Es ist zu hoffen, daß dies genutzt wird und weitere Mo- delle erprobt werden. Studienreform kann nur von unten, von risikoberei- ten, einverständigen Studenten und Dozenten kommen. Aufgabe des Staa- tes ist, auf die Einhaltung der Rahmen- bedingungen zu achten. Schon daran ist er bisher gescheitert.

Die Ziele des vor 30 Jahren, Ende 1969 von der damaligen Großen Koali- tion vorgelegten Reformwerks, der Ap- probationsordnung von 1970, wurden bis heute nicht erreicht. Es sollten neue Inhalte – psychosomatische, arbeits- und sozialmedizinische, medizinsozio- logische und psychologische – mit den biologischen Grundlagenkenntnissen und -fertigkeiten integriert, Kooperati- on mit anderen Berufsgruppen und Lernen in kleinen Gruppen ermöglicht werden. Kaum etwas davon ist bei den meisten Absolventen der letzten 25 Jah- re, die heute den größten Teil aller be- rufstätigen Ärzte ausmachen, schon während des Studiums angekommen.

Wie in einer Studie (Mediz. Ausbildung 1999; 16: 16–20) gezeigt wird, sind zen- trale Lernziele nicht einmal Gegen- stand der staatlichen Prüfung gewesen.

Das Geld, das jetzt in Berlin für die Erprobung ausgegeben wird, ist gut angelegt: Die bisher meist auf vorgefaßten Meinungen beruhenden Urteile zur Frage, was Lernen in der Medizin befördert und was nicht, kön- nen sich dann zum ersten Mal auch auf empirisch gesicherte Grundlagen stützen. Dr. med. Udo Schagen um Wintersemester 1999/2000

gehen 63 Studenten in den Re- formstudiengang Medizin der Charité Berlin. Ausgelost aus 140 Be- werbern der 200 Erstsemester werden sie neben den Studenten im traditio- nellen Studiengang eine Ausbildung absolvieren, die nicht mehr auf Fächer- lehre setzt, sondern auf problemorien- tiertes Lernen zugeschnitten ist. Her- vorgegangen aus einer studentischen Initiative an der Freien Universität, hatte die Charité Vorarbeit sowie enga- gierte Studenten und Hochschullehrer mit der Übernahme des Klinikums Charlottenburg geerbt und dem noch kleinen Reformpflänzchen eine wachs- tumsfördernde Umgebung bereitet – vielleicht auch auf dem Hintergrund der stärker studentenorientierten Aus- bildung in der ehemaligen DDR.

Die Initiative ist nach zehn Jahren

„herzlich willkommen als aktives Mit- glied des internationalen Reform- clubs für medizinische Erziehung“, wie der Spiritus rector vergleichbarer Reformen in USA, Australien und Großbritannien, Professor Charles E.

Engel, London, bei der Eröffnung am 21. Oktober verkündete. In der Tat wurden entsprechende Projekte seit den sechziger Jahren an staatlichen Universitäten der USA, in Kanada, in den Niederlanden, Australien, Israel, Schweden und Großbritannien insti- tutionalisiert, haben sich bewährt und finden nun weltweit Nachahmer. Nun

also auch an einer großen Fakultät in Deutschland. Auch von staatlicher Sei- te war es den Studienreformern gelun- gen, die notwendige Unterstützung zu erhalten, mußten doch auf Antrag Ber- lins der Bundesrat ebenso wie das Bun- desministerium für Gesundheit über- zeugt werden, eine „Experimentier- klausel“ in die Approbationsordnung für Ärzte aufzunehmen, um die Inte- gration klinischer Probleme mit den theoretisch-experimentellen gleich zu Beginn des Studiums in allen Veran- staltungen zu ermöglichen. Selbstorga- nisiert werden die Studenten sich nun an den vorgegebenen Problemblöcken abarbeiten und eine speziell auf diese Lernform zugeschnittene Überprüfung durchlaufen. (Weiteres auch über www.charite.de/rv/reform/)

Zum ersten Mal wird damit bei uns ein ganzer Studiengang evaluiert,

Studienreform

Ein zweiter Anlauf

Studiengang startete an der Charité Berlin.

Z

N A C H G E F R A G T

Die Fachtagung Medizin(Sekretariat: Fachschaft Medizin, TH Aachen) begrüßt die Einrichtung des Reformstudienganges an der Charité in Berlin und verfolgt die weitere Entwicklung dieses Projektes; eine Wertung ist verfrüht. Ähnliche Konzepte (Stärkung des praktischen Anteils in der Lehre, Problem-Orientiertes Lernen) wer- den welt- und inzwischen europaweit mit Erfolg praktiziert. Deutschland hängt, was alternative Lehrformen angeht, weit hinterher. In Deutschland gibt es an praktizier- ten Reformprojekten nur die (private) Universität Witten-Herdecke und seit diesem Semester endlich auch Berlin. Verschiedene kleine Pflänzchen sind auch in anderen Städten zu finden. Unterstützung durch die Politik kommt dort häufig zu kurz.

Eine Verbesserung des Studiums für die Breite der Studierenden können – auf kurze Sicht gesehen – diese Projekte nicht bringen. Dazu wäre eine Reform der Approbationsordnung für Ärzte vonnöten, wozu sich das Bundesgesundheits- ministerium mit dem Bundesrat seit 1986 nicht durchringen konnte. Wir hoffen auf

Besserung nach der Gesundheitsreformdebatte. N

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