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Archiv "Privatärztliche Verrechnungsstellen im Aufwind" (26.05.1988)

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Academic year: 2022

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Claudicat

retard

Wirkstoff: Pentoxifyllin

Groll 'III der

irIcL1=1:1-5-

- - - - - -

i.M. Preis 72g e.(4c) 34 e9,2s-

Bei peripheren arteriellen Durchblutungsstörungen

Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält 400 mg Pentoxifyllin. Anwendungsgebiete: Periphere arterielle Durchblutungsstörungen im Stadium II nach Fontaine. Gegenanzeigen: Frischer Herzinfarkt, Massenblutungen, Schwangerschaft. Treten Netzhautblutungen auf, Präparat absetzen. Nebenwirkungen:

Gelegentlich gastrointestinale Beschwerden, Schwindel, Kopfschmerzen. Therapieunterbrechung nur in Ausnahmefällen erforderlich. Vereinzelt ilberemp- findlichkeitsreaktionen der Haut.

Wechselwirkungen: Die Wirkung von Antihypertensiva kann verstärkt werden (Blutdruckkontrolle, ggf. Dosisanpassung des Antihypertensivums). Bei Diabeti- kern evtl. Insulindosis reduzieren. Dosierung und Anwendungsweise: 3 x täglich 1 Filmtablette nach dem Essen unzerkaut mit etwas Flüssigkeit einnehmen. Bei deutlich verminderter Nierenfunktion individuelle Dosierungsanpassung. Therapiedauer individuell festlegen. Handelsformen: Claudicat® retard 20 Filmtabl.

(NI) 12,30; 50 Filmtabl. (N2) DM 29,45; 100 Filmtabl. (N3) DM 49,25 (Stand 1/87) Promenta, Hamburg

LESERDIENST

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Privatärztliche

Verrechnungsstellen im Aufwind

I

mmer größeren Zu- spruchs bei privat liqui- dierenden Arzten und Zahnärzten erfreuen sich die 14 selbständigen Privatärzt- lichen Verrechnungsstellen, die seit 1949 auf Verbands- ebene im „Verband der Pri- vatärztlichen Verrechnungs- stellen/Ärztliche Gemein- schaftseinrichtungen" (Rem- scheider Straße 16, 4330 Mül- heim/Ruhr 13) zusammenge- schlossen sind. Die Verrech- nungsstellen arbeiten auf dem Gebiet der Erstellung von Privatliquidationen nach dem Kostendeckungsprinzip;

sie sind berufsständisch orga- nisiert, das heißt sie bestehen aus der Gemeinschaft ihrer ärztlichen Mitglieder. Der ehrenamtlich tätige ärztliche Vorstand überwacht und lei- tet die Arbeit der Verrech- nungsstellen; er kontrolliert die administrative Arbeit der regionalen selbständigen Verwaltungsstellen und Ver- waltungsorgane.

Die berufsständischen Pri- vatärztlichen Verrechnungs- stellen haben eine lange Tradi- tion: Die 14 dem Verrech- nungsstellen-Verband ange- schlossenen selbständigen Pri- vatärztlichen Verrechnungs- stellen sind Anfang bis Mitte der 20er Jahre gegründet wor- den — zeitgleich mit der Etab- lierung selbständiger Privater Krankenversicherungen von Ärzten zunächst auf kommu- naler Ebene ins Leben geru- fen. Anfang der 30er Jahre gab es in Deutschland mehr als 70 selbständige Verrechnungs- stellen. Diese sind nach dem Zweiten Weltkrieg zu größe- ren Wirtschafts- und Verwal- tungseinheiten zusammenge- faßt worden.

Heute gehören dem Ver- band der Privatärztlichen Verrechnungsstellen 14 selb- ständige Stellen mit insge- samt etwa 24 000 Arzten und Zahnärzten an. Der Verband nimmt auch berufsständische Aufgaben wahr — z. B. Gut- achten zur GOÄ-Reform. Im Jahr 1987 bearbeiteten die einzelnen Verrechnungsstel- len in 35 regionalen Ge- schäftsstellen rund 8,1 Millio- nen Privatliquidationen mit

einem Gesamthonorarvolu- men von rund 1,7 Milliarden DM. Etwa 930 Mitarbeiter sind bei den Verrechnungs- stellen tätig.

Ärztlicher Vorsitzender des Verbandes ist — seit 1979

— der Oberhausener Internist Dr. med. Werner Schulte.

Geschäftsführer des Verban- des ist seit 1971 Rechtsanwalt Dr. jur. Heinz aus der Fün- ten. Beide üben zugleich in Personalunion das Amt des Ärztlichen Vorsitzenden bzw. des Geschäftsführers der PVS Rhein-Ruhr in Mül- heim-Ruhr aus. Die PSV Rhein-Ruhr zählt mit 3250 ärztlichen Mitgliedern neben den Verrechnungsstellen Bü- dingen mit 4750 und Nieder- sachsen mit 4700 Ärzten zu den mitgliederstarken Ver- rechnungsstellen.

Verwaltungsfunktion ausgelagert

Die Arbeitsweise der Ver- rechnungsstellen: Durch die

Mitgliedschaft bei einer Ver- rechnungsstelle überträgt der Arzt die Rechnungserstel- lung, den Honorareinzug in- klusive des Schriftwechsels mit den Patienten, den Versi- cherungen und Kostenträ- gern an die Privatärztliche Verrechnungsstelle. Damit verlagert der Arzt praktisch eine ganze Verwaltungsfunk- tion (für die er weder ausge- bildet ist noch die nötige Zeit hat) auf einen externen, hochspezialisierten Service- Betrieb, der auch das außer- gerichtliche und gerichtliche Mahnwesen einschließlich der Buchführung für die Pri- vatabrechnung gegen einen Umlagekostensatz erledigt.

Die Privatliquidationen werden von der Verrech- nungsstelle individuell nach Angaben des Arztes erstellt.

Der Arzt bleibt als Vertrags- partner des Privatpatienten für die Rechnungsstellung und die Honorarhöhe verant- wortlich. Er setzt im Einzel- fall die Höhe des Honorares fest. Zur Arbeitsvereinfa- chung kann er der Verrech-

nungsstelle die Höhe des von ihm gewählten Honorars für den durchschnittlichen Nor- malfall angeben. Dieses kann für einzelne Leistungen un- terschiedlich hoch sein. Der Arzt muß dann lediglich Ab- weichungen mitteilen, die nach dem Bemessungskriteri- um des Einzelfalles — Schwie- rigkeit, Zeitaufwand, Um- stände der Ausführung — not- wendig werden. Hierzu ge- nügt die Angabe eines abwei- chenden Faktors. Bei Über- schreiten der Mittelwerte — 2,3- bzw. 1,8fach — ist weiter die Angabe einer entspre- chenden Begründung erfor- derlich.

Eine derartige in § 12 GOÄ vorgesehene Begrün- dung kann der Arzt im jewei- ligen Einzelfall individuell formulieren. Er kann — aus Gründen der Verwaltungs- vereinfachung — auch auf Be- gründungslisten zurückgrei- fen. In derartigen Listen ha- ben die Verrechnungsstellen häufig wiederkehrende tat- sächliche Kriterien zusam- mengestellt, die ein über- durchschnittliches Honorar gemäß § 5 GOÄ rechtferti- gen.

Wird das Honorar von Verträgen zwischen Ärzte- schaft und Kostenträger — z. B. KVB — bestimmt, braucht der Arzt auf dem Abrechnungsblatt nur das

Dt. Ärztebl. 85, Heft 21, 26. Mai 1988 (79) A-1555

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entsprechende Feld anzu- kreuzen.

Der Arzt erhält regelmä- ßig einen detaillierten, mit den üblichen Buchführungs- grundsätzen in Einklang ste- henden Kontoauszug in zwei- facher Ausfertigung (eine für die Akten des Arztes, den anderen für die Unterlagen des Steuerberaters).

Dieser Kontoauszug in- formiert über alle Geldbewe- gungen zwischen PVS und Arzt. Der Arzt erhält insbe- sondere eine Übersicht über die Zahlungen der einzelnen Patienten sowie über die je- weiligen Außenstände.

Die Privatärztlichen Ver- rechnungsstellen überweisen ein- oder mehrmals monat- lich die angefallenen Gutha- ben zu feststehenden Termi- nen an ihre Mitglieder. Auch außerhalb der regulären Überweisungstermine kann jederzeit über das Guthaben verfügt werden. Der Arzt wird durch den externen Ser- vice davon entbunden, Auf- zeichnungen über die Zah- lungen des Patienten zu täti- gen. Einnahmennachweis für die steuerliche Buchführung sind die Kontoauszüge der Verrechnungsstelle.

In mit dem Arzt abge- stimmten Abständen mahnt die PVS säumige Patienten und veranlaßt gegebenenfalls ein gerichtliches Einzugsver- fahren.

Die Privatärztlichen Ver- rechnungsstellen führen wei- ter im Namen des Arztes den anfallenden Schriftwechsel mit Patienten sowie Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Soweit erfor- derlich, braucht der Arzt im Einzelfall nur eine formlose schriftliche oder telefonische Information an die Verrech- nungsstelle zu geben. Er ist aber nicht gezwungen, sich selbst unmittelbar mit seinem Patienten über angebliche Fehler bei der Rechnungser- stellung auseinanderzuset- zen.

Der Arzt wird durch diese Dienstleistung der Verrech- nungsstelle von aufwendigen und unangenehmen Arbeiten befreit.

Die Privatärztliche Ver- rechnungsstelle übernimmt es auch, den neuen Aufent- haltsort eines Patienten zu er- mitteln, wenn dieser ohne In- formation an den Arzt verzo- gen ist und die Rechnung nicht zugestellt werden kann.

Jede einzelne Privatärzt- liche Verrechnungsstelle ent- scheidet über ihre Bearbei- tungsgebühren sowie über die Art und Weise deren Be- rechnung. Einige Stellen be- rechnen ihre Bearbeitungsge- bühren prozentual vom in Rechnung gestellten Hono- rar. Einige Verrechnungsstel- len erheben eine Grundge- bühr je Rechnung zuzüglich einer prozentualen Gebühr.

Beispielsweise berechnet die PVS Rhein-Ruhr für ambu- lante Rechnungen bis zur Höhe von 150 DM 3,9 Pro- zent zuzüglich einer Grund- gebühr von 1,50 DM.

Die Gebühren sind je- weils so bemessen, daß die Verwaltungskosten für Rech- nungserstellung und Rech- nungseinzug gedeckt werden.

Durch fortlaufende Rationa- lisierungen ist es den Ver- rechnungsstellen in den letz- ten Jahren gelungen, ihre Kosten zu senken und diesen Rationalisierungsgewinn in Form von Bearbeitungsge- bührensenkung an ihre ärzt- lichen Mitglieder weiterzuge- ben.

Die Bearbeitungsgebüh- ren gelten die Bearbeitung des gesamten Rechnungsfal- les ab, und zwar von der Rechnungserstellung über den anfallenden Schriftwech- sel, die Mahnungen, die Buchführung bis zum Rechts- verfahren. Die im Rahmen eines Rechtsverfahrens anfal- lenden Kosten für Gericht, Rechtsanwalt, Gerichtsvoll- zieher usw. legt die Verrech- nungsstelle vor. Bei einigen Verrechnungsstellen sind in der Bearbeitungsgebühr auch derartige Kosten eines Rechtsverfahrens enthalten.

Dr. Harald Clade

Zusammensetzung: 1 Retardtablette enthält 240 mg Verapamilhydrochlorid in spezieller galenischer Zu- bereitung mit kontinuierlicher Wirkstofffreisetzung. In- dikationen: Hypertonie. Koronare Herzerkrankung:

chronische stabile Angina pectoris (klassische Be- lastungsangina); Ruheangina, einschließlich der vaso- spastischen (Prinzmetal-Angina, Variant-Angina) sowie der instabilen Angina (Crescendo-, Präinfarkt-Angina);

Angina pectoris bei Zustand nach Herzinfarkt. Prophy- laxe tachykarder Rhythmusstörungen supraventriku- lären Ursprungs und ischämiebedingter ventrikulärer Extrasystolen. Kontraindikationen: Isoptin RR darf nicht angewendet werden bei: Herz-Kreislauf-Schock, kom- pliziertem frischem Herzinfarkt (Bradykardie, ausge- prägte Hypotonie, Linksinsuffizienz); schweren Erre- gungsleitungsstörungen (AV-Block II. und III. Grades, sinuatrialer Block) und Sinusknotensyndrom (Brady- kardie-TachykardieSyndrom). Vorsicht ist geboten bei:

AV-Block I.Grades; Sinusbradykardie <50 Schläge/min;

Hypotonie <90 mm Hg systolisch; Vorhofflimmern/Vor- hofflattern bei gleichzeitigem Vorliegen eines Präexzi- tationssyndroms, z.B. WPW-Syndrom (hier besteht das Risiko, eine Kammertachykardie auszulösen); Herz- insuffizienz (vor der Behandlung mit Isoptin RR ist eine Kompensation mit Herzglykosiden erforderlich). Wäh- rend einer Schwangerschaft (besonders im ersten Drit- tel) und in der Stillzeit sollte Isoptin RR nur bei zwin- gender Indikation eingenommen werden. Neben- wirkungen: Verschiedene Herz-Kreislauf-Effekte von Verapamil können gelegentlich, insbesondere bei hö- herer Dosierung oder entsprechender Vorschädigung, über das therapeutisch erwünschte Maß hinausgehen:

Herabsetzung der Herzfrequenz (AV-Blockierung, Sinus- bradykardie), des Blutdrucks (Hypotonie), der Herzkraft (Verstärkung von Insuffizienzsymptomen). Über Ver- stopfung wird des öfteren berichtet. Selten kann es zum Auftreten von Übelkeit, Schwindel bzw. Benommen- heit, Kopfschmerz, Gesichtsröte, Müdigkeit, Nervosität, Knöchelödemen kommen. Einige Einzelbeobachtungen über allergische Hauterscheinungen (Hautrötung, Juck- reiz, Urtikäria) liegen vor, ferner über eine reversible Er- höhung der Transaminasen und/oder alkalischen Phos- phatase, wahrscheinlich als Ausdruck einer allergischen Hepatitis. Die Behandlung des Bluthochdrucks mit die- sem Arzneimittel bedarf der regelmäßigen ärztlichen Kontrolle. Durch individuell auftretende unterschiedliche Reaktionen kann die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen be- einträchtigt werden. Dies gilt in verstärktem Maße bei Behandlungsbeginn und Präparatewechsel sowie im Zusammenwirken mit Alkohol.

Dosierung: Verapamil, der Wirkstoff von Isoptin RR, ist individuell, dem Schweregrad der Erkrankung angepaßt, zu dosieren. Zur Hochdruckbehandlung erhalten Er- wachsene morgens 1 Retardtablette (wenn eine beson- ders langsame Blutdrucksenkung erwünscht, mit Re- tardtablette beginnen). Falls erforderlich, kann zusätz- lich A - 1 Retardtablette abends (im Abstand von ca.

12 Stunden) gegeben werden; Dosissteigerungen soll- ten gegebenenfalls nach ca. 2wöchiger Therapie erfol- gen. Bei den übrigen Anwendungsgebieten erhalten Erwachsene A - 1 Retardtablette 2 mal täglich (im Ab- stand von ca.12 Stunden). Eine Tag esdosis von 2 Retard- tabletten sollte als Dauertherapie nicht überschritten werden; eine kurzfristige Erhöhung ist möglich. Für Kinder bzw. Erwachsene, die niedrigere Verapamil- Dosen benötigen, stehen Isoptiri mite, Filmtabletten;

und Isoptin 80 mg, Filmtabletten, zur Verfügung. Bei Patienten mit eingeschränkter Leberfunktion wird in Abhängigkeit vom Schweregrad wegen eines verlang-.

samten Arzneimittelabbaus die Wirkung von Verapamil verstärkt und verlängert. Deshalb sollte in derartigen Fällen die Dosierung mit besonderer Sorgfalt eingestellt und mit niedrigeren Dosen begonnen werden (z.B. bei Patienten mit Leberzirrhose zunächst 3mal täglich 1 Filmtablette Isoptiri mite). Wechselwirkungen: Bei gleichzeitiger Gabe von Isoptin RR und Arzneimitteln, die kardiodepressorisch wirken bzw. die Erregungsbil- dung oder -leitung hemmen (z.B.Betarezeptorenblocker, Antiarrhythmika), sowie Inhalationsanästhetika kann es - zu unerwünschten additiven Effekten kommen (AV- Blockierung, Bradykardie, Hypotonie, Herzinsuffizienz).

In Kombination mit Chinidin sind bei Patienten mit hy- pertropher obstruktiver Kardiomyopathie einzelne Fälle von Hypotonie und Lungenödem beschrieben worden.

Die intravenöse Gabe von Betarezeptorenblockern sollte während der Behandlung mit Isoptin RR unterbleiben.

Isoptin RR kann die Wirkung anderer Antihypertonika verstärken. Erhöhungen des Digoxin-Plasmaspiegels bei gleichzeitiger Gabe von Verapamil sind beschrieben.

Deshalb sollte vorsorglich auf Symptome einer Digoxin- Überdosierung geachtet und gegebenenfalls die Digi- talisspiegel bestimmt und nötigenfalls eine Reduzierung der Glykosiddosis vorgenommen werden. Des weiteren wurden in der Literatur Wechselwirkungen mit Carba- mazepin (Wirkungsverstärkung durch Verapamil), Li- thium (Wirkungsabschwächung durch Verapamil) und Rifampicin (Wirkungsabschwächung von Verapamil) vereinzelt beschrieben. Handelsformen: 20 Retard- tabletten (N1) DM 38,-, 50 Retardtabletten (N2) DM 78,-, 100 Retardtabletten (N3) DM 134,65. Stand: Juni 1987.

Knoll AG

6700 Ludwigshafen

I

Kosten/ Bearbeitungsgebühren

A-1556 (80) Dt. Ärztebl. 85, Heft 21, 26. Mai 1988

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