• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Vernetzte Versorgung: Neue Serviceangebote" (27.12.1999)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Vernetzte Versorgung: Neue Serviceangebote" (27.12.1999)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A-3269

Seite eins

Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 51–52, 27. Dezember 1999 (1)

B

ereits einige Tage vor In- krafttreten der Gesund- heitsreform 2000 zeigen die Kassenärztliche Vereinigung Hes- sen (KVH) und die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) verstärkt wettbewerbliches Ver- halten – ein von der Bundesge- sundheitsministerin oft genanntes Ziel ihrer Reform.

In ihrer „Frankfurter Er- klärung“ definieren die KVH und die HKG Grundsätze für die Zu- sammenarbeit an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationä- rer Versorgung. Im Mittelpunkt steht eine Reihe von neuen Ser- viceleistungen, die eine ständige Arbeitsgruppe für die an Netz- strukturen beteiligten Ärzte er- bringen will: Stichworte wie „be- gleitende Beratung von Leistungs- erbringern“, „umfassender Infor- mationsservice“, „Schlichtungsbe-

ratung für den Fall von Konflik- ten“, „Hilfestellung bei relevanten Rechtsfragen“ und „kontinuierli- che Information über die Entwick- lung von vernetzten Versorgungs- formen im Wege von Symposien und Workshops“ klingen nach Wettbewerb. Die Organisationen buhlen um die Gunst der Ärzte und der Arztnetze.

Hintergrund: Ab dem 1. Januar dürfen Krankenkassen „integrier- te sektorenübergreifende Versor- gungsverträge mit Leistungser- bringern oder Gruppen von Lei- stungserbringern bei freiwilliger Beteiligung der Versicherten“

schließen. Eine Beteiligung der Vertragsärzteschaft ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Ärzte in Verzahnungsprojekten könnten somit in Versuchung kommen, iso- lierte Verträge mit einzelnen Kran- kenkassen abzuschließen.

Es ist sicherlich falsch, das Zustandekommen der „Frankfurter Erklärung“ nur als Reaktion auf die kommende Gesundheitsre- form einzuordnen. Ebenso ist es gefährlich, die Möglichkeit, inte- grierte Versorgungsformen ohne Beteiligung der Vertragsärzte- schaft ins Leben zu rufen, positiv zu beurteilen (immerhin könnte damit eine Aushöhlung des Sicher- stellungsauftrags verbunden sein).

Festzuhalten ist aber, daß in Frank- furt der Grundstein für eine bes- sere Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung in Hessen gelegt wurde, der sowohl Qualitätszuwächse als auch Ko- stenersparnisse verspricht. Bereits existierende Verzahnungsprojekte profitieren von dem neuen Dienst- leistungsangebot, die Bildung neu- er Ärztenetze wird nachdrücklich gefördert. Jens Flintrop

Neue Serviceangebote

W

enn Bundesgesundheits- ministerin Fischer zu Sil- vester gesundheitspoli- tisch Bilanz zieht (und nichts Bes- seres vorhat) kann sie zufrieden sein. Ihre so genannte GKV-Ge- sundheitsreform 2000 hat die Hürden genommen, einschließlich des Risikoausgleichs für die Ost- kassen. Welche gesetzgeberischen Finessen dazu erforderlich waren, ist unter dem Strich egal.

Lediglich zwei – freilich ge- wichtige – Vorhaben konnten Frau Fischer und die rot-grüne Koalition nicht durchbringen:

Globalbudget und monistische Fi- nanzierung der Krankenhäuser.

Daß das Globalbudget nicht kommt, ist zu einem guten Teil auch den öffentlich wirksamen Bemühungen des „Bündnis Ge- sundheit“ zu verdanken. Ob aller- dings die an die Stelle tretenden sektoralen Budgets für die Betrof- fenen besser sein werden, steht

dahin. Die sektoralen Budgets haben zudem den Nachteil, daß nicht so ohne weiteres Gelder zwi- schen den Versorgungsbereichen umgeschichtet werden können.

Und das wiederum wird verhin- dern, daß Leistungen etwa vom stationären in den ambulanten Bereich verlagert werden. Wer hat schon Interesse an neuen Auf- gaben, wenn der Leistung nicht auch das Geld folgt?

Monistische Krankenhausfi- nanzierung hätte bedeutet, daß die Krankenkassen sämtliche Ausga- ben für die stationäre Versorgung, also einschließlich der Investiti- onsausgaben, hätten übernehmen müssen. Möglicherweise hat es sich bei diesem Vorhaben ohnehin um gesetzgeberisches Spielmateri- al gehandelt. Denn zusätzliche er- hebliche Belastungen der Kassen durch „Monistik“ und strikte Bei- tragssatzstabilität hätten sich eh nicht gut miteinander vertragen.

Wie auch immer, die Spekulatio- nen sind jetzt müßig.

Ansonsten hat Frau Fischer manches Lieblingskind über die reichlich aufgestellten Hürden hinüberheben können: Primäre Prävention, Soziotherapie, Ver- braucher- und Patientenberatung.

Dazu kommen die bekannten Strukturänderungen wie integrier- te Versorgung nach dem Einkaufs- modell, Versichertenbonus, wenn primär der Hausarzt angesteuert wird, Qualitätssicherung als Diszi- plinierungsmittel.

Da muß bei Frau Fischer und dem sie stützenden Bundeskanzler doch Freude aufkommen. Kein Wunder, wenn beide den Punkt GKV-Reform für diese Legislatur- periode abhaken und zu neuen Taten schreiten wollen. Von einer großen Reform im Sinne eines Lahnstein II träumen vielleicht noch gesundheitspolitische Nostal- giker. Norbert Jachertz

Krankenkassen

Vernetzte Versorgung

Frohes Fest für Fischer

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Manfred Richter-Reich- helm wies dies zurück: Die Rolle des Hausarztes sei vom Gesetzgeber so unmißverständlich festgeschrieben worden, daß man dies nicht ständig wiederholen müsse..

Geprüft werden müssen zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die neuen Versorgungs- und Vergütungsstrukturen etabliert werden können.. Der gemeinsame Ju- stitiar

So wird geregelt, dass weder Krankenkassen noch einzel- ne Ärzte von der Teilnahme an der inte- grierten Versorgung ausgeschlossen werden können.. Und auch für den Pati- enten

Der SPD-Politiker verdeutlichte auch, wie die Koalition die Kranken- häuser im hochspezialisierten Bereich in die ambulante Versorgung ein- schalten will: Entsprechende

Wenn sich das Aachener Modell bewährt, soll es Vorbildcharakter für Integrationsver- träge auch in anderen Regionen und für andere psychische Erkrankungen haben.. Nicht eingebunden

Dabei sind die Rechtsnormen und Konventio- nen, die die USA unterzeichnet haben, eindeutig: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Na- tionen, die UN-Konventionen

konstante Gestaltung von Kopfbedeckungen wäre sehr ungewöhnlich.Tatsächlich han- delt es sich auch nicht um eine Kinderzeichnung, sondern um die Zeichnung einer 75-jähri- gen

soll in drei Stufen – jeweils abgestimmt mit dem nord- rhein-westfälischen Daten- schutzbeauftragten – einge- führt werden: In der jetzt ge- starteten ersten Stufe werden