Die Information:
Bericht und Meinung
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
BERLIN
Präoperative Diagnostik in der freien Praxis
Vom 1. Januar nächsten Jahres an sollen in Berlin präoperative Unter- suchungen bei niedergelassenen Ärzten auf Krankenschein vorge- nommen werden können. Diese neue Maßnahme, die zur Verkür- zung der Verweildauer im Kranken- haus beitragen und sich kosten- sparend auswirken soll, ist gewis- sermaßen eine "konzertierte Ak- tion" des Gesundheitssenators, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen und der Kranken- hausgesellschaft. Eine entspre- chende Vereinbarung soll nach An- gaben gegenüber der Deutschen Presse-Agentur der KV Berlin in den nächsten Wochen getroffen werden. dpa
NORDRHEIN-WESTFALEN
Bereits 140
Gemeinschaftspraxen
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein stellt in der hausärztli- chen Versorgung einen zunehmen- den Trend zur Errichtung von Ge- meinschaftspraxen fest. Mitte des Jahres gab es in allen Facharzt- gruppen 140 Gemeinschaftspraxen.
Mit 49 Gemeinschaftspraxen stan- den die praktischen Ärzte an erster Stelle. Es folgten die Internisten mit 29 Gemeinschaftspraxen, die Fachärzte für Augenkrankheiten und die Röntgenologen mit jeweils 13 und die Chirurgen mit 7. Bei HNO- und Kinderärzten gibt es je 6, bei Orthopäden 5, bei Urologen 4, bei Gynäkologen und -bei Laborärz- ten je 2 Gemeinschaftspraxen, eine weitere wird von Nervenärzten be- trieben.
In dieser Übersicht ergab sich auch, daß Gemeinschaftspraxen noch vornehmlich zwischen Ver- wandten oder Ehepartnern errich- tet werden. Solche verwandtschaft-
lichen Beziehungen gibt es in 76 Gemeinschaftspraxen. Das durch- schnittliche Alter der Ärzte in die- sen Praxen beträgt 47 Jahre. Bei der geographischen Verteilung der Gemeinschaftspraxen im Bereich der KV Nordrhein liegt Köln mit 43 an der Spitze, gefolgt von Düssel- dorf mit 21, Essen mit 18 und Duis- burg mit 11.
Schließlich wurde festgestellt, daß Gemeinschaftspraxen zunehmend mit mehr als zwei Partnern einge- richtet werden. KV-No
BADEN-WÜRTTEMBERG
Die ersten Ulmer Medizinstudenten machten Examen
Die ersten vier Ulmer Medizinstu- denten haben jetzt, nach zwölfse- mestrigem Studium, ihr Examen be- standen. Zwei von ihnen gehörten dem ersten Medizinerjahrgang an, der vor sechs Jahren das Studium an der Universität (damals noch
„Medizinische Hochschule") Ulm begonnen hat. Die beiden anderen hatten zeitweise auch an anderen Universitäten studiert. Zwei der vier wollen Landärzte werden. EB
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Ausreichend versorgt mit Ärzten
und Apotheken
Schleswig-Holsteins Bevölkerung sei flächendeckend mit Ärzten ver- sorgt. Ein Sprecher des Sozialmini- steriums in Kiel nannte zur Begrün- dung die in den letzten Jahren steigenden Zahlen im Bereich der niedergelassenen Ärzte.
Seine konkreten Angaben: Am 1.
Januar 1973 praktizierten 2041 Kas- senärzte in Schleswig-Holstein.
Zum gleichen Zeitpunkt dieses Jahres waren es 2109. Das ent- spricht einer Zuwachsrate von 3,3 Prozent. — Die Zahl der Apotheken
und ihr Umsatz ist in Schleswig- Holstein nach einer Untersuchung des Statistischen Landesamtes in Kiel seit 1952 deutlich angestie- gen.
Die Aufwärtsentwicklung setzte vor allem.1958 ein, als das Bundesver- fassungsgericht die Niederlas- sungsbeschränkung aufhob. In der Zeitspanne seit 1952 verdoppelte sich fast die Zahl der Apotheken:
von 247 auf rund 280. Der Umsatz kletterte von 45 Millionen auf über 500 Millionen DM. Die Versor- gungsdichte im nördlichsten Bun- desland ist unterschiedlich. Sie liegt etwa zwischen 4500 und 8400 Einwohner. Die absoluten Betriebs- ergebnisse weichen wegen der un- terschiedlichen Größe und Lage der Apotheken erheblich voneinan- der ab. Die Spannweite reicht durchschnittlich von 32 000 bis 325 000 DM je Unternehmen. yn
NIEDERSACHSEN
Beratungsstellen nach § 218 c
Für die Beratung von Schwangeren nach der am 1. Januar 1975 in Kraft getretenen Änderung des § 218 StGB sind in Zusammenarbeit zwi- schen dem Bund und dem Land Niedersachsen in Hannover, Braunschweig, Wolfsburg und Ol- denburg Modellberatungsstellen des Deutschen Paritätischen Wohl- fahrtsverbandes eingerichtet wor- den. Bis das Netz solcher Bera- tungsstellen ausgebaut werden kann, übernehmen nach einem Runderlaß des Sozial- und des Ju- stizministers die Gesundheitsämter und die Jugendämter im Land Nie- dersachsen die Beratung von Schwangeren im Sinne des § 218 c.
Außerdem sind nach dem Runder- laß auch Beratungsstellen von Reli- gionsgemeinschaften oder anderer Träger, deren satzungsmäßige Zielsetzung die Beratung werden- der Mütter einschließt, im Sinne des
§ 218 c ermächtigte Beratungs.stel len. WZ