der Instandhaltungskosten einigen und ihren Streit nicht auf dem Rücken der Versicherten austragen.
Nicht einverstanden ist der MB ferner mit der Aufhebung der Pflege-Per- sonalregelung. Alles in allem: „Die Neuordnungsgesetze sind keineswegs die 3. Stufe der Gesundheitsreform.
Sie können allenfalls als kleine Stol- perschwelle gelten.“ Trotzdem oder gerade deshalb bot Montgomery den Marburger Bund als „konstruktiven Partner“ bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens an.
Die Hauptversammlung des MB befaßte sich indessen nicht nur mit der Gesundheitsreform, sondern auch mit innerärztlichen Problemfeldern. Al- len voran mit der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin. Auf dem nächsten Deutschen Ärztetag in Eisenach will der MB die mit knapper Mehrheit be- schlossene Verlängerung der Weiter- bildungszeit von bisher drei auf dann fünf Jahre kippen. In einem Beschluß dazu heißt es: „Eine Verlängerung auf fünf Jahre führt zu einer massiven In- länderdiskriminierung, da dann in Deutschland weitergebildete Allge- meinmediziner für die Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit eine fünf- jährige Weiterbildung absolvieren müssen, während das EG-Recht ledig- lich zwei Jahre zwingend vorschreibt.“
Daneben seien bei einer fünfjährigen Weiterbildungszeit erhebliche Proble- me bei der Bereitstellung ausreichen- der Stellen zu erwarten. Im Ergebnis führe dies zu einer geringeren statt höheren Zahl von Allgemeinärzten.
Votum für besseren Arbeitsschutz
An die Adresse der Kranken- hausträger richtet sich ein Beschluß zum Arbeitszeitgesetz, dessen Vor- schriften nach Auffassung des MB nach wie vor in vielen Krankenhäu- sern ignoriert werden. Höchstarbeits- zeiten würden überschritten, Pausen- regelungen nicht beachtet und Ruhe- zeiten verweigert. Der MB fordert die Krankenhausträger auf, die ein- schlägigen Vorschriften zu beachten.
Zudem sollten die überwachenden Behörden dem Arbeitsschutz in den Krankenhäusern mehr Aufmerksam- keit widmen. Josef Maus A-3086
P O L I T I K LEITARTIKEL/AKTUELL
(18) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 47, 22. November 1996
Stellenmarkt „online“ im Deutschen Ärzteblatt
Der Stellenmarkt im Deutschen Ärzteblatt umfaßt wöchentlich rund 150 Anzeigen. Die Internet-Nutzer haben jetzt Zugriff auf die Inserate der jeweils letzten beiden Ausgaben. Das Angebot beinhaltet Stellenangebote, Stellengesuche, Praxisabgaben und Praxisgesuche. Mit Hilfe einer Eingabe- maske kann unter anderem nach Tätigkeitsfeldern, Fachgebieten, Funktio- nen und Regionen gezielt gesucht werden. So wird beispielsweise bei den Tätigkeitsfeldern nach den Kriterien Niederlassung, Klinik, Industrie und Institutionen unterschieden. Die Funktionsauswahl reicht vom Arzt im Praktikum über die verschiedenen Krankenhauspositionen bis hin zu Tätig- keiten in der klinischen Forschung und im Produktmanagement. Ebenso gezielt kann nach Stellenangeboten im Ausland gesucht werden. Die Hand- habung des Online-Stellenmarktes ist einfach: Über das Anklicken der Schaltfläche „Stellenmarkt“ auf der Startseite des Deutschen Ärzteblattes gelangt man auf eine Auswahlseite mit den verschiedenen Rubriken. Von dort aus führt die Suche direkt in den gewünschten Bereich. N