POLITIK
sundheitsbehörde (BAGS), dem Di- rektor des BNI, Prof. Dr. med Hans Müller-Eberhard, und Dietrich sei es um die Auslagerung der klinischen Abteilung aus dem BNI gegangen Dietrich habe sich als Leiter dieser Abteilung der Ausgliederung wider- setzt. „Das war sein ,Verbrechen', und weil er insoweit der Hamburger Behörde im Wege stand, haben die da- maligen Berater der zuständigen Se- natorin ... seinen ‚Sturz' beschlossen", schreibt Müller.
Die Frage, ob angesichts dieser Umstände ein „unbequemer Chefarzt beseitigt werden soll", stellte eben- falls Hamburgs Ärztekammerpräsi- dent Dr. med. Frank Ulrich Montgo- mery im Deutschen Ärzteblatt. Ein ei- gens einberufener Ausschuß der Hamburger Ärztekammer beschäftigt sich seit längerem mit den Vorgängen.
Sein Untersuchungsbericht wird am 12. Juni bei der Kammerversammlung
Herbe Kritik an den Rahmenbe- dingungen für die Notfallmedizin in Thüringen äußerte Prof. Dr. Wulf Schirrmeister, Klinik für Anästhesio- logie und Intensivtherapie am Klini- kum der Friedrich-Schiller-Univer- sität Jena, auf der „ärztewoche thüringen" Anfang April in Weimar- Legefeld. Zwar sei das verabschiede- te Landesrettungsdienstgesetz Thü- ringen im Vergleich zum Gesetzent- wurf aus ärztlicher Sicht deutlich ver- bessert worden. Dennoch bleibe es
„sehr schwierig", die „rechtlichen Grundlagen für den Einsatz des Not- arztes zu ermitteln und in ein System einzuordnen", bemängelte Schirrmei- ster. So konnte bis heute immer noch kein Landesrettungsdienstplan er- stellt werden. Aus notärztlicher Sicht sei dies auf sachliche und fachliche In- kompetenz des Innenministeriums zurückzuführen. Trotz wiederholter Anmahnungen der einzelnen Mitglie- der des Landesbeirates, unter ande-
AKTUELL
veröffentlicht. Zu dem Rechtsstreit liegen bereits zahlreiche Gutachten und Gegengutachten vor. Darin wer- den pharmakologisch-rechtliche As- pekte von Fachleuten widersprüchlich interpretiert.
Das von Dietrich zur Behandlung der Malariapatienten eingesetzte Me- dikament (Treutal) sei von den Vor- schriften zum Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung nach § 42 Arzneimittelgesetzbuch ausgenom- men, da es ja bereits zugelassen sei, kommentiert Müller in seinem Leser- brief. Werde jedoch ein Mittel bei ei- ner Studie unter einer neuen Indikati- onsstellung gegeben, so seien die Vor- schriften für die klinische Prüfung sehr wohl einzuhalten. Prof. Dietrich habe dementsprechend einen Prüf- plan erstellt und die Zustimmung der Hamburger Ethikkommission einge- holt. Dies wird von der Kommission bestätigt. Ira Neukirchen
rem auch der Landesärztekammer, wurde dieses Gremium, das laut Ge- setz bei der Aufstellung des Landes- rettungsdienstplanes fachlich mitwir- ken soll, bisher nicht einberufen.
Schirrmeister kritisierte vor al- lem, daß ein Qualifikationsnachweis im Rettungsdienst, zum Beispiel als
„Leitender Notarzt", völlig fehle. So- mit dürfe auch ein fachinkompetenter, aber kostengünstiger Arzt eingesetzt werden. Auch die Bindung des „Lei- tenden Notarztes" sei offengelassen, womit ein Einsatz auf „ehrenamtli- cher Basis" möglich sei. Konkrete Festschreibungen von Ausrüstungs- normen fehlten ebenso wie eine klare Festlegung der Qualifikation des mitt- leren medizinischen Personals im Ret- tungsdienst. Problematisch sei auch die Gliederung und Organisation der Rettungsdienstbereiche. So stünden die politisch beziehungsweise histo- risch bedingten Grenzen der Ret- tungsdienstbereiche in vielen Regio-
Ärztewoche: 3 500 Besucher
Der zentrale interdisziplinäre Fortbildungskongreß der Ärzteschaft Thüringens, verbunden mit Satelliten- veranstaltungen für das Pflegeperso- nal und Arzthelferinnen, Kursen, Se- minaren und einer Fachmesse, fand bei insgesamt 3 500 Teilnehmern re- ges Interesse. Veranstaltet wird er von der Landesärztekammer sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Thü- ringen und dem dortigen Verband der Leitenden Krankenhausärzte.
Die Referenten zum 1. Hauptthe- ma „Der multimorbide alte Mensch"
behandelten aktuelle Aspekte der Geriatrie — von der Intensivmedizin bis zu dementiellen Erkrankungen.
Dargestellt wurden Gesamtbehand- lungskonzepte einschließlich der ge- sellschaftlichen und sozialen Aspekte des Themas. Das 2. Hauptthema um- faßte Organisation und Praxis der Notfallmedizin im Land (vgl. Be- richt).
Ärzte, Apotheker, Verantwortli- che der Kassen und aus der Politik dis- kutierten schließlich in einem Forum
„Arzneimittelbudget und Pharmako- therapie" die Entwicklung und die Folgen des GSG in den neuen Bun- desländern und forderten harte Daten zur Einschätzung der individuellen Si- tuation sowie der weiteren Entwick- lung. Prof. Dietfried Jorke, Jena
nen einer optimalen Durchführung von Notfalleinsätzen und einer wirt- schaftlichen Betriebsführung entge- gen. Dabei entsprächen die geogra- phischen Verteilungen der Rettungs- mittel und der Standorte der Ret- tungswachen mehr den Zufälligkeiten als einsatztaktischen Erfordernissen.
Schirrmeister betonte, daß die ärztliche Verantwortung für die medi- zinische Aufgabenstellung des Ret- tungsdienstes zwingend sei, weil da- mit eine ständige Überprüfung der Effektivität und Effizienz sowie eine kasuistische Aufarbeitung der Einzel- fälle erst möglich sei. Er forderte, daß die an der Notfallmedizin mitwirken- den Fachgesellschaften die Aufgabe erhalten sollten, die medizinisch-ärzt- lichen Anforderungen zu erstellen und zu begründen, um damit Stan- dards festlegen zu können, auch wenn dies zur Zeit von den zuständigen Länderministerien ignoriert wird.
Martin Wiehl
Ärztewoche Thüringen
Notleidende
Notfallmedizin im Land
A-1492 (22) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 21, 26. Mai 1995