A 2470
Deutsches Ärzteblatt|
Jg. 107|
Heft 49|
10. Dezember 2010 (2) Werden den Kassenärztlichen Vereinigungen Informa-tionen zur Ausgabensteuerung nicht rechtzeitig übermit- telt, besteht die Möglichkeit, die Heilmittel-Vereinba- rungen nach § 84 Abs. 1 SGB V zur Festlegung des KV- bezogenen Ausgabenvolumens für das Jahr 2011 neu zu verhandeln.
(3) Die regionalen Vertragspartner sind aufgerufen, die Ausgabenentwicklungen im Bereich ihrer Kassenärztli- chen Vereinigung anhand der bereits zur Verfügung ste- henden Daten fortlaufend zu beobachten und nach den regionalen Kriterien erforderlichenfalls mit den zur Ver- fügung stehenden Maßnahmen auf die Heilmittelversor- gung einzuwirken.
(4) Die Vereinbarungspartner empfehlen auf KV-Ebene ge- meinsame Arbeitsgruppen zur unterjährigen Steuerung der Heilmittelversorgung einzurichten.
5. Praxisbesonderheiten
Die Vereinbarungspartner empfehlen den Verhandlungspart- nern nach § 84 Abs. 1 SGB V im Rahmen der Vereinbarung von regionalen Richtgrößen und/oder der regionalen Prüfvereinba- rungen nach § 106 SGB V zu prüfen, eine Vereinbarung über Praxisbesonderheiten, wie z. B. Indikationen und/oder Funkti- onsstörungen gemäß des Indikationskatalogs der Heilmittel- Richtlinien, zu schließen. Praxisbesonderheiten können Heil- mittel außerhalb des Regelfalls (i. S. d. Heilmittel-Richtlinien) umfassen.
6. Weiterentwicklung der Heilmittelversorgung2
Die Vereinbarungspartner verständigen sich darauf, innerhalb des Vertragszeitraumes auf der Grundlage der Daten des Heil- mittel-Informationssystems (HIS) die tatsächliche Ausgaben- entwicklung fortlaufend zu analysieren.
7. Salvatorische Klausel
Die mit diesen Rahmenvorgaben getroffenen Festlegungen be- ruhen auf den verfügbaren Daten für die Heilmittelversorgung.
Die Bundesvertragspartner verständigen sich darauf, Abwei- chungen zu den für das Jahr 2011 zu Grunde gelegten Annah- men in den Verhandlungen für die Rahmenvorgaben des Folge- jahres zu berücksichtigen.
Berlin, den 30. September 2010
Kassenärztliche Bundesvereinigung GKV-Spitzenverband
2Protokollnotiz zu den Rahmenvorgaben Heilmittel 2011
Die Vereinbarungspartner verständigen sich darauf zu prüfen, ob innerhalb des Vertrags- zeitraumes die Daten des Heilmittel-Informationssystems (HIS) um die Angaben des Indika- tionsschlüssels (Diagnosegruppe + Leitsymptomatik) sowie um die Angaben der Verord- nungen außerhalb des Regelfalls erweitert werden können.
Die Vereinbarungspartner empfehlen den Verhandlungspartnern nach § 84 Abs. 1 SGB V zu prüfen, ob auf der Landesebene eine arztbezogene Prüfung ärztlich verordneter Heilmittel auf der Grundlage vereinbarter Versorgungsziele erfolgen kann,
• wenn eine Richtgrößenprüfung aufgrund einzelvertraglicher Regelungen nicht oder nur erschwert möglich ist und/oder
• wenn das vereinbarte Ausgabenvolumen regelhaft unterschritten bzw. erreicht wird und/
oder
• wenn Richtgrößen für Heilmittel nicht vereinbart werden können.
Soweit Vereinbarungen zu Versorgungszielen getroffen werden, empfehlen die Vereinba- rungspartner den Partnern der Prüfvereinbarungen nach § 106 SGB V, entsprechende Rege- lungen auch zur datenlogistischen Umsetzung in die Prüfvereinbarungen aufzunehmen.
vom 17. bis 28. Januar 2011 in Berlin
Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Gisela Albrecht, Prof. Dr.
med. Hans-Peter Vogel, Catrin Schaefer (KBV)
Tagungsort: Kaiserin Friedrich-Haus im Regierungsviertel in Nachbarschaft zur Charité – Universitätsmedizin Berlin
Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte, die nach berufsfreiem Inter- vall wieder in ihrem Beruf tätig werden wollen (mindestens 20 Teilnehmer)
Fortbildungsinhalt: Industrieunabhängige Referate renommier- ter Berliner Ärzte aus Klinik und Praxis mit ausgiebigen Diskus- sionen zur Aktualisierung des medizinischen Wissens auf den wichtigsten Gebieten der ärztlichen Grundversorgung
Fortbildungsangebot: circa 70 Stunden ärztliche Fortbildung und gegebenenfalls Vermittlung eines Hospitationsplatzes Zertifizierung: wird bei der Ärztekammer Berlin beantragt Teilnahmegebühren: Dank der Unterstützung der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung: 200 Euro. Auf Antrag und nach Prüfung der Voraussetzungen besteht die Möglichkeit auf rückwirkende Erstattung der Kursgebühren durch die Stiftung „Ärzte helfen Ärzten“, Informationen im Internet unter www.hartmannbund.de/
de/stiftungen/stiftung-aerzte-helfen-aerzten-2/Hier-hilft-aehae/.
Kinderbetreuung: Eine Kinderbetreuung wird mit freundlicher Unterstützung der Stiftung „Ärzte helfen Ärzten“ angeboten Anmeldeschluss: 2. Januar 2011
Veranstalter und Informationen: Kaiserin Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin, Telefon: 030 308889-20, Fax: 030 308889-26, E-Mail:
c.schroeter@kaiserin-friedrich-stiftung.de, Internet: www.kaiserin-
friedrich-stiftung.de
14. Wiedereinstiegskurs für Ärztinnen und Ärzte nach berufsfreiem Intervall
in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
vom 25. bis 26. März 2011 in Weimar
Veranstalter: Landesärztekammer Thüringen, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Verband der Leitenden Krankenhausärz- te Thüringen
Tagungspräsident: Prof. Dr. med. Stein, Jena
Themen: Plenarveranstaltung „Vom Symptom zur Diagnose – Leitsymptome“
Kurse (unter anderem Reanimation, Trauer, Gefäßultraschall, Palliativmedizin, Balint, Impfen, Diabetes, Nichtmedikamentöse und Alternative Therapie bei chronischen Erkrankungen, Arznei- mittelsicherheit) – Pflegetagung, Seminare für Medizinische Fachangestellte
Auskunft/Anmeldung: Akademie für ärztliche Fort- und Wei- terbildung der Landesärztekammer Thüringen, Postfach 100740, 07707 Jena, Telefon: 03641 614-142 Fax: 03641 614-149, E-Mail: kopp.akademie@laek-thueringen.de, Internet: www.
aerztewoche-thueringen.de