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Archiv "Psychotherapie: Unhaltbare Einschränkung" (28.06.1993)

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Zweite. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage

Springer-Venag

E. Stein,

Ludwigshafen/Rh.

2., vollst. überarb. u. erw. Aufl. 1990. XVIII, 515 S.,

332 überw. farb. Abb. in 768 Einzeldarst., 51 Tab. Geb. DM 298,—

ISBN 3-540-51357-4

Erweitert durch 26 neue Kapitel bzw. zusammenfassende Kommen- tare und 78 neue Abbildungen.

Aus den Rezensionen:

„Wer

die erste Auflage bereits kennt, wird seine Biblio- thek aufgrund der vielen neu überarbeiteten, auf aktuel- len Stand gebrachten Kapitel mit dieser zweiten Auflage ergänzen wollen; für jeden anderen proktologisch Täti- gen ist die Anschaffung dieses wertvollen Standard-

werkes unbedingt zu empfehlen."

DERMATOLOGE

„Das in 2. Auflage erschienene Werk gibt einen auch für Allgemeinmediziner interessanten relativ kurz gefaßten und dabei umfassenden Überblick über das gesamte Gebiet der Proktologie."

Der Urologe

„Das neu aufgelegte Lehrbuch muß wohl nicht zu Unrecht als Standardwerk der Proktologie bezeichnet werden, ...

Aufmachung und vorzügliche Abbildungen rechtferti- gen den Preis, die Anschaffung des Buches kann unein- geschränkt empfohlen werden."

tägliche praxis

Springer

tm.374/MPP/SFq,

al Fachbuch-Bestseller:

LESERBRIEFE

Das Standardwerk der

Proktologie !

Wer sich mit Proktologie befaßt, kommt

an diesem Werk nicht vorbei!

Preisänderungen vorbehalten

Ernst Stein

Pro k tol ogi e

Lehrbuch und Atlas

Psychotherapie

Zu der Bekanntmachung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

„Psychotherapie-Richtlinien" in Heft 10/1993:

Unhaltbare Einschränkung

Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat beschlossen, die Richtlinien über die Durchführung von Psychotherapie in der kassen- und vertragsärztlichen Ver- sorgung zu verändern und die Behandlungsfrequenz auf drei Behandlungsstunden in der Woche zu begrenzen. Da- mit wird erstmals die Behand- lungsfrequenz in der kassen- ärztlichen Psychotherapie von außen reglementiert.

Speziell wird die analytische Langzeittherapie mit vier und mehr Wochenstunden aus der kassenärztlichen Versorgung getilgt mit dem Argument, der wissenschaftlich begrün- dete Nachweis einer spezifi- schen Indikation und einer größeren therapeutischen Wirksamkeit dieser Anwen- dungsform (der psychoanaly- tischen Methode) sei nicht er- bracht worden.

Die psychoanalytischen Fachgesellschaften wenden sich entschieden gegen diese Änderung der Psychothera- pie-Richtlinien und ihre Be- gründung. Sie sehen in der Festlegung einer Behand- lungsfrequenz, die nicht auf der Beurteilung des Einzel- falles beruht, einen ethisch und rechtlich unvertretbaren Eingriff in die Behandlungs- kompetenz der Psychothera- peuten, der nicht hingenom- men werden kann. Zudem ist die Änderung eine unvertret- bare, weil für viele Patienten schädliche Einengung des In- dikationsspektrums und da- mit ein Qualitätsverlust der kassenärztlichen psychothe- rapeutischen Versorgung.

Psychoanalytische Be- handlungen finden nach stati- stischen Untersuchungen im Rahmen der kassenärztlichen Psychotherapie überwiegend mit zwei oder drei Wochen- stunden statt. Behandlungen

mit einer höheren Frequenz sind dagegen selten (unter fünf Prozent der tiefenpsy- chologisch fundierten und psychoanalytischen Behand- lungen). Sie sind nach ge- meinsamer Auffassung der psychoanalytischen Fachge- sellschaften aber ein unab- dingbarer Bestandteil der Versorgung. Eine hohe Stun- denfrequenz ist insbesondere indiziert in Behandlungen von Patienten

- mit ausgeprägten chro- nischen Abwehrhaltungen, um einen ausreichenden Ver- änderungsprozeß in Gang zu setzen,

- mit sehr labiler Abwehr, bei denen eine hohe Behand- lungsfrequenz vor Zusam- menbrüchen und Suizidalität schützt,

- mit starker Neigung zum Agieren (außerhalb der Therapie), um die innere Dy- namik der Erkrankung inner- halb der Therapie sichtbar zu machen.

Die Behauptung, ein wis- senschaftlich begründeter Nachweis einer spezifischen Indikation der hochfrequen- ten psychoanalytischen Be- handlung sei nicht erbracht worden, trifft nicht zu. Rich- tig ist, daß analytische Psy- chotherapie mit hoher Fre- quenz eine international an- erkannte, klinisch fundierte und durch psychoanalytische Beobachtung und Erfahrung begründete Indikation ist. Ih- re besondere Wirksamkeit läßt sich allerdings nur mit Methoden nachweisen, die unbewußte Prozesse ange- messen erfassen. Das ist mit dem gängigen naturwissen- schaftlich-statistischen Zu- gang nicht möglich.

Dabei stellt die hochfre- quentierte Anwendung der psychoanalytischen Methode das Basisverfahren dar, von dem Varianten wie die An- wendung mit mittlerer und niederer Frequenz, die Be- handlung in Gruppen und die Kurz- und Fokaltherapie ab- geleitet worden sind, die ih- rerseits (im Sinne der Psy- chotherapie-Richtlinien) als wissenschaftlich fundiert und begründet gelten. Die Ein-

Springer-Verlag ❑ Heidelberger Platz 3, W-1000 Berlin 33, F.R. Germany ❑ 175 Fifth Ave., New York, NY 10010, USA ❑ 8 Alexandra Rd., London SW 19 7JZ, England ❑ 26, rue des Carmes, F-75005 Paris, France ❑ 37-3, Hongo 3-chome, Bunkyo-ku, Tokyo 113, Japan

Boom 701, Mirror Tower, 61 Modv Road, Tsimshatsui, Kowloon, Hong Kong ❑ Avinguda

Diagonal, 468-4 ° C, E-08006 Barcelona, Spain Wesselenyi u. 28, H-1075 Budapest, Hungary A1-1850 (6) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 25/26, 28. Juni 1993

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schränkung durch die Ände- rung der Psychotherapie- Richtlinien grenzt also gerade jenes Verfahren aus, das an- deren in der Versorgung an- gewandten Verfahren ihre wissenschaftliche Berechti- gung gibt.

Die aktuelle Diskussion um mögliche Kostenerspar- nisse im Gesundheitssystem könnte zu dem Irrtum verlei- ten, hohe Behandlungsfre- quenz in der kassenärztlichen Psychotherapie führe zu ho- hen Kosten. Tatsächlich ist die Leistungspflicht der Kas- sen für analytische Psycho- therapie — unabhängig von der Frequenz — grundsätzlich begrenzt. Es besteht im Re- gelfall also keine Verknüp- fung zwischen Behandlungs- frequenz und Kostenauf- wand. Durch das Gutachter- verfahren der Richtlinien- Psychotherapie wird sicherge-

stellt, daß die Indikation auf einer differenzierten Beurtei- lung des Einzelfalles beruht.

Auf diese Weise ist ausge- schlossen, daß zu Lasten der Kassen Behandlungen mit unzweckmäßiger Frequenz durchgeführt werden. Zu er- höhten (und vermeidbaren) Kosten führen Psychothera- pie-Indikationen, die keinen optimalen Behandlungsver- lauf gestatten — sei es durch unvermeidliche Kranken- hausaufenthalte, Krank- schreibungen, Chronifizie- rungen und Wiederholungen unzureichender Behandlun- gen. Die psychoanalytischen Fachgesellschaften wehren sich gegen eine Einschrän- kung der psychotherapeu- tischen Behandlungsfreiheit, die in jeder Weise — ethisch, wissenschaftlich und rechtlich

— unhaltbar ist, den Patienten schadet und zudem wirt-

schaftlich nur Nachteile er- warten läßt.

Prof. Dr. med. Michael Er- mann, Universitäts-Nerven- klinik München, Nußbaum- straße 7, W-8000 München 2, zugleich für: Deutsche Ge- sellschaft für Analytische Psy- chologie DGAP, Deutsche Gesellschaft für Psychoanaly- se, Psychotherapie, Psychoso- matik und Tiefenpsychologie DGPT, Deutsche Psychoana- lytische Gesellschaft DPG, Deutsche Psychoanalytische Vereinigung DPV

Seehofer

Zu der Äußerung „Ärztepack"

des Bundesgesundheitsministers:

Fehlende Kinderstube Am 18. Dezember 1992 habe ich gegen Herrn Bun- desminister Horst Seehofer nach dessen Äußerung An-

zeige wegen Beleidigung er- stattet. Die Begründung, wes- halb die Anzeige zurückge- wiesen wird, möchte ich an- hand zweier Zitate kundtun:

„Der Minister hat die be- anstandete Äußerung nicht bei eingeschalteten Fernseh- kameras, sondern nur vor ei- nem kleinen Kreis von Jour- nalisten und Fernsehtechni- kern getan. Mit einer breiten Öffentlichkeit konnte und mußte er nicht rechnen.

Dabei kann nicht unbe- rücksichtigt bleiben, daß die nicht amtlich formulierte und eher salopp eingeworfene Be- merkung dazu bestimmt ge- wesen sein dürfte, die vor Be- ginn einer solchen Sendung verkrampfte Atmosphäre auf- zulockern."

Durch diese Argumentati- on der Oberstaatsanwalt- schaft werden Politiker zu un- moralischen Handlungswei-

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Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 25/26, 28. Juni 1993 (7) A1-1851

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