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Archiv "Drogenpolitik: Bundesregierung gegen eine Freigabe von Heroin" (22.06.1992)

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Baldur Wagner, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, hat sich vor dem Bundesrat eindeu- tig gegen eine Freigabe von Heroin ausgesprochen — auch zur Substitu- tionsbehandlung im Rahmen von Modellversuchen. Dieses Ziel ver- folgte der Stadtstaat Hamburg mit einem entsprechenden Antrag zur Änderung des Betäubungsmittelge- setzes. Wagner warnte im Namen der Bundesregierung vor jedem Ver- such, die Verfügbarkeit des Sucht- mittels zu erleichtern und damit gleichsam den Weg der Resignation zu gehen.

Eine Öffnung für Heroin wider- spreche dem Nationalen Rauschgift- bekämpfungsplan, dessen wesentli- che Elemente auf der einen Seite Prävention, Therapie, Rehabilitation und Forschung, auf der anderen Sei- te repressive Maßnahmen vorwie- gend gegen die organisierte Krimina- lität seien, sagte der Staatssekretär.

Heroin sei mit Recht eine geächtete Substanz, was auch so bleiben müsse.

Das Argument, mit einer gesetz- lich geregelten Freigabe des Rausch- gifts könne den internationalen kri- minellen Organisationen die Ge- schäftsgrundlage entzogen werden, ließ Baldur Wagner nicht gelten. De- ren Aktivitäten würden sich dann vielmehr auf jüngere und ältere Menschen richten, die bislang noch stabil seien und eine unverkennbare Hemmschwelle hätten.

„Die Drogenproblematik ist au- ßerordentlich vielschichtig", betonte der Staatssekretär. „Eindimensiona- le und radikale Lösungsversuche — wie die Legalisierung von Heroin — werden der Komplexität des Pro- blems nicht gerecht." Als eindeutig falsch wies Wagner in diesem Zu- sammenhang die Behauptung zu- rück, die bisherige Drogenpolitik der Bundesregierung sei gescheitert. Im Gegenteil: Die Suchtprävention zei- ge durchaus Erfolge, wie Untersu-

chungen der Bundeszentrale für ge- sundheitliche Aufklärung belegten.

Nach diesen Untersuchungen ist der Mißbrauch von Drogen bei Ju- gendlichen seit den frühen 70er Jah- ren bis Mitte der 80er Jahre kontinu- ierlich gesunken, und seither sta- gniere der Konsum. Zur Substitution bei Drogenabhängigen sagte der Staatssekretär wörtlich: „Die Bun-

Im Streit zwischen der Arbeits- gemeinschaft der bayerischen Kran- kenkassenverbände und der Kassen- zahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) wollen sich die Kranken- kassen nunmehr direkt an die baye- rischen Zahnärzte wenden. Es geht dabei im wesentlichen um Verwal- tungsprobleme, die den Kassen durch die von der KZVB erzwunge- ne Umstellung der Abrechnung auf Kostenerstattung erwachsen sind.

Ferner, so die Arbeitsgemeinschaft der Kassenverbände, verursache die Weigerung der KZVB, Heil- und Kostenpläne bei der Kieferortho- pädie und dem Zahnersatz abzu- rechnen, den bayerischen gesetzli- chen Krankenkassen einen zusätzli- chen Personal- und Sachaufwand in Millionenhöhe.

Die bayerischen Krankenkassen wollen einerseits mögliche Ersatzan- sprüche gegen die Kassenzahnärztli- che Vereinigung prüfen, anderer- seits den Zahnärzten direkt mittei- len, „daß die verfehlte zahnärztliche Standespolitik die Kassenzahnärzte selbst in empfindlicher Weise um ihr

desregierung hält auch weiterhin daran fest, die Substitution mit Levo- methadon nur in medizinisch be- gründeteten Einzelfällen unter strenger ärztlicher Kontrolle zuzu- lassen. Ich bin aber bereit, vom Bun- desgesundheitsamt und den maßgeb- lichen Gremien prüfen zu lassen, ob auch Methadon in die Gruppe der verschreibungsfähigen Betäubungs- mittel aufgenommen werden kann."

Eine abschließende Entschei- dung zu dem Hamburger Antrag fäll- te der Bundesrat nicht. Er verwies die Angelegenheit zur weiteren Be- ratung an den Gesundheitsausschuß, der in dieser Frage mit den Aus- schüssen für Inneres und Recht zu- sammenarbeiten soll. JM

Geld bringt", wie es in einer Mittei- lung der Kassenverbände heißt. Ge- meint ist damit konkret: Eine Hono- rar-Nachzahlung an die Zahnärzte aufgrund der rückwirkend zum 1. Ja- nuar dieses Jahres vereinbarten Ho- norarerhöhung bei Zahnersatz kön- ne nicht greifen, weil die KZVB eine Nachberechnung über ihre Abrech- nungsstelle ablehne.

Laut Hans Sitzmann, dem Ge- schäftsführer des bayerischen AOK- Landesverbandes und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Kassenver- bände, stehen dabei für die KZVB

„ideologische Gründe" im Vorder- grund. Die Folge sei jedoch, daß die bayerischen Kassenzahnärzte einen Nachzahlungsverzicht von mehr als fünf Millionen Mark üben würden.

Dies alles wolle man nun die Zahn- ärzte wissen lassen, denn - so Sitz- mann: „Wir haben festgestellt, daß die bayerischen Zahnärzte bedauer- licherweise von ihrer Standesvertre- tung über die aktuellen Veränderun- gen und ihre Konsequenzen nicht oder unvollständig informiert wer- den." EB

Drogenpolitik

Bundesregierung gegen eine Freigabe von Heroin

Bayerische Zahnärzte

■ob

Streit über Nachzahlung und Kostenerstattung

Dt. Ärztebl. 89, Heft 25/26, 22. Juni 1992 (25) A1-2269

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