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Archiv "Arzneimittel: Versandhandel vor der Freigabe" (14.12.2001)

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B

undesgesundheitsministe- rin Ulla Schmidt (SPD) will die Zuzahlung zu Medi- kamenten ändern und das Ver- sandhandelsverbot für Arznei- mittel aufheben. Die bisherige Zuzahlungsregelung beinhal- te eine Fehlsteuerung, da zwischen Klein- und Groß- packungen nur 2 DM Unter- schied liege, sagte Schmidt am 7. Dezember in Berlin.

Zum Versandhandel sagte sie, Deutschland dürfe keine Mauer um sich errichten. Bei- de Punkte werden auch im Gutachten des „Sachverstän- digenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswe- sen“ gefordert, das Schmidt entgegennahm.

„Bei der bisherigen Zuzah- lung gibt es für die Patienten keine Anreize, sich ein billiges Medikament zu besorgen“, kritisierte der Vize-Vorsitzen- de des Sachverständigenrates, Prof. Dr. Eberhard Wille. Der

Rat schlägt einen einheitli- chen Aufschlag vor. Zur Ko- stenersparnis sprechen sich die Experten ferner für mehr Wettbewerb der Apotheken untereinander aus. Die Preis- bindung müsse aufgehoben werden. Dadurch würden die Abgabepreise sinken, was Ein- sparungen von einer Milliar- de DM jährlich ausmachen würde.

Gespart werden kann nach Ansicht der Experten auch bei den „Scheininnovationen“, die zwar teurer seien, aber keinen therapeutischen Zusatznutzen enthielten. Eine unabhängige Institution, eine „4. Hürde“, müsse daher Kosten und Nut- zen eines Medikaments abwä- gen. Rückendeckung erhielt Schmidt für ihre Pläne zur Er- weiterung der Aut-idem-Re- gelung. Ferner plädierte der Sachverständigenrat für eine Senkung des Mehrwertsteuer- satzes auf Medikamente.

Hepatitis-A-Impfstoff

Rückrufaktion

Antigengehalt zu gering

D

er Impfstoffhersteller Aventis Pasteur MSD ruft eigen- verantwortlich die Impfstoffe Vaqta® und Vaqta® K pro infantibus in Fertigspritzen zurück. Bei Nachuntersu- chungen wurde festgestellt, dass der Antigengehalt in eini- gen Spritzen unterhalb der festgesetzten Mindestmenge liegt. Personen, die mit einem der beiden Impfstoffe geimpft wurden, sind daher möglicherweise nicht ausrei- chend gegen eine Hepatitis-A-Erkrankung geschützt. Der Rückruf betrifft alle Chargen, die derzeit in Deutschland im Handel sind. Die beiden Impfstoffe für Kinder und Er- wachsene in Fertigspritzen sollen nach Angaben des Her- stellers ab sofort nicht mehr angewendet werden.

Hyperaktive Kinder

Gleichzeitige Psychotherapie

Die Diagnose ADHS wird oft falsch gestellt.

S

tellt der Kinderarzt die Dia- gnose Aufmerksamkeitsde- fizit und Hyperaktivitätssyn- drom (ADHS), sollte das Kind einem Psychotherapeuten vor-

gestellt werden. Darauf weist die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten (VAKJP) hin. Die Verordnung von Me- thylphenidat zur alleinigen Therapie sei der falsche Weg.

„Die Diagnose ADHS wird oft falsch gestellt, beispiels- weise schon bei Unruhe oder

einer außergewöhnlichen Be- lastung des Kindes“, erklärt der Kinder- und Jugendli- chenpsychotherapeut Dr. rer.

biol. hum. Hans Hopf die Posi- tion des VAKJP in dieser Fra- ge. Die Psychodynamik des Kindes und die psychosozialen Bedingungen im Elternhaus zu beurteilen sei in einer Psy- choanalyse oder Verhaltens- therapie besser möglich. Wich- tig sei auch, die Eltern beglei- tend in die Behandlung einzu- beziehen.

„In der Therapie merken die Kinder oft, dass sie das verordnete Medikament nicht mehr brauchen – ein erster Schritt zur Heilung“, sagt Hopf. Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt sei dann zu entscheiden, Methylphe- nidat zu reduzieren oder ab- zusetzen.

A K T U E L L

A

A3324 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 50½½½½14. Dezember 2001

Arzneimittel

Versandhandel vor der Freigabe

Sachverständigenrat überreicht Gutachten.

ADHS wird oft schon bei Unruhe oder einer außerge- wöhnlichen Belastung diagnostiziert.

Foto: BilderBox

Stammzellforschung

Bedenken geäußert

Ein Mitglied der Zentralen Ethikkommission hat eine Ergänzung formuliert.

D

ie Zentrale Ethikkommis- sion bei der Bundesärzte- kammer hat unter anderem die Empfehlung ausgespro- chen, unter bestimmten Be- dingungen einen Import von embryonalen Stammzellen zuzulassen (Deutsches Ärzte- blatt, Heft 49/2001). Zu dieser Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission hat eines ih- rer Mitglieder, Prof. Dr. med.

Dr. phil. Eckhard Nagel, Uni- versität Bayreuth, in einer Er- gänzung Bedenken geäußert:

„Da die Thesenform der Stel-

lungnahme der Zentralen Ethikkommission zur Stamm- zellforschung einen zu großen Interpretationsspielraum of- fen lässt, kann ich die vorge- legte Fassung nicht mittragen, obwohl ich mit einer ganzen Reihe von Punkten inhaltlich übereinstimme.“

Um Forschung an embryonalen Stammzellen auch in Deutschland zu ermöglichen, befürwortet die Zentrale Ethikkommission deren Import.

Foto: Eberhard Hahne

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