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Archiv "Allgemeinärzte: Gesonderte Gesamtvergütung angeregt" (30.04.1993)

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POLITIK LEITARTIKEL/KURZBERICHTE

Allgemeinärzte

Neue spezifische Vergütungsfor- men für den Bereich der hausärztli- chen Versorgung haben der Berufs- verband der Praktischen Ärzte und Ärzte für Allgemeinmedizin (BPA) e.V. und der Fachverband Deutscher Allgemeinärzte e.V. (FDA) in einem gemeinsam erarbeiteten honorarpoli- tischen Positionspapier angeregt. Zu- gleich soll eine eigenständige und ge- sonderte Gesamtvergütung für solche Ärzte geschaffen werden, die an der

„hausärztlichen Versorgung" teilneh- men. Dadurch sollen Verteilungs- kämpfe und schädliche Konkurrenz- kämpfe unter den niedergelassenen Vertragsärzten möglichst vermieden werden. Zugleich wollen die Berufs- verbände der Allgemeinärzte über eine honorarpolitische Steuerung die Auflagen einer Gliederung gemäß § 73 Sozialgesetzbuch V, wie sie seit Januar 1989 vorgeschrieben ist, in Verbindung mit § 37 Abs. 2 a SGB V bewirken. Eine technokratische und starre Gliederung würde die Ärzteschaft spalten, was aber mit ei- nem langfristig wirksamen Honorar- steuerkonzept vermieden werden könnte, so die Hoffnungen von BPA und FDA.

Zusätzliche Mittel

Eine bloße Umverteilung und Umschichtung der gedeckelten Ge- samtvergütung zugunsten der allge- mein- und hausärztlich tätigen Ärzte ist nach Auffassung von BPA und FDA nicht ausreichend. Vielmehr müßten die Krankenkassen zusätzli- che Mittel für eine angemessene und verbesserte Vergütung der hausärzt- lichen Leistungen bereitstellen. BPA und FDA schlagen eine neue haus- ärztliche Grundvergütung in Höhe von mindestens 20 DM vor. Diese ausschließlich für Hausärzte (Allge- meinärzte, Praktische Ärzte/Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, Interni- sten und Kinderärzte) reservierte

Vergütung soll insbesondere die von den Hausärzten erbrachten Betreu- ungs-, Koordinations- und Doku- mentationsleistungen gemäß § 87 Abs. 2 a Satz 3 SGB V abgelten. Dar- über hinaus fordern die Berufsver- bände der Allgemeinärzte eine Ge- bührenordnungsnummer zur Ab- rechnung eines Ganzkörperstatus, ei- ne GO-Nummer für die Erörterung und Planung gezielter therapeuti- scher Maßnahmen zur Beeinflussung chronischer und systemischer Er- krankungen bei kontinuierlicher hausärztlicher Versorgung, eine GO- Nummer für die Einleitung ärztlicher und nicht-ärztlicher Betreuung im Pflegefall (einmal je Krankheitsfall), eine GO-Nummer für die Koordina- tion und Regelbetreuung im Pflege- fall (einmal je Behandlungsfall). Dar- über hinaus werden eine Speziallei- stungsnummer für die Abrechnung prä-operativer Untersuchungen an- geregt, eine für die Koordination im Rahmen der onkologischen Nachsor- ge sowie eine spezielle Gebührenord- nungsnummer für die sozialpsychia- trische Beratung.

Ferner wird eine Beratungskom- plexgebühr für die bisherigen GO- Nummern 1, 4, 8, 11 und 13 BMÄ/E- GO vorgeschlagen. Daneben soll ein Untersuchungskomplex für hausärzt- lich tätige Vertragsärzte zum Zuge kommen, der die Gebührenord- nungsnummern 14, 61, 62, 63, 800, 801, 820 und 850 ersetzen soll.

Um Hausbesuche und Visiten besser zu honorieren, werden ver- schiedene Gebührenordnungsnum- mern angeregt, die nach Intensität des Einsatzes und der Einsatzzeit do- tiert werden sollen. Schließlich for- dern BPA und FDA eine „Büropau- schale" für hausärztlich tätige Allge- meinärzte und hausärztlich tätige Kinderärzte sowie Internisten, spezi- elle Abrechnungsmöglichkeiten für die Erbringung von Präventionslei- stungen, sonstigen Hilfen und Imp- fungen. HC Wenn die Universitäten nicht

begreifen, daß sie mit der Berufungs- politik auch das Fach Innere Medizin insgesamt gestalten, dann wird es bald eine an den Universitäten zwar vertretene, aber verarmte Innere Teilmedizin einzelner Teilgebiete und eine nicht universitär vertretene Innere Medizin anderer Teilgebiete geben. Das käme weder der Ausbil- dung der Studenten noch der Weiter- bildung des Nachwuchses zugute, noch wäre es für die vertretenen Teil- fächer selber sinnvoll, schon gar nicht für die nicht internistischen Diszipli- nen. Die Diskussion in der ärztlichen Standespresse und in der Allgemein- presse, die in der letzten Zeit die Pro- bleme der Pneumologie und Nephro- logie beleuchtet hat (gleiches kann für die Rheumatologie und Endokri- nologie gesagt werden), zeigt, wie be- rechtigt die Sorgen über die zukünfti- ge Entwicklung sind.

Überspitzt gesagt: Es kommt nicht darauf an, welches wissen- schaftliche Arbeitsgebiet der Leiter einer Medizinischen Klinik hat, es kommt allein darauf an, daß er sich der Aufgabe, das gesamte Fach Inne- re Medizin zu vertreten, verpflichtet fühlt. Die Gefahr, daß sich die Uni- versitäten gegenwärtig, wie oben ge- zeigt, auf einen falschen Weg bringen lassen, ist groß. Es darf nicht dahin kommen, daß die Universität „häufi- ge Krankheiten" lehrt, ohne sich um die wissenschaftliche Fortentwick- lung des Fachs Innere Medizin insge- samt kümmern zu können. Die Inne- re Medizin wird sonst auch gegen- über den anderen medizinischen Fä- chern an Profil verlieren.

Sicherlich hat sich diese Diskus- sion an der — zugegebenermaßen unzureichenden — Vertretung der Pneumologie an unseren Universitä- ten entzündet, sie kann aber nicht ge- führt werden ohne den Blick auf die Gesamtproblematik der Inneren Me- dizin. Die einzige Vorgabe für die Berufung eines Leiters einer Abtei- lung oder Klinik für Innere Medizin kann nur seine wissenschaftliche Qualifikation sein, verbunden mit ei- ner guten klinischen Weiterbildung, auf welchem Teilbereich der Inneren Medizin sie auch immer liegt.

Prof. Dr. med. Peter von Wichert Marburg

Gesonderte Gesamtvergütung angeregt

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 17, 30. April 1993 (15) A1-1251

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