In einem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob ein Arzt, dessen Eintragung in das Arztregister als Praktischer Arzt rechtswidrig gewesen ist, gleichwohl einen Anspruch auf Zulassung hat.
Nach § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB V kann sich um eine Zu- lassung als Vertragsarzt jeder bewerben, der „seine Eintra- gung in das Arztregister“
nachweist. Die Register wer- den von den Kassenärztlichen Vereinigungen für jeden Zu- lassungsbezirk geführt. Die Eintragung erfolgt für Ver- tragsärzte auf Antrag, so- fern die Voraussetzungen nach
§ 95 a SGB V erfüllt sind.
Unberechtigte Ablehnung der beantragten Zulassung Der Kläger verfügte weder über eine allgemeinmedizini- sche Weiterbildung nach § 95 a Abs. 2 und 3 SGB V, noch hat- te er die Bezeichnung „Prakti- scher Arzt“ rechtzeitig (näm- lich bis zum 31. Dezember 1995) erworben. Gleichwohl wurde er von der Kassenärztli- chen Vereinigung in das Arzt- register eingetragen. Trotz dieser rechtswidrigen Aufnah- me ist der Berufungsausschuss nach Auffassung des Bundes- sozialgerichts aber nicht be-
rechtigt, darauf die Ableh- nung der beantragten Zulas- sung zu stützen.
Streichung nur durch die Kassenärztliche Vereinigung Die bestandskräftige Eintra- gung bindet demnach die Zu- lassungsgremien. Sie ist ein den Bewerber bereits im Vor- feld begünstigender Status- akt, den der Gesetzgeber als Endpunkt eines historischen Prozesses der vertragsärztli- chen Selbstverwaltung über- tragen hat. Nur die Kas- senärztliche Vereinigung ist befugt, den Kläger aus dem Arztregister zu streichen, was bislang nicht erfolgt ist. Die Kassenärztliche Vereinigung hatte auch erstmals im Zulas- sungsverfahren die Richtig- keit der Eintragung in Zweifel gezogen.
Nichtig wäre die Eintra- gung allenfalls dann, wenn eine Person ohne ärztliche Approbation ins Arztregister eingetragen worden oder eine Eintragung erfolgt wäre, oh- ne dass die Ärztekammer überhaupt über eine An- erkennung der Weiterbildung entschieden hätte. (Bundes- sozialgericht, Urteil vom 13.
Dezember 2000, Az.: B 6 KA
26/00 R) Be
V A R I A
Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 3½½½½18. Januar 2002 AA141
Bindung der Zulassungsgremien
Konstitutive Wirkung des Arztregistereintrags
Rechtsreport
Rechtsreport: Beiträge II/2001
Im zweiten Halbjahr sind in folgenden Ausgaben Bei- träge unter der Rubrik „Rechtsreport“ erschienen: Heft 28–29 (Stichwort: vertragsärztliche Zulassung), Heft 31–32 (Diättherapie als Heilmittel; Ausscheiden eines Gesellschafters), 34–35 (Vergleich mit Fachgruppe; Neu- artige Arzneimitteltherapien/ASI), Heft 37 (Klauseln im PKV-Vertrag; Zahnersatz aus dem Ausland), Heft 39 (Flugblatt zu „Babycaust“; Wirtschaftlichkeitsprüfung), Heft 41 (Psychologischer Psychotherapeut), Heft 43 (In- formation bei Komplikationen), Heft 45 (Zulassungsbe- schränkungen; gewerbliche Mitunternehmerschaft), Heft 47 (EDV-Software für Ärzte; Werbeschreiben für Augen- optiker), Heft 49 (Kostendeckung von Leistungen), Heft 51–52 (Beiträge zur Ärzteversorgung). Alle Beiträge kön- nen auch im Internet unter www.aerzteblatt.de, Rubrik DÄ plus/Serien, abgerufen werden. NB