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Archiv "Ärztlicher Arbeitsmarkt: Alternativen zur kurativen Tätigkeit" (07.01.2008)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 1–2⏐⏐7. Januar 2008 A59

S T A T U S

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ahezu die Hälfte aller Medi- zinstudierenden entscheidet sich für einen Beruf im nicht kurati- ven Bereich. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Bei Dr. med. Martin Hyca etwa machte eine Rückenver- letzung einen Strich durch die ge- plante Karriere als Herzchirurg:

„Mitunter hätte ich am OP-Tisch bis zu zehn Stunden stehen müssen, das hätte ich nicht können“, sagt der 34- Jährige, der heute als Clinical Mar- keting Manager bei der Soft- wareschmiede Tomtec in München arbeitet. Das Unternehmen suchte

für mehrere Stellen Experten mit medizinischem Hintergrund.

Nach seinem Medizinstudium an der Universität Bochum belegte Hy- ca den Aufbaustudiengang Biomedi- cal Engineering an der Technischen Universität in München. „Weil der

Studiengang primär für Ingenieure gedacht ist, musste ich innerhalb weniger Wochen Grundlagen in Maschinenbau, Elektrotechnik und Steuerungs- und Regelungstechnik nachholen“, erinnert sich Hyca. Über Anstellungen in der Unternehmens- beratung HWP-Planungsgesellschaft in Stuttgart und dem Deutschen Herz- zentrum in München kam er zu Tom- tec. Die 111 Mitarbeiter des Unter- nehmens entwickeln und vertreiben Software für Ultraschallgeräte. Auf dem Gebiet der 4-D-Ultraschallbild- erfassung gilt Tomtec als Weltmarkt- führer. Hyca ist für das klinische Marketing verantwortlich: „Ich sam- mele Ideen, diskutiere mit Ärzten und Ingenieuren, erstelle Marktana- lysen und entwickle neue Konzepte für neue klinische Applikationen“, beschreibt er seine Arbeit. Zwischen einem und zwei Jahren dauert es, bis aus der Idee ein marktreifes Pro- gramm geworden ist, wie zum Bei- spiel „4-D-RV-Function©“, eine Software für die Funktionsanalyse der rechten Herzkammer.

Ungeregelte Arbeitszeiten, man- gelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ausufernde Bürokra- tie sind die meistgenannten Gründe, warum sich Mediziner gegen Klinik, Praxis und direkten Patientenkontakt entscheiden. Mitunter haben die Mo- tive allerdings gar nichts mit dem Klinikalltag zu tun: „Ich habe mich nicht gegen den Patientenkontakt, sondern ganz bewusst für den Journalismus entschieden“, betont Dr. med. Frank Schwebke, Redak- teur bei der Zeitschrift „Bunte“. Nach seinem Studium hatte der Arzt zu-

nächst für drei Jahre am Universi- tätsklinikum des Saarlands in Hom- burg in der Neurologie und Psychia- trie gearbeitet. Als er dann Mitte der 80er-Jahre in den Journalismus wechselte, sei er in seinem Umfeld auf Unverständnis gestoßen, aber:

„Ich habe diesen Schritt nie bereut.“

Vier bis sechs Seiten des Maga- zins haben Schwebke und sein Team jede Woche zu füllen. „Die Gesund- heitsthemen, über die wir berichten, reichen von neuen Behandlungsfor- men bei Brustkrebs über Allergien, Herzinfarkt bei Frauen, ayurvedi- sche Medizin und Wellness“, berich- tet der Arzt, der im Fernsehen auch eine eigene Medizinsendung mode- riert. Zum Arbeitsalltag von Schweb- ÄRZTLICHER ARBEITSMARKT

Alternativen zur kurativen Tätigkeit

Unternehmen locken Ärztinnen und Ärzte mit außergewöhnlichen Annehmlichkeiten.

Ich erstelle Marktanalysen und entwickle Konzepte für klinische Applikationen.

Dr. med. Martin Hyca

Ich habe mich be- wusst für den Journalis- mus entschieden.

Dr. med. Frank Schwebke

RECHTSREPORT

Rechtsreport: Beiträge II/2007

Im zweiten Halbjahr sind in folgenden Ausgaben Beiträge in der Rubrik „Rechtsreport“ erschie- nen: Heft 26 (Rechtsreport: Beiträge I/2007), Heft 27 (Urteil zur Umsatzsteuerpflicht bei betriebs- ärztlichen Leistungen), Heft 28–29 („Geisthei- ler“ dürfen nicht im Internet werben), Heft 30 (Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen ist zulässig), Heft 31–32 (Nutzung des Autoradios ist Privatsache), Heft 33 (Kostenerstattung einer Brachytherapie in der Praxis versagt), Heft 34–35 (Genehmigung für Dialyse muss hingenommen werden), Heft 36 (Arbeitnehmerbeiträge nicht abgeführt: Geld- und Freiheitsstrafe), Heft 37 (Kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimit- tel), Heft 39 (Keine Umsatzsteuer bei Laborleis- tungen), Heft 40 (Behandlungsbericht gehört zu den vertraglichen Pflichten), Heft 41 (Patientenbe-

schwerden: Arzt reagiert nicht), Heft 42 ( Haftung für Altschulden), Heft 43 (Altersgrenze für Män- ner bei künstlicher Befruchtung ist zulässig), Heft 44 (Behandlung im Ausland: Zu enge Grenzen gesetzt), Heft 45 (Erprobung eines Medikaments:

Umfangreiche ärztliche Aufklärung), Heft 46 (Hin- auskündigungsklausel: Drei Jahre sind ausrei- chend), Heft 47 (Darstellung eines Arztes in Be- rufskleidung: Verbot ist zu prüfen), Heft 48 (Gut- achten für Rentenversicherungen: Keine Umsatz- steuerbefreiung), Heft 49 (Diätverpflegungen:

Kein Abzug als außergewöhnliche Belastung), Heft 50 (Beschäftigung eines Assistenten muss rechtzeitig beantragt werden), Heft 51–52 (The- rapie von Sexualstraftätern: Keine Ermächti- gung). Alle aufgeführten Beiträge können auch im Internet unter www.aerzteblatt.de, Rubrik DÄ plus/Serien, abgerufen werden.

Fotos:privat

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A60 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 1–2⏐⏐7. Januar 2008

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ke gehören neben Redaktionskonfe- renzen Recherchen und das Schrei- ben der Texte, Kontaktpflege und der Besuch von Kongressen. Schwebke:

„Mein Beruf ist lebendig.“

„Die Kernfrage lautet, ob man sich als Arzt vorstellen kann, den direkten Patientenkontakt aufzu- geben“, sagt Prof. Dr. med. Torsten Strohmeyer, Leiter Forschung und Medizin bei Glaxosmithkline (GSK).

Allein in Deutschland forschen bei GSK neben den rund 80 Naturwis- senschaftlern auch 40 Ärzte an neu- en Wirkstoffen. Sie planen und or- ganisieren klinische Studien. Dazu gehören unter anderem die Bewer- tung von Arzneimittelnebenwirkun- gen und die Entwicklung von Studi- enprotokollen. Aktuell arbeitet das Team an der Markteinführung eines Medikaments mit dem Wirkstoff Lapatinib, der das Wachstum von Brustkrebszellen verhindert. Zu den Aufgaben der Ärzte gehört auch die Schulung des Außendiensts, der po- tenziellen Kunden erklären können muss, wie eine Substanz wirkt. Ärz- te ohne Klinikerfahrung haben bei GSK kaum eine Chance auf Einstel-

lung: „Wenn es um eine Einstiegs- position geht, sollte der Bewerber etwa zwei bis drei Jahre in einer Kli- nik gearbeitet haben, damit er die Arbeitsabläufe kennt“, sagt Stroh- meyer.

Arbeitsmarktexperten rechnen damit, dass die Nachfrage nach Ärz- ten in nicht kurativen Bereichen künftig weiter zunehmen wird. „Das ganze Umfeld wird komplexer und anspruchsvoller. Als Konsequenz wird die Anzahl der Dialoge, etwa mit Krankenkassen und Politikern, weiter zunehmen“, meint Stroh- meyer. Dabei hat die Zahl der Stu- dierenden im Fach Humanmedizin

laut Statistischem Bundesamt abge- nommen, von rund 88 000 im Jahr 1994 auf 77 700 im Jahr 2005. Im gleichen Zeitraum fiel die Zahl der Absolventen von rund 12 000 auf 8 900. Hinzu kommt, dass viele

Ärzte wegen der schlechten Arbeits- bedingungen in Deutschland ins Ausland flüchten. Die Bundesärzte- kammer warnt zudem auch deshalb vor einem Ärztemangel, weil viele Ärzte in den kommenden Jahren aus Altersgründen aus der medizini- schen Versorgung aussteigen.

Unternehmen wie Tomtec haben die Zeichen der Zeit erkannt. Mit An- nehmlichkeiten, von denen der ge- wöhnliche Angestellte wohl nur träu- men kann, versucht Geschäftsführer und Personalchef Ulrich Haupt, wei- tere Ärzte zu gewinnen und in der Softwareschmiede zu halten. Dazu zählen neben einem überdurch- schnittlichen Gehalt und Zuzahlun- gen zur betrieblichen Altersvorsorge Arbeitszeiten auf Vertrauensbasis, ein Firmenhandy, das auch für priva- te Gespräche genutzt werden darf, und ein eigener Betriebsbiergarten.

Selbst regelmäßige Massagen am Arbeitsplatz gehören zum Verwöhn- programm. Nicht ganz überraschend landete Tomtec bei einer Umfrage in diesem Jahr unter den besten 100 Ar- beitgebern in Europa. I Alexander Hauk

Die Kernfrage lautet, ob man sich als Arzt vorstellen kann, den Patientenkontakt aufzugeben.

Prof. Dr. med. Torsten Strohmeyer

GOÄ-RATGEBER

Multileaf-Kollimator nur bei bösartigen Erkrankungen

Viele moderne Verfahren der Strahlentherapie, wurden von der gültigen Amtlichen Gebühren- ordnung für Ärzte (GOÄ) nicht abgedeckt. Aus diesem Grund hat der Zentrale Konsultations- ausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer 2005 eine analoge Bewertung für die Programmierung des (Mikro-)Multileaf-Kollimators beschlossen (A 5830), die im Herbst 2005 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht wurde (Heft 37 vom 16. 9. 2005, Seite A 2502). Zur Erläuterung erschien in demselben Heft ein Ratgeber zu dieser (und anderen) Empfehlungen (Seite A 2495).

Eine Schwierigkeit besteht offensichtlich hin und wieder in Bezug auf mögliche Anwen- dungseinschränkungen der A 5830. In einem aktuellen Fall lehnt ein Unternehmen der priva- ten Krankenversicherung die individuelle Aus- blendung mittels Multileaf-Kollimator mit der analogen Bewertung nach A 5830 ab. Die Be-

gründung lautet, dass die A 5830 bei einem gutartigen Tumor nicht berechnungsfähig sei.

Die Versicherung argumentiert, dass sich diese analoge Bewertung nur auf die Ausblendung bei bösartigen Tumoren beziehe, und zitiert da- zu die Originalveröffentlichung, wo diese ana- loge Bewertung unter der Überschrift „…Hoch- voltbestrahlung bösartiger Erkrankungen“

stünde.

Der Originaltext des Beschlusses zum Multileaf-Kollimator lautet folgendermaßen:

A 5830 „Computergestützte Individual-Aus- blendung (Multileaf-Kollimatoren = MLC) ein- mal je Feld und Bestrahlungsserie, einschließ- lich Programmierung, analog der Nummer [Nr.] 5378 GOÄ (1000 Punkte)“. Die offizielle Kommentierung ebenda war: „Individuelle Aus- blendungen zum Schutz von Normalgewebe und Organen können anstelle von Bleiblöcken, auch durch Programmierung eines (Mikro-) Multileaf-Kollimators erstellt werden, wobei für den Programmieraufwand die analoge Nr. 5378 GOÄ einmal je Feld und Bestrah- lungsserie angesetzt werden kann. […].“

Weder aus der Leistungslegende „...einmal je Feld und Bestrahlungsserie...“ noch aus der offiziellen Kommentierung ergibt sich eine Ein- schränkung der Indikation. Die Bestrahlungsserie kann sich auf gut- wie auch auf bösartige Tumo- ren beziehen. Eine Einschränkung der Indikation auf bösartige Tumoren war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Diskussion im Zentralen Konsul- tationsausschuss für Gebührenordnungsfragen.

Die von der privaten Krankenversicherung zur Ablehnung der A 5830 herangezogene Überschrift „Allgemeine Bestimmungen Satz 3 zu O IV. 3. Hochvoltbestrahlung bösartiger Er- krankungen“ bezieht sich auf die Definition des Zielvolumens im Zusammenhang mit Satz 3 zu O IV. 3. GOÄ. Mit der Überschrift „A 5830“ be- ginnt eine neue analoge Bewertung, die den Multileaf-Kollimator zum Thema hat.

Der Beschluss des Zentralen Konsultations- ausschusses für Gebührenordnungsfragen be- zieht sich also auf alle computergestützten In- dividual-Ausblendungen mittels (Mikro-)Multi- leaf-Kollimatoren, gleich welcher Indikation.

Dr. med. Anja Pieritz

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