V A R I A
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A2068 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 28–2912. Juli 2004
Im entschiedenen Fall ging es um die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in einer ra- diologischen Gemeinschafts- praxis. Im Nachbesetzungs- verfahren hatten sich zwei Ärzte beworben. Der Zulas- sungsausschuss erteilte dem Arzt die Zulassung, der mit dem verbleibenden Praxis- partner bereits einen Vertrag geschlossen hatte. Den An- trag des Klägers lehnte er ab:
der Partner sei nicht bereit, mit ihm zu kooperieren.
Auch der Berufungsaus- schuss wies den Widerspruch zurück. Unter Berücksichti- gung der Eignung, des Appro- bationsalters und der Dauer der ärztlichen Tätigkeit des Bewerbers sowie der wirt- schaftlichen Interessen des ausscheidenden Vertragsarz- tes sei dem ausgewählten Be- werber der Vorzug zu geben.
Zudem dürften die Interes- sen des verbleibenden Arztes nicht außer Betracht bleiben.
Während des anschließen- den Klageverfahrens erhielt der ausgewählte Bewerber die Zulassung für einen Vertrags- arztsitz außerhalb des Bezir- kes der Kassenärztlichen Ver- einigung. Er verzichtete dar- aufhin auf die Zulassung in der Gemeinschaftspraxis.
Das Sozialgericht hat gleich- wohl die Klage abgewiesen.
Die Auswahlentscheidung sei nicht zu beanstanden. Der Ver- zicht des früheren Bewerbers führe nicht dazu, dass der Klä- ger an seine Stelle trete. Viel- mehr sei – falls die Praxis einen entsprechenden Antrag stelle – der Vertragsarztsitz erneut auszuschreiben und ein zwei- tes Nachbesetzungsverfahren anzusetzen.
Auch nach Auffassung des Bundessozialgerichts ist die Revision zurückzuweisen. Al- lerdings sei die Zulässigkeit der Klage entfallen, weil der Kläger nicht mehr geltend machen kann, durch die von
den Gremien erteilte Zulas- sung beschwert zu sein. Die Erledigung der Zulassungs- entscheidung aufgrund des Verzichts des ausgewählten Bewerbers zieht die Erledi- gung der gegenüber dem Klä- ger ausgesprochenen Zulas- sungsablehnung nach sich.Al- lein die Entscheidung der
Gremien, unter mehreren Be- werbern den Nachfolger aus- zuwählen, bildet den Streit- gegenstand des gerichtlichen Verfahrens, das ein übergan- gener Bewerber gegen die Auswahlentscheidung einlei- ten kann. (Bundessozialge- richt, Urteil vom 5. 11. 2003, Az.: B 6 KA 11/03) Be
Nachbesetzung
Auswahl durch Zulassungsgremien war rechtmäßig.
Rechtsreport
Rechtsreport: Beiträge I/2004
Im ersten Halbjahr sind in folgenden Ausgaben Beiträge un- ter der Rubrik „Rechtsreport“ erschienen: Heft 3 (Entzie- hung der Zulassung), Heft 5 (Haftung in einer Sozietät; Ein- sichtnahme in Gutachten), Heft 7 (Führen eines Professo- rentitels; Fehlerhafte Behandlung), Heft 9 (Gutachterstelle für Arzthaftung; Sorgfaltspflicht verletzt), Heft 11 (Fachge- bietsgrenzen sind einzuhalten; Widerruf einer Genehmi- gung), Heft 13 (Atypische Dienstzeiten), Heft 15 (Werbung einer Gefäßklinik; Verstoß gegen Berufsordnung), Heft 17 (Werbung für Schönheitschirurgie;Traditionelle chinesische Medizin), Heft 19 (Anforderungen an Zusatzbudgets), Heft 21 (Abschlag für Forschung und Lehre; Ermächtigung einer Hochschulambulanz), Heft 22 (Residenzpflicht eines Ver- tragsarztes; Bedarfsgerechte Versorgung), Heft 24 (Wirt- schaftlichkeitsprüfung; Medizinstudium und Promotion), Heft 26 (Tod nach Schönheitsoperation). Alle aufgeführten Beiträge können auch im Internet unter www.aerzteblatt.de, Rubrik DÄ plus/Serien, abgerufen werden. DÄ