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Archiv "Fernsehkritik: Stunden der Angst" (28.03.1991)

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Die „Müllschlacht" und die Ärzte

Wegen der Rolle, die sie in der bayerischen „Müllschlacht" vom 17.

Februar 1991 gespielt haben, sind die Ärzte im Freistaat vielfach ins Zwielicht geraten. Einerseits kreidet man ihnen in der Staatsregierung, im Landtag, im Gemeindetag, im Land- kreistag und in zahlreichen Gemein- den an, sie hätten im Vorfeld des Volksentscheids über das „bessere Müllkonzept" zugunsten der Bürger- initiativen Partei ergriffen. Anderer- seits werfen ihnen Bürgerinitiativen vor, sie hätten in der Auseinander- setzung um die beste Lösung der Müllprobleme die medizinische Fah- ne nicht hoch genug gehalten.

Beide Vorwürfe sind unberech- tigt, denn beide beruhen auf einem — verständlichen — Wunschdenken der militanten Müllkonzept-Gegner. So- wohl den staatlichen Organen als auch den Bürgerinitiativen wäre es nämlich am liebsten gewesen, sie hätten die Ärzteschaft und die ärztli- chen Umwelt-Argumente in Bausch und Bogen in ihre jeweilige Phalanx einreihen können. Genau diesen Ge- fallen hat die Ärzteschaft aber weder dem einen noch dem anderen Kon- trahenten getan.

Natürlich war es auch in diesem Müllkrieg jedem Arzt unbenommen, sein Gewissen zu befragen, sich einer der streitenden Gruppe anzuschlie- ßen und dort seine Stimme parteilich in die Wahl-Schale zu werfen. Als Berufsstand konnte und durfte die Ärzteschaft diese individuelle Frei- heit nicht in Anspruch nehmen. Der Ärztekammer und ihren regionalen Unterorganisationen stand es nicht zu, sich auf die eine oder die andere Seite zu schlagen. Sie durfte und mußte zwar Warnungen ausspre- chen, hatte sich aber politischer Wertungen zu enthalten.

Je näher der Tag des Volksent- scheids rückte, desto deutlicher hat- te sich die Frage, ob der Gesetzent- wurf des Landesparlaments oder der Gegenentwurf der Bürgerinitiativen der umweltbewußtere, praxisnähere und bürgerfreundlichere sei, auf die Müllverbrennung zugespitzt. Am Ja oder Nein zu dieser vorletzten Phase der Abfallbeseitigung und ihrem

prozentualen Anteil an der Gesamt- prozedur setzte denn auch das ge- spaltene Wunschdenken bezüglich der Arzte an. Ohne an spätere Que- relen zu denken oder sie gar voraus- zusehen, hatten diese allerdings dem unerwünschten Wunschdenken mit Maßen Vorschub geleistet.

Der Bayerische Arztetag 1990 hatte sich in Wunsiedel in einer Re- solution dagegen ausgesprochen, der Verbrennung eine „hohe Priorität"

einzuräumen. Der Arztetag hatte ei- ne Politik gefordert, „die auf Müll- vermeidung ausgerichtet ist — im Interesse der Gesundheit der uns an- vertrauten Menschen".

Da die Propagandamühlen zum Volksentscheid schon auf hohen Touren liefen, kam den Gegnern des

„Staatsentwurfs" diese Resolution wie gerufen. Ohne zu beachten, daß die Arzteschaft eine wissenschaftlich fundierte Warnung geäußert, sich aber nicht in den Streit um Gesetz- entwürfe eingemischt hatte, machten sie aus der Arztetagsmeinung flugs ein Eigenargument, das den Arzten nolens volens ein Obligo auferlegen mußte. So aber war der Beschluß von Wunsiedel nicht gemeint gewesen.

Die ärztliche Körperschaft muß- te sich daher gegen jede Art von Fehlinterpretation zur Wehr setze.

Schließlich ließ sich ja weder vor noch nach dem Volksentscheid (Er- gebnis: 43,8 Prozent Beteiligung; 51 Prozent Ja und 43,1 Prozent Nein zum Gesetzentwurf des Landtags;

43,5 Prozent Ja und 49,2 Prozent Nein zum Entwurf der Bürgerinitia- tiven) der tatsächliche Stellenwert der „hohen Priorität" einer Müllver- brennung zutreffend einschätzen.

Mit allen anderen bayerischen Bürgern müssen nun auch die Arzte damit leben, daß das angenommene Landtagskonzept mehr Müllverbren- nung zuläßt als das Konzept der Bür- gerinitiativen (die übrigens trotz al- ler Windungen, Umwege und Aus- flüchte niemals darum herumgekom- men sind, der Verbrennung auch ih- rerseits einen ansehnlichen Anteil an ihren Planungen zuzuweisen).

Richtschnur der Ärzte bleibt — und das ist nun wirklich durch ihre

Körperschaft uneingeschränkt abge- sichert —, daß Müllvermeidung vor jeder Art von Müllbeseitigung zu rangieren hat. Aber wenn Müll nun einmal von Gesetzes wegen und nach freier Entscheidung der Wähler ver- brannt werden soll, um einer reali- tätsnahen und praktikablen Verwer- tung die Ultima ratio zu erhalten, so kann die Aufgabe der Ärzte nur dar- in bestehen, unablässig und unnach- giebig auf den höchstmöglichen tech- nischen Standard der Verbrennungs- anlagen einzuwirken.

Selbst giftige Schlacken und Stäube sollten sich bewältigen las- sen, wenn die Ärzte bereit sind, ihre Verantwortung für die Gesundheit der Menschen auch gegen behördli- che oder kommerzielle Widerstände wahrzunehmen. Damit ihnen das ge- lingen kann, muß ihnen der Gesetz- geber, der ja sein Gesetz unter dem Gesichtspunkt anwendbarer Perfek- tion konzipiert hat, auch die nötigen Instrumente in die Hand geben.

Kurt Gelsner

FERNSEHKRITIK

Stunden der Angst (Samstag, 16.

März, ARD). Dieser englische Thril- ler von 1989 ist kein Film über eine Geiselnahme im üblichen Sinne: Der psychisch kranke Joe bricht aus einer psychiatrischen Klinik aus. Er will seine Jugendfreundin Dinah besu- chen. Als sich ihm ein Wachmann in den Weg stellt, bringt er ihn um. Ah- nungslos läßt Dinah Joe in die Woh- nung, und damit beginnen für sie die

„Stunden der Angst". Die Spannung resultiert jedoch weniger aus der Sorge um die Tochter des Schallplat- tenproduzenten als aus den inneren Konflikten der Hauptpersonen. Di- nah ist hin- und hergerissen zwischen ihrer Liebe zu Joe und der Angst vor ihm. Joe liebt Dinah und will sie den- noch töten. Die Polizisten wollen nicht nur die junge Frau befreien, sondern sie denken auch an ihre ei- gene Karriere. Ein Psychothriller, dem aufgrund der differenzierten Charakterisierungen und der ein- fühlsamen Darstellung eines psy- chisch Kranken eine Wiederholung zu wünschen wäre. Kli A-1052 (28) Dt. Ärztebl. 88, Heft 13, 28. März 1991

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