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Archiv "Ärzte nehmen Stellung zum Entwurf eines Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes der Bundesregierung" (07.04.1977)

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(1)

Die Information:

Bericht und Meinung

Das nachstehend wiedergegebene Faltblatt zur sachlichen Aufklärung der Patienten über die Gründe der ärztlichen Kritik an dem Regierungsentwurf für ein „Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz" ist von der Aktionsgemeinschaft der deutschen Ärzte (Köln) herausgegeben worden: zur Verteilung durch alle Kassenärzte. Weitere Exemplare dieser wichtigen Aufklärungsschrift, die nach redaktionellen Vorarbeiten von Mitgliedern der Maßnahmen-Kommission der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entstand, können kostenlos abgerufen werden beim Deutschen Ärzte-Verlag, Postfach 40 04 40, Dieselstraße 2, 5000 Köln 40.

NEHMEN STE LU

ZUM ENTWURF EINES

KRANKENVERSICHERUNGS-KOSTENDÄMPFUNGSGESETZES DER BUNDESREGIERUNG

1•1111r MIM MP DIE TATSACHEN

Vor der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag versi- cherten die Mitglieder der alten und der jetzigen Bundes- regierung bis zur letzten Wahlkundgebung: „Die Renten sind gesichert!" Sie taten dies wider besseres Wissen, denn die nach der Wahl einsetzenden Bemühungen um die Sanierung der Rentenversicherung zeigen, daß dies keineswegs der Fall ist.

Jetzt erklärt die Bundesregierung, sie wolle mit dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz — das in Wirklichkeit der Rentensanierung dient — das erreich- te medizinische Versorgungsniveau der versicherten Be- völkerung aufrechterhalten, den medizinischen Fort- schritt weiter ermöglichen und den dafür erforderlichen

Finanzbedarf mit der Belastbarkeit der Volkswirtschaft und der Beitragszahler in Übereinstimmung bringen.

(Das ist die Begründung für den Gesetzentwurf.) Entweder ist die Bundesregierung über die Folgen die- ses Entwurfs so unverantwortlich schlecht informiert (wie sie dies angeblich teilweise vor der Bundestagswahl über die Rentensituation war) oder aber sie kennt sie und stellt erneut Behauptungen wider besseres Wissen auf.

Wir Ärzte wollen deshalb den Gesetzestext erläutern, auf seine möglichen Folgen aufmerksam machen und unsere Meinung dazu sagen: 1>

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 14 vom 7. April 1977 913

(2)

rantwortung

Die Information:

Bericht und Meinung

DIE BUNDESREGIERUNG WILL:

rücksichtigung der Auswirkungen der Bedarfsplanung mit einer zunehmenden Zahl von Ärzten bei der Festset- zung der Gesamtvergütung für die ärztliche Versorgung erschwert.

den Krankenkassen das Recht einräumen, den einzelnen Krankheitsfall, vor allem im Hinblick auf die entstande- nen Kosten, gegebenenfalls unter Einschaltung eines Vertrauensarztes, zu überprüfen und den Versicherten darüber zu unterrichten. Die Krankenkassen werden ver- pflichtet, zu diesem Zweck ein Mitgliederverzeichnis zu führen, das alle wesentlichen Gesundheitsdaten der Ver- sicherten enthalten soll.

WIR MEINEN:

Der Aufwand, der mit einer solchen Überprüfung von Krankheitsfällen verbunden ist, steht in keinem vertret- baren Verhältnis zum Nutzen. Eine solche Regelung wi- derspricht dem Ziel eines Kosten däm pfungsgeset- zes.

Die Prüfung von Krankheitsfällen und die umfassende Speicherung der Gesundheitsdaten (Gläserner Mensch) bedeuten einen schweren Eingriff in das Persönlichkeits- recht des Patienten.

WIR SCHLAGEN VOR:

Wenn der Gesetzgeber dem Versicherten die Kosten der für ihn erbrachten ärztlichen Leistungen durchsichtig machen will, sollte er ihm diese Kenntnis direkt und unmittelbar durch die Übergabe eines Durchschlages der Arzt- und Krankenhausrechnung mit der genauen Kostenbezeichnung — zusammen mit den Aufwendun- gen für Arzneien — vermitteln.

Nach den bisherigen Erfahrungen ist durch eine solche Unterrichtung des Versicherten allerdings eine Kosten- dämpfung nicht zu erwarten.

MehrleisMren so llen 10to

addiatliKahlt wen

DIE BUNDESREGIERUNG WILL

die durch häufigere Inanspruchnahme der Ärzte, durch zunehmende Zahl der Leistungen je Versicherten, durch moderne und höherwertige Leistungen ständig erforder- lich werdenden Mehrleistungen bei der Veränderung der Gesamtvergütung für die ärztliche Versorgung nur noch in begrenztem Umfang berücksichtigen. Maßgebend für die Höhe der Gesamtvergütung sollen vorwiegend die allgemeinwirtschaftlichen Kriterien des Jahreswirt- schaftsberichts sein.

WIR MEINEN:

Die gesamtwirtschaftlichen Wachstumsdaten des Jah- reswirtschaftsberichts berücksichtigen in keiner Weise die Struktur der ärztlichen Versorgung. Sie lassen auch die Entwicklung der Beitragseinnahmen der Kranken- kassen außer acht.

Damit wird neben der Berücksichtigung zusätzlicher Lei- stungen — wie sie z. B. durch den Fortschritt der medizi- nischen Wissenschaft notwendig werden — auch die Be-

WIR SCHLAGEN VOR:

Die volkswirtschaftlich und versicherungsmäßig nicht vertretbare Ausweitung der Leistungen in der gesetzli- chen Krankenversicherung und die Steigerung der An- sprüche an diese Krankenversicherung als Hauptursa- chen der Kostenentwicklung sind im Gesetzentwurf über-

haupt nicht erwähnt. Um Einfluß auf diese Gründe der Kostenentwicklung zu gewinnen, müssen Regelungen im Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen werden, durch die eine weitere Ausweitung der Leistungen verhindert und die Eigenverantwortung des Einzelnen für seine Gesundheit gestärkt wird. Nur durch die Kostendisziplin aller Beteiligten läßt sich die durch die Empfehlungsvereinbarung zwischen Kranken- kassen und Ärzten erreichte Beitragsstabilität in der Krankenversicherung langfristig sichern.

Amor

alle Bürger LGleiches Recht für a

DIE BUNDESREGIERUNG WILL

die Steigerungen der kassenärztlichen Gesamtvergü- tung auf der Grundlage ihres Jahreswirtschaftsberichtes vorausschätzen lassen. Das Ergebnis der Schätzung soll im Rahmen einer Empfehlungsvereinbarung für das gan- ze Bundesgebiet und für alle Krankenkassen Anwendung finden und bei regionalen Honorarverhandlungen ange- messen berücksichtigt werden.

WIR MEINEN:

Die Gewerkschaften würden mit Recht den Generalstreik ausrufen, wenn die Bundesregierung auf die Idee käme, ihnen als autonomen Tarifpartnern vorzuschreiben, daß sie auf Bundesebene für alle Gewerkschaften verbind- liche Tarifvereinbarungen mit den Arbeitgebern abzu- schließen hätten mit der Maßgabe, daß sich die regiona- len Tarifverhandlungen nur in diesem Rahmen ab- spielen dürften.

Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund dafür, in der Sozialversicherung das bisher bewährte System der regionalen Verhandlungen mit den einzelnen Kassenar- ten abzuschaffen. Dieses System konnte sowohl der wirt- schaftlichen Lage der einzelnen Kassenart, der besonde- ren Struktur der dortigen kassenärztlichen Versorgung, als auch den besonderen Kostenfaktoren im regionalen Bereich Rechnung tragen.

WIR SCHLAGEN VOR:

Gleiches Recht für alle Staatsbürger!

Solange die Gewerkschaften regionale Tarifverträge ab- schließen, sollten die Kassenärzte das gleiche, uneinge- schränkte Recht zum Abschluß regionaler Honorarver- träge behalten.

An dem Tag, an dem dieses Recht den Gewerkschaften durch Gesetz genommen wird, entfällt es auch für die Kassenärzte.

914 Heft 14 vom 7. April 1977

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(3)

Die Information:

Bericht und Meinung

_Höchstbeimtür

Armir

Arz221191113112

DIE BUNDESREGIERUNG WILL

die Arzneimittelkosten, wenn sie eine bestimmte voraus- geschätzte Höhe überschreiten, den Kassenärzten aufla- den.

WIR MEINEN:

Die vorgesehene Koppelung eines Arzneimittelhöchst- betrages mit einer Belastung der Arzthonorare bringt in das Verhältnis zwischen Arzt und Patient einen Dauer- konflikt in Gestalt des Mißtrauens des Patienten gegen- über seinem behandelnden Arzt. Jede, aus medizini- schen Überlegungen erfolgende, nicht den Vorstellungen des Patienten entsprechende Arzneimittelverordnung wird für ihn Anlaß zu der Frage sein, ob der Arzt ihm dies nicht eigentlich nur verweigere, um eine mögliche Beeinträchtigung seines Honorars zu vermeiden. Ein Arzneimittelhöchstbetrag — gleich welcher Art — führt darüber hinaus im Endergebnis zu einer Beseitigung der bisherigen Individualhaftung des einzelnen Arztes für seine unwirtschaftliche Verordnungsweise, da die Krankenkasse (wegen der sie schützenden Höchstbela- stungsgrenze) das wirtschaftliche Interesse an der Stel- lung von Regreßanträgen im Einzelfall verliert.

Die Kassenärzte lehnen es ab, die Verantwortung dafür zu übernehmen, daß es dem Gesetzgeber nicht gelungen ist, durch das neue Arzneimittelgesetz den Arzneimittel- markt auf die in ihrer therapeutischen Wirksamkeit gesi- cherten Medikamente zu begrenzen und ein offensicht- liches Mißverhältnis zwischen Herstellerkosten und Preis bei bestimmten Arzneimitteln zu verhindern.

Die Bundesregierung überbürdet in einer für die Ärzte nicht tragbaren Weise ihre Verantwortung für die Lösung dieser beiden Probleme auf die Kassenärzte, indem sie ihnen die Kollektivhaftung für einen wirtschaftlich ver- tretbaren Arzneimittelverbrauch auferlegen will.

WIR SCHLAGEN VOR:

In Zusammenarbeit mit der pharmazeutischen Industrie werden praxisgerechte, wirtschaftliche Arzneimittelpak- kungen entwickelt. Verbindlich für Versicherte, Kranken- kassen und Ärzte und unmißverständlich für alle Beteilig- ten wirdfestgelegt, welche Medikamente, Heil- und Hilfs- mittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen und welche der Arzt zwar ver- ordnen darf, der Versicherte aber mit eigenen Mitteln zu finanzieren hat.

Zwang statt Freiheit

DIE BUNDESREGIERUNG WILL

daß die Ersatzkassen den Vorschriften für die RVO-Kas- sen unterworfen und sie — von der Gebührenordnung bis zur Empfehlungsvereinbarung — gleichgeschaltet werden.

WIR MEINEN:

Angesichts der zwischen Ersatzkassen und Kassenärz- ten in den letzten Jahren vereinbarten kostendämpfen-

den und strukturverbessernden Änderungen der Ersatz- kassen-Adgo besteht kein sachlicher Grund dafür, unter dem Gesichtspunkt der Kostendämpfung und Struktur- verbesserung — diese in einem halben Jahrhundert ge- formten Elemente vertraglicher Beziehungen gegen den erklärten Willen beider Vertragspartner zu beseitigen.

Die Kassenärzte halten daher an der eigenständigen Ge- staltungsmöglichkeit ihrer vertraglichen Beziehungen zu den Ersatzkassen fest.

WIR SCHLAGEN VOR,

den Willen der 15 Millionen betroffenen Ersatzkassen- Versicherten zu berücksichtigen.

Die Vertreterversammlungen und regionalen Mitglieder- versammlungen der Ersatzkassen haben sich einhellig für die Erhaltung der Selbständigkeit ihrer Krankenkas- sen ausgesprochen.

Gefährdung des Belegarztsystems .11 11

DIE BUNDESREGIERUNG WILL

die Honorierung der Belegärzte auf den Betrag begren- zen, der sich aus der Differenz zwischen dem sogenann- ten „kleinen Krankenhauspflegesatz" ohne Arztkosten und dem sogenannten „großen Krankenhauspflegesatz"

mit Arztkosten ergibt.

WIR MEINEN:

Diese Regelung wird, statt das Belegarztwesen zu för- dern — was die Bundesregierung angeblich will — , die Existenz von Belegabteilungen in den operativen Fä- chern gefährden, weil kein niedergelassener Arzt mehr in der Lage ist, zu den sich dann ergebenden Sätzen Operationen durchzuführen.

Bei der belegärztlichen Behandlung durch niedergelas- sene Chirurgen, HNO-Ärzte, Orthopäden usw., die im Anschluß an eine ambulante Behandlung ihre eigenen Patienten im Krankenhaus selbst stationär behandeln, ist die Krankenhausverweildauer meist wesentlich kür- zer als in den großen Krankenanstalten mit angestellten Ärzten.

WIR SCHLAGEN VOR:

Die entsprechende Bestimmung über eine Begrenzung der Honorierung der Belegärzte muß ersatzlos gestri- chen werden. Die Belegärzte unterliegen ohnehin — wie alle Kassenärzte — einer Überprüfung der Wirtschaft- lichkeit ihrer gesamten Maßnahmen, also auch ihrer sta- tionären Leistungen und der von ihnen veranlaßten Dau- er des Krankenhausaufenthaltes.

Darüber hinaus gilt für die Honorierung belegärztlicher Tätigkeit ohnehin die Besonderheit, daß Leistungen bis zu einer bestimmten Gebührenhöhe (getrennt nach RVO- und Ersatzkassen) nicht honoriert werden; in einigen Bundesländern werden ganze Leistungsgruppen (Labor- leistungen) dem Belegarzt nicht honoriert. Letztere Maß- nahmen bewirken, daß belegärztliche Tätigkeit ökono- misch die Krankenkassen nicht stärker belastet, als es - im Zusammenhang mit der Verweildauer - die Anstalts- vollversorgung tut.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 14 vom 7.

April 1977 915

(4)

i delpulante Doppelgleisige ärztliiike Behandlung-1mA

Die Information:

Bericht und Meinung

Kostendämpfung

als )_ forwand zur Gleichmacherei

DIE BUNDESREGIERUNG WILL

die Kassenärzte verpflichten, Soldaten, Zivildienstlei- stende, Polizeibeamte, Bundesgrenzschutz usw. im Rah- men des Sicherstellungsauftrages für die kassenärztli- che Versorgung der Sozialversicherten zu den Gebüh- rensätzen der Ortskrankenkassen zu behandeln.

WIR MEINEN:

Dieser Personenkreis hat auf Grund dienstrechtlicher Vorschriften einen Anspruch auf Gewährung freier Heil- fürsorge, der bisher durch freie Verträge zwischen den Versorgungsträgern und den ärztlichen Verbänden si- chergestellt wurde.

Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Ver- einigungen darf nicht in verfassungswidriger Weise da- hingehend zweckentfremdet werden, daß nicht sozial- versicherte Personenkreise in das Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen wer- den mit der Folge, daß der Kassenarzt verpflichtet wird, diesen Personenkreis zu den Bedingungen der Ortskran- kenkassen zu behandeln.

WIR SCHLAGEN VOR:

Da es sich hierbei ganz sicher nicht um eine Maßnahme zur Kostendämpfung im Rahmen der gesetzlichen Kran- kenversicherung handelt (der genannte Personenkreis gehört gar nicht dazu), hat ein solcher Eingriff keine Rechtsgrundlage.

Diese Regelung ist deshalb ersatzlos zu streichen.

DIE BUNDESREGIERUNG WILL

neben der ambulanten ärztlichen Betreuung durch Kas- senärzte ein — davon völlig unabhängiges — zweites ambulantes Behandlungssystem im Krankenhaus auf- bauen. Patienten, die vom Kassenarzt ins Krankenhaus zur stationären Behandlung eingewiesen werden, sol- len dort eventuell zunächst ambulant vorbehandelt und später nach ihrer Entlassung dort auch ambulant weiter- behandelt werden.

WIR MEINEN:

Die Krankenhäuser sind heute mit den ihnen zur Verfü- gung stehenden Ärzten und dem nicht-ärztlichen Hilfs- personal (und oft auch räumlich) gar nicht in der Lage, derartige Ambulatorien für Vor- und Nachbehandlungen einzurichten. Es müßten Um- und Erweiterungsbauten erfolgen ; weitere Ärzte und zusätzliches Personal müßte angestellt werden, wodurch sich die Krankenhauskosten

— die ohnehin schon an der Spitze aller Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung liegen — nur noch weiter steigern würden.

Bei der ambulanten Vorbehandlung vor der stationären Aufnahme würden manche Leistungen unnütz wieder- holt, die der Kassenarzt schon zur Abklärung des Krank- heitsfalles und vor seiner Entscheidung über eine statio- näre Behandlungsbedürftigkeit durchgeführt hat.

WIR SCHLAGEN VOR:

Nach Auffassung der Ärzte wird dem Bedürfnis nach einer verstärkten Verzahnung ambulanter und stationä- rer Versorgung am besten durch die nach dem geltenden Recht bereits mögliche persönliche Einbeziehung von Krankenhausfachärzten in die ambulante Versorgung und durch die Öffnung der Krankenhäuser für belegärztli- che Tätigkeit Rechnung getragen. Die Ärzte lehnen daher die vorgesehene Einführung einer vor- und nachstationä- ren Behandlung als Bestandteil der Krankenhauspflege ab. Selbstverständlich sollten niedergelassene Kassen- ärzte, Chefärzte und Krankenhäuser noch intensiver als bisher zusammenarbeiten, damit in beiden Richtungen die Information über Untersuchungsergebnisse und ein- geleitete Maßnahmen schnell erfolgt und damit unnötige Kosten durch Doppeluntersuchungen vermieden wer- den. Hierzu bedarf es jedoch keiner neuen gesetzlichen Bestimmungen.

Sch fol erun•en

Die Wirtschaftsrezession 1967 wurde überwunden, weil der Staat und alle gesellschaftlichen Gruppen sich frei- willig zu einer konzertierten Aktion zusammenschlos- sen. So wurden die anstehenden Probleme durch gemeinsame und freiwillige Initiativen bewältigt.

Eine gleiche Lösung muß jetzt für die bestehenden und noch auf uns zukommenden Schwierigkeiten in der ge- setzlichen Krankenversicherung angestrebt werden.

Statt mit Gewaltmaßnahmen die Ärzte und Zahnärzte, die Krankenhäuser und ihre Träger, die Millionen Mit- glieder der Ersatzkassen und der Kriegsopferverbände und viele andere zu Gegnern des geplanten Gesetzes zu machen, sollte man ihre Erfahrung und Mitarbeit bei der Weiterentwicklung und Stabilisierung des bewährten Krankenversicherungssystems einsetzen. Dies kann aber nichtgeschehen, wenn das bisher angewandte poli- tische Schnellverfahren die Berücksichtigung von be- rechtigten Einwänden und Vorschlägen ausschließt.

Wir alle wollen eine gute und für die Volkswirtschaft tragbare Krankenversicherung. Sie kann nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten, durch deren gemein- same Disziplin und notfalls durch gemeinsame Opfer erhalten bleiben.

Wir Ärzte sind zur Mitwirkung bereit und haben dies schon bewiesen. Nun sollte die Bundesregierung auch den Mut und Willen zur Sachlichkeit und fairen Zusam- menarbeit aufbringen.

m omer AKTIONSGEMEINSCHAFT DER DEUTSCHEN Äält Eli alliil

Haedenkampstraße 3 • 5000 Köln 41

916 Heft 14 vom 7. April 1977

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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