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Archiv "Pflegeversicherung: Mehr Geld für Demenzkranke" (07.01.2013)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 1–2

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7. Januar 2013 A 13

P O L I T I K

PFLEGEVERSICHERUNG

Mehr Geld für Demenzkranke

Seit dem 1. Januar erhalten Menschen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Der Beitragssatz steigt von 1, 95 auf 2,05 Prozent.

W

ie viel Hilfe braucht ein Mensch beim Essen, Wa- schen und Anziehen? Das war bis- lang die entscheidende Frage, wenn es um eine Pflegestufe ging. Allein körperliche Einschränkungen spiel- ten bei den Leistungen der Pflege- versicherung eine Rolle. Demenz- kranke fielen durchs Raster. Seit dem 1. Januar ist das nun anders.

Auch Menschen mit erheblich ein- geschränkter Alltagskompetenz er- halten Geld. Das sieht das Pflege- neuausrichtungsgesetz (PNG) vor.

Finanziert werden sollen die zu- sätzlichen Leistungen durch höhere Beiträge. Der Beitragssatz zur ge- setzlichen Pflegeversicherung ist zum 1. Januar von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent gestiegen – für Kin- derlose von 2,2 auf 2,3 Prozent.

Mehr Geld erhalten Demenz- kranke, die ambulant versorgt wer- den. Ihre Ansprüche in den Pflege- stufen I und II werden aufgestockt.

Auch Demenzpatienten, die bisher keine Pflegestufe haben, bekom- men künftig Geld. Sie erhalten die Pflegestufe 0. Erfolgt die Versor- gung durch Angehörige gibt es 120 Euro Pflegegeld. Für Sachleis- tungen, also die Betreuung durch einen Pflegedienst, 225 Euro.

Die Zahlungen bekommen De- menzkranke allerdings nicht auto-

matisch. Nach Angaben von Dr. Kai Behrens, Sprecher der Barmer- GEK, erfolgt die Bewilligung der Leistungen „im Rahmen des gängi- gen Verfahrens“. Das bedeutet: Ver- sicherte oder Angehörige müssen zunächst einen Antrag stellen. Der Medizinische Dienst der Kranken-

kassen überprüft dann, ob ein An- spruch besteht.

Für Betroffene ist es mitunter schwierig, die Leistungen zu über- blicken. Vielen ist nicht bekannt, dass es bereits die Möglichkeit gibt, bei „erheblichem allgemeinem Be- treuungsbedarf“ bis zu 200 Euro im Monat für ergänzende Leistun- gen zu beantragen. Das sind niedrig - schwellige Betreuungsanbote, etwa Gruppen für Demenzkranke.

Wer Schwierigkeiten bei der Be- antragung von Leistungen oder der Pflege selbst hat, sollte sich von sei- ner Pflegekasse beraten lassen. Seit 2009 gibt es einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Pflegeberatung.

Pflegebedürftige und Angehörige können sie telefonisch oder persön- lich in Anspruch nehmen. Durch das PNG werden die Kassen hier stärker in die Pflicht genommen.

Sie müssen innerhalb von zwei Wochen einen Termin anbieten.

Mit der Pflegereform treten noch weitere Neuerungen in Kraft. Ver- bessert werden soll die ärztliche Versorgung in Heimen. Ärzte und Pflegeheime sollen Kooperations- verträge schließen. Für die bessere Betreuung werden Vergütungszu- schläge vereinbart. Zunächst müs- sen aber die Kassenärztliche Bun- desvereinigung und der Spitzenver- band Bund der Krankenkassen

„Anforderungen an eine koopera - tive und koordinierte ärztliche und pflegerische Versorgung“ erarbei- ten. Die Zuschläge sind für den Zeitraum bist zum 31. Dezember 2015 befristet. Die Kooperationen sollen evaluiert werden.

Dr. med. Birgit Hibbeler

@

Die Neuregelungen des PNG im Detail : www.aerzteblatt.de/52854 TABELLE

Leistungen der Pflegeversicherung (in Euro)

*Härtefall: 1 918 Euro; Quelle: BMG ambulant (Pflegegeld)

Pflegestufe Stufe 0 Stufe I Stufe II Stufe III

ambulant (Sachleistung) Pflegestufe

Stufe 0 Stufe I Stufe II Stufe III

stationär (Sachleistung) Pflegestufe

Stufe I Stufe II Stufe III

Regelsatz

-

235 440 700

Regelsatz

-

450 1 100 1 550*

Regelsatz 1 023 1 279 1 550*

bei Demenz 120 305 525 700

bei Demenz 225 665 1 250 1 550*

bei Demenz 1 023 1 279 1 550*

In der ambulanten Pflege werden die Leistungen für Demenzkranke auf- gestockt. Im statio - nären Bereich nicht.

Foto: Fotolia absolut

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