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Masterlehrgang der FH Wien der WKW MSc-Bilanzbuchhaltung

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Masterlehrgang der FH Wien der WKW MSc-Bilanzbuchhaltung

Die Kennzahl der Combined Ratio und die Deckungsbetrags- rechnung in der Schaden-/Unfallversicherung und die aktuellen Anforderungen zur Sicherung des wirtschaftlichen Erfolges der

Sparte

Angestrebter akademischer Grad:

Master of Science MSc

Verfasst von: Peter Wutzel, MBA Matrikelnummer: 16F3506

Abschlussjahr: 2017

Betreut von Mag. (FH) Georg Weidlinger, MBA Lehrgangsort: FH Wien / WIFI Wien

Lehrgangsstart: WS 2016

Ich versichere hiermit,

 diese Arbeit selbständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und mich auch sonst keiner unerlaubten Hilfe bedient zu haben,

 diese Arbeit bisher weder im In- noch Ausland in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt zu haben,

 die Übereinstimmung dieser Arbeit mit jener Version, die der Betreuung vorgelegt und zur Plagiatsprüfung hochgeladen wurde,

 mit der Veröffentlichung dieser Arbeit durch die Bibliothek der FHWien der WKW einverstanden zu sein, die auch im Fall einer Sperre nach Ablauf der genehmigten Frist erfolgt.

____________________________ ___________________________

Ort, Datum Unterschrift

Ich stimme der Veröffentlichung samt Upload der elektronischen Version meiner

Masterarbeit durch die Bibliothek der FHWien der WKW in deren Online-Katalog zu. Im Fall einer Sperre der Masterarbeit erfolgt die Veröffentlichung samt Upload erst nach Ablauf der genehmigten Sperrfrist. Diese Zustimmungserklärung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen.

____________________________ ___________________________

Ort, Datum Unterschrift

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ... 1

1.1 Problemstellung ... 1

1.2 Zielsetzung ... 2

1.3 Forschungsfragen ... 3

1.4 Methodik ... 3

2. Controlling in Versicherungen ... 6

3. Sparte Sachversicherung ... 7

3.1 Verkehrssteuern in der Sachversicherung ... 8

3.2 Risikosparten (Haftpflicht, Unfall, Kfz, Rechtsschutz)... 9

3.3 Versicherungssumme ... 10

3.4 Schadenrendement ... 11

4. Deckungsbeitragsrechnung in der Schaden-/Unfallversicherung ... 12

4.1 Rückversicherung ... 13

4.2 Mitversicherungserhalt und -abgabe ... 14

4.3 Großschäden ... 14

4.4 Kumulereignisse... 14

4.5 Prämie ... 15

4.6 Gesamtschaden ... 20

4.7 Provision ... 28

4.8 Deckungsbeitrag 2 – versicherungstechnisches Ergebnis ... 29

4.9 Geschäftsverlauf eines Kunden ... 30

4.10 Beispiel Deckungsbeitragsrechnung Sparte KFZ-Gesamt ... 31

4.11 Verwaltungskosten ... 32

4.12 Schadenhäufigkeit ... 33

4.13 Durchschnittliche Schadenhöhe ... 33

4.14 Versicherungstechnische Rechnung ... 34

4.15 Vergleich versicherungstechnische Rechnung und Deckungsbeitragsrechnung ... 36

5. Die Kennzahl Combined Ratio ... 38

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5.1 Bereinigter Jahresüberschuss ... 39

5.2 Die Parameter der Kennzahl Combined Ratio ... 40

5.3 Empfohlene Combined Ratio ... 42

5.4 Die Kennzahl Combined Ratio in österreichischen Versicherungsunternehmen ... 43

6. Beantwortung der theoretischen Subforschungsfragen ... 44

7. Erhebung und Auswertung der empirischen Ergebnisse ... 47

7.1 Forschungsdesign ... 47

7.2 Durchführung der empirischen Forschung ... 50

7.3 Datenanalyse ... 51

7.4 Ergebnisdarstellung der empirischen Untersuchung ... 53

8. Beantwortung der empirischen Subforschungsfragen ... 62

9. Zusammenfassung und Ausblick ... 65

9.1 Beantwortung der Hauptforschungsfrage ... 65

9.2 Conclusio ... 68

9.3 Ausblick ... 69

9.4 Limitationen der empirischen Forschung ... 70

10. Anhang ... 71

10.1 Literaturverzeichnis a. Literaturquellen ... 71

b. sonstige Quellen ... 73

10.2 Interviewleitfaden ... 75

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ABSTRACT

Diese Arbeit beschäftigt sich mit den wesentlichen Anforderungen bei Schaden-/

Unfallversicherungen, die aufgrund der Finanzkrise notwendig waren, um den wirtschaftlichen Erfolg der Sparte zu sichern. Mit Beginn der Finanzkrise sind die Erträge aus der Kapitalveranlagung weggebrochen und die Schaden-/Unfall- versicherungen waren gefordert, ihre Gewinne mit dem Kerngeschäft zu verdienen. Vor der Finanzkrise lag bei vielen Versicherungen die Kennzahl Combined Ratio bei über 105 %, und hätten die Versicherungen es nicht geschafft, diese Kennzahl deutlich unter 100 % zu steuern, hätten möglicherweise viele Schaden-/Unfallversicherungen heute wesentliche finanzielle Schwierig- keiten. Die Versicherungstechnik war gefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Somit gewann die Deckungsbeitragsrechnung für die Steuerung der Schadensquoten an Bedeutung. Zusätzlich wurde von den Vorständen die Kennzahl Combined Ratio als Zielvorgabeinstrument eingesetzt, um die Realisierung der Zielvorgaben zu unterstützen.

Ziel dieser Arbeit ist es, die Deckungsbeitragsrechnung und die Kennzahl Combined Ratio in der Schaden-/Unfallversicherung herauszuarbeiten.

Hauptverantwortlich für das technische Ergebnis in der Schaden- /Unfallversicherung sind die Prämien, die Schäden und die Provisionen. Die Kennzahl Combined Ratio setzt sich aus dem Schaden- und Kostensatz zusammen.

Im empirischen Teil der Arbeit, wurden Interviews mit fünf Experten durchgeführt und deren Aussagen ausgewertet. Neben den allgemeinen Aspekten wurden die oben dargestellten Themen aus praktischer Sicht untersucht. Aus den gewonnenen Erkenntnissen der theoretischen und empirischen Recherche ist abzuleiten, dass die Deckungsbeitragsrechnung und die Kennzahl Combined Ratio die wichtigsten Steuerungsinstrumente für die Schaden-/Unfallversicherung sind.

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

abzgl. abzüglich

bzw. beziehungsweise

ca. circa

d.h. das heißt

et al. et alteri (und andere)

€ Euro

FMA Finanzmarktaufsicht ggf. gegebenenfalls i.H.v. in der Höhe von

IFRS International Financial Reporting Standards Kfz Kraftfahrzeug

Mrd. Milliarde lfd. laufend

o.a. oben angeführt Pkw Personenkraftwagen

RJ Rechnungsjahr

SFF1: Subforschungsfrage 1 SFF2: Subforschungsfrage 2 UGB Unternehmensbesetzbuch USD United States Dollar usw. und so weiter

VAG Versicherungsaufsichtsgesetz verr. verrechnete

vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Wertschöpfungskette in Versicherungen Abbildung 2: Höhe der Kfz-Steuer nach Pferdestärken Abbildung 3: Systematik der Arten der Sachversicherung

Abbildung 4: Deckungsbeitragsschema Schaden/Unfallversicherung

Abbildung 5: Konzernbericht UNIQA Group Geschäftsbericht 2015 verr. Prämien Abbildung 6: Abgrenzung von Prämien

Abbildung 7: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Geschäftsbericht 2014 Abbildung 8: Sparte KFZ Kasko größte österreichische

Versicherungsunternehmen im Geschäftsjahr 2015 und Vorjahr Abbildung 9: Vier-Felder-Matrix relativer Marktanteil/Marktwachstum Abbildung 10: Verhältnis Spätschadenreserve zur abgegrenzten Prämie Abbildung 11: Verhältnis Spätschadenreserve zum Gesamtschaden Abbildung 12: Rechnungsjahrschaden zur abgegrenzten Prämie Abbildung 13: Schema Abwicklungsergebnis

Abbildung 14: Beispiel Abwicklungsgewinn und Abwicklungsverlust Abbildung 15: Verhältnis Abwicklungsgewinn zur abgegrenzten Prämie Abbildung 16: Verhältnis Gesamtschaden zur abgegrenzten Prämie Abbildung 17: Verhältnis Deckungsbeitrag 1 zur abgegrenzten Prämie Abbildung 18: Provisionskostenquote

Abbildung 19: Verhältnis Deckungsbeitrag 2 zur abgegrenzten Prämie Abbildung 20: Geschäftsverlauf Kunden

Abbildung 21: Beispiel Deckungsbeitragsrechnung Kfz gesamt

Abbildung 22: Verhältnis Verwaltungsaufwand zur abgegrenzten Prämie Abbildung 23: Schadenhäufigkeit

Abbildung 24: durchschnittliche Schadenhöhe

Abbildung 25: Combined Ratio nach Fürstenwerth/Weiss Abbildung 26: Empfohlene Combined Ratio

Abbildung 27: Österreichische Versicherungen Combined Ratio 2015

Abbildung 28: Generali Österreich Geschäftsbericht 2015 Combined Ratio netto

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TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1: Auflistung der Interviewpartner

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1. Einleitung

1.1 Problemstellung

Ein Blick in die Bilanz eines Versicherungsunternehmens lässt sehr schnell erkennen, dass die Aktivseite durch Kapitalanlagen und die Passivseite durch die versicherungstechnischen Rückstellungen getrieben ist. Die Kapitalanlagen dienen der Bedeckung von versicherungstechnischen Rückstellungen und sie unterliegen speziellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Die versicherungs- technischen Rückstellungen stellen die Verbindlichkeiten aus dem Versicherungs- geschäft zum Bilanzstichtag dar. (vgl. VIG Geschäftsbericht 2015, S. 34f) Vor der Finanzkrise trugen die Erträge aus der Kapitalveranlagung einen wesentlichen Anteil am Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung bei. Seit der Finanzkrise sind die Erträge aus der Kapitalveranlagung sukzessive weggebrochen und somit sind die Versicherungen gefordert, ihre Gewinne mit dem Kerngeschäft, also mit der Schaden-/Unfall- sowie der Kranken- und der Lebensversicherung zu verdienen (vgl., www.fma.at, 2017). Eine Combined Ratio (Summe aus Schaden- und Kostensatz) i.H.v. über 105 % war vor der Finanzkrise bei vielen Versicherungsunternehmen eine durchaus übliche Kennzahl (vgl.

www.trendtop500.at UNIQA, 2017). Ein Wert von über 100 % stellt ein Warnsignal dar, denn solange die Combined Ratio nicht unter 100 % liegt, wird für das Unternehmen kein Wert generiert (vgl. Egger 2005, S. 1).

Das Fundament einer Versicherung ist das Eigenkapital. Die Eigenmittel- ausstattung muss den Anforderungen des europäischen Versicherungs- aufsichtsgesetzes entsprechen (vgl. Wittmann 2010, S. 168). Die nächste Stufe und am guten Fundament aufbauend ist bei Versicherungen das Kerngeschäft, das sich in die Sparten Schaden-/Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung unterteilt. Mit dem Geschäft der Krankenversicherung ist man zufrieden, jedoch ist der Prämienanteil am Gesamtprämienvolumen unwesentlich. Deutlich mehr Sorgen bereitet den Versicherungsunternehmen die Sparte Leben. Im aktuellen

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Niedrigzinsumfeld verdienen die Versicherungen kein Geld in dieser Sparte.

Dennoch werden auch in Zukunft weiterhin Lebensversicherungen angeboten, um für die Zeit nach der Niedrigzinsphase am Markt präsent zu sein. Das größte Potential sehen die Versicherungsunternehmen im Bereich der Schaden-/

Unfallversicherung. Im ersten Halbjahr 2016 lag die Combined Ratio bei rd. 97 % und das Ziel in dieser Sparte ist es, nachhaltig 95 % zu erreichen. Somit ist die Versicherungstechnik gefordert, alle ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, um das o.a. Combined-Ratio-Ziel zu erreichen (vgl. Brandstetter 2016).

Da ich mich in meiner beruflichen Praxis schon seit Jahren mit der Versicherungs- technik der Schaden-/Unfallversicherung beschäftige, verfolge ich die aktuellen Entwicklungen mit regem Interesse. Aufgrund der Aktualität ist Forschungsbedarf hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Sachversicherungsgeschäft gegeben, wobei der wissenschaftliche Diskurs weiterhin gespannt zu verfolgen sein wird.

1.2 Zielsetzung

In dieser Master-Thesis soll die Deckungsbeitragsrechnung und die Kennzahl Combined Ratio in der Schaden-/Unfallversicherung herausgearbeitet werden. Für das technische Ergebnis in der Schaden-/Unfallversicherung sind die Prämien, die Schäden und die Provisionen hauptverantwortlich. Die Kennzahl Combined Ratio setzt sich aus dem Schaden- und Kostensatz zusammen.

Im ersten Teil werden die grundlegenden versicherungsspezifischen Begriffe und Definitionen behandelt. Anschließend wird auf die Deckungsbeitragsrechnung und die Kennzahl Combined Ratio näher eingegangen.

Der empirische Teil wird sich mit Hilfe von ExpertInnen mit der Steuerung der Versicherungstechnik in der Schaden-/Unfallversicherung und mit der Bedeutung der Kennzahl Combined Ratio widmen.

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1.3 Forschungsfragen

Aus der Zielsetzung ergeben sich folgende Haupt- und Subforschungsfragen:

Welche Bedeutung hat die Kennzahl Combined Ratio in der Schaden-/Unfall- versicherung und wie erfolgt die Gestaltung einer Deckungsbeitragsrechnung, um eine Gesamtbeurteilung und eine Beurteilung der einzelnen Sparten zu ermöglichen?

Daraus werden folgende Fragen auf Basis der Literatur beantwortet:

 Wie gestaltet sich der Aufbau der Deckungsbeitragsrechnung bei der Schaden-/Unfallversicherung, um die Rentabilität der einzelnen Risiko- sparten und eine Gesamtbeurteilung zu ermöglichen?

 Welche Positionen beinhaltet die Kennzahl Combined Ratio bei der Schaden-/Unfallversicherung und welche Aussagekraft hat diese Kennzahl?

Auf Grund von empirischen Daten aus den qualitativen Interviews sollen folgende Fragen beantwortet werden:

 Welche Faktoren können das versicherungstechnische Ergebnis beeinflussen und wie erfolgt die Steuerung der Versicherungstechnik?

 Welche Bedeutung hat die Kennzahl Combined Ratio in der Schaden-/Unfallversicherung und welches Ziel wird mit dieser Kennzahl verfolgt?

1.4 Methodik

Die Arbeit unterteilt sich in einen theoretischen und einen empirischen Teil. Im ersten Teil erfolgt eine intensive Literaturrecherche über die Deckungsbeitrags-

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rechnung und die Kennzahl Combined Ratio. Der zweite Teil besteht aus einer theoriebegründeten, qualitativen, empirischen Studie.

Versicherungen unterliegen nicht nur den üblichen gesetzlichen Bestimmungen, sondern zusätzlich auch dem Versicherungsaufsichtsgesetz und dem Versicherungsvertragsgesetz. Durch diese gesetzlichen Bestimmungen ist die Rechnungslegung bei Versicherungen streng genormt.

Die Deckungsbeitragsrechnung ist, bis auf einige Positionen, grundsätzlich die versicherungstechnische Rechnung der Gewinn- und Verlustrechnung. Aufgrund der gesetzlichen Normung und der Anlehnung der Deckungsbeitragsrechnung an die versicherungstechnische Rechnung der Gewinn- und Verlustrechnung, wird diese bei allen Versicherungen gleich erstellt. Daher werden bei den Interviews keine unterschiedlichen Erkenntnisse gewonnen werden.

1.4.1 Erhebungsmethoden

Im empirischen Teil der Arbeit werden qualitative ExpertInneninterviews mit einem Vorstand, einem Produktmanager und mit drei TeamleiterInnen aus unterschiedlichen Versicherungsunternehmen durchgeführt. Im ExpertInnen- interview werden die Faktoren, die ein versicherungstechnisches Ergebnis beeinflussen können, wie die Steuerung der Versicherungstechnik erfolgt, welche Bedeutung die Combined Ratio hat und welches Ziel mit dieser Kennzahl verfolgt wird, herausgearbeitet. Der Interviewleitfaden ist halbstrukturiert aufgebaut und gibt den notwendigen Rahmen für offene und authentische Antworten. Die InterviewpartnerInnen werden vorab über das Thema informiert, erhalten aber weder vor noch während des Gesprächs einen Auszug des Leitfadens, um im Gesprächsverlauf die notwendige Objektivität und Validität sicherstellen zu können. Im persönlichen Dialog können auch Themen aufkommen, die in der Arbeit bisher noch nicht behandelt wurden.

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1.4.2 Hauptuntersuchungsdimension

Als Einstieg in das Gespräch wird als Erstes Grundsätzliches über die Versicher- ungstechnik der Schaden-/Unfallversicherung besprochen.

Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit den Einflussfaktoren, die das versicher- ungstechnische Ergebnis beeinflussen können. Bei den Einflussfaktoren wird das Einbrechen der Kapitalerträge, die Situation der Nat-Cat-Schäden (z. B. Sturm- schäden und Hochwasser) sowie das Thema Großschäden behandelt.

Im dritten Abschnitt wird auf die Steuerung der Versicherungstechnik einge- gangen, dabei stehen die wichtigsten Kennzahlen und deren Bedeutung im Mittelpunkt. Bei der Steuerung werden die wichtigsten Kennzahlen und deren Bedeutung besprochen.

Im vierten Abschnitt wird die Bedeutung der Kennzahl Combined Ratio in der Schaden-/Unfallversicherung beleuchtet und welches Ziel mit dieser Kennzahl verfolgt wird.

Im letzten Abschnitt zum Thema hat der Experte/die Expertin die Möglichkeit, auf die für ihn/sie relevanten Themen einzugehen.

1.4.3 Auswertungsmethode

Die qualitativen Interviews werden digital aufgezeichnet, anschließend zusammen- gefasst und transkribiert. Das charakterisierte und induktiv kategorisierte Datenmaterial wird nach dem Ablaufmodell nach Mayring (vgl. 2015, S. 62) auf die wesentlichen Inhalte reduziert und ausgewertet.

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2. Controlling in Versicherungen

Die außergewöhnlichen Rahmenbedingungen führen bei Versicherungen zu besonderen Herausforderungen für das Controlling. Durch den Risikotransfer auf das Versicherungsunternehmen ist das Versicherungsgeschäft zufalls- und schwankungsanfällig. Daher ist die Planung und Steuerung der Schaden- entwicklungen für Versicherungen eine Herausforderung, da der Eintritt, die Höhe und auch der Zeitpunkt des Schadens nicht vorhersehbar sind. Weiters werden die Prämien für die Deckung schon im Voraus vereinbart und eine nachträgliche Prämienanpassung ist grundsätzlich nicht üblich.

Eine der Hauptaufgaben im Versicherungscontrolling ist das Schaden- management, das alle Schadenmeldungen umfasst und konkretisiert. Die Schadenaufwendungen stellen den größten Kostenfaktor im Versicherungs- geschäft dar (vgl. Graf, 2008, S. 70).

Eine weitere Herausforderung ist der hohe Anteil an Gemeinkosten, die den einzelnen Kostenträgern nicht direkt zugeordnet werden können. Dies führt zu einem komplexen System an Kostenzuordnungen, um eine möglichst verursachergerechte Verteilung vorzunehmen. Nur eine verursachergerechte Zuordnung der Kosten gewährleistet eine saubere Darstellung der Kosten.

In der unten angeführten Abbildung 1 zeigt eine Übersicht der Kernfunktionen und der Kernprozesse in Versicherungen, die eine generische Wertschöpfung darstellt.

Abbildung 1: Wertschöpfungskette in Versicherungen

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3. Sparte Sachversicherung

Die Versicherungswirtschaft ist aus einer hochentwickelten Volkswirtschaft nicht mehr wegzudenken (vgl. Nguyen et al., 2013, S. VI). Das Übernehmen von Risiken ist die wesentliche Aufgabe der Versicherungsgesellschaften. Durch die Vielzahl der übernommenen Risiken und das Gesetz der großen Zahl werden das Risiko und der Schadenverlauf für Versicherungen vorhersehbar. Das Gesetz der großen Zahl besagt: Je größer die Anzahl der Risiken ist, die von der gleichen Gefahr bedroht sind, desto geringer ist der Einfluss von Zufälligkeiten (vgl.

Dorfman, 1994, S. 7).

Die unterschiedlichen Zweige in der Sachversicherung decken Schäden bei Gebäuden und beweglichen Sachen ab. Die Sachversicherungen sind Schadens- versicherungen. Dazu werden häufig verschiedene Risiken gebündelt, wie z.B. bei der Haushaltsversicherung oder der Betriebsbündelversicherung. Die einzelnen Risiken können unterschiedlich sein und Naturgewalten wie Feuer und Wasser sowie Elementarschäden wie Sturm, Hagel und Hochwasser umfassen. Auch die Tierversicherung und Risiken wie Maschinenbruch zählen zur Sachversicherung.

Gegen Kriege, Erdbeben und innere Unruhen kann man sich jedoch nicht versichern.

Die versicherten Sachen werden gegen Beschädigung oder Zerstörung sowie gegen Diebstahl geschützt. Die Aufwendungen, die infolge der Beschädigung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erforderlich sind, sind ebenfalls der Sachversicherung zuzurechnen. Sachversicherungen sind für private VersicherungsnehmerInnen ebenso wichtig wie für Unternehmen (vgl. Tolkmitt, 2007, S.369f).

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3.1 Verkehrssteuern in der Sachversicherung

Gemäß § 6 des österreichischen Umsatzsteuergesetzes sind Umsätze von Versicherungen unecht steuerbefreit und daher sind Versicherungen auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Die Einnahmen von Versicherungen unterliegen anderen Verkehrssteuern, und zwar der Versicherungssteuer, der Feuer- schutzsteuer und der motorbezogenen Versicherungssteuer, die im Zuge der Prämienvorschreibung eingehoben wird und an das Finanzamt abgeführt wird.

3.1.1 Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer ist im Versicherungssteuergesetz geregelt. Grundlage der Versicherungssteuer ist ein Entstehen eines Versicherungsverhältnisses gegen Entgelt, wobei dieses als Bemessungsgrundlage für die Versicherungs- steuer dient. Die Höhe der Versicherungssteuer in der Sachversicherung beträgt 11 %, wenn nichts anderes geregelt ist (vgl. RIS, Versicherungssteuergesetz).

3.1.2 Feuerschutzsteuer

Eine spezifische Versicherungssteuer ist die Feuerschutzsteuer, die im Inland für Feuersparten auf versicherte Gegenstände eingehoben wird. Die Höhe dieser Steuer beträgt 8 %. Davon werden 50 % vom Versicherungsunternehmen und 50 % vom VersicherungsnehmerInnen getragen. Die Einnahmen der Feuer- schutzsteuer werden für den Erhalt der Feuerwehren verwendet (vgl. RIS Feuerschutzsteuergesetz).

3.1.3 Motorbezogene Versicherungssteuer

Zusätzlich zur Versicherungssteuer wird für Fahrzeuge, bis zu einem höchst- zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, eine motorbezogene Versicherungs- steuer eingehoben. Die Höhe dieser Steuer richtet sich bei Personenkraftwagen

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nach der Leistung des Verbrennungsmotors (siehe Abb. 2) und diese Steuer wird gemeinsam mit der Prämie der Haftpflichtversicherung vom Versicherungs- unternehmen eingehoben. Der Steuersatz hängt von der Art des Kraftfahrzeuges und der Zeitspanne, für den die Versicherungsprämie bezahlt wird, ab.

Abbildung 2: Höhe der Kfz-Steuer pro Jahr nach Pferdestärke

3.2 Risikosparten (Haftpflicht, Unfall, Kfz, Rechtsschutz)

Die Risikosparten Haftpflicht, Unfall, Kraftfahrzeug und Rechtsschutz werden hier zusammenfassend dargestellt, da diese Sparten mit der Verkehrsentwicklung und der Industrialisierung an Bedeutung gewonnen haben und die Prämienzuwächse überproportional waren.

Eine Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadenansprüche ab und kommt für Schäden auf, die der Versicherte verursacht. Bei der Unfallversicherung kann jeder Unfall eingeschlossen sein und diese soll gegen Freizeitunfälle, die über die gesetzliche Sozialversicherung nicht gedeckt ist, schützen. Die Kfz- Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und deckt die vom versicherten Fahrzeug verursachten Schäden ab und sie übernimmt die Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Die Kfz-Kaskoversicherung ersetzt die Schäden am eigenen

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Fahrzeug. Durch den zunehmenden Verkehr hat sich die Kraftfahrzeugversicherung zu einem eigenen Versicherungszweig entwickelt und weist neben der Lebensversicherung die höchsten Prämieneinnahmen auf. Die Aufgabe der Rechtsschutzversicherung ist die Deckung der entstandenen Auf- wendungen, die mit der Rechtsdurchsetzung verbunden sind. Grundbedingung für den Rechtsschutz ist die Aussicht auf Erfolg bei der Rechtsverfolgung (vgl.

Tolkmitt, 2000, S. 370).

Abbildung 3: Systematik der Arten der Sachversicherung

3.3 Versicherungssumme

In der Schaden-/Unfallversicherung ist die Versicherungssumme die Obergrenze der Versicherungsleistung, dieser Höchstbetrag der Leistung wird im Versicherungsvertrag vereinbart. Die Versicherungssumme gehört somit neben dem Versicherungswert und der Höhe des Schadens zu den leistungsbegrenzenden Faktoren. Sollte die Versicherungssumme niedriger sein als der Versicherungswert, besteht die Gefahr der Unterversicherung (vgl.

wirtschaftslexikon.gabler.de, 2017).

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3.4 Schadenrendement

Die Aufgabe des Schadensrendements ist das Beobachten von Schadenent- wicklungen. Ein geeignetes Instrument dafür ist die Deckungsbeitragsrechnung, auf die im nachfolgenden Kapitel näher eingegangen wird, da deren Daten in der Regel in Data-Warehouse-Datenbanken gespeichert sind. Diese Datenbanken ermöglichen, einzelne KundenInnen, Unternehmen, Länder, Makler etc. zu analysieren und bei schlechter Schadensquote Maßnahmen zu setzten. Sollte eine Kundin oder ein Kunde einen sehr schlechten Schadensverlauf haben, wird vonseiten der Versicherung der Vertrag gekündigt. Bei nur unzufriedenstellendem Schadenverlauf wird versucht, eine höhere Prämie vom KundenInnen zu verlangen, damit der Vertrag wieder kostendeckend wird (vgl. Kraft, 2008, S. 192).

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4. Deckungsbeitragsrechnung in der Schaden-/

Unfallversicherung

In der Versicherungswirtschaft ist die Deckungsbeitragsrechnung ein wichtiges Führungsinstrument und diese wird als operatives Steuerungsinstrument eingesetzt (vgl. Kraft, 2008, S. 203). Mit modernen Data-Warehouse-Datenbanken können diese Informationen auf verschiedenen Verdichtungsebenen, wie Sparten, KundenInnen, Vertriebswege und Regionen, ausgewertet werden. Traditionell einzeln geplante Positionen, wie z.B. Prämien, Schäden, Provisionen und Kosten, werden als Deckungsbeitrag in einen Gesamtsteuerungszusammenhang gebracht (vgl. Eschenbach, 1996, S. 689).

Abbildung 4: Deckungsbeitragsschema Schaden-/Unfallversicherung

Für das technische Ergebnis hauptverantwortlich sind die Prämien als erzielbare Erlöse und die Schaden-, Rückversicherungs- und Provisionskosten je nach

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Dimension. Die ermittelten Deckungsbeiträge werden um die Kosten der Aufbauorganisation reduziert (vgl. Eschenbach, 1996, S. 690).

4.1 Rückversicherung

Einen Teil des Risikos übertragen Versicherungen auf Rückversicherungsunter- nehmen. Dadurch kann die Last des Risikos auf mehrere Versicherer verteilt werden. Die Risikoteilung erlaubt es dem Versicherer auch, für größere Risiken die Deckung zu übernehmen.

Im Rahmen von Rückversicherungsverträgen werden Erstversicherer als Zedent und Rückversicherer als Zessionar bezeichnet. Rückversicherer können durch Retrozession wiederum einen Transfer von Risiken an weitere Rückversicherer vornehmen und somit erfolgt eine Weiterverteilung des Risikos.

Eine Rückversicherung findet statt, wenn die Deckung für einen ganzen Versicherungsbestand vollständig oder teilweise unter den ursprünglichen oder neuen Bedingungen von einem Erstversicherer auf einen Rückversicherer übertragen wird, und zwar ohne Auflösung der ursprünglichen Versicherung.

Dieser Vertrag wird also nicht geändert und der Erstversicherer bleibt dem Versicherten alleine für Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet. Er bekommt aber Teilbeträge der zu zahlenden Schäden von dem Rückversicherer zurückerstattet, soweit das versicherte Risiko in der Rückversicherung gegeben war. Aus diesen Gründen bezeichnet man die Rückversicherung auch als „die Versicherung der Versicherer“.

Eine Ermessensfrage ist der Umfang der benötigten Rückversicherung, die aus Sicht des Erstversicherers eine der wichtigsten Entscheidungen im Risikogeschäft ist (vgl. Heep-Altiner et al., 2014, S. 14ff).

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4.2 Mitversicherungserhalt und -abgabe

Eine Mitversicherung ist ein fallweise zustande kommendes Konsortialgeschäft, durch das mehrere Erstversicherer gemeinsam Versicherungsschutz für ein Risiko gewähren. Jeder beteiligte Versicherer haftet dabei nur für seinen gezeichneten Anteil im Risikogeschäft. Im Allgemeinen wird das Geschäft von einem führenden Versicherer abgewickelt. Vor allem bei Großrisiken wird Mitversicherung eingesetzt und dient der Zusammenfassung der Zeichnungskapazitäten mehrerer Versicherer (vgl. Farny, 2006, S. 289).

4.3 Großschäden

Bei Großschäden handelt es sich um Ereignisse, die zwar selten eintreten, dafür aber einen sehr hohen Schaden bei den versicherten Objekten verursachen.

Wann genau die Grenze überschritten wird, bei der man nicht mehr von üblichen, sondern von großen Schäden spricht, hängt von der Zeichnungskapazität der jeweiligen Versicherung ab. Ursache können sowohl Naturereignisse wie Stürme oder Erdbeben als auch Unglücksfälle, wie z.B. eine Kernschmelze in einem Atomkraftwerk, sein (vgl. Nguyen et al., 2013, S. 22).

4.4 Kumulereignisse

Ein Kumulereignis bezeichnet ein Ereignis, bei dem viele versicherungstechnische Risiken gleichzeitig einen Schaden erleiden. Ein klassisches Beispiel hierfür sind die Elementarrisiken Sturm, Hagel und Hochwasser. Ein Kumulereignis war beispielsweise der Hurrikan Katrina im August 2005, der im südöstlichen Teil der USA einen Versicherungsschaden von mehr 70 Mrd. USD verursacht hat, wobei man jedoch bedenken muss, dass der volkswirtschaftliche Schaden beträchtlich höher war als die versicherten Schäden (vgl. Nguyen et al., 2013, S. 22).

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4.5 Prämie

Die Prämie ist im Marktverkehr der Preis für das Wirtschaftsgut Versicherungs- schutz mit Risiko. Für den Versicherungsnehmer ist bei Abschluss einer Versicherung wichtig, die zu zahlende Prämie und den Nutzen des Versicherungsschutzes gegenüberzustellen. Aus Sicht der Versicherung erfolgt ein Vergleich der zu erwartenden Prämie mit den zu erwartenden Schäden des zugesagten Versicherungsschutzes. Die Prämienkalkulation ist geprägt von versicherungsmathematischen Ansätzen, die sich an Informationen der Schadenentwicklung aus der Vergangenheit orientieren und den am Markt üblichen Preisen (vgl. Farny, 2006, S. 57). Das Bestimmen der Preise für die abzusetzenden Versicherungsprodukte wird als Prämienpolitik bezeichnet. Die angebotenen Prämien sind maßgeblich für die Erfüllung der Absatzziele und darüber hinaus auch für die Erreichung der obersten Unternehmensziele wie Bestandswachstum, Gewinn und Bestandserhaltung. Eine besondere Stellung in der Preispolitik nehmen langfristige Versicherungsverträge ein, bei denen während der Laufzeit vonseiten der Versicherungen keine Prämienanpassung möglich ist.

Weiters wirkt sich die Höhe der Prämie am Markt auf die Anzahl der absetzbaren Verträge aus und somit auf die Prämieneinnahmen (vgl. Farny, 2006, S. 679f).

In der Praxis erfolgt die Kalkulation der Prämie in der Schaden-/Unfallversicherung auf Basis der Versicherungssumme. Je nach Art der Versicherung wird ein Prozentsatz oder Promillesatz von der Versicherungssumme für die Berechnung der Prämie angewendet. Aus dem Grundgedanken der Preis-Leistungs-Relation folgt, dass es für Versicherungen eine Preisuntergrenze gibt. Das ist jene Prämie, die mindestens erzielt werden muss, damit ein positiver Beitrag zur Erreichung des Gewinnziels entsteht. Gleichzeitig besteht für den Versicherungsnehmer eine Preisobergrenze. Das ist jene Prämie, die höchstens gezahlt werden kann, damit ein positiver Zielbeitrag entsteht (vgl. Farny, 2006, S. 682).

Im Folgenden werden verschiedene prämienbezogene Begriffe erläutert, sowie einige Beispiele zu abgegrenzten Prämie gegeben.

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4.5.1 Verrechnete Prämie

Die verrechneten Prämien sind jene Prämien, die den Versicherungsnehmern und -nehmerinnen von der Versicherung vorgeschrieben und eingenommen werden, exkl. Versicherungs- und Feuerschutzsteuer und inkl. aller Nebenleistungen. Der wesentliche Unterschied zwischen der verrechneten Prämie und der verdienten Prämie ist, dass die verrechnete Prämie nicht zeitlich abgegrenzt ist. Eine Versicherung erhält regelmäßig Prämien, die oftmals nur teilweise der aktuellen Rechnungsperiode zugerechnet werden dürfen. In den Geschäftsberichten der Versicherung wird die verrechnete Prämie immer mit dem Vorjahr verglichen und diese Kennzahl gibt einen ersten Überblick über die Entwicklung des Geschäftes (vgl. Kraft, 2008, S. 223).

Abbildung 5 zeigt ein Beispiel für den Vorjahresvergleich der verrechneten Prämien einer Versicherung.

Abbildung 5: Konzernbericht UNIQA Group, Geschäftsbericht 2015, verr. Prämien

4.5.2 Verdiente Prämie

Oftmals ist das Geschäftsjahr nicht ident mit der Versicherungsperiode. Daher sind für jenen Teil der Erträge Prämienüberträge zu bilden, die den Zeitraum nach dem Abschlussstichtag betreffen. Dabei handelt es sich um eine passive

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Rechnungsabgrenzung, die aber nach der derzeitigen für Versicherungs- unternehmen geltenden Rechnungslegungsvorschrift als Rückstellung ausgewiesen wird (vgl. Rockel, 2005, S. 159f).

Abbildung 6: Abgrenzung von Prämien

Beispiel: Falls ein Versicherungsnehmer am 1.7.2016 eine Jahresprämie an das Versicherungsunternehmen bezahlt, stellt nur der Teil, der bis zum Ende des Geschäftsjahres 2016 gerechnet wird, einen verdienten Beitrag für diese Periode dar (siehe Abbildung 6). Der im Voraus bezahlte Teil der Beträge, der für das Jahr 2017 bereits geleistet wird, dient insofern für den in der Folgeperiode zu gewährenden Versicherungsschutz.

Die Höhe der Prämienüberträge wird grundsätzlich nach dem Verhältnis der noch ausstehenden Gegenleistung bestimmt. In der Regel kann von einem gleich- bleibenden Risikoverlauf, d.h. von einer zeitlichen Proportionalität zwischen Gewährung von Versicherungsschutz und der Zahlung des Beitrages ausgegangen werden. Die Ermittlung der Beitragsüberträge kann dann grundsätzlich für den einzelnen Versicherungsvertrag pro rata temporis vorgenommen werden (vgl. Trauberge et al., 1995, S. 279).

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4.5.3 UNIQA Österreich Versicherungen AG, Geschäftsbericht 2014

Die Abbildung 7 zeigt die Entwicklung der verrechneten und der abgegrenzten Prämien der UNIQA Österreich Versicherungen AG, für das Geschäftsjahr 2014 und dem Vorjahr, sowie die Veränderung absolut und in Prozent.

Abbildung 7: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Geschäftsbericht 2014

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4.5.4 Vergleich abgegrenzte Prämien Kfz-Kasko der größten Kasko- Versicherungen

Die unten angeführte Abbildung 8 zeigt die größten österreichischen KFZ Kasko Versicherungen im Vergleich. Die Gesamtvolumen der abgegrenzten Prämie für das Geschäftsjahr 2015 beträgt € 1,35 Mrd. und die größten 5 Versicherungen erreichen einen Anteil von 72,9 % vom Gesamtmarkt.

Abbildung 8: Sparte KFZ Kasko größte österreichische Versicherungsunter- nehmen im Geschäftsjahr 2015 und Vorjahr (vgl., www.fma-va.brz.gv.at, 2017)

Vier-Felder-Matrix

Abbildung 9: Vier-Felder-Matrix relativer Marktanteil/Marktwachstum Quelle: siehe Abbildung 8

(27)

4.5.5 Prämienrückerstattung

Die erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung umfasst jene Beiträge, die für die VersicherungsnehmerInnen für die Ausschüttung bestimmt sind. Zur erfolgsabhängigen Prämienrückerstattung zählen jene Beträge, die vom Gesamtergebnis oder vom versicherungstechnischen Gewinn des gesamten Versicherungsgeschäfts oder vom Ergebnis eines Versicherungszweiges abhängig sind. Hingegen enthält die erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung jene Beträge, die vom Schadenverlauf oder vom Gewinn eines oder mehrerer Versicherungsverträge abhängig oder die vertraglich vereinbart oder gesetzlich geregelt sind. Beim Jahresabschluss wird eine Rückstellung für die Prämienrückerstattung gebildet. In der Deckungsbeitragsrechnung erfolgt die Berücksichtigung der Prämien- rückerstattung zum Zeitpunkt der Auszahlung (vgl. Rockel et al., 2005, S. 255).

4.6 Gesamtschaden

Um eine dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus dem Versicherungs- verträgen zu gewährleisten, ist es nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig, Schadenreservierungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle zu bilden (vgl. Pöll, 1994‚ S. 38). Der Betrag für die Schadenreservierung muss daher nach sorgfältiger kaufmännischer Beurteilung festgelegt werden, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtung aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen (vgl. Heisberg, 1997, S. 37).

4.6.1 Rechnungsjahrschaden

Im Rechnungsjahrschaden werden sämtliche Schadenaufwendungen dargestellt, die innerhalb des aktuellen Rechnungsjahrs anfallen. In der Deckungsbeitrags- rechnung setzt sich der Rechnungsjahrschaden aus den Zahlungen für die Schäden aus dem Rechnungsjahr, den Schadenreserven aus dem Rechnungsjahr

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und aus dem kalkulatorisch errechneten Spätschaden zusammen. Durch diese Darstellung werden nur die Ereignisse aus dem laufenden Rechnungsjahr mit einbezogen und die Vorperioden nicht berücksichtigt (vgl. Kraft, 2008, S. 250).

4.6.1.1 Zahlungen aus dem Rechnungsjahr

Im Schadensfall prüft ein SchadenreferentIn der Versicherung, ob der Versiche- rungsnehmerIn tatsächlich schadenersatzpflichtig ist. Stellt sich bei einer Prüfung heraus, dass es sich um unberechtigte bzw. überhöhte Ansprüche handelt, lehnt der SchadenreferentIn diesen Anspruch ab. Sollte der Anspruch berechtig sein, wird der Schaden im Rahmen der Versicherungssummen bezahlt. Wenn der Schaden im Rechnungsjahr erfolgte, werden die Zahlungen im laufenden Rechnungsjahr dargestellt und durch die Bezahlung des Schadens wird die Schadenreserve aufgelöst (vgl. Nguyen et al., 2013, S. 196).

4.6.1.2 Schadenreserven aus dem Rechnungsjahr

Eine Schadenreservierung für schwebende Versicherungsleistungen wird für jene Versicherungsfälle gebildet, die bereits eingetreten sind, bei denen jedoch die Zahlung der Versicherungsleistung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt (vgl.

Pöll, 1994, S. 41). Dabei handelt es sich um zukünftige Zahlungsverpflichtungen aus Versicherungsfällen des laufenden Rechnungsjahres. Zum Zeitpunkt der Schadenreservierung ist oftmals die genaue Höhe des Schadens nicht korrekt zu beurteilen bzw. wird oft eine vorläufige Schätzung des Schadens durchgeführt.

Durch die vorläufige Schätzung kann es später zu Nachreservierungen kommen oder auch zu einer Teilauflösung der Reserve (vgl. Trauberg et al., 1995, S. 299).

4.6.1.3 Spätschadenrückstellung aus dem Rechnungsjahr

Spätschadenrückstellungen, auch Spätschäden genannt, werden für Versicher- ungsfälle gebildet, die bis zum Bilanzstichtag verursacht, aber noch nicht gemeldet

(29)

wurden. Spätschäden kommen vor allem in Sachversicherungssparten vor, in denen zwischen dem Schadenseintritt und der Schadenmeldung bei der Versicherung ein längerer Zeitraum liegt. Grundsätzlich kann es in allen Sachsparten Spätschäden geben (vgl. Pöll, 1994, S. 41). Die Spätschaden- rückstellung kann im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie und im Verhältnis zur Schadenrückstellung angegeben werden, darauf wird im Anschluss eingegangen.

4.6.1.3.1 Spätschadenrückstellung Rechnungsjahr im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie

Die Abbildung 10 zeigt die Formel Verhältnis Spätschadenreserve zur abge- grenzten Prämie sowie ein Rechenbeispiel.

Abbildung 10: Verhältnis Spätschadenreserve zur abgegrenzten Prämie

Die Höhe der Spätschadenreservierung erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Deren Höhe kann einen Hinweis auf die Rückstellungs- politik des Versicherungsunternehmens geben.

4.6.1.3.2 Spätschadenrückstellung im Verhältnis zur Gesamtschaden- rückstellung

Diese Kennzahl setzt die Spätschadenreserven in Verhältnis zu den gesamten Schadenrückstellungen. Ein hoher Wert lässt auf eine grundsätzlich konser-

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vativere Reservierungspolitik schließen, allerdings kann dieser auch ein höherer Wert eine Unterreservierung in der Vergangenheit zum Ausdruck bringen.

Abbildung 11: Verhältnis Spätschadenreserve zum Gesamtschaden

4.6.1.4 Verhältnis Rechnungsjahrschaden zur abgegrenzten Prämie

Die Schadenquote Rechnungsjahrschaden setzt die gesamten Aufwendungen (Zahlungen aus dem Rechnungsjahr, Schadenreservierungen aus dem Rechnungsjahr, Spätschadenaufbau) für die im Rechnungsjahr eingetretenen Schadenfälle in Verhältnis zu den im gleichen Jahr eingenommenen abgegrenzten Prämien. Bei Sachversicherern, die auch Industriegeschäft zeichnen und darüber hinaus auch Long-Tail-Verträge (z.B. Haftpflichtversicherung) in ihrem Bestand aufweisen, können die Unterschiede der Schadenquote Rechnungsjahrschaden und der Schadenquote aus dem Gesamtschaden über die Jahre durchaus einige Prozentpunkte betragen.

Abbildung 12: Rechnungsjahrschaden zur abgegrenzten Prämie

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4.6.2 Abwicklungsergebnis

Das Abwicklungsergebnis (siehe Abbildung 13) ist eine Differenz aus in Vorjahren gebildeten Schadenrückstellungen und den daraus zu deckenden Schaden- zahlungen. Aufgrund der Ungewissheit der zu leistenden Schadenzahlungen in den folgenden Jahren und der damit verbundenen Bewertungsspielräume unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips weichen die zu schätzenden Schaden- rückstellungen oftmals von den tatsächlichen Schadenzahlungen ab.

In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt keine Trennung zwischen Rechnungs- jahrschäden und dem Abwicklungsergebnis. Der Ausweis erfolgt im versicher- ungstechnischen Ergebnis lediglich saldiert unter der Position „Aufwendungen für Versicherungsfälle“ (vgl., www.versicherungsmagazin.de, 2017).

Abbildung 13: Schema Abwicklungsergebnis

In den nächsten Kapiteln wird auf die Zahlungen und Reserven aus Vorperioden und auf den Abbau des Spätschadens aus dem Vorjahr eingegangen. Weiters wird ein Beispiel eines Abwicklungsgewinnes und ein Beispiel eines Abwicklungsverlustes dargestellt.

4.6.2.1 Zahlungen und Reserven aus Vorperioden

Erfolgt eine Schadenzahlung, die nicht das aktuelle Rechnungsjahr betrifft, werden diese in der Deckungsbeitragsrechnung unter Zahlungen aus dem Vorjahr

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dargestellt. Mit Bezahlung des Schadens erfolgt gleichzeitig die Auflösung der Schadenreservierung (vgl. Nguyen et al., 2013, S. 196).

4.6.2.2 Abbau des Spätschadens aus dem Vorjahr

Für unbekannte Spätschäden, die bis zum Abschlussstichtag noch nicht bekannt waren, wurde im Vorjahr eine Spätschadenreserve gebildet. Die Schäden wurden mittlerweile bei der Versicherung gemeldet und somit kann die Spätschaden- reserve aus dem Vorjahr wieder abgebaut werden. Der Abbau erfolgt in der Regel durch eine degressive Funktion und bis zum Jahresende wird die Spätschaden- reserve vollständig aufgelöst.

4.6.2.3 Beispiele Abwicklungsgewinn & Abwicklungsverlust

Wenn die Schadenrückstellung höher war als die tatsächliche Schadenzahlung, entstehen Abwicklungsgewinne. Bei Abwicklungsverlusten war die Schaden- zahlung höher als die ursprüngliche Schadenreservierung oder ein weiterer Zuführungsbedarf der Schadensrückstellung nötig. Ein Abwicklungsverlust ist ein Aufwand aus den Vorjahren, dieser muss aber in jener Periode dargestellt werden, in der die neue Rückstellungshöhe bekannt wurde. In der Deckungs- beitragsrechnung werden die Abwicklungsgewinne bzw. -verluste saldiert im Abwicklungsergebnis dargestellt.

Abbildung 14: Beispiel Abwicklungsgewinn und Abwicklungsverlust

(33)

4.6.2.4 Verhältnis Abwicklungsergebnis zur abgegrenzten Prämie

Das Abwicklungsergebnis im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie in % sagt aus, wie hoch der Anteil des Abwicklungsergebnisses an der abgegrenzten Prämie ist.

Diese Kennzahl ist auch ein Indikator dafür, ob vonseiten der Versicherung die Schadenreservierung nach kaufmännischer Vorsicht durchgeführt wurde.

Abbildung 15: Verhältnis Abwicklungsgewinn zur abgegrenzten Prämie

4.6.3 Gesamtschaden (Rechnungsjahrschaden, Abwicklungsgewinn/

-verlust)

In der Deckungsbeitragsrechnung setzt sich der Gesamtschaden aus dem Rechnungsjahrschaden und aus dem Abwicklungsergebnis zusammen. Die Unterscheidung Rechnungsjahr und Abwicklungsergebnis soll die Frage beantworten, welche finanziellen Belastungen das aktuelle Geschäftsjahr betreffen und welche Abwicklungsgewinne bzw. -verluste den Vorperioden zuzurechnen sind. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung ist diese Aufteilung nicht ersichtlich und daher ist die Deckungsbeitragsrechnung für Versicherungsunternehmen von großer Bedeutung. Der Gesamtschaden setzt sich zu einem Betrachtungs- zeitpunkt aus den bis dahin erfolgten Zahlungen und den zukünftigen Zahlungen zusammen. Die Zahlungen können darüber hinaus in der betrachteten oder in einer späteren Periode anfallen, woraus sich die Notwendigkeit der Periodisierung durch Rückstellungen ergibt (vgl. Kraft, 2008, S. 246ff).

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4.6.4 Verhältnis Gesamtschaden zur abgegr. Prämie

Das Verhältnis von Gesamtschaden zur abgegrenzten Prämie, auch Gesamt- schadenquote, setzt die Gesamtschadenaufwendungen einer bestimmten Periode in Verhältnis zur verdienten Prämie derselben Periode. Gerade bei Sachversicher- ungen können die Unterschiede zwischen der Rechnungsjahrschadenquote und der Gesamtschadenquote über die Jahre durchaus mehrere Prozentpunkte betragen.

Abbildung 16: Verhältnis Gesamtschaden zur abgegrenzten Prämie

4.6.5 Verhältnis Deckungsbeitrag 1 zur abgegrenzten Prämie

Der Deckungsbeitrag 1 ist das erste Zwischenergebnis und resultiert aus den abgegrenzten Prämien abzüglich des Gesamtschadens. Die Provisionen und die Verwaltungskosten werden im Deckungsbeitrag 1 nicht berücksichtigt. Die Prämien und Schäden sind in der versicherungstechnischen Rechnung naturgemäß die größten Positionen und daher ist der Deckungsbeitrag 1 von besonderer Bedeutung (vgl. Kraft, 2008, S. 316).

Die Kennzahl Verhältnis Deckungsbeitrag 1 zur abgegrenzten Prämie (siehe Abbildung 17) gibt Auskunft über die Höhe des Deckungsbeitrages 1 in Prozent.

Abbildung 17: Verhältnis Deckungsbeitrag 1 zur abgegrenzten Prämie

(35)

4.7 Provision

Ein wichtiges Element der Vertriebssteuerung ist die Gestaltung variabler Provisionssysteme. Ein Provisionssystem muss so aufgebaut sein, dass es zum einen leistungsfördernd wirkt, das heißt, dass der Vermittler die Möglichkeit haben muss, sich an den gesetzten Vertriebszielen zu messen, seine Leistung zu steigern und sich selbst zu bestätigen. Zum anderen muss ein Provisionssystem die Ansprüche der KundenInnen und des Versicherungsunternehmens erfüllen können. Die Gestaltung der Provisionen sind zeitbezogene Einkommenselemente, wie beispielsweise Gehalt, Fixum oder eine Provisionsgarantie, leistungsbezogene Provisionen sowie Sondervergütungen in Form einmaliger Anreize.

In der Praxis machen die leistungsbezogenen Provisionsvergütungen den größten Anteil der Vergütung aus. Für Vertragsabschlüsse erhält der Vermittler eine Abschlussprovision. Weiters gibt es für die Verwaltung des Versicherungs- bestandes eine Bestandsprovision und Bonifikationen für die Übererfüllung der Zielvorgaben. Die Höhe der Provision berechnet sich aus dem Provisionssatz des jeweiligen Produktes und einer messbaren Bezugsgröße. Die Bezugsgröße ist so zu wählen, dass sie mit dem Unternehmensziel und den Absatzzielen korreliert. In Frage kommen dafür unter anderem verrechnete Prämien, Versicherungssummen und Deckungsbeiträge. Bei den Provisionen hat die Abschlussprovision die größte Bedeutung und daher ist der Vertrieb eher umsatzorientiert (vgl. Nguyen et al., 2013, S. 457).

4.7.1 Provisionskostenquote

Die Provisionskostenquote gibt das Verhältnis wieder, das aus den Aufwendungen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen und den Prämieneinnahmen entsteht. Bei Maklern sind dies vor allem Vermittlungsprovisionen; bei den eigenen Vermittlern sind die Provisionen geringer, da diese auch ein Fixgehalt beziehen.

Eine langfristige Analyse der Provisionskosten lässt Rückschlüsse auf die

(36)

Kosteneffizienz zu, außerdem ermöglicht diese Kennzahl einen Vergleich zwischen den Vertriebskanälen.

Abbildung 18: Provisionskostenquote

4.8 Deckungsbeitrag 2 – versicherungstechnisches Ergebnis

Der Deckungsbeitrag 2 resultiert aus dem Deckungsbeitrag 1 abzüglich der Provisionen. Die Provisionen sind variable Vertriebskosten und ein wesentlicher Kostenfaktor bei Versicherungen (vgl. Kraft, 2008, S. 318).

Abbildung 19: Verhältnis Deckungsbeitrag 2 zur abgegrenzten Prämie

Die Kennzahl Verhältnis Deckungsbeitrag 2 zur abgegrenzten Prämie gibt Auskunft über die Höhe des Deckungsbeitrages 2 in Prozent.

(37)

4.9 Geschäftsverlauf eines Kunden

Die Abbildung 20 zeigt einen Geschäftsverlauf einer Kundin oder eines Kunden.

Ein Geschäftsverlauf gibt Auskunft über die Schadenentwicklung und über den Umfang des Versicherungsbestands eines Kunden. Der Zeitraum kann individuell abgefragt werden.

Abbildung 20: Geschäftsverlauf eines Kunden

Der Kundin oder dem Kunden (siehe Abbildung 20) wurde von 2014 bis 2016 eine Prämie i.H.v. € 22.530 vorgeschrieben und die Schadenzahlungen betrugen für diesen Zeitraum € 34.014. Somit ergibt sich eine Schadensquote i.H.v. 150 %.

Vonseiten der Versicherung wäre für diesen Bestand eine Prämienanpassung eine zielführende Maßnahme.

(38)

4.10 Beispiel Deckungsbeitragsrechnung Sparte KFZ-Gesamt

Die Abbildung 21 zeigt ein Beispiel einer Deckungsbeitragsrechnung für die Sparte KFZ-Gesamt, je Landesdirektion, für den Zeitraum Jänner bis Juni 2016 und Vorjahr, 100 % selbst abgeschlossenes Geschäft. Die Sparte KFZ-Gesamt umfasst die KFZ-Haftpflicht-, die KFZ- Kasko- und die KFZ Insassenversicherung.

Abbildung 21: Beispiel Deckungsbeitragsrechnung Kfz gesamt

(39)

4.11 Verwaltungskosten

Grundsätzlich fallen unter Verwaltungskosten jene Aufwendungen, die bei der Verwaltung von Versicherungsverträgen anfallen. Zusätzlich werden auch Fix- kosten berücksichtigt, die für den gewöhnlichen Versicherungsbetrieb unerlässlich sind. Besonders zwischen den verschiedenen Vertriebswegen können sich die Verwaltungskosten unterscheiden, da der Verwaltungsaufwand der Vertriebswege unterschiedlich ist (vgl. Novack et al., 2010, S. 51).

Die Kennzahl Verwaltungskostenquote hat in der Versicherungsbranche ebenfalls große Bedeutung und zeigt das Verhältnis zwischen den Verwaltungskosten- aufwendungen und den abgegrenzten Prämien. Die Berechnung richtiger Auf- wendungen für einzelne Versicherungszweige ist schwierig, da ein erheblicher Teil der Betriebsaufwendungen den einzelnen Versicherungszweigen nicht eindeutig zugeordnet werden kann (vgl. Wittmann, 2010, S. 155).

Abbildung 22: Verhältnis Verwaltungsaufwand zur abgegrenzten Prämie

(40)

4.12 Schadenhäufigkeit

Die Schadenhäufigkeit ergibt sich aus der Anzahl der Schäden in einem Jahr durch die Anzahl der Verträge. Bei kleineren Beständen kann diese Kennzahl durchaus schwanken. Bei großen Beständen kommt das Grundgesetz der großen Zahl in der Versicherungswirtschaft zu tragen. Je größer die Zahl der Personen, Güter und Werte, die bedroht ist, desto geringer ist der Einfluss von Zufälligkeit und ein Schadenverlauf vorhersehbar.

Abbildung 23: Schadenhäufigkeit

4.13 Durchschnittliche Schadenhöhe

Die gesamten Schadenkosten dividiert durch die Anzahl der Schäden ergibt die durchschnittliche Schadenhöhe. Je nach Größe des Versicherungsbestands steigt die Aussagekraft dieser Kennzahl. Eine Erhöhung des durchschnittlichen Schadens kann sich bei großen Beständen erheblich auf das versicherungstechnische Ergebnis auswirken.

Abbildung 24: durchschnittliche Schadenhöhe

(41)

4.14 Versicherungstechnische Rechnung

Unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung alle Erträge und Aufwendungen während einer Periode aufgegliedert. Ein Jahresüberschuss/-fehlbetrag und ein Bilanzgewinn/-verlust sind gesondert auszuweisen (vgl. Seicht, 1995, S. 34).

Die Gewinn- und Verlustrechnung eines Versicherungsunternehmens ist unterteilt in eine versicherungstechnische und in eine nichtversicherungstechnische Rechnung. In der versicherungstechnischen Rechnung werden die einzelnen Bilanzabteilungen (Lebensversicherung, Krankenversicherung und Schaden- und Unfallversicherung) gesondert dargestellt (vgl. Koch, 1994, S. 193). In der nichtversicherungstechnischen Rechnung werden alle Erträge und Aufwendungen von Kapitalanlagen dargestellt, die nicht unmittelbar mit dem Versicherungs- geschäft in Zusammenhang stehen. Lediglich eine Umbuchung für die Verzinsung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt auf die Position Kapital- erträge des technischen Geschäfts in der versicherungstechnischen Rechnung (vgl. Rockel et al., 2005, S. 220ff).

Die verrechneten Prämien im direkten Geschäft umfassen die vorgeschriebenen Prämien ohne Einbeziehung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer zuzüglich der Nebenleistungen der Versicherungsnehmer, vermindert um die im Geschäftsjahr stornierten Prämien. Im indirekten Geschäft entsprechen die verrechneten Prämien den von den Vorversicherern zur Verrechnung mitgeteilten Prämien (vgl. FMA-Verordnung von13.4.2017, § 27 Abs. 2). Somit setzen sich die Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung aus dem direkten Geschäft und aus Anteilen aus dem indirekten Geschäft zusammen (vgl. Rockel et al., 2005, S.

222).

(42)

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in Staffelform und diese wird wie folgt dargestellt (vgl. § 146 Abs.1 VAG).

Versicherungstechnische Rechnung: Schaden- und Unfallversicherung

= 1. Abgegrenzte Prämien

= Verrechnete Prämien

− Abgegebene Rückversicherungsprämien +/− Veränderung durch Prämienabgrenzung

− Anteil der Rückversicherer

+ 2. Kapitalerträge des technischen Geschäfts + 3. Sonstige versicherungstechnische Erträge

− 4. Aufwendungen für Versicherungsfälle

= Zahlungen für Versicherungsfälle +/− Anteil der Rückversicherer

+/− Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

+/− Anteil der Rückversicherer

− 5. Erhöhung von versicherungstechnischen Rückstellungen

= Gesamtrechnung

− Anteil der Rückversicherer

+ 6. Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen

= Gesamtrechnung

− Anteil der Rückversicherer

− 7. Aufwendungen für die erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung

= Gesamtrechnung

− Anteil der Rückversicherer

− 8. Aufwendungen für die erfolgsabhängige Prämienrückerstattung

− Gesamtrechnung

− Anteil der Rückversicherer

− 9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

= Aufwendungen für den Versicherungsabschluss + Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

− Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben

− 10. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

− 11. Veränderung der Schwankungsrückstellung 12. Versicherungstechnisches Ergebnis

(vgl. § 146 Abs. 2, VAG)

(43)

4.15 Vergleich versicherungstechnische Rechnung und Deckungsbeitragsrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist vornehmlich als periodische Rechnung ge- eignet. Ein Zusammenhang zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Deckungsbeitragsrechnung ist damit begründet, da die Prämien, der Schaden- aufwand und die Aufwendungen für den Vertragsabschluss übereinstimmen.

Würden die Positionen Kapitalerträge des technischen Geschäfts, sonstige versicherungstechnische Erträge und Aufwendungen, sonstige Aufwendungen für den Versicherungsvertrieb und die Veränderung der Schwankungsrückstellung auch in die Deckungsbeitragsrechnung einfließen, wäre eine Übereinstimmung gegeben (vgl. Kraft, 2008, S. 134). Auf die genannten Positionen wird im Folgenden kurz eingegangen.

4.15.1 Kapitalerträge des technischen Geschäfts

In der Schaden- und Unfallversicherung sind als Kapitalerträge des technischen Geschäfts die Zinserträge aus Depotforderungen und die rechnungsmäßige Verzinsung der Deckungsrückstellung auszuweisen (vgl. § 30, FMA-Verordnung, 13.4.2017).

4.15.2 Sonstige versicherungstechnische Erträge und Aufwendungen

Unter diesem Posten sind alle versicherungstechnischen Erträge und Aufwen- dungen auszuweisen, die keinem anderen Posten zugeordnet werden können (vgl. Rockel et al., 2005, S. 224ff).

4.15.3 Schwankungsrückstellung

Aufgabe der Schwankungsrückstellung ist, die zeitlichen Schwankungen im Schadenverlauf auszugleichen. Diese Rückstellung ist dann zu bilden, wenn nach

(44)

den Erfahrungen in dem betreffenden Versicherungszweig mit erheblichen Schwankungen der jährlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle zu rechnen ist. Sie ist auch zu bilden, wenn die Schwankung nicht durch Beiträge ausgeglichen wird und nicht durch die Rückversicherung gedeckt ist. Die Schwankungsrückstellung ist eine ungewisse Verbindlichkeit aus dem Versiche- rungsbestand. Sie dient als Risikoausgleich für Über- und Unterschäden in den einzelnen Perioden. Dadurch werden starke Ausschläge einzelner Jahre infolge schwankender Schäden verringert (vgl. Treuberg et al., 1995, S. 317).

4.15.4 International Financial Reporting Standards

Das Ziel der International Financial Reporting Standards (kurz IFRS) ist die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse internationaler Unternehmen zu vereinfachen. (vgl. Steiner et al., 2014, S. 1)

Das grundlegende Ziel von IFRS ist, die Informationsbedürfnisse der Abschluss- adressaten zu erfüllen. Im Gegensatz zum UGB spielen Gläubigerschutz und das damit verbundene Vorsichtsprinzip eine untergeordnete Rolle. Vielmehr kann von einer „Shareholder-Orientierung“ gesprochen werden (vgl. Steiner et al., 2014, S.

5). Der IFRS-Abschluss orientiert sich nicht an Substanz und Stichtag, sondern stellt bei Betrachtung und Darstellung der Leistungs- und Finanzströme auf die künftigen Fähigkeiten des Unternehmens ab, Erträge zu generieren. Daher kann es zu unterschiedlichen Bewertungen einzelner Positionen in der Bilanz kommen (vgl. Walleyo et al., 2005, S. 15).

(45)

5. Die Kennzahl Combined Ratio

In der Schaden-/Unfallversicherung ist die Kennzahl Combined Ratio eine der be- deutendsten Kennzahlen überhaupt (siehe Abbildung 25). Sie setzt die Ausgaben für Schäden sowie für Vertrieb und Verwaltung in Verhältnis zur abgegrenzten Prämie. Diese Kennzahl ermöglicht eine Beurteilung der Profitabilität des Kerngeschäfts der Schaden-/Unfallversicherung. Ein Wert unter 100 % bedeutet, dass die Versicherung versicherungstechnische Gewinne erzielt und auch ohne Erträge aus der Kapitalveranlagung profitabel arbeiten kann. Die Combined Ratio gibt Aufschluss über die Schaden- und Kostenintensität des Versicherungsgeschäftes und diese Kennzahl wird gerne für Vergleiche mit anderen Versicherungsunternehmen herangezogen (vgl. Noack et al., 2010, S.

50).

Abbildung 25: Combined Ratio nach Fürstenwerth/Weiss

(46)

5.1 Bereinigter Jahresüberschuss

Die Darstellung des bereinigten Jahresüberschusses setzt sich aus der versicherungstechnischen Rechnung und der Cash-Flow-Rechnung zusammen.

= Abgegrenzte Prämien

+ Kapitalerträge des technischen Geschäfts + Sonstige versicherungstechnische Erträge

− Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung

= Zahlungen für Versicherungsfälle

+/− Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

+/− Anteil der Rückversicherer

− Veränderung der versicherungstechnischen Nettorückstellungen

− Aufwendungen für die Nettoprämienrückerstattung

− Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung

= Aufwendungen für den Versicherungsabschluss + Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

− Anteile Rückversicherung

− Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen

− Veränderung der Schwankungsrückstellung

---

Versicherungstechnisches Ergebnis

……..

Jahresüberschuss

+ Höherdotierung der Schadenrückstellung (netto) + Netto-Zuführung zur Schwankungsrückstellung + Netto-Zuführung zur Drohverlustrückstellung

---

Bereinigter Jahresüberschuss

(vgl. Egger, 2005, S. 67)

(47)

5.2 Die Parameter der Kennzahl Combined Ratio

Die wichtigsten Parameter der Kennzahl Combined Ratio sind Prämie, Schaden und Kosten. Auf diese wird nachfolgend eingegangen, außerdem werden sie nach deren bestmöglichen Inputgrößen überprüft. Eine Inputgröße wird dann als optimal bezeichnet, wenn sie den Definitionen der einzelnen Positionen des bereinigten Jahresüberschusses entspricht (vgl. Egger, 2005, S. 67).

5.2.1 Prämie

Die Prämie wird bei der Berechnung der Kennzahl Combined Ratio als Divisor im Schadensatz, im Kostensatz und im Satz der versicherungstechnischen Posten berücksichtigt.

Im bereinigten Jahresüberschuss wird die Prämie als abgegrenzte Nettoprämie ausgewiesen. Die abgegrenzte Nettoprämie setzt sich aus der abgegrenzten Bruttoprämie reduziert um die Anteile der Rückversicherung zusammen.

Die abgegrenzte Nettoprämie betrifft die Definition der Kennzahl Combined Ratio erstens in der Berücksichtigung der Rückversicherung und zweitens als Divisor jeweils in Schadensatz, Kostensatz und Satz der versicherungstechnischen Posten (vgl. Egger, 2005, S. 80).

5.2.2 Schaden

Im bereinigten Jahresüberschuss ist der Schaden wie folgt definiert: Die Aufwendungen für Versicherungsfälle werden für eigene Rechnung netto dargestellt. Daraus abgeleitet wird von der Summe aus Bruttozahlungen für Versicherungsfälle und der Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle der Anteil der Rückversicherer abgezogen.

(48)

Die Verminderung bzw. die Erhöhung der versicherungstechnischen Rückstellung abzgl. der Anteile der Rückversicherung fließt in den Jahresüberschuss ein, der aber um die Netto-Zuführung der Drohverlustrückstellung korrigiert wird. Diese Korrektur sollte auch bei der empfohlenen Definition des Schadensatzes für die Kennzahl Combined Ratio Berücksichtigung finden.

Die Aufwendungen für die Nettoprämienrückerstattung werden direkt im versiche- rungstechnischen Ergebnis berücksichtigt und im bereinigten Jahresüberschuss findet ebenfalls keine Korrektur statt.

Die Position Veränderung der Schwankungsrückstellung wird bei der Berechnung der Kennzahl Combined Ratio nicht berücksichtigt, da im Rahmen des bereinigten Jahresüberschusses diese Position gänzlich vernachlässigt wird (vgl. Egger, 2005, S. 81).

5.2.3 Kosten

Die Kosten werden im versicherungstechnischen Ergebnis vollständig durch die Nettoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb ohne Abänderung zur Berech- nung des bereinigten Jahresüberschusses ausgewiesen. Die Nettoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb setzen sich aus den sonstigen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und aus der Summe von Aufwendungen für den Versicherungsabschluss abzgl. der Anteile der Rückversicherung zusammen (vgl.

Egger, 2005, S. 81).

5.2.4 Sonstige versicherungstechnische Posten

In keiner theoretischen Definition zur Kennzahl Combined Ratio finden die Positionen sonstiger versicherungstechnischer Erträge und Aufwendungen Berücksichtigung.

(49)

In der Praxis werden diese Positionen allerdings immer wieder verwendet.

Außerdem sind in diesen Positionen Bestandteile des versicherungstechnischen Ergebnisses und auch des bereinigten Jahresüberschusses enthalten und sollten daher bei einer Definition der Kennzahl Combined Ratio berücksichtigt werden (vgl. Egger, 2005, S. 82).

5.3 Empfohlene Combined Ratio

In Anlehnung an die Vorkapitel wird im Rahmen der Unternehmensführung eine Combined Ratio empfohlen, die wie nachfolgend dargestellt, definiert ist:

Abbildung 26: Empfohlene Combined Ratio (vgl. Egger, 2005, S. 83)

(50)

Egger kritisiert am Combined-Ratio-Modell nach Fürstenwerth und Weiss, dass es nicht alle Positionen erfasst, und postuliert daher eine Erweiterung der Kennzahl Combined Ratio. Eggers Modell berücksichtigt auch die sonstigen versicherungs- technischen Positionen (siehe Abb. 26)

5.4 Die Kennzahl Combined Ratio in österreichischen Versicherungsunternehmen

Die Abbildung 27 zeigt die Combined Ratio 2015 einiger österreichischer Versicherungsunternehmen.

Abbildung 27: Combined Ratio österreichischer Versicherungen im Jahr 2015 Die Entwicklung der Combined Ratio der Generali Versicherung, für die Jahre 2011 bis 2015, wird in der Abbildung 28 dargestellt.

Abbildung 28: Entwicklung der Kennzahl Combined Ratio netto der Versicherung Generali Österreich, 2011 bis 2015 (vgl. Generali, 2015)

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