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4. Deckungsbeitragsrechnung in der Schaden-/Unfallversicherung

4.5 Prämie

Die Prämie ist im Marktverkehr der Preis für das Wirtschaftsgut Versicherungs-schutz mit Risiko. Für den Versicherungsnehmer ist bei Abschluss einer Versicherung wichtig, die zu zahlende Prämie und den Nutzen des Versicherungsschutzes gegenüberzustellen. Aus Sicht der Versicherung erfolgt ein Vergleich der zu erwartenden Prämie mit den zu erwartenden Schäden des zugesagten Versicherungsschutzes. Die Prämienkalkulation ist geprägt von versicherungsmathematischen Ansätzen, die sich an Informationen der Schadenentwicklung aus der Vergangenheit orientieren und den am Markt üblichen Preisen (vgl. Farny, 2006, S. 57). Das Bestimmen der Preise für die abzusetzenden Versicherungsprodukte wird als Prämienpolitik bezeichnet. Die angebotenen Prämien sind maßgeblich für die Erfüllung der Absatzziele und darüber hinaus auch für die Erreichung der obersten Unternehmensziele wie Bestandswachstum, Gewinn und Bestandserhaltung. Eine besondere Stellung in der Preispolitik nehmen langfristige Versicherungsverträge ein, bei denen während der Laufzeit vonseiten der Versicherungen keine Prämienanpassung möglich ist.

Weiters wirkt sich die Höhe der Prämie am Markt auf die Anzahl der absetzbaren Verträge aus und somit auf die Prämieneinnahmen (vgl. Farny, 2006, S. 679f).

In der Praxis erfolgt die Kalkulation der Prämie in der Schaden-/Unfallversicherung auf Basis der Versicherungssumme. Je nach Art der Versicherung wird ein Prozentsatz oder Promillesatz von der Versicherungssumme für die Berechnung der Prämie angewendet. Aus dem Grundgedanken der Preis-Leistungs-Relation folgt, dass es für Versicherungen eine Preisuntergrenze gibt. Das ist jene Prämie, die mindestens erzielt werden muss, damit ein positiver Beitrag zur Erreichung des Gewinnziels entsteht. Gleichzeitig besteht für den Versicherungsnehmer eine Preisobergrenze. Das ist jene Prämie, die höchstens gezahlt werden kann, damit ein positiver Zielbeitrag entsteht (vgl. Farny, 2006, S. 682).

Im Folgenden werden verschiedene prämienbezogene Begriffe erläutert, sowie einige Beispiele zu abgegrenzten Prämie gegeben.

4.5.1 Verrechnete Prämie

Die verrechneten Prämien sind jene Prämien, die den Versicherungsnehmern und -nehmerinnen von der Versicherung vorgeschrieben und eingenommen werden, exkl. Versicherungs- und Feuerschutzsteuer und inkl. aller Nebenleistungen. Der wesentliche Unterschied zwischen der verrechneten Prämie und der verdienten Prämie ist, dass die verrechnete Prämie nicht zeitlich abgegrenzt ist. Eine Versicherung erhält regelmäßig Prämien, die oftmals nur teilweise der aktuellen Rechnungsperiode zugerechnet werden dürfen. In den Geschäftsberichten der Versicherung wird die verrechnete Prämie immer mit dem Vorjahr verglichen und diese Kennzahl gibt einen ersten Überblick über die Entwicklung des Geschäftes (vgl. Kraft, 2008, S. 223).

Abbildung 5 zeigt ein Beispiel für den Vorjahresvergleich der verrechneten Prämien einer Versicherung.

Abbildung 5: Konzernbericht UNIQA Group, Geschäftsbericht 2015, verr. Prämien

4.5.2 Verdiente Prämie

Oftmals ist das Geschäftsjahr nicht ident mit der Versicherungsperiode. Daher sind für jenen Teil der Erträge Prämienüberträge zu bilden, die den Zeitraum nach dem Abschlussstichtag betreffen. Dabei handelt es sich um eine passive

Rechnungsabgrenzung, die aber nach der derzeitigen für Versicherungs-unternehmen geltenden Rechnungslegungsvorschrift als Rückstellung ausgewiesen wird (vgl. Rockel, 2005, S. 159f).

Abbildung 6: Abgrenzung von Prämien

Beispiel: Falls ein Versicherungsnehmer am 1.7.2016 eine Jahresprämie an das Versicherungsunternehmen bezahlt, stellt nur der Teil, der bis zum Ende des Geschäftsjahres 2016 gerechnet wird, einen verdienten Beitrag für diese Periode dar (siehe Abbildung 6). Der im Voraus bezahlte Teil der Beträge, der für das Jahr 2017 bereits geleistet wird, dient insofern für den in der Folgeperiode zu gewährenden Versicherungsschutz.

Die Höhe der Prämienüberträge wird grundsätzlich nach dem Verhältnis der noch ausstehenden Gegenleistung bestimmt. In der Regel kann von einem gleich- bleibenden Risikoverlauf, d.h. von einer zeitlichen Proportionalität zwischen Gewährung von Versicherungsschutz und der Zahlung des Beitrages ausgegangen werden. Die Ermittlung der Beitragsüberträge kann dann grundsätzlich für den einzelnen Versicherungsvertrag pro rata temporis vorgenommen werden (vgl. Trauberge et al., 1995, S. 279).

4.5.3 UNIQA Österreich Versicherungen AG, Geschäftsbericht 2014

Die Abbildung 7 zeigt die Entwicklung der verrechneten und der abgegrenzten Prämien der UNIQA Österreich Versicherungen AG, für das Geschäftsjahr 2014 und dem Vorjahr, sowie die Veränderung absolut und in Prozent.

Abbildung 7: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Geschäftsbericht 2014

4.5.4 Vergleich abgegrenzte Prämien Kfz-Kasko der größten Kasko-Versicherungen

Die unten angeführte Abbildung 8 zeigt die größten österreichischen KFZ Kasko Versicherungen im Vergleich. Die Gesamtvolumen der abgegrenzten Prämie für das Geschäftsjahr 2015 beträgt € 1,35 Mrd. und die größten 5 Versicherungen erreichen einen Anteil von 72,9 % vom Gesamtmarkt.

Abbildung 8: Sparte KFZ Kasko größte österreichische Versicherungsunter-nehmen im Geschäftsjahr 2015 und Vorjahr (vgl., www.fma-va.brz.gv.at, 2017)

Vier-Felder-Matrix

Abbildung 9: Vier-Felder-Matrix relativer Marktanteil/Marktwachstum Quelle: siehe Abbildung 8

4.5.5 Prämienrückerstattung

Die erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung umfasst jene Beiträge, die für die VersicherungsnehmerInnen für die Ausschüttung bestimmt sind. Zur erfolgsabhängigen Prämienrückerstattung zählen jene Beträge, die vom Gesamtergebnis oder vom versicherungstechnischen Gewinn des gesamten Versicherungsgeschäfts oder vom Ergebnis eines Versicherungszweiges abhängig sind. Hingegen enthält die erfolgsunabhängige Prämienrückerstattung jene Beträge, die vom Schadenverlauf oder vom Gewinn eines oder mehrerer Versicherungsverträge abhängig oder die vertraglich vereinbart oder gesetzlich geregelt sind. Beim Jahresabschluss wird eine Rückstellung für die Prämienrückerstattung gebildet. In der Deckungsbeitragsrechnung erfolgt die Berücksichtigung der Prämien-rückerstattung zum Zeitpunkt der Auszahlung (vgl. Rockel et al., 2005, S. 255).